Rechtsprechung
BFH, 24.11.2011 - V R 13/11 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren - Aufrechnung nach § 226 Abs. 1 AO - Anfechtung durch nachträgliches Bestreiten - Anfechtbare Rechtshandlung - Grundsatz der steuerlichen Neutralität im Mehrwertsteuerrecht - Aufhebung und Nachprüfung ...
- openjur.de
Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren; Aufrechnung nach § 226 Abs. 1 AO; Anfechtung durch nachträgliches Bestreiten; Anfechtbare Rechtshandlung; Grundsatz der steuerlichen Neutralität im Mehrwertsteuerrecht; Aufhebung und Nachprüfung einer ...
- Bundesfinanzhof
UStG § 16, UStG § ... 16 ff, EWGRL 388/77 Art 18 Abs 4, EWGRL 227/67 Art 2, InsO § 174, InsO § 178, InsO § 185, AO § 130, AO § 251, AO § 226 Abs 1, BGB § 387, FGO § 102, AO § 168, BGB §§ 387ff, InsO § 129, InsO §§ 129ff, InsO §§ 174ff
Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren - Aufrechnung nach § 226 Abs. 1 AO - Anfechtung durch nachträgliches Bestreiten - Anfechtbare Rechtshandlung - Grundsatz der steuerlichen Neutralität im Mehrwertsteuerrecht - Aufhebung und Nachprüfung ...
- Bundesfinanzhof
Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren - Aufrechnung nach § 226 Abs. 1 AO - Anfechtung durch nachträgliches Bestreiten - Anfechtbare Rechtshandlung - Grundsatz der steuerlichen Neutralität im Mehrwertsteuerrecht - Aufhebung und Nachprüfung ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 UStG 2005, § 16 ff UStG 2005, Art 18 Abs 4 EWGRL 388/77, Art 2 EWGRL 227/67, § 174 InsO
Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren - Aufrechnung nach § 226 Abs. 1 AO - Anfechtung durch nachträgliches Bestreiten - Anfechtbare Rechtshandlung - Grundsatz der steuerlichen Neutralität im Mehrwertsteuerrecht - Aufhebung und Nachprüfung ... - IWW
- zvi-online.de
InsO §§ 174, 178, 185; UStG §§ 16 ff.; RL 77/388/EWG Art. 18 Abs. 4; RL 67/227/EWG Art. 2; AO §§ 130, 251
Keine Insolvenzaufrechnung und -anfechtung der Umsatzsteuerberechnung - Betriebs-Berater
Steuerberechnung im Insolvenzverfahren
- rewis.io
Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren - Aufrechnung nach § 226 Abs. 1 AO - Anfechtung durch nachträgliches Bestreiten - Anfechtbare Rechtshandlung - Grundsatz der steuerlichen Neutralität im Mehrwertsteuerrecht - Aufhebung und Nachprüfung ...
- ra.de
- rewis.io
Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren - Aufrechnung nach § 226 Abs. 1 AO - Anfechtung durch nachträgliches Bestreiten - Anfechtbare Rechtshandlung - Grundsatz der steuerlichen Neutralität im Mehrwertsteuerrecht - Aufhebung und Nachprüfung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 251 Abs. 3; InsO §§ 174 ff.; UStG §§ 16 ff.
Geltung von Beschränkungen der Insolvenzaufrechnung sowie der Insolvenzanfechtung für eine Steuerberechnung gem. §§ 16 ff. UStG - datenbank.nwb.de
Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren: Fiskusprivileg?
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Insolvenzaufrechnung und -anfechtung der Umsatzsteuerberechnung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerberechnung und Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geltung von Beschränkungen der Insolvenzaufrechnung sowie der Insolvenzanfechtung für eine Steuerberechnung gem. §§ 16 ff. UStG
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Steuerberechnung im Insolvenzverfahren
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Haftung bei Forderungsabtretung
- Insolvenzen und Steuern
- Die Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren
- Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 09.06.2010 - 8 K 1573/09
- BFH, 24.11.2011 - V R 13/11
Papierfundstellen
- BFHE 235, 137
- ZIP 2011, 2481
- NZI 2012, 96
- BB 2012, 21
- DB 2011, 2818
- BStBl II 2012, 298
Wird zitiert von ... (75) Neu Zitiert selbst (28)
- BFH, 09.12.2010 - V R 22/10
Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter - …
Auszug aus BFH, 24.11.2011 - V R 13/11
Dementsprechend sind nach § 251 Abs. 3 AO Insolvenzforderungen während eines Insolvenzverfahrens --anders als bei sog. Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BFH/NV 2011, 952, unter II.1.)-- nicht durch Steuerbescheid festzusetzen, sondern nur erforderlichenfalls durch Verwaltungsakt festzustellen.Da zur Insolvenztabelle nur Insolvenzforderungen, nicht aber auch Masseverbindlichkeiten anzumelden sind, ist bei der Forderungsanmeldung zu berücksichtigen, dass, wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 232, 301, BFH/NV 2011, 952, unter II.3.c aa unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 1. September 2010 VII R 35/08 (BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336) und vom 28. Juni 2000 V R 87/99 (BFHE 192, 132, BStBl II 2000, 639) entschieden hat, zwar auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Grundsatz der Unternehmereinheit gilt.
Denn nach der Rechtsprechung des Senats sind alle noch nicht vereinnahmten oder entrichteten Entgelte mit der Insolvenzeröffnung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG auf null zu berichtigen (BFHE 232, 301, BFH/NV 2011, 952, unter II.3.b und c; s. hierzu auch unten II.5.a).
b) Bei der Entscheidung, ob das Festhalten am Tabelleneintrag ermessensgerecht ist, hat das FA grundsätzlich auch zu berücksichtigen, ob es seine Forderung entsprechend den Grundsätzen der BFH-Rechtsprechung (s. oben II.2. und 3.) berechnet und dabei insbesondere beachtet hat, dass bei Insolvenzeröffnung nicht nur die bis dahin noch nicht entrichteten Entgelte für bezogene Leistungen, sondern auch die bis dahin noch nicht vereinnahmten Entgelte für erbrachte Leistungen nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG uneinbringlich werden (BFH-Urteil in BFHE 232, 301, BFH/NV 2011, 952, unter II.3.a und b).
aa) Der sich aus dem Senatsurteil in BFHE 232, 301, BFH/NV 2011, 952, unter II.3.a und b ergebende Berichtigungsanspruch für Entgelte aus durch den insolventen Unternehmer erbrachten Leistungen entsteht dabei "mit" und damit eine juristische Sekunde vor der Insolvenzeröffnung, so dass es sich sowohl bei dem Vorsteuerberichtigungsanspruch für bezogene Leistungen wie auch bei dem Steuerberichtigungsanspruch für erbrachte Leistungen um vor der Verfahrenseröffnung begründete Ansprüche und damit um bei der Forderungsanmeldung nach § 174 InsO zu berücksichtigende Insolvenzforderungen handelt (Wäger, DStR 2011, 1925 ff., 1926, 1929).
bb) Im Übrigen hält der Senat an seinem Urteil in BFHE 232, 301, BFH/NV 2011, 952 trotz der hieran geäußerten Kritik fest.
- BGH, 09.07.2009 - IX ZR 86/08
Berechtigung zur abgesonderten Befriedigung nach § 51 Nr. 4 InsO aufgrund einer …
Auszug aus BFH, 24.11.2011 - V R 13/11
(1) Da es anfechtungsrechtlich auf die jeweilige, durch die Rechtshandlung ausgelöste Rechtswirkung, die gläubigerbenachteiligend ist, ankommt (BGH-Urteil vom 9. Juli 2009 IX ZR 86/08, NJW-RR 2010, 118, WM 2009, 1750, unter II.2.c bb (2)), ist für die Beurteilung, ob die Steuerberechnung nach §§ 16 ff. UStG der Insolvenzanfechtung unterliegt, die Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtbarkeit bei Erlangen einer Aufrechnungslage mit einem aufgrund dieser Steuerberechnung entstandenen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis (vgl. hierzu BGH-Urteil in WM 2009, 2394, HFR 2010, 413, und BFH-Urteil in BFHE 231, 488, BStBl II 2011, 374) nicht entscheidungserheblich.(2) Nach dem BGH-Urteil in NJW-RR 2010, 118, WM 2009, 1750, unter II.2.c ist das Herstellen von Bier --ohne Erlaubnis zur Herstellung unter Steueraussetzung-- nicht nur eine Rechtshandlung, sondern auch gläubigerbenachteiligend, da die dadurch entstehende Sachhaftung für Biersteuer das Schuldnervermögen mit einer dinglichen Haftung für eine Insolvenzforderung belastet.
Dem steht nicht entgegen, dass nach dem BGH-Urteil in NJW-RR 2010, 118, WM 2009, 1750, unter II.2.c bb (1) der Eintritt einer Gläubigerbenachteiligung isoliert mit Bezug auf die konkret bewirkte Minderung des Aktivvermögens oder der Vermehrung der Passiva des Schuldners zu beurteilen ist und daher bei der Sachhaftung für Biersteuer die durch den Brauvorgang einhergehende Wertschöpfung kein saldierungsfähiger Vorteil ist.
- BGH, 19.07.2007 - IX ZR 81/06
Aufrechnung durch den Bund mit dem Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer; …
Auszug aus BFH, 24.11.2011 - V R 13/11
Dementsprechend kann z.B. nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. Juli 2007 IX ZR 81/06 (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2007, 742, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2008, 206, unter II.2.c) eine Aufrechnung auch dann an den §§ 94 ff. InsO scheitern, wenn der Insolvenzgläubiger mit der ihm zustehenden "Insolvenzforderung" aufrechnen will.Soweit es der BGH in diesem Zusammenhang für unzutreffend hält, dass "eine Forderung, die mit Insolvenzeröffnung entstehe, ... so zu behandeln [sei], als sei sie vor diesem Zeitpunkt entstanden" (BGH-Urteil in UR 2007, 742, NJW-RR 2008, 206, unter II.2.c aa), betrifft dies nur die Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzfall nach §§ 94 ff. InsO, der bei der Abgrenzung zwischen Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten aber keine entscheidende Bedeutung zukommt (s. oben II.2.c).
Im Übrigen geht auch der BGH in diesem Urteil trotz der von ihm angenommenen Unzulässigkeit der Aufrechnung von einer "bloßen Insolvenzforderung" aus und verneint dabei ausdrücklich das Vorliegen einer Masseverbindlichkeit (BGH-Urteil in UR 2007, 742, NJW-RR 2008, 206, unter II.2.c bb).
