Rechtsprechung
BFH, 24.10.1984 - I R 158/81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
GewStG § 35c Nr. 2c; GewStDV § 13
- Wolters Kluwer
Begriffsdefinition "Staatlich" - Lotterieunternehmen - Staatsaufsicht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
GewStDV § 13
Papierfundstellen
- BFHE 142, 500
- BB 1985, 447
- BStBl II 1985, 223
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 01.12.2010 - IV R 18/09
Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters - …
Dies gilt für die Lotteriesteuer ungeachtet dessen, dass in der frühen historischen Entwicklung der Steuerbefreiung für staatliche Lotterieunternehmen (näher hierzu BFH-Urteil vom 24. Oktober 1984 I R 158/81, BFHE 142, 500, BStBl II 1985, 223) moderne gleichheitsrechtliche Überlegungen, die ohne Beschränkung auf ein einzelnes Steuergesetz auf den durch die steuerrechtliche Gesamtregelung hergestellten Belastungserfolg abstellen (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1294, m.w.N.), ersichtlich keine Rolle gespielt haben. - BFH, 19.11.1985 - VIII R 310/83
Toto- und Lotto-Annahmestelle kann mit Tabakwareneinzelhandel einen einheitlichen …
Als staatliche Lotterie können nur solche Unternehmen angesehen werden, die der Staat unmittelbar selbst betreibt (Regiebetriebe) oder die in der Form der rechtsfähigen, der Staatsaufsicht unterliegenden Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert sind (s. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. März 1961 I 240/60 S, BFHE 72, 581, BStBl III 1961, 212, und vom 24. Oktober 1984 I R 158/81, BFHE 142, 500, BStBl II 1985, 223). - BFH, 01.12.2010 - IV R 39/07
Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters - …
Dies gilt für die Lotteriesteuer ungeachtet dessen, dass in der frühen historischen Entwicklung der Steuerbefreiung für staatliche Lotterieunternehmen (näher hierzu BFH-Urteil vom 24. Oktober 1984 I R 158/81, BFHE 142, 500, BStBl II 1985, 223) moderne gleichheitsrechtliche Überlegungen, die ohne Beschränkung auf ein einzelnes Steuergesetz auf den durch die steuerrechtliche Gesamtregelung hergestellten Belastungserfolg abstellen (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1294, m.w.N.), ersichtlich keine Rolle gespielt haben. - FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 14 K 5123/05
Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerbefreiung einer Lotto-Spielgemeinschaft …
Eine Lotterie ist staatlich, wenn sie der Staat (d.h. ein Bundesland) selbst (als Regiebetrieb) oder in Form einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts betreibt (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.1984 I R 158/81, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1985, 223). - FG Düsseldorf, 28.06.2007 - 14 K 5189/03
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Nichterfassung anderer als staatlicher …
Eine Lotterie ist staatlich, wenn sie der Staat (d. h. ein Bundesland) selbst (als Regiebetrieb) oder in Form einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts betreibt (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.1984 I R 158/81, BStBl II 1985, 223).