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   BFH, 25.03.2015 - X R 20/14   

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https://dejure.org/2015,17509
BFH, 25.03.2015 - X R 20/14 (https://dejure.org/2015,17509)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2015 - X R 20/14 (https://dejure.org/2015,17509)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2015 - X R 20/14 (https://dejure.org/2015,17509)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei Versäumung der für Beamte geltenden Einwilligungsfrist für die unmittelbare Zulageberechtigung - Verfassungsmäßigkeit - "Höhere Gewalt" i. S. des § 110 Abs. 3 AO - Wiedereinsetzung in den vorigen ...

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10a Abs 1 S 1, EStG § 79 S 1, EStG § 79 S 2, AO § 110, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG § 95 Abs 3 Nr 2, EStG § 90, ZPO § 233, GG Art 3 Abs 1
    Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei Versäumung der für Beamte geltenden Einwilligungsfrist für die unmittelbare Zulageberechtigung - Verfassungsmäßigkeit - "Höhere Gewalt" i.S. des § 110 Abs. 3 AO - Wiedereinsetzung in den vorigen ...

  • Bundesfinanzhof

    Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei Versäumung der für Beamte geltenden Einwilligungsfrist für die unmittelbare Zulageberechtigung - Verfassungsmäßigkeit - "Höhere Gewalt" i.S. des § 110 Abs. 3 AO - Wiedereinsetzung in den vorigen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10a Abs 1 S 1 EStG 2002 vom 05.07.2004, § 79 S 1 EStG 2002, § 79 S 2 EStG 2002, § 110 AO, EStG VZ 2005
    Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei Versäumung der für Beamte geltenden Einwilligungsfrist für die unmittelbare Zulageberechtigung - Verfassungsmäßigkeit - "Höhere Gewalt" i.S. des § 110 Abs. 3 AO - Wiedereinsetzung in den vorigen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Altersvorsorgezulageberechtigung eines Beamten

  • rewis.io

    Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei Versäumung der für Beamte geltenden Einwilligungsfrist für die unmittelbare Zulageberechtigung - Verfassungsmäßigkeit - "Höhere Gewalt" i.S. des § 110 Abs. 3 AO - Wiedereinsetzung in den vorigen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei Versäumung der für Beamte geltenden Einwilligungsfrist für die unmittelbare Zulageberechtigung - Verfassungsmäßigkeit - "Höhere Gewalt" i.S. des § 110 Abs. 3 AO - Wiedereinsetzung in den vorigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersvorsorgezulageberechtigung eines Beamten

  • datenbank.nwb.de

    Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei Versäumung der für Beamte geltenden Einwilligungsfrist für die unmittelbare Zulageberechtigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei Versäumung der für Beamte geltenden Einwilligungsfrist für die unmittelbare Zulageberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersvorsorgezulage - und die mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei Versäumung der für Beamte geltenden Einwilligungsfrist für die unmittelbare Zulageberechtigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mittelbare Zulageberechtigung eines Beamten möglich

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Altersvorsorgezulage für Beamte ohne Einwilligungserklärung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge
    Begünstigte Verträge
    Private Altersvorsorge
    Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
    Rechtsprechung
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 249, 475
  • DB 2015, 1696
  • BStBl II 2015, 709
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 22.10.2014 - X R 18/14

    Altersvorsorgezulage: Frist für die Erteilung des Einverständnisses bzw. der

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X R 20/14
    aa) Der Senat kann offenlassen, ob die Vorschrift des § 90 EStG ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen dem Anbieter und der ZfA regeln will und der Zulageberechtigte nicht zu den Adressaten dieser Norm gehört (vgl. --zu den Normadressaten der Vorschrift des § 91 EStG-- Senatsurteil vom 22. Oktober 2014 X R 18/14, BFHE 247, 312, Rz 72).

    cc) Der Senat hat bereits in seinem Urteil in BFHE 247, 312, Rz 37 ff., auf das zur Vermeidung von Wiederholungen insoweit Bezug genommen wird, ausführlich begründet, dass die auch im vorliegenden Fall maßgebenden Normen verfassungsgemäß sind.

    Dies erweist sich insofern als rechtsfehlerhaft, als es sich bei dem Einwilligungserfordernis lediglich um ein verfahrensrechtliches Merkmal handelt (Senatsurteil in BFHE 247, 312, Rz 73 ff.), und Irrtümer über Verfahrensrecht --insbesondere über die Existenz einer gesetzlichen Frist--, sofern sie ohne Verschulden des Antragstellers bestanden, einer Wiedereinsetzung nicht entgegenstehen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 2006 VI R 51/04, BFHE 214, 145, BStBl II 2006, 833).

