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   BFH, 25.03.2010 - X B 96/09   

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https://dejure.org/2010,9401
BFH, 25.03.2010 - X B 96/09 (https://dejure.org/2010,9401)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2010 - X B 96/09 (https://dejure.org/2010,9401)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2010 - X B 96/09 (https://dejure.org/2010,9401)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Sachaufklärungspflicht gem. § 76 Abs. 1 FGO - Frage der Unvereinbarkeit von DDR-Steuerbescheiden mit rechtsstaatlichen Grundsätzen höchstrichterlich geklärt

  • openjur.de

    Sachaufklärungspflicht gem. § 76 Abs. 1 FGO; Frage der Unvereinbarkeit von DDR-Steuerbescheiden mit rechtsstaatlichen Grundsätzen höchstrichterlich geklärt

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EinigVtr Art 19 S 2
    Sachaufklärungspflicht gem. § 76 Abs. 1 FGO - Frage der Unvereinbarkeit von DDR-Steuerbescheiden mit rechtsstaatlichen Grundsätzen höchstrichterlich geklärt

  • Bundesfinanzhof

    Sachaufklärungspflicht gem. § 76 Abs. 1 FGO - Frage der Unvereinbarkeit von DDR-Steuerbescheiden mit rechtsstaatlichen Grundsätzen höchstrichterlich geklärt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, Art 19 S 2 EinigVtr
    Sachaufklärungspflicht gem. § 76 Abs. 1 FGO - Frage der Unvereinbarkeit von DDR-Steuerbescheiden mit rechtsstaatlichen Grundsätzen höchstrichterlich geklärt

  • rewis.io

    Sachaufklärungspflicht gem. § 76 Abs. 1 FGO - Frage der Unvereinbarkeit von DDR-Steuerbescheiden mit rechtsstaatlichen Grundsätzen höchstrichterlich geklärt

  • ra.de
  • rewis.io

    Sachaufklärungspflicht gem. § 76 Abs. 1 FGO - Frage der Unvereinbarkeit von DDR-Steuerbescheiden mit rechtsstaatlichen Grundsätzen höchstrichterlich geklärt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit eines vor dem Wirksamwerden des Beitritts der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik ergangenen Steuerbescheids mit rechtsstaatlichen Grundsätzen bei Darstellung als mutmaßlich politisch motivierte Willkürmaßnahme; Verletzung der Sachaufklärungspflicht des ...

  • datenbank.nwb.de

    Verpflichtung zur weiteren Sachaufklärung ohne Antrag; Frage der Unvereinbarkeit von DDR-Steuerbescheiden mit rechtsstaatlichen Grundsätzen geklärt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 25.01.1995 - X R 146/93

    Ein von DDR-Behörden erlassener Steuerbescheid ist mit rechtsstaatlichen

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 96/09
    Danach ist ein vor dem Wirksamwerden des Beitritts der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik ergangener Steuerbescheid im Sinne dieser Vorschrift dann mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, wenn er sich bei einer Würdigung seines Inhalts und der seinen Erlass begleitenden Gesamtumstände nach dem nicht widerlegten äußeren Anschein als mutmaßlich politisch motivierte Willkürmaßnahme darstellt (ständige BFH-Rechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1995 X R 146/93, BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686; BFH-Urteil vom 8. Mai 1996 XI R 1/95, BFH/NV 1996, 874).

    Die Kläger haben auch nicht schlüssig dargelegt, das angefochtene Urteil weiche i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO von dem Senatsurteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686 ab.

    Die Kläger berücksichtigen auch nicht, dass das FG sich bei seiner Entscheidung ausdrücklich an den vom Senat im Urteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686 aufgestellten Kriterien orientiert hat.

