Rechtsprechung
   BFH, 24.11.2005 - VIII B 255/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17094
BFH, 24.11.2005 - VIII B 255/04 (https://dejure.org/2005,17094)
BFH, Entscheidung vom 24.11.2005 - VIII B 255/04 (https://dejure.org/2005,17094)
BFH, Entscheidung vom 24. November 2005 - VIII B 255/04 (https://dejure.org/2005,17094)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,17094) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 3; ; EStG § 6 Abs. 3 Satz 2; ; EStG § 16; ; EStG § 16 Abs. 1; ; EStG § 34; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 1
    Teilanteilsveräußerung - Rückbehalt von Sonderbetriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de

    Veräußerung von Teilen von Gesellschaftsanteilen unter Rückbehalt von Grundstücken im Sonderbetriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 20
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00

    Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils

    Auszug aus BFH, 24.11.2005 - VIII B 255/04
    Wie die Klägerin selbst ausführt, umfasst der Begriff des Mitunternehmeranteils nach ständiger Rechtsprechung auch das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters mit der Folge, dass eine Tarifbegünstigung in Fällen der Veräußerung von Teilen des Gesellschaftsanteils (dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. September 2004 IV R 11/03 BFHE 207, 274, BStBl II 2004, 1068) nach der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Rechtslage jedenfalls dann nicht in Betracht kam, wenn --wie im Streitfall-- das (funktional oder quantitativ) wesentliche Sonderbetriebsvermögen insgesamt vom Veräußerer zurückbehalten wurde (vgl. z.B. Senatsurteil vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194; Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 24. Aufl., § 16 Rz. 410).
  • BFH, 16.09.2004 - IV R 11/03

    Aufnahme eines Sozius in ein Einzelunternehmen nach dem Zwei-Stufen-Modell

    Auszug aus BFH, 24.11.2005 - VIII B 255/04
    Wie die Klägerin selbst ausführt, umfasst der Begriff des Mitunternehmeranteils nach ständiger Rechtsprechung auch das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters mit der Folge, dass eine Tarifbegünstigung in Fällen der Veräußerung von Teilen des Gesellschaftsanteils (dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. September 2004 IV R 11/03 BFHE 207, 274, BStBl II 2004, 1068) nach der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Rechtslage jedenfalls dann nicht in Betracht kam, wenn --wie im Streitfall-- das (funktional oder quantitativ) wesentliche Sonderbetriebsvermögen insgesamt vom Veräußerer zurückbehalten wurde (vgl. z.B. Senatsurteil vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194; Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 24. Aufl., § 16 Rz. 410).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht