Rechtsprechung
   BFH, 24.10.1984 - I R 158/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1353
BFH, 24.10.1984 - I R 158/81 (https://dejure.org/1984,1353)
BFH, Entscheidung vom 24.10.1984 - I R 158/81 (https://dejure.org/1984,1353)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 1984 - I R 158/81 (https://dejure.org/1984,1353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    GewStDV § 13

Papierfundstellen

  • BFHE 142, 500
  • BB 1985, 447
  • BStBl II 1985, 223
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/62

    Anwendung der gewerbesteuerrechtlichen Befreiungsvorschrift auf eine von einer

    Auszug aus BFH, 24.10.1984 - I R 158/81
    c) Der Senat weicht damit nicht von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. November 1963 GrS 1/62 S (BFHE 78, 496, BStBl III 1964, 190) ab, in dem im Anschluß an das BFH-Urteil vom 14. März 1961 I 240/60 S (BFHE 72, 581, BStBl III 1961, 212) entschieden wurde, daß als staatliche Lotterie nur solche Unternehmen angesehen werden können, die der Staat unmittelbar selbst betreibt (Regiebetriebe).

    Dementsprechend stellt die Entscheidung in BFHE 78, 496, BStBl III 1964, 190 auch darauf ab, daß die "unmittelbare oder mittelbare Einschaltung nichtstaatlicher Körperschaften" zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten führen könne.

  • BFH, 22.11.1951 - IV D 1/51

    Besteuerung von Gewinnen aus Liebhabereibetrieben - Begriffs des wirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 24.10.1984 - I R 158/81
    Diese Regelungen sind durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung von einzelnen Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze vom 11. Juli 1953 (BGBl 1, 511) aufgehoben worden (vgl. - zu Art. 129 Abs. 3 GG - Gutachten des BFH vom 22. November 1951 IV D 1/51 S, BFHE 56, 14, BStBl III 1952, 6).
  • BFH, 14.03.1961 - I 240/60 S

    Steuerbefreiung bei Betrieb einer Lotterie durch eine Kapitalgesellschaft

    Auszug aus BFH, 24.10.1984 - I R 158/81
    c) Der Senat weicht damit nicht von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. November 1963 GrS 1/62 S (BFHE 78, 496, BStBl III 1964, 190) ab, in dem im Anschluß an das BFH-Urteil vom 14. März 1961 I 240/60 S (BFHE 72, 581, BStBl III 1961, 212) entschieden wurde, daß als staatliche Lotterie nur solche Unternehmen angesehen werden können, die der Staat unmittelbar selbst betreibt (Regiebetriebe).
  • BFH, 25.03.1976 - IV R 205/75

    Lotterieeinnehmer auch mit der Haltung von Lagerlosen und deren Teilnahme an der

    Auszug aus BFH, 24.10.1984 - I R 158/81
    Dies bedeutet im Streitfall, daß der Teil der Gewerbeerträge und des Gewerbekapitals, der unter Berücksichtigung des § 13 GewStDV steuerfrei bleibt, zu schätzen ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1976 IV R 205/75, BFHE 119, 76, BStBl II 1976, 576, im nicht veröffentlichten Teil).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvL 5/67

    Anforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 bei

    Auszug aus BFH, 24.10.1984 - I R 158/81
    Soweit in diesem Satz die Worte "Deutsche Reichslotterie" durch "staatliche Lotterie" ersetzt wurden, ist dies nicht als Rechtsetzung, sondern als Anpassung des Wortlauts an das neue Verfassungsrecht zu verstehen (vgl. BVerfG-Beschluß vom 7. Mai 1968 2 BvL 5/67, BVerfGE 23, 276, 284 f.).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BFH, 24.10.1984 - I R 158/81
    Eine im Zeitpunkt ihres Erlasses auf gesetzlicher Grundlage ergangene Rechtsverordnung wird durch den Fortfall der Ermächtigungsvorschrift in ihrer Gültigkeit nicht berührt (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 3. Dezember 1958 1 BvR 488/57, BVerfGE 9, 3, 12).
  • BFH, 01.12.2010 - IV R 18/09

    Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters -

    Dies gilt für die Lotteriesteuer ungeachtet dessen, dass in der frühen historischen Entwicklung der Steuerbefreiung für staatliche Lotterieunternehmen (näher hierzu BFH-Urteil vom 24. Oktober 1984 I R 158/81, BFHE 142, 500, BStBl II 1985, 223) moderne gleichheitsrechtliche Überlegungen, die ohne Beschränkung auf ein einzelnes Steuergesetz auf den durch die steuerrechtliche Gesamtregelung hergestellten Belastungserfolg abstellen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1294, m.w.N.), ersichtlich keine Rolle gespielt haben.
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 310/83

    Toto- und Lotto-Annahmestelle kann mit Tabakwareneinzelhandel einen einheitlichen

    Als staatliche Lotterie können nur solche Unternehmen angesehen werden, die der Staat unmittelbar selbst betreibt (Regiebetriebe) oder die in der Form der rechtsfähigen, der Staatsaufsicht unterliegenden Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert sind (s. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. März 1961 I 240/60 S, BFHE 72, 581, BStBl III 1961, 212, und vom 24. Oktober 1984 I R 158/81, BFHE 142, 500, BStBl II 1985, 223).
  • BFH, 01.12.2010 - IV R 39/07

    Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters -

    Dies gilt für die Lotteriesteuer ungeachtet dessen, dass in der frühen historischen Entwicklung der Steuerbefreiung für staatliche Lotterieunternehmen (näher hierzu BFH-Urteil vom 24. Oktober 1984 I R 158/81, BFHE 142, 500, BStBl II 1985, 223) moderne gleichheitsrechtliche Überlegungen, die ohne Beschränkung auf ein einzelnes Steuergesetz auf den durch die steuerrechtliche Gesamtregelung hergestellten Belastungserfolg abstellen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1294, m.w.N.), ersichtlich keine Rolle gespielt haben.
  • FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 14 K 5123/05

    Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerbefreiung einer Lotto-Spielgemeinschaft

    Eine Lotterie ist staatlich, wenn sie der Staat (d.h. ein Bundesland) selbst (als Regiebetrieb) oder in Form einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts betreibt (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.1984 I R 158/81, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1985, 223).
  • FG Düsseldorf, 28.06.2007 - 14 K 5189/03

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Nichterfassung anderer als staatlicher

    Eine Lotterie ist staatlich, wenn sie der Staat (d. h. ein Bundesland) selbst (als Regiebetrieb) oder in Form einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts betreibt (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.1984 I R 158/81, BStBl II 1985, 223).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht