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   BFH, 25.02.2002 - VII B 241/01   

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https://dejure.org/2002,14472
BFH, 25.02.2002 - VII B 241/01 (https://dejure.org/2002,14472)
BFH, Entscheidung vom 25.02.2002 - VII B 241/01 (https://dejure.org/2002,14472)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 2002 - VII B 241/01 (https://dejure.org/2002,14472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildung - Steuerbevollmächtigter - DDR - Prüfung - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

  • Judicialis

    StBerG § 40 a; ; StBerG § 40 a Abs. 1 Satz 6; ; DV § 6 Abs. 5; ; DV § 7 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 126a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederholungsprüfung nach § 40 a StBerG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.03.2001 - VII R 41/00

    Bestellung als Steuerbevollmächtigter - Beitrittsgebiet - Überleitungsseminar -

    Auszug aus BFH, 25.02.2002 - VII B 241/01
    Die dagegen eingelegten Rechtsmittel hatten ebenfalls keinen Erfolg (Thüringer Finanzgericht --FG--, Urteil vom 15. März 2000 III 1388/98, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 1415; Senatsbeschluss vom 22. März 2001 VII R 41/00, BFH/NV 2001, 1150).

    Das FG führte unter Berufung auf die einschlägige Rechtsprechung (u.a. sein Urteil in EFG 2000, 1415, und den Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 1150) aus, dass dem Kläger kein Anspruch auf Durchführung einer Wiederholungsprüfung mehr zustehe, weil nach § 7 Satz 3 der Verordnung zur Durchführung des § 40a des Steuerberatungsgesetzes (DV § 40a StBerG) vom 25. September 1992 (BGBl 1, 1667), der nicht verfassungswidrig sei, nach dem 31. Dezember 1997 keine Wiederholungsprüfungen mehr durchgeführt würden.

    Die Rechtsfrage ist in dem gemäß § 126a FGO ergangenen Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 1150 ausführlich beantwortet worden, insbesondere ist darin auch darauf hingewiesen worden, dass sich individuelle Härten bei der Festlegung von Fristen nie ganz ausschließen lassen, die in § 7 Satz 3 DV § 40a StBerG festgelegte Frist aber im Hinblick auf Sinn und Zweck der ausreichend bemessenen Übergangszeit hingenommen werden müsse.

  • FG Thüringen, 15.03.2000 - III 1388/98

    Keine Wiederholungsprüfung im Rahmen der endgültigen Bestellung zum Steuerberater

    Auszug aus BFH, 25.02.2002 - VII B 241/01
    Die dagegen eingelegten Rechtsmittel hatten ebenfalls keinen Erfolg (Thüringer Finanzgericht --FG--, Urteil vom 15. März 2000 III 1388/98, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 1415; Senatsbeschluss vom 22. März 2001 VII R 41/00, BFH/NV 2001, 1150).

    Das FG führte unter Berufung auf die einschlägige Rechtsprechung (u.a. sein Urteil in EFG 2000, 1415, und den Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 1150) aus, dass dem Kläger kein Anspruch auf Durchführung einer Wiederholungsprüfung mehr zustehe, weil nach § 7 Satz 3 der Verordnung zur Durchführung des § 40a des Steuerberatungsgesetzes (DV § 40a StBerG) vom 25. September 1992 (BGBl 1, 1667), der nicht verfassungswidrig sei, nach dem 31. Dezember 1997 keine Wiederholungsprüfungen mehr durchgeführt würden.

    Dem ist im Hinblick auf die Ausführungen des FG in seinem Urteil in EFG 2000, 1415, denen sich der Senat in dem genannten Beschluss angeschlossen hat, nichts hinzuzufügen.

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