Rechtsprechung
BFH, 25.02.2015 - XI R 15/14 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung, Vertrauensschutz; Ermittlungspflicht des Gerichts
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
UStG § 3 Abs 1, UStG § ... 3 Abs 6, UStG § 3 Abs 7, UStG § 4 Nr 1 Buchst b, UStG § 6a Abs 1, UStG § 6a Abs 3, UStG § 6a Abs 4, UStDV § 17a, UStDV § 17c, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 8 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 28c Teil A Buchst a UAbs 1, EGRL 112/2006 Art 14, EGRL 112/2006 Art 31, EGRL 112/2006 Art 32, EGRL 112/2006 Art 131, EGRL 112/2006 Art 138 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 139, FGO § 76 Abs 1
Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung, Vertrauensschutz; Ermittlungspflicht des Gerichts
- Bundesfinanzhof
Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung, Vertrauensschutz; Ermittlungspflicht des Gerichts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 UStG 1993, § 3 Abs 6 UStG 1993, § 3 Abs 7 UStG 1993, § 4 Nr 1 Buchst b UStG 1993, § 6a Abs 1 UStG 1993
Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung, Vertrauensschutz; Ermittlungspflicht des Gerichts - IWW
- IWW
- Wolters Kluwer
Zuordnung der Warenbewegungen bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft
- Betriebs-Berater
Innergemeinschaftliches Reihengeschäft
- rewis.io
Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung, Vertrauensschutz; Ermittlungspflicht des Gerichts
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung, Vertrauensschutz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuordnung der Warenbewegungen bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft
- datenbank.nwb.de
Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung, Vertrauensschutz
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Rahmen eines "Reihengeschäfts"; Vertrauensschutz
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Reihengeschäft als innergemeinschaftliche Lieferung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Rahmen eines "Reihengeschäfts"; Vertrauensschutz
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zuordnung der Beförderung erworbener Waren im Reihengeschäft
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Rahmen eines "Reihengeschäfts"; Vertrauensschutz
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung, Vertrauensschutz
- haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)
Innergemeinschaftliche Lieferungen bei Reihengeschäften
- pwc.de (Kurzinformation)
Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung bei Reihengeschäften
Besprechungen u.ä. (2)
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Neue Rechtsprechung zur Zuordnung der Warenbewegung bei Reihengeschäften
- handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Zuordnung der Warenbewegung bei Reihengeschäften: Klarstellung durch den EuGH erforderlich
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
- Tatbestandsmerkmale und Folge des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts
- Reihengeschäft
- Innergemeinschaftliches Reihengeschäft
- Bestimmung der bewegten bzw. ruhenden Lieferung nach der EuGH- bzw. BFH-Rechtsprechung
- Warenbewegungen im Verhältnis zum Drittland
Sonstiges
- juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BFHE 249, 343
- BB 2015, 917
- BB 2016, 1052
- DB 2015, 901
Wird zitiert von ... (37)
- BFH, 25.02.2015 - XI R 30/13
Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft bei Beauftragung und Bezahlung …
Zu der Frage, wie diese Vorschriften auszulegen sind, verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Urteile vom 28. Mai 2013 XI R 11/09 (…BFHE 242, 84, BFH/NV 2013, 1524) und vom 25. Februar 2015 XI R 15/14 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, www.bundesfinanzhof.de).Außerdem handelt es sich bei der Verschaffung der Verfügungsmacht und der Warenbewegung um separate Tatbestandsmerkmale (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 2015 XI R 15/14, a.a.O., unter II.3.c).
b) Das FG wird im zweiten Rechtsgang Feststellungen dazu nachzuholen haben, wann B die Verfügungsmacht an den PKW auf C übertragen hat (…vgl. dazu z.B. BFH-Urteile in BFHE 242, 84, BFH/NV 2013, 1524, Rz 72 ff.; vom 25. Februar 2014 XI R 15/14, a.a.O.).
e) Sollte sich im zweiten Rechtsgang nicht feststellen lassen, wann und wo B objektiv die Befugnis, über die PKW wie ein Eigentümer zu verfügen, auf C übertragen hat, wird das FG die in derartigen Fällen geltenden Grundsätze des BFH-Urteils XI R 15/14 (…a.a.O., unter II.5.c) zu beachten haben.
