Rechtsprechung
BFH, 24.11.1987 - VII B 34/87 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,10437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs als Voraussetzung für eine einstweilige Anordnung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 28.01.1986 - VII B 86/85
Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs
Auszug aus BFH, 24.11.1987 - VII B 34/87
Wie der Senat bereits im Beschluß vom 28. Januar 1986 VII B 86/85 (BFH/NV 1986, 552, 553) ausgeführt hat, reicht die Behauptung, es seien Zahlungen erbracht worden, allein nicht zur Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs aus, wenn dies nicht durch entsprechende Belege nachgewiesen wird. - BFH, 12.02.1969 - VII B 60/66
Erfolgloses Klageverfahren - Aussetzung der Vollziehung - Ablehnende …
Auszug aus BFH, 24.11.1987 - VII B 34/87
Vielmehr hat der Senat das Begehren des Antragstellers - im Rahmen des Beschwerdeantrages - erneut in jeder Hinsicht zu prüfen und dabei die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung zugrunde zu legen (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Februar 1969 VII B 60/66, BFHE 95, 84, BStBl II 1969, 318, 319;… Ziemer/Birkholz, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 132 Rdnr. 5). - BFH, 18.03.1986 - VII B 115/85
Behauptung einer Kettenreation weiterer Vollstreckungsmaßnahmen durch …
Auszug aus BFH, 24.11.1987 - VII B 34/87
Das reicht zur schlüssigen Darlegung eines Anordnungsanspruchs schon deshalb nicht aus, weil das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs als Voraussetzung für eine einstweilige Anordnung nur angenommen werden kann, wenn zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß der Umstand eintritt, der die Unbilligkeit der Vollstreckung begründen soll (vgl. Senatsbeschluß vom 18. März 1986 VII B 115/85, BFH/NV 1986, 479, 480, 481). - BFH, 13.05.1977 - VII B 9/77
Ermessensentscheidung - Gewährung einer Stundung - Anordnungsanspruch - …
Auszug aus BFH, 24.11.1987 - VII B 34/87
Unter welchen Voraussetzungen dieser vorläufige Rechtsschutz durch ein Gericht erlangt werden kann, ist, da der Anordnungsanspruch eine behördliche Ermessensentscheidung betrifft, umstritten (vgl. Beschluß des Senats vom 5. und 13. Mai 1977 VII B 9/77, BFHE 122, 28, BStBl II 1977, 587, 588).
- FG Niedersachsen, 21.12.2020 - 15 V 127/20
Vollstreckung von Abgabenrückstände im Zusammenhang mit der Rückforderung von …
Ein Regelungsanspruch kommt auch dann in Betracht, wenn das Gesuch - wie im Streitfall - auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 257 AO (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1987 VII B 34/87, BFH/NV 1988, 423;… vom 26. Februar 1992 I B 113/91, BFH/NV 1993, 349) oder auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung oder auf Aufhebung einzelner Vollstreckungsmaßnahmen nach § 258 AO gerichtet ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. September 1988 V B 83/88, BFH/NV 1989, 269;… vom 23. November 1999 VII B 310/98, BFH/NV 2000, 588;… Stapperfend in Gräber, FGO, 9. Aufl., § 114 Rz 51). - BFH, 01.08.2002 - VII B 352/00
PKH; Vollstreckungsverfahren
Auch zur Begründung ihres Antrages auf Gewährung von vorläufigem Vollstreckungsschutz hat die Antragstellerin keinen Umstand dargelegt, der die Unbilligkeit der Vollstreckung begründen könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 24. November 1987 VII B 34/87, BFH/NV 1988, 423, 424). - FG München, 20.03.2001 - 10 V 4797/00
Einstweilige Anordnung gegen Pfändungsmaßnahmen; Einstellung der Vollstreckung …
Eine solche Anordnung kann im Wege der e.A. nach § 114 FGO ergehen, wenn die AStin u.a. das Vorliegen eines Anordnungsgrundes glaubhaft gemacht hat (§ 114 Abs. 3 FGO i.V.m. § 920 Abs. 2 Zivilprozeßordnung - ZPO -, vgl. BFH-Beschluss vom 24.11.1987 VII B 34/87, BFH/NV 1988, 423).