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   BFH, 24.09.2015 - VI R 69/14   

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https://dejure.org/2015,35870
BFH, 24.09.2015 - VI R 69/14 (https://dejure.org/2015,35870)
BFH, Entscheidung vom 24.09.2015 - VI R 69/14 (https://dejure.org/2015,35870)
BFH, Entscheidung vom 24. September 2015 - VI R 69/14 (https://dejure.org/2015,35870)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Ausübung des Wahlrechts

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 2, EStG § 19 Abs 1, EStG § 38 Abs 3 S 1, EStG § 40 Abs 1, EStG § 40 Abs 2 S 2, EStG § 41a Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 42d Abs 1 Nr 1
    Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Ausübung des Wahlrechts

  • Bundesfinanzhof

    Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Ausübung des Wahlrechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2002, § 9 Abs 2 EStG 2002, § 19 Abs 1 EStG 2002, § 38 Abs 3 S 1 EStG 2002, § 40 Abs 1 EStG 2002
    Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Ausübung des Wahlrechts

  • IWW

    § 40 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergeset... zes (EStG), § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG, § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 40 Abs. 2 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 19 EStG, § 11 EStG, § 120 Abs. 2 FGO, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, Abs. 2 EStG, § 40a EStG, § 74 FGO, § 40 Abs. 1 EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich der Pauschalierung der Lohnsteuer für Sachbezüge

  • Betriebs-Berater

    Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • rewis.io

    Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Ausübung des Wahlrechts

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Haftungsbescheid gegen den Arbeitgeber wegen nicht abgeführter Lohnsteuer auf Fahrtkosten bei fehlender Pauschalierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich der Pauschalierung der Lohnsteuer für Sachbezüge

  • datenbank.nwb.de

    Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Ausübung des Wahlrechts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    LSt-Pauschalierung bei geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jobticket als geldwerter Vorteile - und die Lohnsteuerpauschalierung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Lohnsteuerpauschalierung beim Jobticket

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 251, 247
  • BB 2015, 3029
  • DB 2015, 2851
  • BStBl II 2016, 176
  • NZA-RR 2016, 154
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1182/13

    Frist für Wahlrechtsausübung hinsichtlich Lohnsteuerpauschalierung gem. § 40 Abs.

    Auszug aus BFH, 24.09.2015 - VI R 69/14
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Oktober 2014  4 K 1182/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Gleichwohl wies das FG die Klage mit den in EFG 2015, 134 veröffentlichten Gründen teilweise ab.

    Sie beantragt, unter Abänderung des angefochtenen Urteils des FG Rheinland-Pfalz vom 16. Oktober 2014  4 K 1182/13 nach den Anträgen der Klägerin betreffend die Anwendung der Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG zu erkennen, hilfsweise das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 16. Oktober 2014  4 K 1182/13 insoweit aufzuheben, als die Anwendung der Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG verneint wurde, und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG Rheinland-Pfalz zurückzuverweisen.

  • BFH, 16.03.1990 - VI R 88/86

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Pauschalierung noch im Klageverfahren

    Auszug aus BFH, 24.09.2015 - VI R 69/14
    Denn wenn das FA einen Haftungsbescheid erlassen hat, darf das FG nicht diesen Bescheid aufheben und stattdessen einen (niedrigeren) Nachforderungsbetrag festsetzen (Senatsurteil vom 16. März 1990 VI R 88/86, BFH/NV 1990, 639).

    Damit kann auch dahinstehen, ob an der Rechtsprechung, nach der ein erstmals im Klageverfahren ausgeübtes Pauschalierungswahlrecht gegenüber einem Haftungsbescheid geltend gemacht werden kann (Senatsurteile vom 25. Mai 1984 VI R 223/80, BFHE 141, 54, 57 f., BStBl II 1984, 569 zu § 40a EStG, und in BFH/NV 1990, 639 zu § 40 Abs. 1 EStG), festzuhalten ist.

  • BFH, 14.11.2012 - VI R 56/11

    Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket)

    Auszug aus BFH, 24.09.2015 - VI R 69/14
    Mit Urteil vom 14. November 2012 VI R 56/11 (BFHE 239, 410, BStBl II 2013, 382) hob der erkennende Senat auf die Revision der Klägerin das Urteil der Vorinstanz auf und verwies die Sache an das FG zurück.

    Hierüber besteht zwischen den Beteiligten nach der Entscheidung des erkennenden Senats im ersten Rechtsgang (Senatsurteil in BFHE 239, 410, BStBl II 2013, 382) zu Recht kein Streit mehr.

