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   BFH, 24.10.1974 - V R 29/74   

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https://dejure.org/1974,832
BFH, 24.10.1974 - V R 29/74 (https://dejure.org/1974,832)
BFH, Entscheidung vom 24.10.1974 - V R 29/74 (https://dejure.org/1974,832)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 1974 - V R 29/74 (https://dejure.org/1974,832)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ideelle Hälfte - Ehegatten - Grundstück - Unternehmen des Ehemanns - Vorsteuerabzug - Werklieferungen - Ehegattengemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 15, § 30

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 114, 512
  • DB 1975, 675
  • BStBl II 1975, 396
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.05.1971 - I R 18/70

    Mittel des gewerblichen Betriebs - Errichtung eines Grundstücks - Hälftiger

    Auszug aus BFH, 24.10.1974 - V R 29/74
    Hinzu komme, was die Vorinstanz verkannt habe, daß der Neubau nach der Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf das Urteil vom 19. Mai 1971 I R 18/70, BFHE 102, 396, BStBl II 1971, 643) nur insoweit zum Betriebsvermögen des Klägers gehöre, als er Eigentümer desselben geworden sei, also wiederum nur zur Hälfte.

    Diese Rechtsfolge tritt auch dann ein, wenn der Ehemann bei der Errichtung des Neubaus als Bevollmächtigter (§§ 164 ff. BGB) der Ehefrau -- und damit der Gemeinschaft -- tätig gewesen ist oder wenn die Ehefrau mit dem Bauvorhaben und der Nutzung des Baues im Betrieb des Ehemannes lediglich einverstanden war, ohne dem Ehemann eine Stellung einzuräumen, die nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 1. Oktober 1970 V R 49/70 (BFHE 100, 272 [275], BStBl II 1971, 34) dem wirtschaftlichen Eigentum gleichzusetzen wäre (vgl. auch Urteil des BFH I R 18/70).

  • BFH, 01.10.1970 - V R 49/70

    Leasinggeber - Selbstverbrauch - Grundmietzeit - Betriebsgewöhnliche

    Auszug aus BFH, 24.10.1974 - V R 29/74
    Diese Rechtsfolge tritt auch dann ein, wenn der Ehemann bei der Errichtung des Neubaus als Bevollmächtigter (§§ 164 ff. BGB) der Ehefrau -- und damit der Gemeinschaft -- tätig gewesen ist oder wenn die Ehefrau mit dem Bauvorhaben und der Nutzung des Baues im Betrieb des Ehemannes lediglich einverstanden war, ohne dem Ehemann eine Stellung einzuräumen, die nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 1. Oktober 1970 V R 49/70 (BFHE 100, 272 [275], BStBl II 1971, 34) dem wirtschaftlichen Eigentum gleichzusetzen wäre (vgl. auch Urteil des BFH I R 18/70).
  • BFH, 22.08.2013 - V R 37/10

    Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene

    Der BFH hat an dieser Rechtsprechung in der Folgezeit festgehalten und entschieden, dass Bauhandwerker bei der Errichtung eines Gebäudes für den Grundstückseigentümer Werklieferungen ausführen (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1974 V R 29/74, BFHE 114, 512, BStBl II 1975, 396), dass der Mieter, der Ausbauten, Umbauten und Einbauten auf eigene Kosten durchführt oder auf dem gemieteten Grundstück ein Gebäude errichtet, an den Vermieter eine Werklieferung ausführt (BFH-Urteile vom 15. September 1983 V R 154/75, n.v. zu Einbauten, und vom 24. November 1992 V R 80/87, BFH/NV 1993, 634 zur Gebäudeerrichtung), und dass der Unternehmer mit der Herstellung von Erschließungsanlagen auf öffentlichen Flächen einer Gemeinde gegenüber der Gemeinde eine entgeltliche Werklieferung ausführt (BFH-Urteil vom 22. Juli 2010 V R 14/09, BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428, Leitsatz 1).
  • BFH, 29.07.1976 - V B 10/76

    Zulassung der Revision - Beschwerde - Abweichung von Entscheidung -

    In dieser Sache hat der BFH durch Urteil vom 24. Oktober 1974 V R 29/74 (BFHE 114, 512, BStBl II 1975, 396) das der Klage stattgebende erste Urteil des FG aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen.

    Außerdem wird in diesem Urteil die in der Entscheidung V R 29/74 vertretene Auffassung ausdrücklich aufgegeben, daß für den Vorsteuerabzug des Unternehmer-Ehegatten das durch besondere und eindeutige Vereinbarungen zwischen den Ehegatten erlangte wirtschaftliche Eigentum des Unternehmer-Ehegatten am Grundstücksanteil des anderen, hier der Ehefrau, Voraussetzung sei.