- BFH, 02.11.2010 - VII R 6/10
Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung eines …
Auszug aus BFH, 24.11.2011 - V R 13/11
Bei der Anmeldung der Umsatzsteuerforderung für den jeweiligen Besteuerungszeitraum zur Insolvenztabelle (§§ 174 ff. InsO) sind die insolvenzrechtlichen Aufrechnungs- und Anfechtungsregelungen nicht zu beachten (offen gelassen in BFH-Urteil vom 2. November 2010 VII R 6/10, BFHE 231, 488, BStBl II 2011, 374, unter II.2.b).dd) Der Senat kann im Streitfall offen lassen, ob er sich der Auffassung des IX. Senats des BGH und des VII. Senats des BFH anschließt, nach der bei "Geschäften des Schuldners und Steuerpflichtigen", die als "umsatzsteuerpflichtige Leistungen an Kunden ... zum Entstehen der Steuerforderung des Finanzamts [führen]", von einer anfechtbaren Rechtshandlung auszugehen ist (BGH-Urteil vom 22. Oktober 2009 IX ZR 147/06, WM 2009, 2394, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2010, 413, unter II.2.b cc; ebenso BFH-Urteil in BFHE 231, 488, BStBl II 2011, 374, unter II.2.c aa zur "Leistungserbringung" als Rechtshandlung).
(1) Da es anfechtungsrechtlich auf die jeweilige, durch die Rechtshandlung ausgelöste Rechtswirkung, die gläubigerbenachteiligend ist, ankommt (BGH-Urteil vom 9. Juli 2009 IX ZR 86/08, NJW-RR 2010, 118, WM 2009, 1750, unter II.2.c bb (2)), ist für die Beurteilung, ob die Steuerberechnung nach §§ 16 ff. UStG der Insolvenzanfechtung unterliegt, die Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtbarkeit bei Erlangen einer Aufrechnungslage mit einem aufgrund dieser Steuerberechnung entstandenen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis (vgl. hierzu BGH-Urteil in WM 2009, 2394, HFR 2010, 413, und BFH-Urteil in BFHE 231, 488, BStBl II 2011, 374) nicht entscheidungserheblich.
- BFH, 29.01.2009 - V R 64/07
Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach …
Auszug aus BFH, 24.11.2011 - V R 13/11
Maßgeblich ist vielmehr, ob bei Insolvenzeröffnung der Tatbestand für die in diesem Besteuerungszeitraum vorliegenden Steueransprüche, Vorsteuerbeträge und Berichtigungen (s. oben II.2.a) bereits vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist (BFH-Urteile vom 29. Januar 2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, unter II.1.; vom 30. April 2009 V R 1/06, BFHE 226, 130, BStBl II 2010, 138, unter II.1., …und vom 9. Februar 2011 XI R 35/09, BFHE 233, 86, BFH/NV 2011, 1445, unter II.2.).Wie der Senat bereits entschieden hat (BFH-Urteil in BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, unter II.4.), besteht --entgegen Kahlert in DStR 2011, 1973 ff., 1979 ff.-- bei der Beurteilung der Begründetheit i.S. von § 38 InsO auch keine Bindung an die insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote der §§ 94 ff. InsO.
Denn können gemäß § 251 Abs. 3 AO Insolvenzforderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr durch Steuerbescheid festgesetzt werden (BFH-Urteil in BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, unter II.1.), steht dies auch einer sich aus § 168 AO ergebenden Annahme einer Steuerfestsetzung nach Verfahrenseröffnung entgegen.
- BFH, 26.02.1987 - V R 114/79
Verfahren - Konkurs - Umsatzsteuer - Feststellungsbescheid - …
Auszug aus BFH, 24.11.2011 - V R 13/11
Ebenso ist es entgegen den Senatsurteilen vom 26. Februar 1987 V R 114/79 (BFHE 149, 98, BStBl II 1987, 471, unter II.2.) und vom 26. November 1987 V R 133/81 (BFHE 151, 345, BStBl II 1988, 199, unter II.1.b) auch im Feststellungsverfahren nach § 251 Abs. 3 AO.Als insolvenzrechtliche Einschränkung ist entsprechend dem Senatsurteil in BFHE 149, 98, BStBl II 1987, 471, unter II.2.
- BGH, 22.10.2009 - IX ZR 147/06
Wirksamkeit einer Aufrechnung des Finanzamtes im Zusammenhang mit …
Auszug aus BFH, 24.11.2011 - V R 13/11
dd) Der Senat kann im Streitfall offen lassen, ob er sich der Auffassung des IX. Senats des BGH und des VII. Senats des BFH anschließt, nach der bei "Geschäften des Schuldners und Steuerpflichtigen", die als "umsatzsteuerpflichtige Leistungen an Kunden ... zum Entstehen der Steuerforderung des Finanzamts [führen]", von einer anfechtbaren Rechtshandlung auszugehen ist (BGH-Urteil vom 22. Oktober 2009 IX ZR 147/06, WM 2009, 2394, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2010, 413, unter II.2.b cc; ebenso BFH-Urteil in BFHE 231, 488, BStBl II 2011, 374, unter II.2.c aa zur "Leistungserbringung" als Rechtshandlung).(1) Da es anfechtungsrechtlich auf die jeweilige, durch die Rechtshandlung ausgelöste Rechtswirkung, die gläubigerbenachteiligend ist, ankommt (BGH-Urteil vom 9. Juli 2009 IX ZR 86/08, NJW-RR 2010, 118, WM 2009, 1750, unter II.2.c bb (2)), ist für die Beurteilung, ob die Steuerberechnung nach §§ 16 ff. UStG der Insolvenzanfechtung unterliegt, die Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtbarkeit bei Erlangen einer Aufrechnungslage mit einem aufgrund dieser Steuerberechnung entstandenen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis (vgl. hierzu BGH-Urteil in WM 2009, 2394, HFR 2010, 413, und BFH-Urteil in BFHE 231, 488, BStBl II 2011, 374) nicht entscheidungserheblich.