    Die ständige und vom BVerfG gebilligte höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt eine solche fristgerechte Begründung, sofern Wiedereinsetzung --wofür hier allerdings nichts spricht-- nicht bereits von Amts wegen zu gewähren ist (vgl. zu § 110 AO BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707, unter II.2.c, mit zahlreichen Nachweisen auch auf die Rechtsprechung der anderen obersten Bundesgerichte und des BVerfG; Senatsurteil in BFHE 247, 312, Rz 34; zur insoweit identischen Rechtslage bei § 56 FGO BFH-Beschlüsse vom 17. August 2010 X B 190/09, BFH/NV 2010, 2285, und vom 2. Dezember 2014 III B 36/14, BFH/NV 2015, 505, Rz 13).

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 10 K 14215/12

    Altersvorsorgezulage

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X R 20/14
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. März 2014  10 K 14215/12 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1397).

  • BFH, 21.07.2009 - X R 33/07

    "Riesterzulage" für mittelbar berechtigten Ehegatten nur bei eigenem

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X R 20/14
    Auf das Senatsurteil vom 21. Juli 2009 X R 33/07 (BFHE 225, 457, BStBl II 2009, 995) kann sich das FG für seine Auffassung ebenfalls nicht berufen; der Satz, den das FG dieser Entscheidung entnehmen will, findet sich darin weder ausdrücklich noch sinngemäß.
  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X R 20/14
    Im Gesetzentwurf der damaligen Koalitionsfraktionen zum Altersvermögensgesetz vom 14. November 2000 (BTDrucks 14/4595, 65) ist die --damals sinngemäß im Entwurf des § 10a Abs. 4 Satz 5 EStG enthaltene-- Regelung wie folgt begründet worden: "Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden beide zum begünstigten Personenkreis gerechnet, auch wenn nur einer die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 erfüllt.
  • BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 51/05

    Verfassungsmäßigkeit der Annahme einer Zustellungsfiktion im asylrechtlichen

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X R 20/14
    Unter höherer Gewalt ist danach ein Ereignis zu verstehen, das auch durch die größte nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe --also unter Berücksichtigung seiner Lage, Erfahrung und Bildung-- zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (BVerfG-Beschluss vom 16. Oktober 2007  2 BvR 51/05, BVerfGK 12, 303, unter III., mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 17.08.2010 - X B 190/09

    Unterschriftserfordernis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X R 20/14
    Die ständige und vom BVerfG gebilligte höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt eine solche fristgerechte Begründung, sofern Wiedereinsetzung --wofür hier allerdings nichts spricht-- nicht bereits von Amts wegen zu gewähren ist (vgl. zu § 110 AO BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707, unter II.2.c, mit zahlreichen Nachweisen auch auf die Rechtsprechung der anderen obersten Bundesgerichte und des BVerfG; Senatsurteil in BFHE 247, 312, Rz 34; zur insoweit identischen Rechtslage bei § 56 FGO BFH-Beschlüsse vom 17. August 2010 X B 190/09, BFH/NV 2010, 2285, und vom 2. Dezember 2014 III B 36/14, BFH/NV 2015, 505, Rz 13).
  • BFH, 22.05.2006 - VI R 51/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unkenntnis der Antragsfrist nach § 46

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X R 20/14
    Dies erweist sich insofern als rechtsfehlerhaft, als es sich bei dem Einwilligungserfordernis lediglich um ein verfahrensrechtliches Merkmal handelt (Senatsurteil in BFHE 247, 312, Rz 73 ff.), und Irrtümer über Verfahrensrecht --insbesondere über die Existenz einer gesetzlichen Frist--, sofern sie ohne Verschulden des Antragstellers bestanden, einer Wiedereinsetzung nicht entgegenstehen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 2006 VI R 51/04, BFHE 214, 145, BStBl II 2006, 833).
  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X R 20/14
    Der fehlende Revisionsantrag (§ 120 Abs. 3 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) steht dem nicht entgegen, weil das Begehren der Klägerin aus ihren inhaltlichen Ausführungen eindeutig erkennbar wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292, BStBl II 2004, 975, unter II.A., m.w.N.).
  • BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11

    Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X R 20/14
    Die ständige und vom BVerfG gebilligte höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt eine solche fristgerechte Begründung, sofern Wiedereinsetzung --wofür hier allerdings nichts spricht-- nicht bereits von Amts wegen zu gewähren ist (vgl. zu § 110 AO BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707, unter II.2.c, mit zahlreichen Nachweisen auch auf die Rechtsprechung der anderen obersten Bundesgerichte und des BVerfG; Senatsurteil in BFHE 247, 312, Rz 34; zur insoweit identischen Rechtslage bei § 56 FGO BFH-Beschlüsse vom 17. August 2010 X B 190/09, BFH/NV 2010, 2285, und vom 2. Dezember 2014 III B 36/14, BFH/NV 2015, 505, Rz 13).
  • BFH, 02.12.2014 - III B 36/14

