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   BFH, 24.11.2006 - V B 58/05   

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https://dejure.org/2006,11677
BFH, 24.11.2006 - V B 58/05 (https://dejure.org/2006,11677)
BFH, Entscheidung vom 24.11.2006 - V B 58/05 (https://dejure.org/2006,11677)
BFH, Entscheidung vom 24. November 2006 - V B 58/05 (https://dejure.org/2006,11677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 94; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 107 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Verfahrensmangel; unvollständiges Sitzungsprotokoll

  • datenbank.nwb.de

    Veruntreuung der Entgeltszahlung; Unvollständigkeit des Sitzungsprotokolls als Verfahrensmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 16.04.2002 - X B 140/01

    Neues Zulassungsrecht; Divergenz i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Altern. FGO n.F.

    Auszug aus BFH, 24.11.2006 - V B 58/05
    Dazu muss ein tragender abstrakter Rechtssatz des Urteils des FG und die ebenfalls tragenden Rechtsausführungen der Divergenz-Entscheidung so herausgearbeitet und gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2002 V B 88/01, BFH/NV 2002, 748; vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046; vom 26. März 2003 III B 92/02, BFH/NV 2003, 939).

    Als solche reicht --wie hier vorgetragen-- weder eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen noch die fehlerhafte Anwendung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls aus (vgl. BFH in BFH/NV 2002, 1046) noch der Hinweis auf verschiedene FG-Urteile zu unterschiedlichen Rechtsfragen.

  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 24.11.2006 - V B 58/05
    Das Übergehen eines Beweisantrags kann deshalb im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr mit der Verfahrensrüge angegriffen werden, wenn der in der maßgeblichen Verhandlung selbst anwesende oder fachkundig vertretene Beteiligte, dem die Nichtbefolgung eines Beweisantrags bzw. die aus seiner Sicht unzureichende Sachverhaltsaufklärung erkennbar war, den Verfahrensverstoß nicht gerügt und damit auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet hat (z.B. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • BFH, 07.07.1976 - I R 218/74

    Medizinischer Fußpfleger erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 24.11.2006 - V B 58/05
    Bei der Prüfung, ob ein Verfahrensfehler gegeben ist, ist von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auszugehen, mag diese zutreffend oder --wie hier die Klägerin meint-- unzutreffend sein (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 7. Juli 1976 I R 218/74, BFHE 119, 274, BStBl II 1976, 621; BFH-Beschluss vom 13. Februar 2004 V B 110/03, BFH/NV 2004, 832).
  • BFH, 26.03.2003 - III B 92/02

    NZB; Divergenz; Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 24.11.2006 - V B 58/05
    Dazu muss ein tragender abstrakter Rechtssatz des Urteils des FG und die ebenfalls tragenden Rechtsausführungen der Divergenz-Entscheidung so herausgearbeitet und gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2002 V B 88/01, BFH/NV 2002, 748; vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046; vom 26. März 2003 III B 92/02, BFH/NV 2003, 939).
  • BFH, 17.09.2003 - XI B 220/02

    Übernahme von Feststellungen aus einem Strafurteil

    Auszug aus BFH, 24.11.2006 - V B 58/05
    Die Geltendmachung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, und den schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, m.w.N.).
  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Auszug aus BFH, 24.11.2006 - V B 58/05
    Die "nächste" mündliche Verhandlung kann auch die sich unmittelbar an den Verfahrensfehler anschließende Verhandlung sein (BFH-Urteil vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BFHE 183, 518, BStBl II 1998, 152; BFH-Beschluss vom 23. März 2005 VI B 137/04, BFH/NV 2005, 1296).
  • BFH, 27.03.2000 - III B 67/99