- FG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 3 K 1364/15
Innergemeinschaftliche Lieferungen von Kraftfahrzeugen in einem Reihengeschäft - …
In Kenntnis dieses Sachverhalts habe der BFH in seinem Urteil vom 25. Februar 2015 darauf hingewiesen, dass die Grundsätze aus seinen Urteilen vom 28. Mai 2013 (XI R 11/09) und vom 25. Februar 2015 (XI R 15/14) auch dann zu beachten seien, wenn der Zweiterwerber den Gegenstand der Lieferung befördere oder versende.Es ist aber davon auszugehen, dass die Zuordnung der Warenbewegung zur ersten Lieferung der Regelfall ist und die Zuordnung zur zweiten Lieferung die Ausnahme (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 15/14, UR 2015, 391).
Maßgeblich sind die Gesamtumstände des Einzelfalls, d.h. die konkreten vertraglichen Vereinbarungen und deren tatsächliche Durchführung unter Berücksichtigung der Interessenlage der Beteiligten (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 15/14, UR 2015, 391).
Auch bei Reihengeschäften ist eine klare Abgrenzung der Steuerhoheit der Mitgliedstaaten zu gewährleisten und dem Bestimmungsmitgliedstaat kann das Recht, einen in seinem Hoheitsgebiet erfolgten innergemeinschaftlichen Erwerb des ersten Erwerbers und die anschließende Lieferung an den zweiten Erwerber beim ersten Erwerber zu besteuern, nicht durch eine -bloße- Absichtsbekundung des ersten Erwerbers entzogen werden (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 15/14, BFH/NV 2015, 772).
Insoweit bestand für die Klägerin auch keine Veranlassung, sich zur Minimierung von Risiken z.B. vom Erwerber versichern lassen, dass der Erwerber die Befugnis, über den Gegenstand der Lieferung wie ein Eigentümer zu verfügen, nicht auf einen Dritten übertragen wird, bevor der Gegenstand der Lieferung den Liefermitgliedstaat physisch verlassen hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 15/14, BFH/NV 2015, 772).
Soweit der BFH von der Verschaffung der Verfügungsmacht (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 15/14, BFH/NV 2015, 772) und der EuGH von der Übertragung des Rechts, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, auf den Erwerber spricht (vgl. EuGH-Urteil vom 9. Oktober 2014 - C-492/13, UR 2014, 943), ist dabei von einem Vorgang mit dem Ziel des Übergangs dieses Rechts auf den Erwerber auszugehen, der in Abgrenzung zu einem bloßen Anfall dieses Rechts von einem Willen getragenen ist.
Weder allein der Besitz befähigt den Besitzer noch allein die Beförderung eines Gegenstands den Beförderer dazu, über Gegenstände wie ein Eigentümer zu verfügen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 15/14, UR 2015, 391).
Da es aber dem Beklagten oblegen hätte, den Nachweis dafür zu führen, dass die Vermutungsregelung, wonach die Lieferung bei einem Reihengeschäft in der Regel der Lieferung von dem Verkäufer an den Ersterwerber zuzuordnen ist, ausnahmsweise nicht angewendet werden kann, geht hier zu seinen Lasten, dass er diesen Nachweis nicht geführt hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 30/13, UR 2015, 402 unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 15/14, UR 2015, 391).
- BFH, 16.11.2016 - V R 1/16
Ort der Lieferung in ein Konsignationslager - Aufteilung einer Gegenleistung in …
Dieser muss daher im Zeitpunkt der Versendung feststehen (zur näheren Begründung s. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Oktober 2016 V R 31/15, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen; BFH-Urteile vom 6. Dezember 2007 V R 24/05, BFHE 219, 476, BStBl II 2009, 490, Rz 44; vom 30. Juli 2008 XI R 67/07, BFHE 222, 138, BStBl II 2009, 552, Rz 13; wohl auch BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 XI R 15/14, BFHE 249, 343, Rz 56 f.; Birkenfeld in Birkenfeld/Wäger, Das große Umsatzsteuer-Handbuch I, Rz 864; Flückiger in Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG, § 3 Abs. 6 Rz 48; Hahn in Weymüller, UStG, München 2015, § 3 Rz 332.1, 341, 342; Heuermann in Sölch/Ringleb, § 3 Rz 459, 474; Lippross, Umsatzsteuer, S. 188; Michl in Offerhaus/Söhn/Lange, UStG, § 3 Rz 118; Nieskens in Rau/Dürrwächter, UStG, § 3 Rz 3430 ff.; Schilcher in Hartmann/Metzenmacher, § 3 Abs. 6 Rz 40; ebenso Abschn. 1a.2 Abs. 6, Abschn. 3.1 Abs. 3 Satz 5 sowie Abschn. 3.12 Abs. 3 Satz 7 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses; a.A. Fritsch in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 3 Rz 604 ff.; Reiß in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 13 Rz 17 ff.; Stadie, Umsatzsteuergesetz, 3. Aufl., § 3 Rz 124 ff.; Stöcker in Küffner/Stöcker/Zugmaier, UStG, § 3 Rz 587 ff.; Frye, UR 2013, 889; Hummel, UR 2007, 757).
- BGH, 20.04.2023 - 1 StR 83/20 Insbesondere ist es - entgegen der Auffassung der Revision - für die Strafbarkeit der Angeklagten ohne Belang, welche Lieferungen im Rahmen der innergemeinschaftlichen Reihengeschäfte im Zeitraum von 2006 bis 2008, an denen die in Frankreich ansässigen (unbeteiligten) Veräußerer, die Missing Trader und die V. GmbH bzw. von der Angeklagten zwischengeschaltete Buffer beteiligt waren, jeweils nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei waren (…vgl. dazu etwa BFH, Urteile vom 11. März 2020 - XI R 18/18, BFHE 268, 364 Rn. 26 ff. und vom 25. Februar 2015 - XI R 15/14, BFHE 249, 343 Rn. 31 ff.).
- BFH, 11.03.2020 - XI R 18/18
Zur Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft
Bei einem Reihengeschäft mit drei Lieferungen und vier Beteiligten setzt die Zuordnung der Versendung zu der zweiten Lieferung insbesondere die Feststellung voraus, ob zwischen dem Erstabnehmer und dem Zweitabnehmer die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, stattgefunden hat, bevor die Versendung erfolgte (Fortführung der Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 28.05.2013 - XI R 11/09, BFHE 242, 84; vom 25.02.2015 - XI R 30/13, BFHE 249, 336; vom 25.02.2015 - XI R 15/14, BFHE 249, 343).Für die innergemeinschaftliche Lieferung war bereits entschieden, dass es sich bei der Verschaffung der Verfügungsmacht (§ 3 Abs. 1 UStG, Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem --MwStSystRL--) und der Beförderung bzw. Versendung in den anderen Mitgliedstaat (§ 3 Abs. 6 UStG, Art. 32 Unterabs. 1 MwStSystRL) um zwei verschiedene Tatbestandsmerkmale handelt, die getrennt voneinander (s. dazu sogleich unter B.I.2. und 3.) zu prüfen sind (vgl. BFH-Urteil vom 25.02.2015 - XI R 15/14, BFHE 249, 343, Rz 55 und 57).
Der BFH umschreibt diesen Vorgang ebenfalls in ständiger Rechtsprechung als Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag, ohne damit inhaltlich von der Rechtsprechung des EuGH abzuweichen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 249, 343, Rz 66, m.w.N.).
Eine Übertragung der Befugnis, wie ein Eigentümer über einen Gegenstand zu verfügen, kann nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH u.a. in der Eigentumsübertragung auf den Erwerber zu sehen sein, auch wenn sie nicht allein maßgebend ist (vgl. EuGH-Urteil AREX CZ vom 19.12.2018 - C-414/17, EU:C:2018:1027, UR 2019, 101, Rz 78; BFH-Urteile in BFHE 242, 84, Rz 72; in BFHE 249, 343, Rz 66; s.a. Kettisch, UR 2014, 593, 600; Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Herst vom 03.10.2019 - C-401/18, EU:C:2019:834, Rz 35); denn die Möglichkeit, über einen Gegenstand wie ein Eigentümer zu verfügen, steht typischerweise --vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen o.Ä., die dies ausnahmsweise ausschließen-- seinem Eigentümer zu.
cc) Außerdem kann die für eine Lieferung notwendige Verschaffung der Verfügungsmacht auch in der freiwilligen Übergabe durch den Eigentümer an den Erwerber zu sehen sein (vgl. EuGH-Urteil Dixons Retail vom 21.11.2013 - C-494/12, MwStR 2013, 774, Rz 23 f., 27 f.; BFH-Urteil in BFHE 249, 343, Rz 66).
