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   BFH, 25.02.2009 - IX R 3/07   

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https://dejure.org/2009,4916
BFH, 25.02.2009 - IX R 3/07 (https://dejure.org/2009,4916)
BFH, Entscheidung vom 25.02.2009 - IX R 3/07 (https://dejure.org/2009,4916)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - IX R 3/07 (https://dejure.org/2009,4916)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vorab entstandene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung und Nutzung "zu eigenen Wohnzwecken" bei Vorbehaltsnießbrauch

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 9 Abs. 1 Satz 1, 21 Abs. 1 Satz 1, 10 e
    Werbungskosten bei beabsichtigter Aufhebung eines Vorbehaltsnießbrauchs

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 2; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 6; ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung von Reparaturaufwendungen für eine Immobilie als vorab entstandene Werbungskosten im Falle des einer anderen Person zustehenden Nutzungsrechts; Geltendmachen von bis zum Beginn der erstmaligen Nutzung einer Dachgeschosswohnung zu eigenen Wohnzwecken ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; vorbehaltenes Nießbrauchsrecht schließt die Nutzung einer Wohnung durch den Eigentümer nicht grundsätzlich aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    BFH macht eine Ausnahme - Aufwand des Sohnes bei Nießbrauch der Eltern als vorweggenommene Werbungskosten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einordnung von Reparaturaufwendungen für eine Immobilie als vorab entstandene Werbungskosten im Falle des einer anderen Person zustehenden Nutzungsrechts; Geltendmachen von bis zum Beginn der erstmaligen Nutzung einer Dachgeschosswohnung zu eigenen Wohnzwecken ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geltendmachung von Werbungskosten trotz bestehendem Nießbrauch

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1, EStG § 10e Abs 1, EStG § 10e Abs 6
    Eigennutzung; Fremdnutzung; Grundförderung; Nießbrauch; Reparaturkosten; Vorbehaltsnießbrauch; Vorkostenabzug

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 31.05.2000 - IX R 6/96

    Reparaturaufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 3/07
    Andererseits können Reparaturaufwendungen des Steuerpflichtigen für eine Immobilie, dessen Nutzungsrecht einer anderen Person zusteht, bei ihm vorab entstandene Werbungskosten sein, wenn sich aus den Gesamtumständen des Falles ergibt, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen im eigenen Interesse als zukünftiger Nutzer des Hauses gemacht hat (vgl. BFH-Urteil vom 31. Mai 2000 IX R 6/96, BFH/NV 2001, 24).
  • BFH, 25.02.1992 - IX R 331/87

    Abzug von Aufwendungen auf ein Wohnobjekt als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 3/07
    Allerdings fehlt es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats an der Absicht, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, wenn der Steuerpflichtige Aufwendungen für eine Immobilie tätigt, die eine andere Person zu nutzen berechtigt ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 331/87, BFH/NV 1992, 591, m.w.N.).
  • BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 3/07
    Sie sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und das heißt, durch sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BFHE 220, 264, BStBl II 2008, 572).
  • BFH, 28.05.1998 - X R 21/95

    Vorkosten bei Wohnungserwerb durch Mieter

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 3/07
    Da in § 10e Abs. 1 Satz 1 EStG das Bewohnen einer "eigenen Wohnung" gefordert wird, beginnt in Fällen, in denen --wie im Streitfall-- der Steuerpflichtige vor dem Eigentumsübergang bereits in der Wohnung gewohnt hat, die Nutzung der (eigenen) Wohnung zu eigenen Wohnzwecken jedenfalls ab dem Zeitpunkt, zu dem der Steuerpflichtige die Wohnung "aufgrund seines Eigentumsrechts" bewohnt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 3/07
    Fallen solche Aufwendungen schon an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, zur Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2009, 68).
  • BFH, 09.10.2008 - IX R 54/07