    Zeitpunkt für die Rüge von Zulassungsgründen; grundsätzliche Bedeutung und

    Auszug aus BFH, 24.11.2006 - V B 58/05
    Die Klägerin hätte insoweit im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht nur vortragen müssen, dass das Gericht die Aufnahme bestimmter Äußerungen und Anträge in das Protokoll abgelehnt habe (vgl. § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4 der Zivilprozessordnung --ZPO--), sondern auch, dass sie oder ihr Prozessbevollmächtigter von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Berichtigung des Protokolls zu beantragen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1997 V B 107/97, BFH/NV 1998, 859; vom 27. März 2000 III B 67/99, BFH/NV 2000, 1091; vom 16. Oktober 2000 VI B 168/00, BFH/NV 2001, 464).
  • BFH, 27.06.2002 - X B 144/01

    NZB; Verstoß gegen Denkgesetze; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 24.11.2006 - V B 58/05
    e) Ein Verstoß gegen Denkgesetze, auch wenn er sich auf die Würdigung von Tatsachen erstreckt, ist --wie Fehler in der Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung-- kein Verfahrensfehler, sondern ein materiell-rechtlicher Fehler, der nicht zur Zulassung der Revision führen kann (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Juni 2002 X B 144/01, BFH/NV 2002, 1336, und die Nachweise bei Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 76 und 82 f.).
  • BFH, 26.11.2003 - X S 12/03

    Vermögensschäden, betriebliche/private Veranlassung

    Auszug aus BFH, 24.11.2006 - V B 58/05
    a) Als Verfahrensmangel rügt die Klägerin, das FG habe trotz ihres Hinweises die Ausführungen des X. Senats des BFH im Aussetzungsbeschluss vom 26. November 2003 X S 12/03 (BFH/NV 2004, 337) unbeachtet gelassen, wonach je nachdem, ob das Vorgehen des S nur aufgrund des besonders engen Verwandtschaftsverhältnisses möglich gewesen sei, eine Entnahme oder, wenn nicht, dann betrieblicher Aufwand vorliege.
  • BFH, 23.03.2005 - VI B 137/04

    Dienstreisen aus den alten Bundesländern in das Beitrittsgebiet

    Auszug aus BFH, 24.11.2006 - V B 58/05
    Die "nächste" mündliche Verhandlung kann auch die sich unmittelbar an den Verfahrensfehler anschließende Verhandlung sein (BFH-Urteil vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BFHE 183, 518, BStBl II 1998, 152; BFH-Beschluss vom 23. März 2005 VI B 137/04, BFH/NV 2005, 1296).
  • BFH, 21.04.1995 - VIII B 133/94

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BFH, 22.06.1999 - X B 25/99

    Verfahrensmangel; Rügeverzicht

  • BFH, 13.02.2004 - V B 110/03

    Sicherungsübereignung: Zeitpunkt der Lieferung

  • BFH, 24.11.1997 - V B 107/97

    Berichtigung eines Umsatzsteuerbescheides einer GmbH

  • BFH, 16.10.2000 - VI B 168/00

    Verfahrensmangel; Unvollständigkeit des Sitzungsprotokolls; mangelnde

  • BFH, 17.01.2002 - V B 88/01

    Außenprüfung; Steuerfahndungsprüfung

  • BFH, 27.03.1997 - X B 207/96
  • BFH, 19.11.2012 - VII B 126/12

    Mitwirkung des Schuldners bei der Ermittlung der Haftungsquote

    Die Berufung eines neuen Geschäftsführers war nach der --bei der Beurteilung eines Verfahrensfehlers allein maßgeblichen-- Rechtsauffassung des FG (vgl. BFH-Beschluss vom 24. November 2006 V B 58/05, BFH/NV 2007, 788; vom 29. Juni 2004 IV B 126/03, BFH/NV 2005, 30) nicht entscheidungserheblich.
  • BFH, 22.04.2008 - X B 19/07

    Nichtöffentliche Vereidigung eines ehrenamtlichen Richters und Unvollständigkeit

    Soweit der Kläger damit inzidenter vortragen will, das Protokoll über die mündliche Verhandlung sei unvollständig und unrichtig, genügt dies zur Darlegung eines Verfahrensfehlers nicht (BFH-Beschluss vom 24. November 2006 V B 58/05, BFH/NV 2007, 788).
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