  • BFH, 15.07.2008 - X B 147/08

    Unvereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen (Art. 19 Satz 2 EinigVtr)

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 96/09
    Die Frage nach der Unvereinbarkeit von Steuerbescheiden der DDR mit rechtsstaatlichen Grundsätzen i.S. des Art. 19 Satz 2 EinigVtr ist daher nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung, da sie bereits geklärt ist (BFH-Beschluss vom 14. November 1995 IV B 28/95, BFH/NV 1996, 300; Senatsbeschlüsse vom 29. September 2004 X B 50/04, BFH/NV 2005, 166 und vom 15. Juli 2008 X B 147/08, BFH/NV 2008, 1656).

    Auch der Vortrag der Kläger, im Streitfall seien die zu beurteilenden Steuerbescheide entsprechend den vom angerufenen Senat im Beschluss in BFH/NV 2008, 1656 aufgestellten Kriterien mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar gewesen, ist nicht ausreichend.

  • BFH, 14.11.1995 - IV B 28/95

    Nichtzulassung der Revision wegen nicht bestehender grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 96/09
    Die Frage nach der Unvereinbarkeit von Steuerbescheiden der DDR mit rechtsstaatlichen Grundsätzen i.S. des Art. 19 Satz 2 EinigVtr ist daher nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung, da sie bereits geklärt ist (BFH-Beschluss vom 14. November 1995 IV B 28/95, BFH/NV 1996, 300; Senatsbeschlüsse vom 29. September 2004 X B 50/04, BFH/NV 2005, 166 und vom 15. Juli 2008 X B 147/08, BFH/NV 2008, 1656).
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08

    Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 96/09
    Dieser Grund für die Zulassung der Revision ist nur gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung objektiv willkürlich und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (BFH-Beschluss vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35).
  • BFH, 12.10.2006 - X B 165/05

    Berücksichtigung der Aktivitäten einer Personengesellschaft ohne Abschirmwirkung

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 96/09
    Denn eine unzutreffende Sachverhalts- oder Beweiswürdigung begründet einen grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führenden materiell-rechtlichen Fehler (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2006 X B 165/05, BFH/NV 2007, 42).
  • BFH, 08.09.2006 - V B 126/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 96/09
    Stellen Beteiligte, die in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten sind, keine auf eine weitere Sachaufklärung gerichteten Anträge, kommt eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG nur in Betracht, wenn sich dem FG eine weitere Sachaufklärung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. September 2006 V B 126/05, BFH/NV 2006, 2300).
  • BFH, 10.01.2007 - X B 113/06

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 96/09
    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn das FG seinem Urteil einen Geschehensablauf zugrunde legt, der unter Berücksichtigung der Lebenserfahrung als ungewöhnlich erscheint und nach Aktenlage Anlass zu der Annahme besteht, dass der vom FG angenommene Sachverhalt sich so nicht abgespielt hat (Senatsbeschluss vom 10. Januar 2007 X B 113/06, BFH/NV 2007, 935).
  • BFH, 18.10.2005 - X B 51/05

    NZB: Divergenz

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 96/09
    Die Tatsachen, aus denen sich eine Verpflichtung zur weiteren Sachaufklärung auch ohne Antrag ergeben soll, sind vorzutragen (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2005 X B 51/05, BFH/NV 2006, 116).
  • BFH, 29.09.2004 - X B 50/04

    Zur Unvereinbarkeit von Steuerbescheiden der DDR-Behörden mit

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 96/09
    Die Frage nach der Unvereinbarkeit von Steuerbescheiden der DDR mit rechtsstaatlichen Grundsätzen i.S. des Art. 19 Satz 2 EinigVtr ist daher nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung, da sie bereits geklärt ist (BFH-Beschluss vom 14. November 1995 IV B 28/95, BFH/NV 1996, 300; Senatsbeschlüsse vom 29. September 2004 X B 50/04, BFH/NV 2005, 166 und vom 15. Juli 2008 X B 147/08, BFH/NV 2008, 1656).
  • BFH, 08.05.1996 - XI R 1/95
    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 96/09
    Danach ist ein vor dem Wirksamwerden des Beitritts der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik ergangener Steuerbescheid im Sinne dieser Vorschrift dann mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, wenn er sich bei einer Würdigung seines Inhalts und der seinen Erlass begleitenden Gesamtumstände nach dem nicht widerlegten äußeren Anschein als mutmaßlich politisch motivierte Willkürmaßnahme darstellt (ständige BFH-Rechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1995 X R 146/93, BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686; BFH-Urteil vom 8. Mai 1996 XI R 1/95, BFH/NV 1996, 874).
  • BFH, 05.02.2015 - X B 117/14

