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   BFH, 25.02.2008 - XI B 204/07   

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https://dejure.org/2008,9734
BFH, 25.02.2008 - XI B 204/07 (https://dejure.org/2008,9734)
BFH, Entscheidung vom 25.02.2008 - XI B 204/07 (https://dejure.org/2008,9734)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 2008 - XI B 204/07 (https://dejure.org/2008,9734)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Zulassung der Revision wegen Fehler des Finanzamts im Besteuerungsverfahren

  • Judicialis

    FGO § 76; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.08.2007 - IV B 139/06

    Abfluss von Zinsen durch sog. Novation; Darlegung der Divergenz; Anforderungen an

    Auszug aus BFH, 25.02.2008 - XI B 204/07
    Eine schlüssige Rüge, das FG habe gegen seine Verpflichtung zur Sachverhaltsermittlung verstoßen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), erfordert die Darlegung der Klägerin, zu welchen konkreten Tatsachen weitere Ermittlungen geboten waren, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG hätte erheben müssen, wo Tatsachen vorgetragen waren, aus denen sich dem FG die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen auch ohne einen entsprechenden Beweisantrag hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die zusätzliche Erhebung von Beweisen aller Voraussicht nach gehabt hätte und inwieweit die unterlassene Beweiserhebung oder Ermittlungsmaßnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 1988 I R 143/84, BFHE 152, 500, BStBl II 1988, 819, unter II.1. der Gründe; BFH-Beschluss vom 7. August 2007 IV B 139/06, BFH/NV 2008, 57; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 70, m.w.N.).
  • BFH, 24.02.1988 - I R 143/84

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und

    Auszug aus BFH, 25.02.2008 - XI B 204/07
    Eine schlüssige Rüge, das FG habe gegen seine Verpflichtung zur Sachverhaltsermittlung verstoßen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), erfordert die Darlegung der Klägerin, zu welchen konkreten Tatsachen weitere Ermittlungen geboten waren, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG hätte erheben müssen, wo Tatsachen vorgetragen waren, aus denen sich dem FG die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen auch ohne einen entsprechenden Beweisantrag hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die zusätzliche Erhebung von Beweisen aller Voraussicht nach gehabt hätte und inwieweit die unterlassene Beweiserhebung oder Ermittlungsmaßnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 1988 I R 143/84, BFHE 152, 500, BStBl II 1988, 819, unter II.1. der Gründe; BFH-Beschluss vom 7. August 2007 IV B 139/06, BFH/NV 2008, 57; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 70, m.w.N.).
  • BFH, 05.08.2004 - II B 159/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 25.02.2008 - XI B 204/07
    Bezieht sich der gerügte Verstoß nur auf einzelne Feststellungen, ist zusätzlich substantiiert darzulegen, wozu sich die Klägerin nicht hat äußern können, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2015 - III B 124/14

    Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen

    Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind nur Verstöße gegen das Gerichtsverfahrensrecht, die das Gericht bei der Handhabung seines Verfahrens begeht und die zur Folge haben, dass eine ordnungsgemäße Grundlage für die Entscheidung im Urteil fehlt (BFH-Beschluss vom 25. Februar 2008 XI B 204/07, BFH/NV 2008, 1171).
  • BFH, 17.09.2008 - II B 2/08

    Grundsätzlich keine Revisionszulassung wegen materieller Rechtsfehler - Rüge

    a) Verfahrensmängel im Sinn dieser Vorschrift sind nur Verstöße des Finanzgerichts (FG) gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts, die das Gericht bei der Handhabung seines Verfahrens begeht und die zur Folge haben, dass eine ordnungsgemäße Grundlage für die Entscheidung im Urteil fehlt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 2007 XI B 16/07, BFH/NV 2008, 595, und vom 25. Februar 2008 XI B 204/07, BFH/NV 2008, 1171, je m.w.N.).

    Fehler im Besteuerungsverfahren und in der Rechtsanwendung durch die Finanzbehörde führen nicht zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1171).

  • BFH, 02.02.2010 - IX B 153/09

    Überschießender Sachantrag - Beweiserhebung - FG-Verfahrensfehler

    a) Soweit die Klägerinnen Verfahrensmängel auf Seiten des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) bemängeln, handelt es sich nicht um Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO; das sind nur Verstöße des FG gegen das Gerichtsverfahrensrecht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2008 XI B 204/07, BFH/NV 2008, 1171; vom 9. Mai 2007 IX B 218/06, BFH/NV 2007, 1526).
  • BFH, 18.03.2009 - IX B 167/08

    Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - fehlerhafte Rechtsanwendung

    Soweit der Kläger Fehler im Besteuerungs- oder Einspruchsverfahren (Vorgänge um die Einkommensteuererklärung für das Streitjahr) durch den Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) bemängelt, handelt es sich nicht um Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO; das sind nur Verstöße des FG gegen das Gerichtsverfahrensrecht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 2008 XI B 204/07, BFH/NV 2008, 1171; vom 9. Mai 2007 IX B 218/06, BFH/NV 2007, 1526).
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