Rechtsprechung
BFH, 25.01.1994 - I B 139/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit der Frage des Auslösens einer verjährungshemmenden Wirkung gemäß § 171 Abs. 3 S. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2014 - 4 L 59/13
Zur Entstehung der Beitragsschuld im Anschlussbeitragsrecht unter …
Für die Hemmungswirkung des § 171 Abs. 3a Satz 3 AO ist es daher ausreichend, dass die Beitragsfestsetzung der vorher zuständigen Körperschaft auf einen nach den wesentlichen Merkmalen identischen Beitragsanspruch gerichtet war (vgl. dazu auch BFH, Beschl. v. 25. Januar 1994 - I B 139/93 -, zit. nach JURIS), so dass einer Beitragsfestsetzung durch die während der Hemmungswirkung zuständig gewordene Körperschaft die Ausschlusswirkung des Beitragsbescheides der vorher zuständigen Körperschaft entgegenstand.Dass die Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO nach der vom Verwaltungsgericht genannten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (…Urt. v. 13. Dezember 2001 - III R 13/00 -, zit. nach JURIS) nur gewahrt ist, wenn der Abgabenbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Abgabenfestsetzung zuständigen Behörde verlassen hat, hat für die Auslegung des § 171 Abs. 3a AO keine Bedeutung (vgl. auch BFH, Beschl. v. 25. Januar 1994, a.a.O.).
- FG Köln, 19.06.2007 - 7 K 3835/04
Nachträgliche Änderung eines Einkommensteuerbescheids; Ergehen eines …
Es ist ohne Bedeutung, wer die zunächst irrige Beurteilung des Sachverhalts verursacht hat (BFH-Beschluss vom 25.01.1994 I B 139/93, BFH/NV 1995, 273). - BFH, 28.07.1994 - IV R 53/93 Der Umstand, daß dieser negative Feststellungsbescheid aus damaliger Sicht wegen Fehlens der Zuständigkeit des FA nicht hätte ergehen dürfen, ändert hieran nichts, weil auch aus einem Bescheid, der einen auf Grund irriger Beurteilung er lassenen Bescheid wiederum zu Unrecht ändert, nach § 174 Abs. 4 AO 1977 die richtigen Konsequenzen gezogen werden dürfen (Tipke/Kruse, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, § 174 AO 1977, Tz. 16; vgl. auch BFH-Beschluß vom 25. Januar 1994 I B 139/93, nicht veröffentlicht).