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   BFH, 25.03.2010 - V B 151/09   

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https://dejure.org/2010,10353
BFH, 25.03.2010 - V B 151/09 (https://dejure.org/2010,10353)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2010 - V B 151/09 (https://dejure.org/2010,10353)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2010 - V B 151/09 (https://dejure.org/2010,10353)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde - Gegenbeweis - Keine Widerlegung durch schlichte Behauptung einer Falschbeurkundung

  • openjur.de

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde; Gegenbeweis; Keine Widerlegung durch schlichte Behauptung einer Falschbeurkundung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 53 Abs 2, ZPO § 178 Abs 1 Nr 2, ZPO § 180, ZPO § 418
    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde - Gegenbeweis - Keine Widerlegung durch schlichte Behauptung einer Falschbeurkundung

  • Bundesfinanzhof

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde - Gegenbeweis - Keine Widerlegung durch schlichte Behauptung einer Falschbeurkundung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 Abs 2 FGO, § 178 Abs 1 Nr 2 ZPO, § 180 ZPO, § 418 ZPO
    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde - Gegenbeweis - Keine Widerlegung durch schlichte Behauptung einer Falschbeurkundung

  • rewis.io

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde - Gegenbeweis - Keine Widerlegung durch schlichte Behauptung einer Falschbeurkundung

  • rewis.io

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde - Gegenbeweis - Keine Widerlegung durch schlichte Behauptung einer Falschbeurkundung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Volle Beweiserbringung einer Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde durch die in ihr bezeugten Tatsachen

  • datenbank.nwb.de

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.07.2008 - IV R 78/05

    Versäumung der Revisionsfrist - ordnungsgemäße Zustellung mit

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - V B 151/09
    b) Gemäß § 418 ZPO i.V.m. § 182 Abs. 1 Satz 2 ZPO erbringt die Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen, wobei sich die Beweiskraft nicht nur auf das Einlegen des Schriftstücks in den zum Geschäftsraum gehörenden Briefkasten erstreckt, sondern insbesondere auch darauf, dass der Postbedienstete unter der ihm angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1991  2 BvR 511/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 224; BFH-Urteil vom 4. Juli 2008 IV R 78/05, BFH/NV 2008, 1860).

    c) Derartige Gründe, die ein Fehlverhalten der Postzustellerin bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen geeignet sind (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 1986  4 CB 8.86, NJW 1986, 2127; BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1860), hat der Bevollmächtigte nicht substantiiert vorgetragen.

  • BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86

    Urkundenbeweis - Postzustellungsurkunde

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - V B 151/09
    c) Derartige Gründe, die ein Fehlverhalten der Postzustellerin bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen geeignet sind (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 1986  4 CB 8.86, NJW 1986, 2127; BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1860), hat der Bevollmächtigte nicht substantiiert vorgetragen.
  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89

    Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - V B 151/09
    b) Gemäß § 418 ZPO i.V.m. § 182 Abs. 1 Satz 2 ZPO erbringt die Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen, wobei sich die Beweiskraft nicht nur auf das Einlegen des Schriftstücks in den zum Geschäftsraum gehörenden Briefkasten erstreckt, sondern insbesondere auch darauf, dass der Postbedienstete unter der ihm angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1991  2 BvR 511/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 224; BFH-Urteil vom 4. Juli 2008 IV R 78/05, BFH/NV 2008, 1860).
  • FG Münster, 12.03.2013 - 13 K 4019/10

    Frage der wirksamen Zustellung mittels Ersatzzustellung

    Für diesen vollen Gegenbeweis genügt nach der Rechtsprechung nicht die schlichte Behauptung einer Falschbeurkundung durch den Zusteller (BFH-Beschluss vom 25.3. 2010 V B 151/09, BFH/NV 2010, 1113).
  • VGH Bayern, 09.01.2012 - 10 C 11.2407

    Verfristung der Beschwerde; Beweiswirkung der öffentlichen Urkunde; Gegenbeweis

    Die Behauptung einer Falschbeurkundung durch den Zusteller widerlegt nicht den Beweiswert der öffentlichen Urkunde (BFH vom 25.3.2010 Az. V B 151/09 RdNr. 9).
  • VG Köln, 25.05.2022 - 24 L 95/22
    Die Beweiskraft erstreckt sich nicht nur auf das Datum der Zustellung, sondern insbesondere auch auf die Tatsache, dass das Schriftstück in den Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung eingelegt wurde, vgl. z.B. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 25. März 2010, - V B 151/09 -, BFH/NV 2010, 1113.
  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde bei der Frage der Wahrung der

    Die Beweiskraft erstreckt sich nicht nur auf das Einlegen des Schriftstücks in den zum Geschäftsraum gehörenden Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung, sondern insbesondere auch darauf, dass der Postbedienstete unter der von ihm angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat (BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89 - juris; BFH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - XI B 108/05 -, BFH/NV 2007, 1158 ; BFH, Beschluss vom 4. Juli 2008 - IV R 78/05 -, BFH/NV 2008, 1860 ; BFH, Beschluss vom 25. März 2010 - V B 151/09 -, BFH/NV 2010, 1113 ; BFH, Beschluss vom 3. November 2010 - I B 104/10 -, BFH/NV 2011, 809 ; BFH, Beschluss vom 18. Januar 2011 - IV B 53/09 -, BFH/NV 2011, 812 ; BFH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - XI B 44/11 -, BFH/NV 2012, 745 ; BFH, Beschluss vom 17. September 2012 - II B 87/12 -, BFH/NV 2012, 2003 ; BFH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - VII B 11/13 -, BFH/NV 2013, 1787 ; BFH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - X B 205/12 -, BFH/NV 2014, 490 ; BFH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - VI B 84/13 -, BFH/NV 2014, 568 ) Dies gilt nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auch nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost (BFH, Beschluss vom 14. April 2004 - VIII B 77/04 -, BFH/NV 2004, 1532 ; BFH, Beschluss vom 24. April 2007 - VIII B 249/05 -, BFH/NV 2007, 1465 ; BFH, Beschluss vom 4. Juli 2008 - IV R 78/05 -, BFH/NV 2008, 1860 ).
  • VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 1004/14

    Asylrecht: Zustellung durch Postzustellungsurkunde; Zeitliche Grenze für

    Gemäß § 418 ZPO i.V.m. § 182 Abs. 1 Satz 2 ZPO erbringt die Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen, wobei sich die Beweiskraft nicht nur darauf erstreckt, dass der Postbedienstete das Schriftstück zu übergeben versucht hat und, weil die Übergabe des Schriftstücks in der Wohnung nicht möglich war, das Schriftstück in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung eingelegt hat(vgl. hierzu VG des Saarlandes, Urteil vom 28.05.1993 -11 K 416/91-; siehe auch BFH, Beschluss vom 25.03.2010 -V B 151/09-, juris) (vgl. die Formulierung in dem gültigen amtlichen Muster der verwendeten Postzustellungsurkunde), sondern insbesondere auch darauf, dass der Postbedienstete unter der ihm angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat(Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1991 -2 BvR 511/89-, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1992, 224).
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