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BFH, 24.11.2005 - VIII B 255/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 6 Abs. 3; ; EStG § 6 Abs. 3 Satz 2; ; EStG § 16; ; EStG § 16 Abs. 1; ; EStG § 34; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 16 Abs. 1
Teilanteilsveräußerung - Rückbehalt von Sonderbetriebsvermögen - datenbank.nwb.de
Veräußerung von Teilen von Gesellschaftsanteilen unter Rückbehalt von Grundstücken im Sonderbetriebsvermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2004 - 5 K 1396/02
- BFH, 24.11.2005 - VIII B 255/04
Papierfundstellen
- DB 2007, 20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00
Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils
Auszug aus BFH, 24.11.2005 - VIII B 255/04
Wie die Klägerin selbst ausführt, umfasst der Begriff des Mitunternehmeranteils nach ständiger Rechtsprechung auch das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters mit der Folge, dass eine Tarifbegünstigung in Fällen der Veräußerung von Teilen des Gesellschaftsanteils (dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. September 2004 IV R 11/03 BFHE 207, 274, BStBl II 2004, 1068) nach der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Rechtslage jedenfalls dann nicht in Betracht kam, wenn --wie im Streitfall-- das (funktional oder quantitativ) wesentliche Sonderbetriebsvermögen insgesamt vom Veräußerer zurückbehalten wurde (vgl. z.B. Senatsurteil vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194;… Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 24. Aufl., § 16 Rz. 410). - BFH, 16.09.2004 - IV R 11/03
Aufnahme eines Sozius in ein Einzelunternehmen nach dem Zwei-Stufen-Modell
Auszug aus BFH, 24.11.2005 - VIII B 255/04
Wie die Klägerin selbst ausführt, umfasst der Begriff des Mitunternehmeranteils nach ständiger Rechtsprechung auch das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters mit der Folge, dass eine Tarifbegünstigung in Fällen der Veräußerung von Teilen des Gesellschaftsanteils (dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. September 2004 IV R 11/03 BFHE 207, 274, BStBl II 2004, 1068) nach der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Rechtslage jedenfalls dann nicht in Betracht kam, wenn --wie im Streitfall-- das (funktional oder quantitativ) wesentliche Sonderbetriebsvermögen insgesamt vom Veräußerer zurückbehalten wurde (vgl. z.B. Senatsurteil vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194;… Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 24. Aufl., § 16 Rz. 410).