    Zu einer widersprüchlichen und rechtsfehlerhaften Würdigung der

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 3/07
    Das FG wird im zweiten Rechtsgang der Frage nachgehen, ob und gegebenenfalls inwieweit der Kläger die Aufwendungen im eigenen Interesse als zukünftiger Nutzer des Hauses gemacht hat; dabei kann es auch spätere Tatsachen und Ereignisse (wie etwa den Umstand, dass es tatsächlich --wenngleich aus anderen Gründen-- zu einem Wegfall des Nießbrauchsrechts gekommen ist) berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Oktober 2008 IX R 54/07, BFH/NV 2009, 150).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 3/07
    Fallen solche Aufwendungen schon an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, zur Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2009, 68).
  • BFH, 23.01.1985 - I R 30/81

    Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Sachverständigengutachten -

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 3/07
    Im Streitfall tragen die Tatsachenfeststellungen des FG --zu denen auch der Inhalt der Niederschrift über die Erörterung der Streitsache vom 10. April 2003 gehört (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 30/81, BFHE 143, 117, BStBl II 1985, 305)-- und ihre Würdigung nicht die Annahme, dass es im Streitfall an einem ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den vom Kläger getätigten Aufwendungen und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung fehle.
  • BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05

    Anschaffung einer Wohnung mit Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums;

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 3/07
    Als Vorbehaltsnießbraucher wären die Eltern des Klägers nur dann als wirtschaftliche Eigentümer des Grundstücks anzusehen gewesen, wenn sich ihre rechtliche oder tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen --lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden-- Position eines Nießbrauchers so deutlich unterschieden hätte, dass sie die tatsächliche Herrschaft über das nießbrauchsbelastete Grundstück ausgeübt hätten (BFH-Urteil vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891).
  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 4 K 413/01

    Keine § 10e-EStG-Berechtigung des Eigentümers bei Vorbehaltsnießbrauch des

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 3/07
    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 347 veröffentlichten Urteil die Auffassung, dass die vom Kläger getragenen Renovierungsaufwendungen für das Mehrfamilienhaus keine vorab entstandenen Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung darstellten, weil im Streitjahr noch nicht ausreichend sicher absehbar gewesen sei, wann der Kläger aufgrund des Wegfalls des Nießbrauchsrechts seiner Eltern Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG werde erzielen können.
  • BFH, 19.02.2019 - IX R 20/17

    Vermietung und Verpachtung - vorab entstandene Werbungskosten - Nießbrauch

    Der Streitfall ist mithin nicht vergleichbar mit den Sachverhalten, die den Senatsurteilen vom 31. Mai 2000 IX R 6/96 (BFH/NV 2001, 24), vom 6. September 2006 IX R 13/05 (BFH/NV 2007, 406) und vom 25. Februar 2009 IX R 3/07 (BFH/NV 2009, 1251) zugrunde lagen.
  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 5 K 763/15

    Vorweggenommene Werbungskosten des Eigentümers nach Kauf eines

    Der BFH habe, soweit ersichtlich, bisher nur ein einziges Mal ausnahmsweise anders entschieden und vorweggenommenen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in einem lebenslangen Nießbrauchsfall bejaht, weil kumulativ zwei außergewöhnliche Umstände bestanden hätten (BFH-Urteil vom 25.02.2009 IX R 3/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2009, 1251).

    Lediglich für den Fall, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen im eigenen Interesse als zukünftiger Nutzer getätigt habe und der Nießbrauch zeitnah aufgehoben werden sollte, erkannte der BFH vorab entstandene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung an (BFH-Urteil vom 25.02.2009 IX R 3/07, BFH/NV 2009, 1251).

  • FG Köln, 17.03.2010 - 7 K 3890/08

    Wirtschaftliches Eigentum des Vorbehaltsnießbrauchers

    Der Vorbehaltsnießbraucher eines Grundstücks ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche oder tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen, lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, dass er die tatsächliche Herrschaft über das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück ausübt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Februar 2009 IX R 3/07, BFH/NV 2009, 1251, vom 28. November 2007 IX R 27/07, BFHE 220, 573, BStBl. II 2008, 349; vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 und vom 28. Juli 1999 X R 38/99, BFHE 190, 139, BStBl. II 2000, 653).
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