- FG Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 1 K 808/08
Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung des …
Auszug aus BFH, 24.11.2011 - V R 13/11
cc) Bei der Steuerberechnung nach §§ 16 ff. UStG selbst handelt es sich demgegenüber --entgegen dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 6. April 2011 1 K 808/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 1407, Rev. VII R 30/11)-- nicht um eine Aufrechnung nach § 226 Abs. 1 AO i.V.m. §§ 387 ff. BGB.Denn die Steuerberechnung gemäß §§ 16 ff. UStG hat keine gläubigerbenachteiligende Wirkung und führt daher nicht zu einer anfechtbaren Rechtshandlung i.S. von § 129 InsO (unzutreffend daher auch insoweit Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 2011, 1407).
- BFH, 24.03.1983 - V R 8/81
Vorsteuerabzugsanspruch - Umsatzsteuer
Auszug aus BFH, 24.11.2011 - V R 13/11
(1) Anders als bei einer Aufrechnung, die selbständige Forderungen voraussetzt (…E. Wagner in Ermann, BGB, 13. Aufl. 2011, vor § 387 Rz 6), sind die im Rahmen der Steuerberechnung nach §§ 16 ff. UStG miteinander zu saldierenden Steueransprüche, Vorsteuerbeträge und Berichtigungen (s. oben II.2.a) lediglich unselbständige Besteuerungsgrundlagen innerhalb einer Steuerberechnung und -festsetzung, nicht aber Ansprüche mit verfahrensrechtlichem Eigenleben; erst wenn sich bei der Steuerberechnung gemäß §§ 16 ff. UStG als Saldo eine Steuerschuld oder --als Vergütungsanspruch-- ein rechnerischer Überschuss und damit eine "negative Steuerschuld" zugunsten des Unternehmers ergibt, besteht ein selbständiger und damit abtretbarer oder aufrechenbarer Steuer- oder Vergütungsanspruch (BFH-Urteil vom 24. März 1983 V R 8/81, BFHE 138, 498, BStBl II 1983, 612, unter 1.a, m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung). - EuGH, 28.07.2011 - C-274/10
Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - …
Auszug aus BFH, 24.11.2011 - V R 13/11
Dem Steuerpflichtigen darf somit durch die Steuererhebung kein finanzielles Risiko entstehen (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 28. Juli 2011 C-274/10, Kommission/Ungarn, UR 2011, 755 Rdnr. 45, m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung). - BFH, 09.03.1989 - VI R 101/84
Verspätungszuschlag - Bemessung - Verwaltungsakte - Rücknahme
- BFH, 19.08.2008 - VII R 36/07
Abtretung - Vorsteuer - Steuervergütung - Vorsteuerberichtigung - Feststellung …
- BFH, 13.11.1986 - V R 59/79
Der Anspruch des Finanzamtes auf Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge ist …
- BGH, 13.06.2006 - IX ZR 15/04
Geltendmachung von zur Insolvenztabelle festgestellten Ansprüchen gegen die Masse
- GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09
Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners …
- BFH, 24.02.2011 - VI R 21/10
Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine (vorrangig zu …
- BFH, 26.11.1987 - V R 133/81
Hinreichende Bezeichnung - Umsatzsteuerforderung - Verfahren
- BGH, 21.02.2008 - IX ZR 209/06
Anforderungen an die Feststellung der Ausübung des Insolvenzanfechtungsrechts im …
- BFH, 04.06.2008 - I R 9/07
Rücknahme eines unanfechtbaren rechtswidrigen Haftungsbescheids
- EuGH, 24.10.1996 - C-317/94
Feststellung der Forderung in der Insolvenztabelle - Zur Änderung eines …
- BFH, 26.11.1987 - V R 130/82
Umsatzsteuer - Forderung - Konkurs - Titel
- BFH, 28.06.2000 - V R 87/99
Umsatzsteuer im Konkursverfahren
- BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08
Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen …
- BFH, 30.04.2009 - V R 1/06
Verwirklichung des Besteuerungstatbestands nach Insolvenzeröffnung, wenn der …
- BFH, 07.07.2011 - V R 42/09
Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen
- BFH, 09.05.1996 - V R 62/94
Die Umsatzsteuer für das Kalenderjahr (Jahressteuer) entsteht i. S. des § 233a …
- BFH, 09.02.2011 - XI R 35/09
Vorsteuerberichtigungsanspruch des FA als Masseverbindlichkeit
- BFH, 25.07.2012 - VII R 30/11
Elida Gibbs / Kommissioners of Customs und Excise
- BFH, 24.09.2014 - V R 48/13
Umsatzsteuer im Insolvenzeröffnungsverfahren
Maßgeblich ist hierfür, dass gemäß § 80 Abs. 1 InsO die Empfangszuständigkeit für alle Leistungen, die auf die zur Insolvenzmasse gehörenden Forderungen erbracht werden, auf den Insolvenzverwalter übergeht und dass der Unternehmer somit aus rechtlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, rechtswirksam Entgeltforderungen in seinem eigenen vorinsolvenzrechtlichen Unternehmensteil selbst zu vereinnahmen, da sie im Rahmen der Masseverwaltung und Masseverwertung zu vereinnahmen sind und damit zum Bereich der Masseverbindlichkeiten gehören (vgl. BFH-Urteile in BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, unter II.3.c, und vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, unter II.5.b).Bei der Berechnung der Jahressteuer als Insolvenzforderung sind nur die Besteuerungsgrundlagen zu erfassen, die dem Insolvenzbereich des § 38 InsO zuzuordnen sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, unter II.2.b).
