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   BFH, 25.01.1995 - X R 37/94   

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https://dejure.org/1995,920
BFH, 25.01.1995 - X R 37/94 (https://dejure.org/1995,920)
BFH, Entscheidung vom 25.01.1995 - X R 37/94 (https://dejure.org/1995,920)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - X R 37/94 (https://dejure.org/1995,920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Baukindergeld oder erhöhter Ausbildungsfreibetrag

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Studierendes Kindes in elterlicher Eigentumswohnung

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 431
  • NJW 1995, 1695
  • FamRZ 1995, 929 (Ls.)
  • BB 1995, 714
  • BB 1995, 912
  • DB 1995, 753
  • BStBl II 1995, 378
  • BStBl II 1995, 38
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.01.1994 - X R 94/91

    Außergewöhnliche Belastung - Wohnung - Einkommensteuer - Kind - Selbständiger

    Auszug aus BFH, 25.01.1995 - X R 37/94
    Es kommt jedoch ein erhöhter Ausbildungsfreibetrag wegen auswärtiger Unterbringung in Betracht (Anschluß an BFH-Urteil vom 26. Januar 1994 X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544).

    Entgegen der Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 26. Januar 1994 X R 94/91 (BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544) sei das Tatbestandsmerkmal "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" in § 10e Abs. 1 EStG eng auszulegen.

    Nach dem Urteil des Senats in BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544 kann der Steuerpflichtige die Steuerbegünstigung nach § 10e EStG für eine Eigentumswohnung auch dann in Anspruch nehmen, wenn er diese nicht selbst bewohnt, sondern einem - einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kind - zur alleinigen Nutzung überläßt.

    Diese Auffassung stimmt mit dem Senatsurteil in BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544 nicht überein.

    Im Wege der Saldierung ist aber der vom FG versagte erhöhte Ausbildungsfreibetrag für die auswärtige Unterbringung der Tochter zu berücksichtigen (BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544).

  • BFH, 11.08.1993 - X R 66/91

    Keine Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 1 EStG, wenn bei Erwerb des Objekts

    Auszug aus BFH, 25.01.1995 - X R 37/94
    Dieser beginnt, auch wenn die Kläger für das Jahr der erstmaligen Inanspruchnahme des § 10e Abs. 1 EStG bereits den vollen Abzugsbetrag erhalten, erst in dem Zeitpunkt, in dem sie die angeschaffte Wohnung erstmals zu eigenen Wohnzwecken nutzen und demnach zur Inanspruchnahme des Abzugsbetrags berechtigt sind (BFH-Urteil vom 11. August 1993 X R 66/91, BFHE 172, 89, BStBl II 1993, 873).
  • BFH, 31.10.1991 - X R 9/91

    Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 2 EStG bei Nutzung einer außerhalb des Ortes des

    Auszug aus BFH, 25.01.1995 - X R 37/94
    Das BFH-Urteil vom 31. Oktober 1991 X R 9/91 (BFHE 166, 85, BStBl II 1992, 241) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Die an diese Recherchepflicht, deren Erfüllung zur Darlegungslast des Beklagten gestanden hätte (vgl. BVerfGE 85, 1, 21 [BVerfG 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88]; Grimm, NJW 1995, 1697, 1702) [BFH 25.01.1995 - X R 37/94], zu knüpfenden Anforderungen dürfen aber, gerade wenn es sich - wie hier - um Tatsachen handelt, die nicht aus dem Erfahrungsbereich des Äußernden stammen, nicht überspannt, insbesondere nicht so bemessen werden, daß die Funktion der Meinungsäußerungsfreiheit beeinträchtigt würde (BVerfGE 85, 1, 21).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Wohnt und verpflegt sich das unterhaltsberechtigte Kind außerhalb des elterlichen Hausstands, ist die ihm zur Nutzung überlassene Eigentumswohnung der Eltern regelmäßig kein Teil des elterlichen Haushalts (z.B. BFH-Urteil vom 26. Januar 1994 X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544 - zu § 10e EStG und § 33a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG; vgl. auch BFH-Urteil vom 25. Januar 1995 X R 37/94, BFHE 176, 431, BStBl II 1995, 378) und die Wohnung kann --wie oben dargelegt-- grundsätzlich an das Kind mit steuerrechtlicher Wirkung vermietet werden.
  • FG Nürnberg, 11.10.1996 - VII 151/95
    Die Steuerermäßigung nach § 34 f EStG komme jedoch für Sohn A. nicht in Betracht, da dieser in B. einen eigenen Haushalt geführt und somit nicht zum Haushalt der Kläger gehört habe ( BFH vom 25.01.1995 X R 37/94 , BStBl. II 1995, 378).

    Die Wohnung enthalte zwei Zimmer und Nebenräume, sie sei daher -;anders als im vom BFH (BStBl. II 1995, 378) entschiedenen Fall, in dem nur ein Zimmer vorhanden gewesen sei-; auch dazu geeignet gewesen, von den Klägern mitbewohnt zu werden.

    Nach der Rechtsprechung des BFH (o.a. BStBl. II 1995, 378), der sich der Senat anschließt, steht den Eltern eine Steuerermäßigung nach § 34 f Abs. 2 EStG für ein Kind, das in einer nach § 10 e EStG begünstigten Eigentumswohnung der Eltern einen selbständigen Haushalt führt, nicht zu.

    Jedoch führt das Kind in der Wohnung grundsätzlich einen selbständigen Haushalt (BFH o.a. BStBl. II 1995, 378 und Urteil vom 26.01.1994 X R 94/91 , BStBl. II 1994, 544 unter 2).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die nach § 10 e EStG begünstigte Wohnung als Haushalt der Eltern anzusehen ist, dem das Kind angehört (BFH o.a. BStBl. II 1995, 378).

    Kein Haushalt der Eltern ist dagegen in einem Fall angenommen worden, in dem die Eltern behauptet hatten, die Wochenenden in einem 1-Zimmer-Appartement ihres Kindes verbracht zu haben, da das Appartement nach Größe und Zuschnitt nur als Wohnung für eine Person ausgelegt gewesen sei und die vorübergehenden Aufenthalte der Eltern bereits in Anbetracht der Wohnsituation nur als Besuche bei ihrem Kind gewertet werden könnten (BFH o.a. BStBl. II 1995, 378).

  • BFH, 22.11.1996 - VI R 77/95

    Vorlagebeschluß an den Großen Senat zur AfA-Befugnis für das häusliche

    Die gleichen Befürchtungen habe im übrigen der I. Senat des BFH in seiner Stellungnahme in dem Vorlageverfahren GrS 4/92 (BFHE 176, 431, BStBl II 1995, 281) geäußert.

    Drittaufwand liegt nach dem Verständnis des Großen Senats (vgl. Beschluß in BFHE 176, 431, BStBl II 1995, 281, unter C. I. der Gründe) vor, wenn ein Dritter Kosten trägt, die durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlaßt sind.

  • BFH, 14.11.2001 - X R 24/99

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Anders wäre es nur dann, wenn das Kind außerhalb der gemeinsamen Familienwohnung in einem anderen entweder fremden oder eigenen Haushalt so leben würde, dass es dort und nicht mehr im elterlichen Haushalt den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen begründet hätte (vgl. Senatsurteile vom 14. April 1999 X R 121/95, BFH/NV 2000, 16; vom 25. Januar 1995 X R 37/94, BFHE 176, 431, BStBl II 1995, 378, und vom 23. Juli 1997 X R 121/94, BFH/NV 1998, 159).
  • FG Niedersachsen, 23.12.1998 - XII 495/98

    Gewährung einer Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 EigZulG (Eigenheimzulagegesetz);

    Es verweist zur Begründung auf das BFH-Urteil vom 25.01.1995 (BStBl II 1995, 378), das zwar zu §§ 10 e und 34 f EStG ergangen sei, jedoch auf das Eigenheimzulagengesetz anwendbar sei.

