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   BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87   

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https://dejure.org/1988,19056
BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87 (https://dejure.org/1988,19056)
BFH, Entscheidung vom 25.02.1988 - VI R 106/87 (https://dejure.org/1988,19056)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - VI R 106/87 (https://dejure.org/1988,19056)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.02.1988 - VI R 107/87
    Auszug aus BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87
    Anmerkung: Mit gleicher Begründung ist am selben Tage auch in den Sachen VI R 105/87 und VI R 107/87 die Revision als unzulässig verworfen worden.
  • BFH, 07.07.1976 - I R 242/75

    Rechtsmittelbelehrung - Teil des finanzgerichtlichen Urteils - Unterschrift der

    Auszug aus BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87
    Die Unterschriften der beteiligten Richter decken das angefochtene Urteil auch vollständig, weil sie erst hinter der im Anschluß der Entscheidungsgründe abgedruckten Rechtsbehelfsbelehrung angebracht sind (BFH-Urteil vom 7. Juli 1976 I R 242/75, BFHE 120, 7, BStBl II 1976, 787).
  • BFH, 29.11.1985 - VI R 13/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Nichtbeachtung eines Schriftsatzes - Erweiterung

    Auszug aus BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87
    Auch bei einer Verletzung des rechtlichen Gehörs findet die Revision nur auf Zulassung statt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187).
  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 37/80

    Zustellung einer Urteilsausfertigung - Sozialgerichtliches Verfahren - Keine

    Auszug aus BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87
    In der Urteilsausfertigung ist die Unterschrift der beteiligten Richter auch ohne den Zusatz "gez." jedenfalls dann ordnungsgemäß wiedergegeben, wenn - wie hier - die maschinenschriftlich gefertigten Namen nicht in Klammern gesetzt sind (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 9. Januar 1980 IV ZB 38/79, Versicherungsrecht - VersR - 1980, 333; Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 11. Februar 1981 2 RU 37/80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1982, 79).
  • BFH, 25.02.1988 - VI R 105/87
    Auszug aus BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87
    Anmerkung: Mit gleicher Begründung ist am selben Tage auch in den Sachen VI R 105/87 und VI R 107/87 die Revision als unzulässig verworfen worden.
  • BGH, 09.01.1980 - IV ZB 38/79

    Anforderungen an den Gegenbeweis bezüglich der Zustellung eines bestimmenden

    Auszug aus BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87
    In der Urteilsausfertigung ist die Unterschrift der beteiligten Richter auch ohne den Zusatz "gez." jedenfalls dann ordnungsgemäß wiedergegeben, wenn - wie hier - die maschinenschriftlich gefertigten Namen nicht in Klammern gesetzt sind (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 9. Januar 1980 IV ZB 38/79, Versicherungsrecht - VersR - 1980, 333; Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 11. Februar 1981 2 RU 37/80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1982, 79).
  • BFH, 19.08.1986 - IV R 55/86

    Fehlen von Gründen bei einer Entscheidung als Grund für eine zulassungsfreie

    Auszug aus BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87
    Ein Urteil ist nicht mit Gründen versehen (§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO), wenn es von den an der Entscheidung beteiligten Richtern nicht unterschrieben worden ist, da dann nur ein Urteilsentwurf vorliegt (BFH-Beschluß vom 19. August 1986 IV R 55/86, BFH / NV 1987, 722).
  • BFH, 26.06.1989 - V R 51/89

    Herbsetzung von Umsatzsteuer

    Sie kann nicht um weitere Verfahrensmängel, z. B. durch Verletzung der Sachverhaltsaufklärungspflicht durch Übergehen von Beweisanträgen, erweitert werden (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Februar 1988 VI R 106/87, BFH / NV 1988, 510).
  • BFH, 25.02.1988 - VI R 105/87
    Parallelentscheidung: BFH, 25.2.1988, VI R 106/87, NV.4.
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