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BFH, 24.10.2005 - XI S 13/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 133a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 128 Abs. 1 § 133a
Sofortige Beschwerde - keine Umdeutung in Anhörungsrüge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 02.08.1994 - IX R 102/91
Zulässigkeit einer Klage hinsichtlich Vorlegen einer den gesetzlichen …
Auszug aus BFH, 24.10.2005 - XI S 13/05
Eine Kostenentscheidung ist mangels einer gesetzlichen Regelung nicht zu treffen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534). - BFH, 06.07.2005 - VII S 30/05
Anhörungsrüge; Gegenvorstellung
Auszug aus BFH, 24.10.2005 - XI S 13/05
Das Institut der Gegenvorstellung ist durch die Schaffung und nähere Ausgestaltung der Anhörungsrüge nach § 133a FGO nicht ausgeschlossen worden; allerdings kann eine Gegenvorstellung allenfalls dann Erfolg haben, wenn die beanstandete Entscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint und jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt, so dass ein offensichtlicher Verstoß gegen das Willkürverbot vorliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juli 2005 VII S 30/05, juris Nr: STRE200551227). - BFH, 27.12.1994 - X B 124/93
Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung auf Gegenvorstellung
Auszug aus BFH, 24.10.2005 - XI S 13/05
Eine Kostenentscheidung ist mangels einer gesetzlichen Regelung nicht zu treffen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534).