- BFH, 27.11.2019 - XI R 35/17
Keine Beendigung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Anordnung der …
Allerdings betrifft diese Steuerfestsetzung nicht den Streitzeitraum und eine andere Teilmasse (das heißt einen anderen Unternehmensteil) des weiterhin einheitlichen Unternehmens (vgl. allgemein BFH-Urteile vom 01.09.2010 - VII R 35/08, BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336, Rz 18; vom 09.12.2010 - V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, Rz 28 und 29; vom 24.11.2011 - V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 11), konkret die der Insolvenzmasse zuzurechnenden Umsätze vom 01.10.2014 bis 31.12.2014: Die am 01.10.2014 erfolgte Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat zur Folge, dass trotz fortbestehender Unternehmenseinheit das Vermögen der Klägerin einem unterschiedlichen Rechtsregime unterworfen ist.Der Besteuerungszeitraum wird zwar nach der Rechtsprechung des VII. Senats des BFH nicht unterbrochen (vgl. BFH-Urteil vom 16.01.2007 - VII R 7/06, BFHE 216, 390, BStBl II 2007, 745, unter II., Rz 12; vgl. auch Stadie in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 18 Rz 80 und Anhang 2 zu § 18 Rz 13), aber innerhalb des Besteuerungszeitraums ist die auf die Zeit nach Insolvenzeröffnung entfallende Umsatzsteuer (in der Praxis: unter einer neuen Steuernummer, die der Masse zugeteilt wird) durch Steuerbescheid festzusetzen und die auf die Zeit bis zur Insolvenzeröffnung entfallende Umsatzsteuer nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren zu verfolgen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298), das heißt im Regelfall zur Tabelle anzumelden (vgl. auch Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 251 AO Tz 9.2 und Tz 13.2 sowie Abschn. 17.1 Abs. 11 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses).
Der Senat muss dabei nicht entscheiden, ob bei einem Erfolg der Klage dieser in vollem Umfang stattzugeben wäre, weil isoliert auf den einzelnen Voranmeldungszeitraum (§ 18 Abs. 2 UStG) abzustellen wäre, oder ob wegen der fortbestehenden Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Jahreserklärungen (§ 18 Abs. 3 UStG; s.a. BFH-Urteile in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 14;… vom 12.06.2018 - VII R 2/17, BFH/NV 2019, 6, Rz 13 und 20) und der Pflicht des FA zur Anmeldung eines auf das Kalenderjahr bezogenen Teilbetrags zur Tabelle (vgl. BFH-Urteil in BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506, Rz 48 und 49) sowie der sich daraus ergebenden Saldierung (vgl. BFH-Urteil vom 25.07.2012 - VII R 44/10, BFHE 238, 302, BStBl II 2013, 33, Rz 8 und 9) auf den Saldo des abgekürzten Zeitraums bis zur Insolvenzeröffnung (so BFH-Urteil in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 14 f.; Wäger in Birkenfeld/Wäger, Das große Umsatzsteuer-Handbuch, Sonderthema Insolvenz, Rz 28; s. aber BFH-Urteil in BFHE 216, 390, BStBl II 2007, 745, unter II., Rz 12) abzustellen wäre; denn auch der Saldo ist jedenfalls negativ, so dass eine Festsetzung durch Steuerbescheid auch dann zulässig wäre.
- BGH, 08.02.2024 - IX ZR 194/22
Mittelbare Gläubigerbenachteiligung durch Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer?
Eine Aufrechnung mit oder gegen Besteuerungsgrundlagen ist nicht möglich (vgl. BFHE 235, 137 Rn. 26).
- BFH, 01.03.2016 - XI R 21/14
Zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines …
Folglich ist der Unternehmer dann aus rechtlichen Gründen nicht mehr in der Lage, rechtswirksam Entgeltforderungen in seinem eigenen vorinsolvenzrechtlichen Unternehmensteil selbst zu vereinnahmen, da sie im Rahmen der Masseverwaltung und Masseverwertung zu vereinnahmen sind und damit zum Bereich der Masseverbindlichkeiten i.S. von § 55 InsO gehören (vgl. BFH-Urteile in BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, Rz 30; vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 51 ff.; vom 24. September 2014 V R 48/13, BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506, Rz 27).Die Steuerbeträge sind allerdings durch die Bestellung des starken vorläufigen Insolvenzverwalters uneinbringlich geworden und nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 UStG zu berichtigen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 52; in BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506, Rz 26 ff.;… BFH-Beschluss vom 11. März 2014 V B 61/13, BFH/NV 2014, 920, Rz 6).
b) Diese --hier allein maßgebliche-- Auslegung von § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG verstößt entgegen der Auffassung des FG weder gegen den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung (§ 1 InsO) noch führt sie zu einer ungerechtfertigten Privilegierung des Fiskus (vgl. dazu BFH-Urteile vom 29. Januar 2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, unter II.2.c, Rz 20 ff.; in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 54;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 920, Rz 7).