Vielmehr ist entsprechend der ständigen Rechtsprechung des EuGH im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls maßgeblich, ob die Zweitlieferung vor der Beförderung oder Versendung stattgefunden hat (vgl. BFH-Urteile in BFHE 249, 336; in BFHE 249, 343).
- BFH, 09.09.2015 - XI R 21/13
Zum Begriff "Lieferung" im umsatzsteuerrechtlichen Sinne
Der BFH umschreibt diesen Vorgang seit jeher und ebenfalls in ständiger Rechtsprechung als Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag, ohne damit inhaltlich von der Rechtsprechung des EuGH abzuweichen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 XI R 15/14, BFHE 249, 343, BFH/NV 2015, 772, Rz 66, m.w.N.). - FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2022 - 3 K 1289/21
Verschaffung der Verfügungsmacht in einem Reihengeschäft zur Bestimmung der …
Es ist aber davon auszugehen, dass die Zuordnung der Warenbewegung zur ersten Lieferung der Regelfall ist und die Zuordnung zur zweiten Lieferung die Ausnahme (vgl. BFH, Urteil vom 25.02.2015 XI R 15/14, BFH/NV 2015, 771).Die Verwaltungsauffassung, die für die Zuordnungsentscheidung allein auf die Transportverantwortung abstellt, steht jedoch nach der Rechtsprechung des XI. Senates des BFH (vgl. Urteile vom 25.02.2015 XI R 15/14, BFH/NV 2015, 771 und XI R 30/13, BFH/NV 2015, 769) im Widerspruch zum Unionsrecht.
Die eigentümergleiche Verfügungsmacht erfordert, dass dem Erwerber die wirtschaftliche Substanz, Wert und Ertrag an dem betreffenden Gegenstand übertragen wird (BFH, Urteil vom 25.02.2015 XI R 15/14, BFH/NV 2015, 772 m.w.N.).
Maßgeblich sind die Gesamtumstände des Einzelfalls, d.h. die konkreten vertraglichen Vereinbarungen und deren tatsächliche Durchführung unter Berücksichtigung der Interessenlage der Beteiligten (vgl. BFH, Urteil vom 25.02.2015 XI R 15/14, UR 2015, 391).
Denn zum einen befähigt weder allein der Besitz den Besitzer noch allein die Beförderung eines Gegenstands den Beförderer dazu, über Gegenstände wie ein Eigentümer zu verfügen (vgl. BFH, Urteil vom 25.02.2015 XI R 15/14, BFH/NV 2015, 772).
Zum anderen hat der BFH deutlich darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsauffassung in Abschn. 3.14. Abs. 8 Satz 2 UStAE, die für die Zuordnungsentscheidung allein auf die Transportverantwortung abstellt, mit der Rechtsprechung des EuGH nicht in vollem Umfang vereinbar ist (vgl. BFH, Urteile vom 25.02.2015 XI R 15/14, BFH/NV 2015, 772 und XI R 30/13, BFH/NV 2015, 769).
- BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13
Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen
Aber auch bei Übertragung der zum Reihengeschäft aufgestellten Rechtsgrundsätze auf die Fragestellung des Streitfalls stützt die neuere Senatsrechtsprechung die Auffassung, dass es für die personelle Zurechnung der Transportleistung in erster Linie auf die objektiven Umstände ankommt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 XI R 15/14, BFHE 249, 343, BFH/NV 2015, 772, Mehrwertsteuerrecht 2015, 384, unter II.3.). - FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2019 - 6 K 1767/17
Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung beim innergemeinschaftlichen …
Von diesen Grundsätzen geht auch der Bundesfinanzhof aus (BFH-Urteile vom 28.05.2013 XI R 11/09, BFHE 242, 84 und vom 25.02.2015 XI R 15/14, BFHE 249, 343, BFH/NV 2015, 772).Umgekehrt ist die Erstlieferung als warenbewegte Lieferung anzusehen, wenn dem Zweiterwerber das Recht, wie ein Eigentümer über die Sache zu verfügen, nicht schon vor Beginn der innergemeinschaftlichen Warenbewegung übertragen wird (BFH-Urteil vom 25.02.2015 XI R 15/14, BFHE 249, 343, BFH/NV 2015, 772).
