Rechtsprechung
BFH, 25.02.2016 - VII S 26/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Maßgebende Gehörsverletzung bei der Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO - Kostenentscheidung
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 133a, GG Art 103 Abs 1, GKG § 3 Abs 2 Anl 1 Nr 6400
Maßgebende Gehörsverletzung bei der Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO - Kostenentscheidung
- Bundesfinanzhof
Maßgebende Gehörsverletzung bei der Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO - Kostenentscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 133a FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 3 Abs 2 Anl 1 Nr 6400 GKG
Maßgebende Gehörsverletzung bei der Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO - Kostenentscheidung - IWW
- rewis.io
Maßgebende Gehörsverletzung bei der Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO - Kostenentscheidung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Begründung einer Anhörungsrüge
- rechtsportal.de
FGO § 133a Abs. 4 S. 1; FGO § 133a Abs. 2 S. 5
Anforderungen an die Begründung einer Anhörungsrüge - datenbank.nwb.de
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den BFH bei einer Anhörungsrüge gegen eine Beschwerdeentscheidung des BFH maßgebend; Kostenentscheidung nur bei kontradiktorischen Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anhörungsrüge - und die schlüssige, substantiierte und nachvollziehbare Darstellung des Gehörverstoßes
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Begründung einer Anhörungsrüge
Verfahrensgang
- BFH, 22.05.2015 - VII B 106/14
- BFH, 25.02.2016 - VII S 26/15
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 15.12.2014 - X S 20/14
Anhörungsrüge; Frist
Auszug aus BFH, 25.02.2016 - VII S 26/15
Denn im Fall der Anhörungsrüge gegen eine Beschwerdeentscheidung des BFH ist allein die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den BFH maßgeblich; auf eine vermeintliche Gehörsverletzung durch das FG im Rahmen seiner mit der Beschwerde angegriffenen Entscheidung kommt es dagegen nicht an (BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2014 X S 20/14, BFH/NV 2015, 508).Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen, da es sich nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handelt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 508).
- BFH, 26.11.2008 - VII S 28/08
Darlegungserfordernisse bei einer Anhörungsrüge - Willkür - Anfechtbarkeit
Auszug aus BFH, 25.02.2016 - VII S 26/15
Eine Darlegung verlangt die schlüssige, substantiierte und nachvollziehbare Darstellung, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen der Rügeführer sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies meint folgern zu können (Senatsbeschluss vom 26. November 2008 VII S 28/08, BFH/NV 2009, 409; Gräber/ Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 133a Rz 13, m.w.N.). - BFH, 03.11.2010 - X S 28/10
Wirkungen der Aufteilung einer Steuerschuld - Anforderungen an die Begründung …
Auszug aus BFH, 25.02.2016 - VII S 26/15
Es gelten dieselben Anforderungen wie für die Darlegung der Zulassungsgründe bei der Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. November 2010 X S 28/10, BFH/NV 2011, 203).
- BFH, 29.07.2020 - XI S 8/20
Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Anhörungsrüge
Dazu muss ein Rügeführer schlüssig und substantiiert darlegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen in diesem Verfahren das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies meint folgern zu können (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.03.2014 - XI S 1/14, BFH/NV 2014, 1071, Rz 7; vom 25.02.2016 - VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775, Rz 3). - BFH, 30.06.2020 - XI S 11/20
Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Anhörungsrüge
Dazu muss ein Rügeführer schlüssig und substantiiert darlegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen in diesem Verfahren das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies meint folgern zu können (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.03.2014 - XI S 1/14, BFH/NV 2014, 1071, Rz 7; vom 25.02.2016 - VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775, Rz 3). - BFH, 23.01.2018 - XI S 28/17
Kostenentscheidung bei Anhörungsrüge
a) Dazu muss ein Rügeführer schlüssig und substantiiert darlegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen in diesem Verfahren das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies meint folgern zu können (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 2014 XI S 1/14, BFH/NV 2014, 1071, Rz 7; vom 25. Februar 2016 VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775, Rz 3).
- BFH, 01.09.2016 - V S 24/16
Zur Anhörungsrüge beim Verstoß des BFH gegen die Verpflichtung zur Vorlage an den …
Nach Nr. 6400 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes entstehen für das Verfahren über die Rüge nach § 133a FGO Gerichtsgebühren in Höhe von 60 EUR (BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2016 VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775, Rz 6;… vom 15. Dezember 2014 X S 20/14, BFH/NV 2015, 508, Rz 25). - BFH, 04.05.2020 - VII S 39/19
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge
Die Anhörungsrüge dient nämlich nicht dazu, die Richtigkeit der zugrunde liegenden Entscheidungen zu überprüfen (Senatsbeschluss vom 25.02.2016 - VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 133a Rz 3). - FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2016 - 5 K 160/15
Anhörungsrüge gegen die Kostenentscheidung als Bestandteil des vorbereitenden …
Auch wenn eine Kostenentscheidung nicht zu treffen ist, da es sich nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handelt (z.B. BFH-Beschluss vom 25. Februar 2016 VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775-776), wird die entsprechend § 135 Abs. 1 FGO erfolglose Rügeführerin vorsorglich klarstellend darauf hingewiesen, dass sie die nach Nr. 6400 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes für das Verfahren über die Rüge nach § 133a FGO entstehenden Gerichtskosten in Höhe von 60 ? zu tragen hat.