Bedingt durch die Erfordernisse des Insolvenzrechts besteht das Unternehmen nach Verfahrenseröffnung jedoch aus mehreren Unternehmensteilen (vorinsolvenzrechtlicher Unternehmensteil, Insolvenzmasse und insolvenzfreies Vermögen), zwischen denen einzelne umsatzsteuerrechtliche Berechtigungen und Verpflichtungen nicht miteinander verrechnet werden können (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, Rz 28 f.; in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 11; vom 20. Dezember 2012 V R 23/11, BFHE 240, 377, BStBl II 2013, 334, Rz 9; jeweils m.w.N.).
- BFH, 27.09.2017 - XI R 9/16
Haftungsbescheid; Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei …
Dass eine widerspruchslose Eintragung zur Insolvenztabelle gemäß § 130 AO ganz oder teilweise zurückgenommen werden kann --und nicht den für die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden geltenden Vorschriften (§§ 172 ff. AO) unterliegt-- (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 41 ff.;… vom 24. November 2011 V R 20/10, BFH/NV 2012, 711, Rz 9;… vom 6. Dezember 2012 V R 1/12, BFH/NV 2013, 906, Rz 10; a.A. für den Insolvenzplan BFH-Urteil vom 22. Oktober 2014 I R 39/13, BFHE 247, 300, BStBl II 2015, 577) hat für die hier zu entscheidende Frage des Anwendungsbereichs von § 166 AO keine Bedeutung. - BFH, 11.12.2013 - XI R 22/11
Wirkung und Änderbarkeit eines im Insolvenzverfahren ergangenen bestandskräftigen …
Er ist daher nach Eintritt der Bestandskraft nur nach §§ 130, 131 AO änderbar (BFH-Urteile vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, und V R 20/10, BFH/NV 2012, 711;… vom 6. Dezember 2012 V R 1/12, BFH/NV 2013, 906; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 251 AO Rz 68, m.w.N.).Sie kann im finanzgerichtlichen Verfahren nur dahin geprüft werden, ob die Ablehnung der Rücknahme rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (vgl. BFH-Urteile in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298;… in BFH/NV 2012, 711, und in BFH/NV 2013, 906).
Dabei kommt es auf die Schwere und Offensichtlichkeit des Rechtsverstoßes sowie darauf an, weshalb die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist vom Steuerpflichtigen geltend gemacht wird (BFH-Urteile in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298;… in BFH/NV 2012, 711;… in BFH/NV 2013, 906, jeweils m.w.N.).
Das Ermessen ist in der Regel ermessensfehlerfrei ausgeübt, wenn der Adressat die Gründe, die seiner Auffassung nach eine Rücknahme rechtfertigen, mit einem fristgerecht eingelegten Einspruch gegen den Bescheid hätte vorbringen können und keine besonderen Umstände vorliegen, nach denen vom Adressaten die Rechtsverfolgung im Einspruchsverfahren unter Berücksichtigung aller Umstände nicht erwartet werden konnte (BFH-Urteile in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298;… in BFH/NV 2013, 906).
- BFH, 11.07.2013 - XI B 41/13
Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch den sog. starken vorläufigen …
Sie entspreche zwar der neueren Rechtsprechung des V. Senats des BFH (Urteile in BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996; vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298).a) Nach den übereinstimmenden Auffassungen des Antragstellers, des FA und des FG entspricht der Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid für Juli 2012 den durch die Rechtsprechung des V. Senats des BFH aufgestellten Rechtsgrundsätzen (vgl. Urteile vom 29. Januar 2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682 zur Istbesteuerung; in BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996; in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298).
Diese Kritik begründet jedoch bei der gebotenen summarischen Prüfung keine ernstlichen Zweifel, weil der V. Senat des BFH im Urteil in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 16 ff. und 54 die Gegenargumente bereits im Wesentlichen verbeschieden hat (vgl. dazu Birkenfeld in HHSp, § 69 FGO Rz 313).
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der erkennende Senat insoweit auf die dortige Begründung des V. Senats (in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 16 ff. und 54).
Mit der Entscheidung vom 24. November 2011 hält der V. Senat des BFH (in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 54) ausdrücklich --trotz der Kritik-- an seinem Urteil in BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996 fest.
- BGH, 08.02.2024 - IX ZR 2/22
Geltendmachung eines Insolvenzanfechtungsanspruchs auf Rückgewähr gezahlter …
Eine Aufrechnung mit oder gegen Besteuerungsgrundlagen ist nicht möglich (vgl. BFHE 235, 137 Rn. 26). - BFH, 06.12.2012 - V R 1/12
Wirkung des Tabelleneintrags - Kostenpflicht bei Bescheidungsurteil)
Wie der Senat mit Urteil vom 24. November 2011 V R 13/11 (BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, unter II.4.) entschieden hat, ist § 178 Abs. 3 InsO dahingehend einschränkend auszulegen, dass der Eintragung zur Insolvenztabelle bei Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis dieselbe Wirkung wie der beim Bestreiten vorzunehmenden Feststellung gemäß § 185 InsO i.V.m. § 251 Abs. 3 AO zukommt und wie diese unter den Voraussetzungen des § 130 AO geändert werden kann.Das Urteil des FG, dem bei seiner Entscheidung das Senatsurteil in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298 nicht bekannt war, entspricht diesen Grundsätzen nicht.
a) Wie der erkennende Senat im Urteil in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298 entschieden hat, hat das FA über den Antrag auf Änderung des Tabelleneintrags nach Maßgabe des § 130 Abs. 1 AO eine Ermessensentscheidung zu treffen.
