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   BFH, 24.11.1994 - X R 115/94   

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https://dejure.org/1994,3420
BFH, 24.11.1994 - X R 115/94 (https://dejure.org/1994,3420)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1994 - X R 115/94 (https://dejure.org/1994,3420)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1994 - X R 115/94 (https://dejure.org/1994,3420)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.02.1977 - IV B 62/76

    Beschwerde - Keine Prozeßvertretung - Nachträgliche Genehmigung - Rückwirkung auf

    Auszug aus BFH, 24.11.1994 - X R 115/94
    Die Fristversäumnis wäre nur unverschuldet i. S. des § 56 Abs. 1 FGO, wenn sie der Prozeßbevollmächtigte, dessen Verschulden sich die Klägerin zurechnen lassen muß (§ 155 FGO i. V. m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung), auch durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht hätte verhindern können (BFH-Beschluß vom 7. Februar 1977 IV B 62/76, BFHE 121, 171--k--74, BStBl II 1977, 291).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BFH, 24.11.1994 - X R 115/94
    Ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil gilt als i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dann nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 GmS--OGB 1/92, mitgeteilt u. a. in Neue Juristische Wochenschrift 1993, 2603).
  • BFH, 27.01.1967 - VI R 216/66

    Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben - Umdeutung einer Revision in eine

    Auszug aus BFH, 24.11.1994 - X R 115/94
    Bereits im Beschluß vom 27. Januar 1967 VI R 216/66 (BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291) hat der BFH dargelegt, daß wegen der erheblichen rechtlichen und verfahrensmäßigen Unterschiede von Nichtzulassungsbeschwerde und Revision eine Revisionsschrift regelmäßig nicht in eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision umgedeutet werden darf.
  • BFH, 18.12.1986 - I R 84/86

    Unzulässigkeit einer Revision aufgrund Nichtzulassung durch das Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 24.11.1994 - X R 115/94
    Angesichts des eindeutigen Wortlauts des lediglich auf die (fristwahrende) Ein legung des Rechtsmittels beschränkten Schriftsatzes kann nicht davon ausgegangen werden, daß mit ihm eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt wurde (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Dezember 1986 I R 84/86, BFH/NV 1988, 34; Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Rz. 50 m. w. N.).
  • BFH, 18.09.1992 - V B 135/92

    Erfordernisse für die Entschuldigung der Fristversäumnis durch den

    Auszug aus BFH, 24.11.1994 - X R 115/94
    Der Prozeßbevollmächtigte hätte aus der dem Urteil beigefügten Rechtsmittelbelehrung ohne weiteres den Schluß ziehen können und müssen, daß die Revision mangels entsprechender Zulassung im vorinstanzlichen Urteil gerade nicht zugelassen war und deshalb die Zulassung der Revision einer Beschwerde bedurfte (vgl. z. B. BFH- Beschluß vom 18. September 1992 V B 135/92, BFH/NV 1993, 542).
  • BFH, 25.06.2004 - III R 16/04

    Revisionszulassung; Umdeutung einer Revision in eine NZB

    Eine Umdeutung scheitert darüber hinaus auch daran, dass zwischen einer Revision und einer Nichtzulassungsbeschwerde erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 24. November 1994 X R 115/94, BFH/NV 1995, 626).
  • BFH, 26.09.2007 - X R 23/07

    Umdeutung nicht zugelassener Revision in eine NZB?

    Eine Umdeutung scheitert darüber hinaus auch daran, dass zwischen einer Revision und einer Nichtzulassungsbeschwerde erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1994 X R 115/94, BFH/NV 1995, 626; in BFH/NV 2004, 1539).
  • BFH, 28.01.2009 - VI R 41/08

    Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde - Keine

    Eine Umdeutung schlägt überdies regelmäßig auch deshalb fehl, weil zwischen einer Revision und einer Nichtzulassungsbeschwerde erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1994 X R 115/94, BFH/NV 1995, 626; in BFH/NV 2004, 1539; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 116 FGO Rz 110 ff.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 7. Mai 2008 VIII R 9/08, [...] - die Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BFH, 27.04.2006 - V R 6/06

    Rechtsmittel - Auslegung

    Eine Umdeutung scheitert darüber hinaus auch daran, dass zwischen einer Revision und einer Nichtzulassungsbeschwerde erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1994 X R 115/94, BFH/NV 1995, 626; vom 25. Juni 2004 III R 16/04, BFH/NV 2004, 1539).
  • BFH, 28.02.2001 - X R 13/01

    Empfangsbekenntnis - Übertragungsfehler - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Eine Umdeutung scheitert darüber hinaus auch daran, dass zwischen einer Revision und einer Nichtzulassungsbeschwerde erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen (z.B. BFH-Beschluss vom 24. November 1994 X R 115/94, BFH/NV 1995, 626, m.w.N.).
  • BFH, 21.02.2001 - X R 5/01

    Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zulässigkeit -

    Eine Umdeutung scheitert darüber hinaus auch daran, dass zwischen einer Revision und einem Antrag auf mündliche Verhandlung erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen (vgl. zur Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde z.B. BFH-Beschluss vom 24. November 1994 X R 115/94, BFH/NV 1995, 626, m.w.N.).
  • BFH, 22.01.2003 - III R 20/02

    Keine Umdeutung mangels Zulassung unzulässiger Revision in statthafte NZB

    Darüber hinaus kann eine unzulässige Revision auch deshalb nicht nachträglich in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden, weil zwischen einer Revision und einer Nichtzulassungsbeschwerde erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 24. November 1994 X R 115/94, BFH/NV 1995, 626, m.w.N.).
  • FG München, 20.03.2007 - 13 K 2970/05

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die

    Zusätzlich scheidet eine Umdeutung darüber hinaus auch aus, wenn zwischen den beiden Prozesserklärungen erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH- Beschluss vom 24. November 1994 X R 115/94, BFH/NV 1995, 626 ).
  • BFH, 21.03.2000 - IV R 68/99

    Veräußerung des Mandantenstammes - Veräußerungsgewinn - Tarifbegünstigte

    Nach ständiger Rechtsprechung stehen die erheblichen rechtlichen und verfahrensmäßigen Unterschiede zwischen Revision und Nichtzulassungsbeschwerde einer Umdeutung der von einem fachkundigen Prozessbevollmächtigten abgegebenen Prozesserklärung entgegen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1994 X R 115/94, BFH/NV 1995, 626; vom 9. Juli 1997 IX R 17/97, BFH/NV 1998, 47).
  • BFH, 16.07.1997 - II R 16/97

    Herabsetzung einer festgesetzten Schenkungsteuer

    Legt man das Schreiben dahin aus, daß es bereits als Einlegung einer Revision gedacht war, scheitert seine Umdeutung daran, daß eine von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe als solche eingelegte (unzulässige) Revision nicht in eine (statthafte) Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden kann (BFH-Beschlüsse vom 10. November 1994 XI B 35/94, BFH/NV 1995, 622; vom 24. November 1994 X R 115/94, BFH/NV 1995, 626, sowie vom 14. März 1996 VIII R 74/95, BFH/NV 1996, 692).
  • BFH, 21.08.1996 - XI R 29/95

    Fristerfordernis bei der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 26.02.1998 - X R 2/98
  • BFH, 09.07.1997 - IX R 17/97

    Umdeutung eines als Revision bezeichneten Rechtsmittels in eine

  • BFH, 08.04.1998 - IX R 71/97
  • BFH, 19.06.1996 - XI B 36/96

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Versäumung einer Frist

  • BFH, 05.08.1997 - X R 76/97
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