    Anforderungen an die Substantiierung eines Wiedereinsetzungsantrags, der auf ein

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X R 20/14
    Die ständige und vom BVerfG gebilligte höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt eine solche fristgerechte Begründung, sofern Wiedereinsetzung --wofür hier allerdings nichts spricht-- nicht bereits von Amts wegen zu gewähren ist (vgl. zu § 110 AO BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707, unter II.2.c, mit zahlreichen Nachweisen auch auf die Rechtsprechung der anderen obersten Bundesgerichte und des BVerfG; Senatsurteil in BFHE 247, 312, Rz 34; zur insoweit identischen Rechtslage bei § 56 FGO BFH-Beschlüsse vom 17. August 2010 X B 190/09, BFH/NV 2010, 2285, und vom 2. Dezember 2014 III B 36/14, BFH/NV 2015, 505, Rz 13).
  • BFH, 29.08.2017 - VIII R 33/15

    Wiedereinsetzung in die Antragsfrist gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG bei

    Danach kann auch die Unkenntnis eines fristgebundenen Antragsrechts als Grund der Fristversäumung unverschuldet sein und zur Wiedereinsetzung berechtigen (s.a. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 861, unter II.2.b zu § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG, sowie BFH-Urteile vom 22. Mai 2006 VI R 51/04, BFHE 214, 145, BStBl II 2006, 833, unter II.2.a; vom 25. März 2015 X R 20/14, BFHE 249, 475, BStBl II 2015, 709, Rz 34).
  • BFH, 09.03.2016 - X R 49/14

    Mittelbare Zulageberechtigung und Mindesteigenbeitrag - Vermeintliche

    Eine Zulageberechtigung des nicht unter § 79 Satz 1 EStG fallenden Ehegatten ist auch vom Willen des Gesetzgebers umfasst, wenn die Verneinung eines unmittelbaren Zulageanspruchs --trotz direkter eigener Betroffenheit von einer Absenkung des Versorgungsniveaus-- darauf beruht, dass eine verfahrensrechtliche Voraussetzung des § 10a Abs. 1 EStG nicht erfüllt wird (so bereits Senatsurteil vom 25. März 2015 X R 20/14, BFHE 249, 475, BStBl II 2015, 709, Rz 44).

    Der Gesetzgeber wollte also jedem Ehegatten, selbst wenn er wie im Fall eines von der Rentenversicherungspflicht befreiten Mitgliedes eines berufsständischen Versorgungswerks selbst gar nicht direkt von einer Absenkung des Versorgungsniveaus betroffen ist, eine eigene Begünstigung zukommen lassen, um so die mittelbare Absenkung des Leistungsniveaus aufzufangen (so schon Senatsurteil in BFHE 249, 475, BStBl II 2015, 709, unter II.2.a cc).

  • BFH, 09.06.2015 - X R 14/14

    Wiedereinsetzung von Amts wegen aufgrund fehlerhafter Hinweise in einem amtlichen

    Zur näheren rechtlichen Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 25. März 2015 X R 20/14 (www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen, Datum der Veröffentlichung: 15. Juli 2015).
  • BFH, 03.12.2019 - X R 33/18

    Voraussetzungen der mittelbaren Altersvorsorgezulageberechtigung

    Dort hat der Senat ausgeführt, entscheidend für die mittelbare Zulageberechtigung sei, dass der Anspruchsteller nicht selbst nach § 10a Abs. 1 EStG begünstigt sei (Urteil vom 25.03.2015 - X R 20/14, BFHE 249, 475, BStBl II 2015, 709, Rz 39); eine solche Begünstigung ist vorliegend aber gerade gegeben.

    Auch die dortigen Ausführungen zum Normzweck und zum Willen des Gesetzgebers sind in der zitierten Entscheidung ausdrücklich nur auf Fälle bezogen, in denen "eine verfahrensrechtliche Voraussetzung des § 10a Abs. 1 EStG nicht erfüllt wird" (so Senatsurteil in BFHE 249, 475, BStBl II 2015, 709, Rz 44).

