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   BFH, 25.01.2012 - I B 17/11   

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https://dejure.org/2012,9399
BFH, 25.01.2012 - I B 17/11 (https://dejure.org/2012,9399)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2012 - I B 17/11 (https://dejure.org/2012,9399)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - I B 17/11 (https://dejure.org/2012,9399)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    VGA - klare und eindeutige Vereinbarung - Bindung an Vertragsauslegung durch FG

  • openjur.de

    VGA; klare und eindeutige Vereinbarung; Bindung an Vertragsauslegung durch FG

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 118 Abs 2, KStG § 8 Abs 3 S 2, KStG § 8 Abs 3 S 2, KStG § 8 Abs 7, KStG § 34 Abs 6 S 4
    VGA - klare und eindeutige Vereinbarung - Bindung an Vertragsauslegung durch FG

  • Bundesfinanzhof

    VGA - klare und eindeutige Vereinbarung - Bindung an Vertragsauslegung durch FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 8 Abs 3 S 2 KStG 1999, § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002
    VGA - klare und eindeutige Vereinbarung - Bindung an Vertragsauslegung durch FG

  • rewis.io

    VGA - klare und eindeutige Vereinbarung - Bindung an Vertragsauslegung durch FG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAV § 2 Abs. 6; KStG 2009 § 8 Abs. 7
    Zahlung von Konzessionsabgaben an eine Stadt für die Durchleitung von Strom

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung einer klaren und eindeutigen Vereinbarung zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.01.2008 - I B 101/07

    Vergessen als Wiedereinsetzungsgrund - Klärungsfähigkeit der Frage des

    Auszug aus BFH, 25.01.2012 - I B 17/11
    Das FA hat auch insoweit außer Acht gelassen, dass die Revision nur dann wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) oder der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) zugelassen werden kann, wenn --woran es vorliegend auch im Hinblick auf den Streitkomplex "Straßenbeleuchtung/Verlustverrechnung" fehlt-- die Klärungsfähigkeit der angesprochenen Rechtsfrage i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt, d.h. dargetan wird, dass der Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren eine entscheidungserhebliche Bedeutung zukommt (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 I B 101/07, BFH/NV 2008, 1290; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 29, 35, 43).
  • BFH, 04.04.2001 - XI R 60/00

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 25.01.2012 - I B 17/11
    Der Vortrag lässt außer Acht, dass nach zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung eine klare und eindeutige Vereinbarung auch dann anzunehmen ist, wenn sich deren Inhalt mit der gebotenen Bestimmtheit im Wege der Auslegung ermitteln lässt (Senatsurteil vom 24. März 1999 I R 20/98, BFHE 189, 45, BStBl II 2001, 612; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. April 2001 XI R 60/00, BFHE 195, 9, BStBl II 2001, 726; Streck/ Schwedhelm, KStG, 7. Aufl., § 8 Rz 333; Gosch, KStG, 2. Aufl., § 8 Rz 324) und --hiervon ausgehend-- die Vorinstanz im Streitfall anhand des konkreten Wortlauts des zwischen der Klägerin und der Stadt geschlossenen Generalkonzessionsvertrags zu dem Ergebnis gekommen ist, dass § 5 des Vertrags auch für sog. Durchleitungsfälle ein Konzessionsentgelt vorsehe.
  • BFH, 24.03.1999 - I R 20/98

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 25.01.2012 - I B 17/11
    Der Vortrag lässt außer Acht, dass nach zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung eine klare und eindeutige Vereinbarung auch dann anzunehmen ist, wenn sich deren Inhalt mit der gebotenen Bestimmtheit im Wege der Auslegung ermitteln lässt (Senatsurteil vom 24. März 1999 I R 20/98, BFHE 189, 45, BStBl II 2001, 612; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. April 2001 XI R 60/00, BFHE 195, 9, BStBl II 2001, 726; Streck/ Schwedhelm, KStG, 7. Aufl., § 8 Rz 333; Gosch, KStG, 2. Aufl., § 8 Rz 324) und --hiervon ausgehend-- die Vorinstanz im Streitfall anhand des konkreten Wortlauts des zwischen der Klägerin und der Stadt geschlossenen Generalkonzessionsvertrags zu dem Ergebnis gekommen ist, dass § 5 des Vertrags auch für sog. Durchleitungsfälle ein Konzessionsentgelt vorsehe.
  • BFH, 08.04.1999 - II B 81/98

    Auslegung von Gesellschaftervereinbarungen; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 25.01.2012 - I B 17/11
    Zudem wäre hierbei zu berücksichtigen gewesen, dass die Vertragsauslegung in einem Revisionsverfahren nur in eingeschränktem Umfang überprüft werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. April 1999 II B 81/98, BFH/NV 1999, 1469 [nur Leitsatz]; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 118 Rz 24, m.w.N.) und deshalb die Rüge der grundsätzlichen Bedeutung --will sie eine im Revisionsverfahren entscheidungserhebliche (klärungsfähige) Frage bezeichnen-- regelmäßig vom Auslegungsverständnis der Vorinstanz auszugehen hat (vgl. hierzu Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 30, § 116 Rz 35).
  • FG Köln, 09.08.2018 - 13 K 1200/15

    Kapitalertragsteuer/Körperschaftsteuer: Fremdübliche Konzessionsabgaben sind

    Bei der nach §§ 133, 157 BGB gebotenen Auslegung des Vertrages nach dem Willen der Vertragsparteien und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 25. Januar 2012 I B 17/11, BFH/NV 2012, 1003 m.w.N. zur Inbezugnahme der KAV) war damit der nach § 2 Abs. 2 KAV höchste zulässige Preis von 1, 59 Cent/kWh vereinbart.
  • FG Sachsen, 26.06.2014 - 4 K 393/12

    Keine Rückstellung wegen künftigen Rückbaus von stillgelegten

    Über die ebenfalls streitige Frage, inwieweit sich verdeckte Gewinnausschüttungen aus Konzessionsabgabezahlungen auf sog. Durchleitungsmengen ergeben, wurde im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren I B 17/11 nicht entschieden.
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