  • BFH, 26.11.2003 - VI R 10/99

    Rückgängigmachung einer Lohnsteuer-Pauschalierung

    Auszug aus BFH, 24.09.2015 - VI R 69/14
    Das Wahlrecht wird vielmehr durch die Anmeldung der mit einem Pauschsteuersatz erhobenen Lohnsteuer ausgeübt (Blümich/ Thürmer, § 40 EStG Rz 86; Paetsch in Frotscher, a.a.O., § 40 Rz 41; zur Pauschalierung nach § 40a EStG ebenso BFH-Urteil vom 26. November 2003 VI R 10/99, BFHE 204, 186, BStBl II 2004, 195).
  • BFH, 13.07.1993 - VIII R 85/91

    Kein Erfüllen der Verbleibensvoraussetzung des § 7d EStG, soweit bei einer

    Auszug aus BFH, 24.09.2015 - VI R 69/14
    Die Ausübung eines Wahlrechts im Revisionsverfahren vor dem BFH kommt ohnehin nicht in Betracht (vgl. z.B. Senatsurteile vom 20. Mai 1976 VI R 207/74, BFHE 119, 70, BStBl II 1976, 548; BFH-Urteile vom 28. März 1984 I R 191/79, BFHE 141, 244, BStBl II 1984, 664; vom 13. Juli 1993 VIII R 85/91, BFHE 172, 416, BStBl II 1994, 243).
  • BFH, 28.03.1984 - I R 191/79

    Renteneinnahmen aus der Veräußerung eines Patents bleiben bei späterer

    Auszug aus BFH, 24.09.2015 - VI R 69/14
    Die Ausübung eines Wahlrechts im Revisionsverfahren vor dem BFH kommt ohnehin nicht in Betracht (vgl. z.B. Senatsurteile vom 20. Mai 1976 VI R 207/74, BFHE 119, 70, BStBl II 1976, 548; BFH-Urteile vom 28. März 1984 I R 191/79, BFHE 141, 244, BStBl II 1984, 664; vom 13. Juli 1993 VIII R 85/91, BFHE 172, 416, BStBl II 1994, 243).
  • BFH, 25.05.1984 - VI R 223/80

    Zur Frage der Bindung einer Pauschalierung nach § 40 a Abs. 2 EStG für das

    Auszug aus BFH, 24.09.2015 - VI R 69/14
    Damit kann auch dahinstehen, ob an der Rechtsprechung, nach der ein erstmals im Klageverfahren ausgeübtes Pauschalierungswahlrecht gegenüber einem Haftungsbescheid geltend gemacht werden kann (Senatsurteile vom 25. Mai 1984 VI R 223/80, BFHE 141, 54, 57 f., BStBl II 1984, 569 zu § 40a EStG, und in BFH/NV 1990, 639 zu § 40 Abs. 1 EStG), festzuhalten ist.
  • BFH, 20.05.1976 - VI R 207/74

    Die Schenkung einer Eßgarnitur aus Anlaß der Weihnachtsfeier einer Sparkasse ist

    Auszug aus BFH, 24.09.2015 - VI R 69/14
    Die Ausübung eines Wahlrechts im Revisionsverfahren vor dem BFH kommt ohnehin nicht in Betracht (vgl. z.B. Senatsurteile vom 20. Mai 1976 VI R 207/74, BFHE 119, 70, BStBl II 1976, 548; BFH-Urteile vom 28. März 1984 I R 191/79, BFHE 141, 244, BStBl II 1984, 664; vom 13. Juli 1993 VIII R 85/91, BFHE 172, 416, BStBl II 1994, 243).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 3 K 2579/09

    Lohnsteuer für die Überlassung von Job-Tickets

    Auszug aus BFH, 24.09.2015 - VI R 69/14
    Die hiergegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 30. August 2011  3 K 2579/09 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 180) ab.
  • BFH, 26.09.2012 - VII R 3/11

    Fehlender Steuerschaden bei Gesamtschau von Scheingeschäften hindert nicht

    Auszug aus BFH, 24.09.2015 - VI R 69/14
    Denn eine andere zeitliche Begrenzung des Pauschalierungseinwands gegen einen Haftungsbescheid könnte deshalb geboten sein, weil für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids nach ständiger Rechtsprechung des BFH die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung maßgeblich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2014 VII B 192/13, BFH/NV 2015, 155; BFH-Urteil vom 26. September 2012 VII R 3/11, BFH/NV 2013, 337).
  • BFH, 27.10.2014 - VII B 192/13