    Zwar hat der BFH in der vom FA angeführten Entscheidung vom 25.01.1995 (BStBl II 1995, 378) ausgeführt, dass eine Haushaltszugehörigkeit dann nicht (mehr)anzunehmen sei, wenn das Kind am Studienort einen eigenen Hausstand begründet habe.

    Das Gericht hat die Revision zugelassen, weil die Rechtssache gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO grundsätzliche Bedeutung hat und das Gericht mit seiner Entscheidung auch von dem BFH-Urteil vom 25.01.1995 (BStBl II 1995, 378) abweicht.

  • BFH, 23.04.2002 - IX R 52/99

    Kinderzulage für ein auswärts studierendes Kind

    Bei Kindern, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, fehlt die Haushaltszugehörigkeit, wenn sie räumlich und hauswirtschaftlich aus dem Haushalt der Eltern ausgegliedert sind, d.h. wenn sie außerhalb des elterlichen Haushalts wohnen und verpflegt werden (BFH-Urteile vom 26. Januar 1994 X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544, und vom 25. Januar 1995 X R 37/94, BFHE 176, 431, BStBl II 1995, 378).
  • BFH, 15.07.1998 - X B 107/97

    Klärungsbedürftigkeit einkommensteuerlicher Begriffe

    Das Urteil vom 25. Januar 1995 X R 37/94 (BFHE 176, 431, BStBl II 1995, 378), in dem der Senat bei auswärtiger Unterbringung des Kindes die Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 2 EStG versagt hatte, betraf den Sonderfall, daß das Kind in einer nach § 10e EStG begünstigten Eigentumswohnung der Eltern einen selbständigen Haushalt geführt hatte.
  • BFH, 18.10.2000 - X R 19/96

    Baukindergeld nach § 34 f EStG bei doppelter Haushaltsführung

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gehören auch Zweitwohnungen, die nur von einem Elternteil bewohnt werden, zum (einheitlichen) "elterlichen Haushalt", sofern sie nicht anderen Nutzern --wie z.B. den Kindern des Steuerpflichtigen-- zur Führung eines eigenen Haushalts überlassen werden (Urteile vom 26. Januar 1994 X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544; vom 25. Januar 1995 X R 37/94, BFHE 176, 431, BStBl II 1995, 378) oder in ihnen wegen Getrenntlebens der Eltern ein eigenständiger Haushalt des Elternteils geführt wird, in den die Kinder nicht eingegliedert sind (Senatsurteile in BFHE 188, 330, BStBl II 1999, 594, und vom 14. April 1999 X R 121/95, BFH/NV 2000, 16).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.02.1999 - 4 K 1895/98

    Kinderzulage: Nutzung des Förderobjekts durch das Kind

    Das zu den §§ 10 e und 34 f EStG ergangene BFH-Urteil - X R 37/94 - vom 25. Januar 1995, BStBl II 1995, S. 378, sei auf den hier vorliegenden Fall nicht uneingeschränkt anwendbar.

    Abweichend von dem, dem BFH-Urteil vom 25. Januar 1995 - X R 37/94 -, BStBl II 1995, 378 zu Grunde liegenden Fall war hier die Wohnung in F. Teil des aufgespaltenen Familienhaushalts.

  • FG Niedersachsen, 23.01.2001 - 7 K 426/98

    Begriff des Förderzeitraum; Unentgeltliche Überlassung der geförderten Wohnung zu

  • FG München, 10.06.1997 - 16 K 210/97
  • FG Hessen, 12.12.1995 - 2 K 3945/95

    Voraussetzungen für die Anbänderung eines Einkommensteuerbescheides;

  • FG Niedersachsen, 29.03.2000 - 12 K 781/97

    Kinderzulage für verstorbenes Kind; Tod vor der Wohnungsnutzung

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.08.1999 - 3 K 1655/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumen der Klagefrist; Verschulden des

  • BFH, 15.07.1998 - X B 107/98

    Auswärtige Unterbringung - Haushaltszugehörigkeit - Klärungsbedürftigkeit -

  • FG Hamburg, 10.04.2001 - VII 250/98

    Voraussetzungen der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken; Überlassen der Wohnung an ein

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