    Aufhebung von DDR-Steuerbescheiden - Voraussetzungen und Beweisgrundsätze -

    Außerdem setzen sie sich nicht näher mit der auf dem Grundsatzurteil des Senats in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686 fußenden Judikatur auseinander, aufgrund deren die --vom FG zutreffend erkannten-- rechtlichen Parameter zur Beurteilung der Unvereinbarkeit von DDR-Steuerbescheiden mit rechtsstaatlichen Grundsätzen i.S. von Art. 19 Satz 2 EinigVtr bereits geklärt und deshalb nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung sind (vgl. BFH-Beschluss vom 14. November 1995 IV B 28/95, BFH/NV 1996, 300; Senatsbeschlüsse vom 29. September 2004 X B 50/04, BFH/NV 2005, 166, und vom 25. März 2010 X B 96/09, BFH/NV 2010, 1459).

    cc) Die auf die ablehnende Haltung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands in Bezug auf eine vorzeitige Haftentlassung des X in die BRD im Jahre 1977 und den Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 1459 abhebende Divergenzrüge erschließt sich nicht.

    dd) Im Übrigen ist auch kein qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des FG erkennbar, der die Zulassung der Revision nach ständiger Rechtsprechung des BFH ausnahmsweise bei "greifbarer Gesetzwidrigkeit" der angefochtenen Entscheidung gestatten würde (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 X B 95/13, BFH/NV 2014, 1355, unter 2.a, m.w.N.; s. im hiesigen Kontext auch Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 1459, unter 4.).

  • BFH, 17.08.2011 - X S 10/11

    Verfahrensmängel - Keine Sonderabschreibung nach § 7g EStG hinsichtlich nach der

    Vielmehr hätte der Antragsteller die tragenden Erwägungen in dem angefochtenen Urteil einerseits und den (vermeintlich) divergierenden Entscheidungen andererseits so herausarbeiten und gegenüberstellen müssen, dass erkennbar wird, dass die Entscheidungen bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt von unterschiedlichen Rechtsgrundsätzen ausgehen (Senatsbeschluss vom 25. März 2010 X B 96/09, BFH/NV 2010, 1459).
  • BFH, 04.12.2013 - X B 120/13

    Verstoß des FG gegen die Ermittlungspflicht bei unterlassener Beiziehung von

    Stellen Beteiligte, die in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten sind, keine auf eine weitere Sachaufklärung gerichteten Anträge, kommt eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG nur in Betracht, wenn sich dem FG eine weitere Sachaufklärung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 25. März 2010 X B 96/09, BFH/NV 2010, 1459).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - 11 K 11226/13

    Aufhebung der Steuerbescheide 1972 bis 1980

    Ein vor dem Wirksamwerden des Beitritts der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik ergangener Steuerbescheid ist im Sinne des Art. 19 Satz 2 EinigVtr dann mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, wenn er sich bei einer Würdigung seines Inhalts und der seinen Erlass begleitenden Gesamtumstände nach dem nicht widerlegten äußeren Anschein als mutmaßlich politisch motivierte Willkürmaßnahme darstellt (ständige BFH-Rechtsprechung; vgl. BFH, Urteil vom 25. Januar 1995 - X R 146/93, BStBl. II 1995, 686; BFH, Urteil vom 8. Mai 1996 - XI R 1/95, BFH/NV 1996, 874; BFH, Beschluss vom 25. März 2010 - X B 96/09, BFH/NV 2010, 1459).
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