Verbleiben nicht behebbare Zweifel daran, dass der Ersterwerber dem Zweiterwerber die Verfügungsmacht noch vor Beginn der Warenbewegung übertragen hat, ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs die Warenbewegung der Lieferung an den Ersterwerber zuzuordnen (BFH-Urteile vom 28.05.2013 XI R 11/09, BFHE 242, 84 und vom 25.02.2015 XI R 15/14, BFHE 249, 343, BFH/NV 2015, 772).
- BFH, 21.01.2015 - XI R 12/14
Beendigung des Einspruchsverfahrens durch Zustimmung des Finanzamts zu einer …
Soweit die von den Beteiligten und vom FG aufgeworfenen materiellen Fragen auch nach Ergehen der Änderungsbescheide vom 9. April 2014 und 20. Mai 2014 entscheidungserheblich sind, weist der Senat für den zweiten Rechtsgang --ohne Bindungswirkung (vgl. Bergkemper in HHSp, § 127 FGO Rz 13; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 127 Rz 2 a.E.)-- auf die beim Senat anhängigen Revisionsverfahren XI R 30/13 und XI R 15/14, die innergemeinschaftliche Lieferungen betreffen, hin. - FG Düsseldorf, 04.05.2018 - 1 K 2413/16
Umsatzsteuerfreiheit einer Lieferung von Ersatzteilen und Maschinenteilen i.R.e. …
- BFH, 11.03.2020 - XI R 7/18
Notwendige tatsächliche Feststellungen bei Lieferkette und Bezug zum …
- BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15
Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung
- FG München, 16.07.2015 - 14 K 1813/13
Rechnungsanforderungen bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften
- FG Münster, 12.06.2019 - 5 K 1360/16
Umsatzsteuer - Frage des Vorliegens einer steuerfreien innergemeinschaftlichen …
- FG München, 20.10.2016 - 14 K 1770/13
Innergemeinschaftliche Lieferung, Fiskalvertreter, Zollanmeldung, Steuerfreiheit, …
- FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7214/17
Umsatzsteuer: Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb …
- FG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - 3 K 308/18
Zum Eigentumsübergang im Rahmen eines Reihengeschäfts - Vorsteuerabzug aus einer …
- FG Münster, 03.11.2015 - 15 K 1252/14
Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den bei der Errichtung einer Zweifeldsporthalle …
- FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 45/14
Keine Beweisbedürftigkeit der Erkenntnisse aus Google-Earth und -Street-View - …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.08.2015 - 3 K 1637/13
Innergemeinschaftliche Lieferung: Zur umsatzsteuerlichen Verschaffung der …
- FG Berlin-Brandenburg, 27.10.2017 - 7 V 7222/17
Aussetzung der Vollziehung: innergemeinschaftlicher Erwerb bei gebrochener …
- FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2068/13
Richtige Bemessungsgrundlage für die im Rahmen der operationellen Programme …
- FG Hamburg, 26.08.2015 - 2 K 80/13
Zuordnung der bewegten Lieferung bei einem Reihengeschäft
- FG Hessen, 04.05.2021 - 1 K 195/14
Feststehender Abnehmer als Voraussetzung für eine steuerfreie …
- FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17
Herabsetzung der Umsatzsteuerbescheide wegen Vorsteuerabzugs
- FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 7 K 7161/15
Ort der Lieferung/Leistung: Zuordnung der Warenbewegung in grenzüberschreitenden …
- FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 46/14
Innergemeinschaftliche Lieferung
- FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2023/13
Erhöhung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die im Rahmen der …
- FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 1297/17
Umsatzsteuer - Reihengeschäft, Anforderungen an den Übergang der Verfügungsmacht; …
- FG München, 18.03.2020 - 3 K 3318/18
Vorkosten als Entgelt für eigenständige umsatzsteuerpflichtige sonstige …
- FG Berlin-Brandenburg, 15.05.2017 - 5 K 5103/15
Umsatzsteuerrechtliche Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen - …
- FG Nürnberg, 14.05.2019 - 2 K 482/17
Umsatzsteuerrechtliche Registrierung in den Niederladen
- FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 219/18
Anspruch auf Gewährung des Vorsteuerabzugs
- FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 219/18 zurück zur Übersicht Seite drucken
Anspruch auf Gewährung des Vorsteuerabzugs
- FG Nürnberg, 16.06.2020 - 2 K 1119/18
Umsatzsteuer: Recht auf Vorsteuerabzug
- FG Hessen, 12.04.2022 - 6 K 805/21
Zum Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen