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   BFH, 25.01.1996 - X B 130/95   

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https://dejure.org/1996,7443
BFH, 25.01.1996 - X B 130/95 (https://dejure.org/1996,7443)
BFH, Entscheidung vom 25.01.1996 - X B 130/95 (https://dejure.org/1996,7443)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 1996 - X B 130/95 (https://dejure.org/1996,7443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Hinweise auf vorläufige Meinung über den voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens als parteiische vorzeitige Festlegung

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 27.09.1994 - VIII B 64/94
    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - X B 130/95
    Zweifel an der Unparteilichkeit der Berichterstatterin sind hier nicht begründet, weil diese von den ihr kraft Gesetzes zustehenden Befugnissen in noch vertretbarer Weise und in einem dem Gesetzeszweck entsprechenden Maße Gebrauch gemacht hat (vgl. BFH-Beschluß vom 27. September 1994 VIII B 64--76/94, BFH/NV 1995, 526, m. w. N. der Rechtsprechung).

    Eine parteiische vorzeitige Festlegung des Richters kann im Regelfall nicht angenommen werden, wenn der Richter vorsorglich eine Frist für weiteres Vorbringen setzt (vgl. Beschluß in BFH/NV 1995, 526, 528).

    Den richterlichen Meinungsbekundungen müssen indes nicht stets und ausnahmslos ausdrückliche salvatorische Klauseln etwa des Inhalts beigefügt werden, es bleibe nicht nur die Entscheidung des Spruchkörpers vorbehalten, sondern auch die eigene Auffassung stehe unter dem Vorbehalt besserer Rechtserkenntnis (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. September 1992 VII B 138/92, BFH/NV 1993, 256; in BFH/NV 1995, 526, 528; vom 28. September 1995 XI B 54/95, BFH/NV 1996, 235).

    Dieser Sprachgebrauch ist weder evident unsachlich noch unangemessen oder gar beleidigend (vgl. Beschluß in BFH/NV 1995, 526, 528).

    Dies hat die Rechtsprechung bei gravierenden Verstößen oder einer Häufung von Verfahrensfehlern angenommen (Beschlüsse vom 29. Oktober 1993 XI B 91/92, BFH/NV 1994, 489; in BFH/NV 1995, 526, 528, m. w. N.).

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - X B 130/95
    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlaß hat, Voreingenommenheit zu befürchten (BFH-Beschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555).

    Aus der Pflicht des Gerichts zur Prozeßförderung ergibt sich ein Recht des Richters, gegenüber den Beteiligten eine vorläufige Meinung über den zu erwartenden Prozeßausgang zu äußern (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 102, 10, BStBl II 1971, 527; in BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, unter II. 3. c; vom 24. Mai 1993 V B 121/92, BFH/NV 1994, 482; vom 19. April 1994 IV B 33/94, BFH/NV 1995, 123; Vollkommer in Zöller, Zivilprozeßordnung, 19. Aufl. 1995, § 42 Rdnr. 26).

    Die Meinungsäußerung eines Richters gegenüber einer Partei über die Erfolgsaussichten der Klage kann die Besorgnis der Befangenheit erst dann rechtfertigen, wenn zu befürchten ist, daß er sich eine abschließende Meinung gebildet hat und Gegengründen nicht mehr aufgeschlossen gegenübersteht (Beschlüsse in BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, und in BFH/NV 1988, 251).

  • BFH, 17.05.1995 - X R 55/94

    Ablehnung des Richters - Revision

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - X B 130/95
    Ein Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters kann insbesondere nicht daraus hergeleitet werden, daß sich dieser eine Meinung über die Rechtslage und den Verfahrensausgang gebildet hat (vgl. dazu auch Senatsbeschluß vom 17. Mai 1995 X R 55/94, BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604) und diese Meinung äußert (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1955 1 BvR 522/53, BVerfGE 4, 143, 144; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1982 1 D 2/81, BVerwGE 73, 339, 346 f. [BVerwG 11.02.1982 - 1 D 2/81]; BFH-Beschluß vom 5. März 1971 VI B 64/70, BFHE 102, 10, BStBl II 1971, 527, seither ständige Rechtsprechung).

    Zum Zwecke einer sachdienlichen Diskussion im Spruchkörper fertigt der Berichterstatter im Regelfall ein Votum an, in welchem er seine -- vorläufige -- Auffassung zum Sach- und Streitstand darstellt (erkennender Senat in BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604; vgl. auch BFH-Beschluß vom 25. April 1991 IV S 14--21/90, IV S 1/91, BFH/NV 1992, 394, sowie § 78 Abs. 2 FGO).

  • BFH, 05.03.1971 - VI B 64/70

    Anfrage eines FG-Mitglieds - Rücknahme der Erklärung - Befangenheit des Richters

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - X B 130/95
    Ein Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters kann insbesondere nicht daraus hergeleitet werden, daß sich dieser eine Meinung über die Rechtslage und den Verfahrensausgang gebildet hat (vgl. dazu auch Senatsbeschluß vom 17. Mai 1995 X R 55/94, BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604) und diese Meinung äußert (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1955 1 BvR 522/53, BVerfGE 4, 143, 144; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1982 1 D 2/81, BVerwGE 73, 339, 346 f. [BVerwG 11.02.1982 - 1 D 2/81]; BFH-Beschluß vom 5. März 1971 VI B 64/70, BFHE 102, 10, BStBl II 1971, 527, seither ständige Rechtsprechung).

    Aus der Pflicht des Gerichts zur Prozeßförderung ergibt sich ein Recht des Richters, gegenüber den Beteiligten eine vorläufige Meinung über den zu erwartenden Prozeßausgang zu äußern (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 102, 10, BStBl II 1971, 527; in BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, unter II. 3. c; vom 24. Mai 1993 V B 121/92, BFH/NV 1994, 482; vom 19. April 1994 IV B 33/94, BFH/NV 1995, 123; Vollkommer in Zöller, Zivilprozeßordnung, 19. Aufl. 1995, § 42 Rdnr. 26).

  • BFH, 09.12.1987 - III B 40/86

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - X B 130/95
    Eine Bitte um eine Stellungnahme läßt erkennen, daß der Richter Gegenargumenten aufgeschlossen gegenübersteht (Beschluß vom 9. Dezember 1987 III B 40/86, BFH/NV 1988, 251).

    Die Meinungsäußerung eines Richters gegenüber einer Partei über die Erfolgsaussichten der Klage kann die Besorgnis der Befangenheit erst dann rechtfertigen, wenn zu befürchten ist, daß er sich eine abschließende Meinung gebildet hat und Gegengründen nicht mehr aufgeschlossen gegenübersteht (Beschlüsse in BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, und in BFH/NV 1988, 251).

  • BFH, 25.04.1991 - IV S 14/90
    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - X B 130/95
    Zum Zwecke einer sachdienlichen Diskussion im Spruchkörper fertigt der Berichterstatter im Regelfall ein Votum an, in welchem er seine -- vorläufige -- Auffassung zum Sach- und Streitstand darstellt (erkennender Senat in BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604; vgl. auch BFH-Beschluß vom 25. April 1991 IV S 14--21/90, IV S 1/91, BFH/NV 1992, 394, sowie § 78 Abs. 2 FGO).
  • BFH, 29.10.1993 - XI B 91/92

    Ablehnung eines Richters im finanzgerichtlichen Verfahren wegen einer Häufung

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - X B 130/95
    Dies hat die Rechtsprechung bei gravierenden Verstößen oder einer Häufung von Verfahrensfehlern angenommen (Beschlüsse vom 29. Oktober 1993 XI B 91/92, BFH/NV 1994, 489; in BFH/NV 1995, 526, 528, m. w. N.).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 1 D 2.81

    Disziplinarmaßnahmen bei Zugriffen auf den Geldinhalt von Postsendungen -

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - X B 130/95
    Ein Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters kann insbesondere nicht daraus hergeleitet werden, daß sich dieser eine Meinung über die Rechtslage und den Verfahrensausgang gebildet hat (vgl. dazu auch Senatsbeschluß vom 17. Mai 1995 X R 55/94, BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604) und diese Meinung äußert (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1955 1 BvR 522/53, BVerfGE 4, 143, 144; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1982 1 D 2/81, BVerwGE 73, 339, 346 f. [BVerwG 11.02.1982 - 1 D 2/81]; BFH-Beschluß vom 5. März 1971 VI B 64/70, BFHE 102, 10, BStBl II 1971, 527, seither ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 28.09.1995 - XI B 54/95

    Anforderungen an die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - X B 130/95
    Den richterlichen Meinungsbekundungen müssen indes nicht stets und ausnahmslos ausdrückliche salvatorische Klauseln etwa des Inhalts beigefügt werden, es bleibe nicht nur die Entscheidung des Spruchkörpers vorbehalten, sondern auch die eigene Auffassung stehe unter dem Vorbehalt besserer Rechtserkenntnis (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. September 1992 VII B 138/92, BFH/NV 1993, 256; in BFH/NV 1995, 526, 528; vom 28. September 1995 XI B 54/95, BFH/NV 1996, 235).
  • BFH, 20.12.1988 - III B 103/88

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - X B 130/95
    Die Anordnung einer Beweisaufnahme hängt davon ab, ob diese nach Auffassung des Richters zum bisherigen Prozeßstoff erheblich ist (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Dezember 1988 III B 103/88, BFH/NV 1989, 591).
  • BFH, 24.08.1989 - IV B 59/89

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 24.05.1993 - V B 121/92

    Richterablehnung wegen Meinungsäußerung über die Erfolgsaussichten der Klage (§

  • BVerfG, 25.01.1955 - 1 BvR 522/53

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassunsgrichters

  • BFH, 29.11.1989 - X R 154/88

    - Bei vor 1990 geleisteten Aufwandsspenden ist es nicht erforderlich, daß der

  • BFH, 30.06.1989 - VIII B 86/88

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

  • BFH, 19.04.1994 - IV B 33/94

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 01.09.1992 - VII B 138/92

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit, weil dieser sich vor

  • BFH, 30.10.1987 - VIII B 172/86
  • BSG, 18.11.2009 - B 1 KR 74/08 B

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten über die Pflicht

    Dies wird in der Regel von den Beteiligten sogar begrüßt, weil es ihnen Gelegenheit gibt, vor der Entscheidung nochmals und gezielter auf die entscheidungserheblichen Punkte einzugehen (vgl BVerwG DVBl 1979, 560; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 25.1.1996 - X B 130/95 mwN).
  • BFH, 02.12.2020 - VII R 14/20

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft

    Abgesehen davon kann ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters nicht daraus hergeleitet werden, dass sich dieser eine Meinung über die Rechtslage und den Verfahrensausgang gebildet hat (BFH-Beschluss vom 25.01.1996 - X B 130/95, BFH/NV 1996, 561, unter 2.a, m.w.N.).
  • BSG, 18.07.2007 - B 13 R 28/06 R

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Teilnahme an

    Weiterhin sind Richtern selbst in anhängigen Verfahren auch pointierte freimütige Äußerungen gestattet, ohne dass diese eine Richterablehnung rechtfertigten (BFH vom 25.1. 1996, BFH/NV 1996, 561, 562; BFH vom 10.10.1996 - X R 132/95, Leitsätze in Juris, LS 2).
  • BFH, 28.05.2003 - III B 87/02

    NZB: Befangenheitsgesuch

    Ebenso wenig rechtfertigt für sich allein eine freimütige Formulierung die Richterablehnung, es sei denn der Sprachgebrauch wäre offensichtlich unsachlich und unangemessen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 1996 X B 130/95, BFH/NV 1996, 561).
  • BFH, 29.10.2008 - V B 110/07

    Richterablehnung als Verfahrensfehler

    Die Bemerkung war zwar überflüssig, da sie ausweislich des insoweit maßgeblichen (§ 94 FGO i.V.m § 165 ZPO) Sitzungsprotokolls nach Schluss der mündlichen Verhandlung geäußert wurde und deshalb nach Inhalt und Zeitpunkt nicht mehr dazu dienen konnte, dem Liquidator Gelegenheit zur Ausräumung von Bedenken gegen den Rechtsstandpunkt der Klägerin zu geben (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 25. Januar 1996 X B 130/95, BFH/NV 1996, 561).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - L 1 SF 101/07

    Befangenheit eines Richters - Stellungnahme zum materiell-rechtlichen Streitstand

    Eine verständige Partei wird diesem Verfahren den Vorzug geben vor einer eher passiven richterlichen Prozessleitung, welche die Beteiligten auf sich allein gestellt lässt (vgl. Bundesfinanzhof [BFH] Beschluss vom 25.01.1996 -X B 130/95- zitiert nach Juris).
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