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   BFH, 25.01.1972 - VII R 109/68   

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https://dejure.org/1972,974
BFH, 25.01.1972 - VII R 109/68 (https://dejure.org/1972,974)
BFH, Entscheidung vom 25.01.1972 - VII R 109/68 (https://dejure.org/1972,974)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 1972 - VII R 109/68 (https://dejure.org/1972,974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abgabe einer Steuerstrafsache - Staatsanwaltschaft - Klage auf Aufhebung - Ausschluß des Finanzrechtswegs - Strafverfahren - Verfügungen des FA - Maßnahmen der Justizbehörden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 187
  • DB 1972, 662
  • BStBl II 1972, 286
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.02.1961 - V C 105.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 25.01.1972 - VII R 109/68
    Vielmehr kommt es auf die Rechtsnatur des Klagebegehrens an (vgl. auch Entscheidungen des BGHZ 29, 187; 34, 349; Entscheidungen des BVerwGE 12, 64).
  • BGH, 19.01.1959 - III ZR 160/57

    Rechtsweg vor den Zivilgerichten

    Auszug aus BFH, 25.01.1972 - VII R 109/68
    Vielmehr kommt es auf die Rechtsnatur des Klagebegehrens an (vgl. auch Entscheidungen des BGHZ 29, 187; 34, 349; Entscheidungen des BVerwGE 12, 64).
  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 33/61

    Verweisung an andere Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BFH, 25.01.1972 - VII R 109/68
    Der erkennende Senat schließt sich der Auffassung des BGH V ZR 83/61 vom 28. November 1962 (BGHZ 38, 289) insoweit an, als das verweisende Gericht zu etwaigen Streitfragen über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu einer anderen Gerichtsbarkeit nicht abschließend zu entscheiden habe und diese Entscheidung dem anderen Gericht überlassen könne.
  • BGH, 28.11.1962 - V ZR 83/61

    Anspruch auf Setzung eines Grabmals auf eine Grabstätte - Eröffnung des

    Auszug aus BFH, 25.01.1972 - VII R 109/68
    Der erkennende Senat schließt sich der Auffassung des BGH V ZR 83/61 vom 28. November 1962 (BGHZ 38, 289) insoweit an, als das verweisende Gericht zu etwaigen Streitfragen über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu einer anderen Gerichtsbarkeit nicht abschließend zu entscheiden habe und diese Entscheidung dem anderen Gericht überlassen könne.
  • BGH, 09.03.1961 - III ZR 44/60

    Rechtsweg für Ansprüche Kriegsgefangener

    Auszug aus BFH, 25.01.1972 - VII R 109/68
    Vielmehr kommt es auf die Rechtsnatur des Klagebegehrens an (vgl. auch Entscheidungen des BGHZ 29, 187; 34, 349; Entscheidungen des BVerwGE 12, 64).
  • BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12

    Steuerakten; Vollstreckungsakten; Informationszugang; Akteneinsicht; Rechtsweg;

    Eine Streitigkeit ist nämlich nicht schon dann eine solche über Abgabenangelegenheiten, wenn in ihrem Rahmen eine steuerrechtliche Vorfrage zu entscheiden ist (vgl. BFH, Urteile vom 25. Januar 1972 - VII R 109/68 - BFHE 104, 187 und vom 23. Oktober 1974 a.a.O. ).
  • BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 3.12

    Recht eines Insolvenzverwalters auf Akteneinsicht in die für den bzw. im

    Eine Streitigkeit ist nämlich nicht schon dann eine solche über Abgabenangelegenheiten, wenn in ihrem Rahmen eine steuerrechtliche Vorfrage zu entscheiden ist (vgl. BFH, Urteile vom 25. Januar 1972 - VII R 109/68 - BFHE 104, 187 und vom 23. Oktober 1974 a.a.O. ).
  • BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 4.12

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg bei Klage eines Insolvenzverwalters auf

    Eine Streitigkeit ist nämlich nicht schon dann eine solche über Abgabenangelegenheiten, wenn in ihrem Rahmen eine steuerrechtliche Vorfrage zu entscheiden ist (vgl. BFH, Urteile vom 25. Januar 1972 - VII R 109/68 - BFHE 104, 187 und vom 23. Oktober 1974 a.a.O. ).
  • BFH, 02.12.1976 - IV R 2/76

    Einstellung eines Steuerstrafverfahrens - Ablehnung der Akteneinsicht -

    Eine Verweisung an ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit sei nicht möglich (Urteil des BFH vom 25. Januar 1972 VII R 109/68, BFHE 104, 187, BStBl II 1972, 286).

    Für eine Klage, die Maßnahmen des Steuerstrafverfahrens betrifft, ist somit der Finanzrechtsweg ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil VII R 109/68); das gilt auch für eine Klage, die sich gegen die Ablehnung des Antrags auf Einsicht in die Strafakten richtet, wenn der Antrag im Strafverfahren gestellt wurde.

  • BFH, 20.04.1983 - VII R 2/82

    Auskunftsersuchen an die Bank - Steuerfahndung, § 23 EGGVG, sachnäheres Gericht,

    Soweit der erkennende Senat im Urteil vom 25. Januar 1972 VII R 109/68 (BFHE 104, 187, BStBl II 1972, 286) noch unter der Herrschaft der Reichsabgabenordnung anders entschieden hat, hält er daran nicht fest.
  • BFH, 23.10.1974 - VII R 54/70

    Untersagungsklage - Finanzbehörde - Auskunftserteilung - Steuerliche Verhältnisse

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 25. Januar 1972 VII R 109/68 (BFHE 104, 187, BStBl II 1972, 286) entschieden hat, hat eine Rechtsstreitigkeit nicht allein deshalb abgabenrechtlichen Charakter, weil die Rechtswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme mit einer Verletzung des § 22 AO begründet wird.
  • BFH, 13.09.1972 - I R 189/70

    Finanzrechtsweg - Leistungsklage - Einsichtnahme in Steuerakten - Haftender für

    Anders als im Falle des Urteils des BFH VII R 109/68 vom 25. Januar 1972 (BFH 104, 187, BStBl II 1972, 286) handelt es sich auch um eine Streitigkeit über eine Abgabenangelegenheit (vgl. auch Urteil des BFH VII R 110/68 vom 24. November 1971, BFH 104, 181 BStBl II 1972, 284).
  • FG Düsseldorf, 08.03.1999 - 18 V 6743/98
    Denn die Frage einer Verletzung des Steuergeheimnisses durch die Weitergabe von steuerlichen Verfahrensakten an andere Behörden zu außersteuerlichen Zwecken betrifft nach der Rechtsprechung des BFH lediglich eine der Vorfragen für die Rechtmäßigkeit einer Weitergabe, die den Rechtsstreit nicht zu einer Abgabenangelegenheit im Sinne des § 33 FGO macht ( BFH-Urteil vom 25.1.1972, VII R 109/68 , BStBl II 1972, 286).
  • BFH, 03.05.1983 - VII B 107/82
    NV: Eine Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten i.S. des § 33 Abs. 2 S. 1 FGO liegt nicht schon dann vor, wenn ein Antragsteller die Rechtswidrigkeit von ihm angegriffener Maßnahmen mit der Verletzung des Steuergeheimnisses begründet (vgl. BFH-Urteil vom 25.1.1972 VII R 109/68).
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