  • BFH, 08.09.2020 - X R 16/19

    Änderung von Einkommensteuerbescheiden nach § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG aufgrund

    Liegen nämlich bei Ehegatten die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vor und ist nur ein Ehegatte nach § 79 Satz 1 EStG begünstigt, so ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 79 Satz 2 EStG, dass auch der andere Ehegatte zulageberechtigt ist, wenn ein auf seinen Namen lautender Altersvorsorgevertrag besteht (vgl. weiterführend nur Senatsurteil vom 25.03.2015 - X R 20/14, BFHE 249, 475, BStBl II 2015, 709, Rz 38).
  • BFH, 05.07.2018 - X B 24/18

    Voraussetzungen der mittelbaren Zulageberechtigung

    In seinem --auch vom FG herangezogenen-- Urteil vom 25. März 2015 X R 20/14 (BFHE 249, 475, BStBl II 2015, 709, Rz 39) hat der Senat ausgeführt, entscheidend für die mittelbare Zulageberechtigung sei, dass die dortige Klägerin nicht selbst nach § 10a Abs. 1 EStG begünstigt sei.

    Die vom Kläger zitierten Rechtssätze aus dem vorinstanzlichen Urteil und dem Senatsurteil in BFHE 249, 475, BStBl II 2015, 709 widersprechen einander nicht.

  • FG Bremen, 19.09.2019 - 1 K 20/19

    Änderbarkeit von Schätzungsbescheiden über Einkommensteuer; Stehen der

    Irrtümer über Verfahrensrecht -insbesondere über die Existenz einer gesetzlichen Frist-, können aber einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen, wenn sie ohne Verschulden des Steuerpflichtigen bestanden (BFH, Urteil vom 25. März 2015 X R 20/14, BFHE 249, 475 , BStBl II 2015, 709 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2018 - 10 K 10106/17

    Altersvorsorgezulage - Zulageberechtigung eines in Österreich arbeitenden

    Entscheidend für die mittelbare Zulageberechtigung ist jedoch, dass der Kläger nicht selbst nach § 10a Abs. 1 EStG begünstigt ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 25. März 2015 X R 20/14, Bundessteuerblatt [BStBl] II 2015, 709; BFH-Urteil vom 9. Juni 2015 X R 14/14, BStBl II 2015, 931; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2018 X B 24/18, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2018, 1148).

    33 Eine abweichende Beurteilung kommt nach Auffassung des erkennenden Senats auch nicht im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesfinanzhofs zur Frage der mittelbaren Zulageberechtigung bei Beamten in Betracht, nach denen ein Beamter, der die Einwilligung in die Datenübermittlung nicht innerhalb der gesetzlichen Zwei-Jahres-Frist erteilt hatte und daher nicht gemäß § 79 Satz 1 EStG unmittelbar altersvorsorgezulageberechtigt war, gleichwohl bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Satz 2 EStG mittelbar zulageberechtigt sein konnte (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 2015 X R 20/14, BStBl II 2015, 709; BFH-Urteil vom 9. Juni 2015 X R 14/14, BStBl II 2015, 931; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2018 X B 24/18, BFH/NV 2018, 1148).

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2018 - 10 K 10107/17

    Altersvorsorgezulage - Zulageberechtigung eines in Österreich arbeitenden

    Entscheidend für die mittelbare Zulageberechtigung ist jedoch, dass der Kläger nicht selbst nach § 10a Abs. 1 EStG begünstigt ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 25. März 2015 X R 20/14, Bundessteuerblatt [BStBl] II 2015, 709; BFH-Urteil vom 9. Juni 2015 X R 14/14, BStBl II 2015, 931; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2018 X B 24/18, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2018, 1148).

    33 Eine abweichende Beurteilung kommt nach Auffassung des erkennenden Senats auch nicht im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesfinanzhofs zur Frage der mittelbaren Zulageberechtigung bei Beamten in Betracht, nach denen ein Beamter, der die Einwilligung in die Datenübermittlung nicht innerhalb der gesetzlichen Zwei-Jahres-Frist erteilt hatte und daher nicht gemäß § 79 Satz 1 EStG unmittelbar altersvorsorgezulageberechtigt war, gleichwohl bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Satz 2 EStG mittelbar zulageberechtigt sein konnte (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 2015 X R 20/14, BStBl II 2015, 709; BFH-Urteil vom 9. Juni 2015 X R 14/14, BStBl II 2015, 931; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2018 X B 24/18, BFH/NV 2018, 1148).

  • BFH, 09.06.2015 - X R 40/14

    Altersvorsorgezulage: Versäumung der Frist für die Erteilung der Einwilligung von

    Zur näheren rechtlichen Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 25. März 2015 X R 20/14 (www.bundesfinanzhof.de; BFHE 249, 475).
  • BFH, 09.06.2015 - X R 38/14

    Altersvorsorgezulage: Versäumung der Frist für die Erteilung der Einwilligung von

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2017 - 10 K 10237/16

    Keine Altersvorsorgezulageberechtigung während des Sonderurlaubs nach § 28 TVöD

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