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines

  • FG Niedersachsen, 13.03.2018 - 14 K 204/16

    Vorliegen eines Lohnzuflusses bei vom Arbeitgeber eingeräumter Möglichkeit der

    Da der Sachbezug nicht zu versteuern ist, kann dahinstehen, ob in Anwendung der Rechtsprechung des BFH zur Vornahme der Pauschalierung (vgl. BFH-Urteile vom 24. September 2015 VI R 69/14, BFHE 251, 247, BStBl II 2016, 176; vom 15. Juni 2016, VI R 54/15, BFHE 254, 319, BStBl II 2016, 1010) auch im Streitfall die Klägerin eine entsprechende Lohnsteueranmeldung abgeben muss und ob sie tatsächlich eine solche Lohnsteueranmeldung abgegeben hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2022 - L 12 BA 3/20

    Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitslohns aus Anlass einer

    Denn dann sind die betroffenen Arbeitsentgeltbestandteile als regelbesteuerter Arbeitslohn des jeweiligen Arbeitnehmers bereits in der (ab März des Folgejahres grundsätzlich nicht mehr zu ändernden) Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen (Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.10.2014 - 4 K 1182/13; Revision dagegen zurückgewiesen: BFH, Urteil vom 24.9.2015 - VI R 69/14).
  • BFH, 15.06.2016 - VI R 54/15

    Pauschalversteuerung von Zuwendungen nach § 37b EStG - Ausübung und Widerruf des

    f) Ausgeübt werden die Pauschalierungsmöglichkeiten nach § 37b Abs. 1 und Abs. 2 EStG --weil antraglos ausgestaltet (Eisgruber in Kirchhof, a.a.O., § 37b Rz 27; Hartz/Meeßen/ Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen, Rz 41 f.; Schmidt/ Loschelder, a.a.O., § 37b Rz 13; BMF-Schreiben in BStBl I 2015, 468, sowie Senatsurteil vom 24. September 2015 VI R 69/14, BFHE 251, 247, BStBl II 2016, 176, zu § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG)-- durch Abgabe einer entsprechenden Lohnsteuer-Anmeldung nach § 37b Abs. 4 EStG.
  • FG Köln, 29.08.2018 - 3 K 1205/18

    Einkommensteuer: Versteuerung eines geldwerten Vorteils für die private Nutzung

    Für die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG ist ein Antrag oder eine Genehmigung durch das Finanzamt - anders als bei der Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG - nicht erforderlich (vgl. BFH, Urteil vom 24.09.2015 VI R 69/14, BFHE 251, 247, BStBl II 2016, 176 m.w.N.).

    Es besteht jedoch ein Wahlrecht des Arbeitgebers auf Pauschalierung, welches durch die Anmeldung der mit einem Pauschsteuersatz erhobenen Lohnsteuer ausgeübt wird (vgl. BFH, Urteil vom 24.09.2015 VI R 69/14, BFHE 251, 247,BStBl II 2016, 176; Schmidt/Krüger, 37. Aufl. 2018, § 40, Rz. 11; Kirchhof/Eisgrüber, 17. Aufl. 2018, § 40, Rz. 18; zur Pauschalierung nach § 40a EStG ebenso BFH, Urteil vom 26.11.2003 VI R 10/99, BFHE 204, 186, BStBl II 2004, 195).

  • BFH, 01.09.2021 - VI R 38/19

    Auslegung eines lediglich mit "Haftungsbescheid" bezeichneten Verwaltungsakts als

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird das Pauschalierungswahlrecht des Arbeitgebers gemäß § 40 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG - anders als bei der Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG nicht durch einen Antrag, sondern durch Anmeldung der mit einem Pauschsteuersatz erhobenen Lohnsteuer ausgeübt (s. Senatsurteil vom 24.09.2015 - VI R 69/14, BFHE 251, 247, BStBl II 2016, 176, Rz 16 und 19 betreffend die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG).

    Bei der Berechnung der gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG und § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a EStG geschuldeten Pauschalbeträge durch die KG in ihren Schreiben vom 02.04.2016 und vom 28.10.2016 handelte es sich um eine bloße Absichtserklärung, die das Pauschalierungsverfahren weder in Gang zu setzen noch die erforderliche Erhebung der pauschalen Lohnsteuer mittels Lohnsteuer-Anmeldung zu ersetzen vermochte (s. Senatsurteil in BFHE 251, 247, BStBl II 2016, 176, Rz 19).

  • BFH, 02.09.2021 - VI R 47/18

    Rechtswidrigkeit eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids bei Unterschreitung des

    Wegen der Befugnis und Verpflichtung des Gerichts zur Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen, die dem Gericht keinen Raum für eigene Ermessenserwägungen lässt, muss die Ermessensentscheidung spätestens in der Einspruchsentscheidung begründet werden (z.B. Senatsurteile vom 12.02.2009 - VI R 40/07, BFHE 224, 306, BStBl II 2009, 478, unter II.1.b aa, und vom 24.09.2015 - VI R 69/14, BFHE 251, 247, BStBl II 2016, 176, Rz 21, jeweils m.w.N.).
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