Dabei kommt es auf die Schwere und Offensichtlichkeit des Rechtsverstoßes sowie darauf an, weshalb die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist vom Steuerpflichtigen geltend gemacht wird (BFH-Urteil in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298).
c) Damit liegt im Streitfall ebenso wie in dem in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298 entschiedenen Sachverhalt und anders als in dem vom Senat mit Urteil vom 24. November 2011 V R 20/10 (…BFH/NV 2012, 711) entschiedenen Fall keine Ermessensentscheidung vor, die erkennen lässt, dass das FA die den Streitfall betreffenden Ermessensgesichtspunkte gegeneinander abgewogen hat.
Diese Ermessensentscheidung ist unter Beachtung des Senatsurteils in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298 (unter II.5.) nachzuholen.
- BFH, 16.05.2017 - VII R 25/16
Einwendungsausschluss im Haftungsverfahren durch unterlassenen Widerspruch im …
Bereits die Eintragung einer (selbst widersprochenen) Steuerforderung in die Tabelle entfaltet Rechtswirkungen wie ein Steuerbescheid (Senatsurteil vom 19. August 2008 VII R 36/07, BFHE 222, 205, BStBl II 2009, 90) und kommt damit einer Steuerfestsetzung gleich (Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 166 AO Rz 4b; Krumm, Die Drittwirkung eines Rechtserkenntnisaktes gegenüber dem Haftungsschuldner, Steuer und Wirtschaft --StuW-- 2012, 329, 339, der darauf hinweist, dass die Feststellung eines Anspruchs zur Tabelle analog § 166 AO einen drittwirkungsgeeigneten Rechtserkenntnisakt darstellt), wobei der unwidersprochenen Eintragung dieselbe Wirkung zukommt wie der beim Bestreiten vorzunehmenden Feststellung gemäß § 185 InsO i.V.m. § 251 Abs. 3 AO (BFH-Urteil vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298). - BFH, 01.03.2016 - XI R 9/15
Zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines …
- BFH, 08.03.2012 - V R 24/11
Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall, Abgrenzung von …
- BFH, 26.06.2019 - XI R 5/18
Rechnung i.S. des § 14c UStG; Verweis auf Jahreskonditionsvereinbarung; Ausweis …
- BFH, 17.09.2019 - VII R 31/18
Säumniszuschläge trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit - Aufrechnung nach …
- BFH, 17.09.2019 - VII R 5/18
Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im …
- BFH, 19.03.2013 - II R 17/11
Zum Anspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem FA auf Erteilung eines …
- BFH, 24.11.2011 - V R 20/10
Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren
- BFH, 22.10.2014 - I R 39/13
Änderung der Steuerfestsetzung nach rechtskräftiger Bestätigung eines …
- BFH, 21.11.2013 - V R 21/12
Bankenhaftung im Insolvenzfall
- BFH, 15.05.2012 - XI R 32/10
Angaben zu Umfang und Art der abgerechneten Leistungen als materiell-rechtliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - 15 A 29/17
Anspruch des Insolvenzverwalters auf Erteilung steuerlicher Auskünfte gemäß § 4 …
- BFH, 16.12.2020 - XI R 13/19
Eingangsleistungen einer Kapitalanlagegesellschaft i.S. des InvG; kein …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 9 B 40.18
Bestandskräftige "Altanschließerbescheide" müssen nicht aufgehoben werden
- BFH, 25.07.2012 - VII R 44/10
Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit der Saldierung nach § 16 …
- BGH, 23.11.2023 - IX ZR 2/22
Geltendmachung eines Insolvenzanfechtungsanspruchs auf Rückgewähr gezahlter …
- BFH, 03.08.2022 - XI R 44/20
Zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 9 B 11.19
Beitragsbescheid; Bestandskraft; Aufhebung; Wiederaufgreifen des Verfahrens; …
- BFH, 05.07.2018 - XI B 17/18
Feststellung zur Insolvenztabelle wirkt wie ein entsprechender Steuerbescheid; …
- OLG Düsseldorf, 12.04.2018 - 12 W 1/18
Rechtsweg für die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Aufrechnung von …
- BFH, 05.09.2012 - VII B 95/12
Kein Abrechnungsbescheid über Anspruch auf Rückgewähr insolvenzrechtlich …
- BFH, 12.11.2013 - VII R 15/13
Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung …
- BFH, 11.03.2014 - V B 61/13
Steuerberichtigung im Insolvenzfall
- BFH, 22.06.2022 - XI R 46/20
Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung eines Berichtigungsbetrags in …
- BFH, 23.07.2020 - V R 26/19
Vorsteuervergütung im Insolvenzeröffnungsverfahren
- BFH, 05.07.2018 - XI B 18/18
Änderung des Tabelleneintrags darf versagt werden, wenn Insolvenzschuldner keinen …
- FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7337/12
Umsatzsteuer 2012
- BFH, 16.04.2013 - VII R 44/12
Maßgebliche Sach- und Rechtslage bei Anfechtungsklage; Rückforderung einer …
- BFH, 27.09.2012 - VII B 190/11
Keine Rückforderung insolvenzrechtlich angefochtener Steuerzahlungen durch …
- BFH, 20.12.2012 - V R 23/11
Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall
- FG Münster, 26.01.2017 - 5 K 3730/14
Minderung der nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstandenen …
- BFH, 25.07.2012 - VII R 56/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 25. 07. 2012 VII R 29/11, VII …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2022 - 9 E 117/20
Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht
- FG Hessen, 15.07.2015 - 4 K 3109/11
§ 96 Abs.1 Nr.3, § 130, § 131 InsO, § 17 UStG, § 218 Abs.2, ...
