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BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Fehlen von Urteilsgründen als Grund für eine zulassungsfreie Revision
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 25.02.1988 - VI R 107/87
Auszug aus BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87
Anmerkung: Mit gleicher Begründung ist am selben Tage auch in den Sachen VI R 105/87 und VI R 107/87 die Revision als unzulässig verworfen worden. - BFH, 07.07.1976 - I R 242/75
Rechtsmittelbelehrung - Teil des finanzgerichtlichen Urteils - Unterschrift der …
Auszug aus BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87
Die Unterschriften der beteiligten Richter decken das angefochtene Urteil auch vollständig, weil sie erst hinter der im Anschluß der Entscheidungsgründe abgedruckten Rechtsbehelfsbelehrung angebracht sind (BFH-Urteil vom 7. Juli 1976 I R 242/75, BFHE 120, 7, BStBl II 1976, 787). - BFH, 29.11.1985 - VI R 13/82
Anspruch auf rechtliches Gehör - Nichtbeachtung eines Schriftsatzes - Erweiterung …
Auszug aus BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87
Auch bei einer Verletzung des rechtlichen Gehörs findet die Revision nur auf Zulassung statt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187).
- BSG, 11.02.1981 - 2 RU 37/80
Zustellung einer Urteilsausfertigung - Sozialgerichtliches Verfahren - Keine …
Auszug aus BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87
In der Urteilsausfertigung ist die Unterschrift der beteiligten Richter auch ohne den Zusatz "gez." jedenfalls dann ordnungsgemäß wiedergegeben, wenn - wie hier - die maschinenschriftlich gefertigten Namen nicht in Klammern gesetzt sind (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 9. Januar 1980 IV ZB 38/79, Versicherungsrecht - VersR - 1980, 333; Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 11. Februar 1981 2 RU 37/80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1982, 79). - BFH, 25.02.1988 - VI R 105/87
Auszug aus BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87
Anmerkung: Mit gleicher Begründung ist am selben Tage auch in den Sachen VI R 105/87 und VI R 107/87 die Revision als unzulässig verworfen worden. - BGH, 09.01.1980 - IV ZB 38/79
Anforderungen an den Gegenbeweis bezüglich der Zustellung eines bestimmenden …
Auszug aus BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87
In der Urteilsausfertigung ist die Unterschrift der beteiligten Richter auch ohne den Zusatz "gez." jedenfalls dann ordnungsgemäß wiedergegeben, wenn - wie hier - die maschinenschriftlich gefertigten Namen nicht in Klammern gesetzt sind (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 9. Januar 1980 IV ZB 38/79, Versicherungsrecht - VersR - 1980, 333; Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 11. Februar 1981 2 RU 37/80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1982, 79). - BFH, 19.08.1986 - IV R 55/86
Fehlen von Gründen bei einer Entscheidung als Grund für eine zulassungsfreie …
Auszug aus BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87
Ein Urteil ist nicht mit Gründen versehen (§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO), wenn es von den an der Entscheidung beteiligten Richtern nicht unterschrieben worden ist, da dann nur ein Urteilsentwurf vorliegt (BFH-Beschluß vom 19. August 1986 IV R 55/86, BFH / NV 1987, 722).
- BFH, 26.06.1989 - V R 51/89
Herbsetzung von Umsatzsteuer
Sie kann nicht um weitere Verfahrensmängel, z. B. durch Verletzung der Sachverhaltsaufklärungspflicht durch Übergehen von Beweisanträgen, erweitert werden (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Februar 1988 VI R 106/87, BFH / NV 1988, 510). - BFH, 25.02.1988 - VI R 105/87 Parallelentscheidung: BFH, 25.2.1988, VI R 106/87, NV.4.