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   BFH, 25.01.2013 - V B 95/12   

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https://dejure.org/2013,6839
BFH, 25.01.2013 - V B 95/12 (https://dejure.org/2013,6839)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2013 - V B 95/12 (https://dejure.org/2013,6839)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2013 - V B 95/12 (https://dejure.org/2013,6839)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Teiloption bei Grundstücksvermietung

  • openjur.de

    Teiloption bei Grundstücksvermietung

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 12, UStG § 4 Nr 12, UStG § 9 Abs 2, UStG § 9 Abs 2
    Teiloption bei Grundstücksvermietung

  • Bundesfinanzhof

    Teiloption bei Grundstücksvermietung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 12 UStG 1993, § 4 Nr 12 UStG 1999, § 9 Abs 2 UStG 1993, § 9 Abs 2 UStG 1999
    Teiloption bei Grundstücksvermietung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Teiloption des Vermieters zur Umsatzsteuer bei ausschließlicher Verwendung von Grundstücksteilen für zum Vorsteuerabzug berechtigte Umsätze

  • rewis.io

    Teiloption bei Grundstücksvermietung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Vorsteuerabzug aus umsatzsteuerfreien Vermietungsleistungen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Möglichkeit einer sog. Teiloption bei Grundstücksvermietung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 26.06.1996 - XI R 43/90

    Teilweiser Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung beim Grundstücksverkauf möglich?

    Auszug aus BFH, 25.01.2013 - V B 95/12
    Insoweit hat der BFH bereits entschieden, dass für den Vermieter die Möglichkeit einer sog. Teiloption besteht, nach der sich der Verzicht auf einen "abgrenzbaren Teil" beschränkt, wobei der BFH von einer "Aufteilung nach räumlichen Gesichtspunkten (nicht dagegen eine bloße quotale Aufteilung) für möglich" gehalten hat (BFH-Urteil vom 26. Juni 1996 XI R 43/90, BFHE 181, 191, BStBl II 1997, 98).
  • BFH, 11.12.2002 - IX B 124/02

    Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Sicherung der Einheitlichkeit der

    Auszug aus BFH, 25.01.2013 - V B 95/12
    Es liegt auch kein offensichtlicher (materieller oder formeller) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung vor, der geeignet wäre, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 2002 IX B 124/02, BFH/NV 2003, 495; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887).
  • BFH, 07.07.2005 - IX B 13/05

    Revisionszulassung; Rechtsfehler des FG

    Auszug aus BFH, 25.01.2013 - V B 95/12
    Dabei reichen unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 2005 IX B 13/05, BFH/NV 2005, 2031, und vom 15. Februar 2012 IV B 126/10, BFH/NV 2012, 774).
  • BFH, 28.09.2006 - V R 43/03

    Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das

    Auszug aus BFH, 25.01.2013 - V B 95/12
    Unabhängig von der Frage, ob am Ausschluss der sog. quotalen Aufteilung im Hinblick auf die spätere BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 28. September 2006 V R 43/03, BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417, und vom 22. November 2007 V R 43/06, BFHE 219, 450, BStBl II 2008, 770) festzuhalten ist, steht nach dieser Rechtsprechung jedenfalls fest, dass die Teiloption die ausschließliche Verwendung von Grundstücksteilen für zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze voraussetzt.
  • BFH, 22.11.2007 - V R 43/06

    Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines gemischt genutzten Gebäudes

    Auszug aus BFH, 25.01.2013 - V B 95/12
    Unabhängig von der Frage, ob am Ausschluss der sog. quotalen Aufteilung im Hinblick auf die spätere BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 28. September 2006 V R 43/03, BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417, und vom 22. November 2007 V R 43/06, BFHE 219, 450, BStBl II 2008, 770) festzuhalten ist, steht nach dieser Rechtsprechung jedenfalls fest, dass die Teiloption die ausschließliche Verwendung von Grundstücksteilen für zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze voraussetzt.
  • BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09

    Mietverhältnis zwischen "nahen Angehörigen", Darlegungserfordernis bei

    Auszug aus BFH, 25.01.2013 - V B 95/12
    Es liegt auch kein offensichtlicher (materieller oder formeller) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung vor, der geeignet wäre, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 2002 IX B 124/02, BFH/NV 2003, 495; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887).
  • BFH, 10.06.2011 - IX B 13/11

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei begehrter

    Auszug aus BFH, 25.01.2013 - V B 95/12
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) erfordert die Zulassung der Revision wegen der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts substantiierte und konkrete Angaben dazu, weshalb eine Entscheidung des BFH zu einer bestimmten, abstrakt formulierten Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse liegt, weshalb die aufgeworfene Rechtsfrage klärungsbedürftig und im angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Juni 2011 IX B 13/11, BFH/NV 2011, 2074).
  • BFH, 01.12.2011 - I B 80/11

    Verlust des Rügerechts bei nicht durch rechtskundige Bevollmächtigte vertretenen

    Auszug aus BFH, 25.01.2013 - V B 95/12
    Bei einem Verstoß gegen Denkgesetze handelt es sich aber um einen materiell-rechtlichen Fehler, der nicht zur Revisionszulassung berechtigt, nicht aber um einen Verfahrensfehler (BFH-Beschluss vom 1. Dezember 2011 I B 80/11, BFH/NV 2012, 954).
  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

    Auszug aus BFH, 25.01.2013 - V B 95/12
    Dabei reichen unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 2005 IX B 13/05, BFH/NV 2005, 2031, und vom 15. Februar 2012 IV B 126/10, BFH/NV 2012, 774).
  • BFH, 15.04.2015 - V R 46/13

    Vorsteuerabzug eines Generalmieters und steuerfreie Entschädigung für die

    Der Vorsteuerabzug eines Zwischenmieters aus seinen Mietaufwendungen richtet sich nach Maßgabe des gesetzessystematisch vorrangigen § 15 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 9 UStG (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2013 V B 95/12, nicht veröffentlicht).
  • FG Hamburg, 24.09.2013 - 1 K 194/11

    Vorsteuerabzug aus Mietaufwendungen des gewerblichen Zwischenmieters eines

    Dabei hat der Vermieter die Möglichkeit einer so genannten Teiloption, bei der sich der Verzicht auf die Steuerfreiheit auf einen nach räumlichen Gesichtspunkten abgrenzbaren Teil beschränkt, wenn für diesen Teil die gesetzlichen Voraussetzungen der Option erfüllt sind (vgl. BFH Beschluss vom 25.01.2013, V B 95/12, juris; Urteil vom 26.06.1996, XI R 43/90, BFHE 181, 191, BStBl II 1997, 98).
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