- FG Düsseldorf, 08.05.2018 - 10 K 1385/15
Keine Änderung von Schätzungsbescheiden nach Eintragung der betreffenden …
- FG Köln, 08.05.2013 - 10 K 3191/12
Wirkung der widerspruchslosen Eintragung einer durch Steuerbescheid festgesetzten …
- BFH, 25.07.2012 - VII R 30/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25. 07. 2012 VII R 29/11 - …
- FG Münster, 12.06.2019 - 5 K 166/19
Festsetzung eines Vorsteuerüberhangs zugunsten des Unternehmensteils …
- BFH, 06.09.2016 - V B 52/16
Umsatzsteuer: Uneinbringlichkeit des Entgelts aufgrund der Eröffnung des …
- BFH, 02.12.2013 - XI B 5/13
Erneute Berichtigung der Umsatzsteuer bei späterer Vereinnahmung einer zunächst …
- FG Düsseldorf, 27.09.2013 - 1 K 3372/12
Umsatzsteuer für den Zeitraum der vorläufigen schwachen Insolvenzverwaltung als …
- FG Düsseldorf, 19.11.2020 - 14 K 303/18
Einordnung von Einkommensteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten
- FG Düsseldorf, 25.01.2023 - 5 K 1749/21
Änderung einer Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung
- FG Nürnberg, 14.05.2019 - 2 K 798/15
Aufrechnung von Steueransprüchen gegen einen Erstattungsanspruch der Masse nach …
- FG Nürnberg, 18.07.2018 - 2 K 1311/16
Säumniszuschlag, Umsatzsteuervorauszahlung, Aufhebung der Steuerfestsetzung, …
- OLG Frankfurt, 21.01.2016 - 16 U 70/15
Zuständigkeit der Zivilgerichte für insolvenzrechtliche Anfechtungsansprüche nach …
- FG Berlin-Brandenburg, 18.03.2013 - 7 V 7279/12
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Ernstliche Zweifel an …
- BFH, 02.08.2012 - VII R 57/10
Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - 15 A 162/17
Erteilung der begehrten steuerlichen Auskünfte über Informationen der …
- FG Nürnberg, 15.09.2020 - 2 K 1540/18
Aufrechnung der Altmasseverbindlichkeiten gegen Vorsteuer aus der Vergütung des …
- FG Sachsen, 16.03.2016 - 2 K 268/15
Entstehen einer Insolvenzverbindlichkeit oder einer Masseverbindlichkeit durch …
- FG Sachsen-Anhalt, 08.07.2021 - 2 K 483/14
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Umsatzsteuer nach § 13c UStG - …
- FG Münster, 26.04.2012 - 14 K 3276/11
Voraussetzungen eines insolvenzrechtlichen Anspruchs auf Rückgewähr gezahlter …
- FG Niedersachsen, 07.09.2017 - 11 K 10305/15
Abgrenzung der Verbindlichkeiten von Forderungen bei der Zuweisung zu …
- FG Hamburg, 08.01.2018 - 2 V 144/17
Aussetzung der Vollziehung: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei der …
- FG Münster, 10.03.2021 - 13 K 1023/18
Haftungsbeiträge für die Steuer wegen Vergütungszahlung an Aufsichtsratsmitglied
- FG Niedersachsen, 07.09.2017 - 11 K 10306/15
Abgrenzung der Verbindlichkeiten von Forderungen bei der Zuweisung zu …
- FG Baden-Württemberg, 29.05.2015 - 9 K 76/14
Umsatzsteuerberechnung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Sachlicher …
- FG Düsseldorf, 24.11.2017 - 1 K 3808/15
Vollstreckbarkeit von Steuerbescheiden nach der Eröffnung des …
- FG Sachsen, 15.09.2016 - 2 K 234/15
Entstehen einer Insolvenzverbindlichkeit oder einer Masseverbindlichkeit durch …
- FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2019 - 7 K 7088/12
Anfechtungsklage einer GmbH & Co. KG i.L. wegen Umsatzsteuer - Keine Auflösung …
- FG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 7 K 7138/18
Feststellungsbescheid § 251 AO über Umsatzsteuer 2000
- FG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 7 K 7107/10
Keine Aufrechnung von Umsatzsteuer über die Insolvenzeröffnung hinweg
- FG Düsseldorf, 21.03.2012 - 1 V 152/12
Umsatzsteuer-Voranmeldungen im vorläufigen Insolvenzverfahren
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2013 - 2 V 90/12
Umsatzsteuerberichtigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter bei …
- FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7232/08