    Entsprechend dieser (früheren) Rechtsauffassung, an die das FG gemäß § 126 Abs. 5 FGO gebunden war, hat das FG die Klage abgewiesen, weil es auf Grund der Beweisaufnahme zwar eine Gebrauchsbefugnis des Ehemanns gemäß § 743 Abs. 2 BGB festgestellt, diese jedoch gemäß dem Urteil V R 29/74 für rechtlich unerheblich angesehen hat.

    Schließlich kann gegen die Anwendung des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO auch nicht eingewendet werden, das angefochtene Urteil beruhe nicht auf der Abweichung vom Urteil V R 132/73, weil im zweiten Rechtsgang sowohl das FG gemäß § 126 Abs. 5 FGO an die rechtliche Beurteilung des BFH-Urteils V R 29/74 gebunden gewesen sei als auch der BFH aus dem in dieser Vorschrift enthaltenen Leitgedanken einer Selbstbindung an seine in derselben Sache getroffene Entscheidung unterliege.

  • BFH, 26.02.1976 - V R 132/73

    Vorsteuerabzug bei Umbau eines Gebäudes auf einem Ehegattengrundstück

    Läßt ein Unternehmer ein Hausgrundstück, das zu gleichen Teilen in seinem und seiner Ehefrau Miteigentum steht und das ihm die Ehefrau gemäß § 743 Abs. 2 BGB zum alleinigen Gebrauch überlassen hat, für seine unternehmerischen Zwecke umbauen, so kann er die ihm von den Bauunternehmern im Rahmen der erbrachten Werklieferungen gesondert in Rechnung gestellten Umsatzsteuern als Vorsteuerbeträge gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 abziehen (Anschluß an BFH-Urteil vom 24. Oktober 1974 V R 29/74, BFHE 114, 512, BStBl II 1975, 396).

    Soweit im Urteil des Senats vom 24. Oktober 1974 V R 29/74 (BFHE 114, 512, BStBl II 1975, 396) für den hier gegebenen Fall, daß zwischen den Ehegatten keine besonderen Vereinbarungen getroffen worden sind, sondern die Ehefrau mit dem Bauvorhaben und der Nutzung des Baues im Betrieb des Ehemannes lediglich einverstanden ist, eine andere Rechtsfolge für zutreffend erachtet worden ist, hält der Senat daran nicht mehr fest.

  • BFH, 26.11.1987 - V R 85/83

    Rechnungserteilung und Vorsteuerabzug bei Leistungsvergabe durch Ehegatten

    Schließlich könne die Frage nach dem Leistungsempfänger nicht allein danach beantwortet werden, welcher der Eheleute mit Baubehörde und Handwerkern verhandelt habe und infolgedessen im Bauschein oder auf Rechnungen als Adressat angegeben sei (siehe BFH-Urteil vom 24. Oktober 1974 V R 29/74, BFHE 114, 512, BStBl II 1975, 396).
  • BFH, 11.12.1986 - V R 57/76

    1. Miteigentümer kann auf gemeinschaftlichem Grundstück Bauwerk für sein

    Die Rechtsprechung in dem BFH-Urteil vom 24. Oktober 1974 V R 29/74 (BFHE 114, 512, BStBl II 1975, 396), auf die sich das FG berufe, sei durch das BFH-Urteil vom 26. Februar 1976 V R 132/73 (BFHE 118, 104, BStBl II 1976, 309) insoweit aufgegeben worden.
  • BFH, 21.12.1978 - III R 20/77

    Grundstück - Wirtschaftliches Eigentum - Betriebsgebäude - Verfügungsmacht über

    Im Hinblick auf die nahen verwandtschaftlichen Beziehungen der beiden Gesellschafter der KG könnte wirtschaftliches Eigentum des Nutzenden nur dann angenommen werden, wenn ihm aufgrund eindeutiger Abmachungen mit dem Eigentümer eine Stellung eingeräumt würde, aufgrund deren er wie ein Eigentümer über das Wirtschaftsgut verfügen könnte (BFH-Urteile vom 19. Mai 1961 III 283/59, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1962 S. 44 -HFR 1962, 44 - vom 24. Oktober 1974 V R 29/74, BFHE 114, 512, BStBl II 1975, 396; I R 18/70).
  • BFH, 13.07.1977 - I R 217/75

    Zur Aktivierung selbständig bewertbarer Gebäudeteile, die bei bestehender

    Die im Urteil vom 24. Oktober 1974 V R 29/74 (BFHE 114, 512, BStBl II 1975, 396) vertretene Rechtsauffassung - Werklieferungen der Bauhandwerker an die Miteigentümergemeinschaft - hat der V. Senat des BFH inzwischen aufgegeben (vgl. Urteil V R 132/73).
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