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   BFH, 25.03.2015 - X R 20/13   

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https://dejure.org/2015,18588
BFH, 25.03.2015 - X R 20/13 (https://dejure.org/2015,18588)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2015 - X R 20/13 (https://dejure.org/2015,18588)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2015 - X R 20/13 (https://dejure.org/2015,18588)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 147 Abs 1 Nr 1, AO § 158, AO § 162, AO § 5, FGO § 96 Abs 2, EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 4, FGO § 76 Abs 2, AO § 147 Abs 1 Nr 5
    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 147 Abs 1 Nr 1 AO, § 158 AO, § 162 AO, § 5 AO, § 96 Abs 2 FGO
    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

  • IWW

    § 121 der Abgabenordnung, Art. ... 19 Abs. 4 des Grundgesetzes, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 FGO, § 162 Abs. 2 Satz 2 Alternative 2 AO, § 158 AO, § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 147 AO, § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO, §§ 140 bis 148 AO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 1, § 5 AO, § 162 Abs. 2 Satz 2 AO, § 162 Abs. 1 Satz 2 AO, § 237 Abs. 2 AO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der materiellen Unrichtigkeit der Buchführung; Zulässigkeit der Durchführung eines Zeitreihenvergleichs

  • Betriebs-Berater

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

  • rewis.io

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 147 Abs. 1 Nr. 1, § 158, § 162
    Anforderungen an den Nachweis der materiellen Unrichtigkeit der Buchführung

  • rechtsportal.de

    AO § 147 Abs. 1 Nr. 1, § 158, § 162
    Anforderungen an den Nachweis der materiellen Unrichtigkeit der Buchführung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Schätzungsmethode des "Zeitreihenvergleichs" nur unter Einschränkungen zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schätzung per Zeitreihenvergleich

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit des Zeitreihenvergleichs - Hinzuschätzen unter Einschränkungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schätzungsmethode des "Zeitreihenvergleichs" nur unter Einschränkungen zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schätzungsmethode des "Zeitreihenvergleichs" nur unter Einschränkungen zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schätzungsmethode des "Zeitreihenvergleichs" nur unter Einschränkungen zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schätzungsmethode des "Zeitreihenvergleichs" nur unter Einschränkungen zulässig

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Schätzungsmethode des "Zeitreihenvergleichs" nur unter Einschränkungen zulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zeitreihenvergleich als Schätzungsmethode nur bedingt zulässig

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsprüfung: Schätzung mittels Zeitreihenvergleich nur noch in Ausnahmefällen zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schätzung nach einer Betriebsprüfung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schätzung durch Finanzbehörde - Formelle Buchführungsmängel/Zeitreihenvergleich Mitwirkungspflicht

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Haftung des Beraters bei fehlender Verfahrensdokumentation für Kasse

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Manipulationssichere Kassen: 16:1 für die Länder

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Mandatsniederlegung bei fehlender Verfahrensdokumentation?

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Urteil zum Zeitreihenvergleich - Erfolg auf der ganzen Linie oder Pyrrhussieg für Gastronomen?

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Zeitreihenvergleich nur unter Einschränkungen zulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitreihenvergleich als Schätzungsmethode bei mangelhafter Kassenführung in der Schank- und Speisewirtschaft

  • nwb-experten-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitreihenvergleich oder wie Tote zum Leben erweckt werden sollen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 249, 390
  • BB 2015, 1968
  • DB 2015, 1702
  • BStBl II 2015, 743
  • NZG 2015, 1040
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X R 20/13
    Speisekarten sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht generell aufbewahrungspflichtig, sondern nur dann, wenn sie zum Verständnis und zur Überprüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen im Einzelfall von Bedeutung sind (ausführlich hierzu BFH-Urteil vom 14. Dezember 2011 XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921, Rz 26 ff.).

    Allerdings berechtigen formelle Buchführungsmängel nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (BFH-Entscheidungen vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430, unter 1.; vom 25. Januar 1990 IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484, und in BFH/NV 2012, 1921, Rz 22, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Jedenfalls dann, wenn vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung aber der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1921, Rz 34).

    Schätzungsgrundlagen müssen von der Finanzbehörde so dargelegt werden, dass ihre Nachprüfung --insbesondere eine Schlüssigkeitsprüfung des zahlenmäßigen Ergebnisses der Schätzung-- möglich ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1921, Rz 24).

  • BFH, 27.01.2009 - X B 28/08

    Divergenzrüge - Abweichung des FG-Urteils von einem Urteil eines Amtsgerichts

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X R 20/13
    Darin liegt keine Abweichung von der --vom FA angeführten-- Rechtsprechung, wonach der Steuerpflichtige grundsätzlich keinen Anspruch auf die Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode hat (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 1. März 2005 X B 158/04, BFH/NV 2005, 1014, unter 2.a, und vom 27. Januar 2009 X B 28/08, BFH/NV 2009, 717, unter 3.b).

    Im Übrigen betrafen diese Entscheidungen Fälle, in denen der Steuerpflichtige begehrte, das Ergebnis einer ordnungsgemäß angewendeten Schätzungsmethode durch Anwendung einer anderen, jedoch nicht vorrangigen oder besser geeigneten Methode zu überprüfen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 290, unter II.2.b, und in BFH/NV 2009, 717, unter 3.b: keine Überprüfung einer Aufschlagkalkulation durch eine Geldverkehrs- bzw. Vermögenszuwachsrechnung erforderlich; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1014, unter 2.a: keine Überprüfung einer Geldverkehrsrechnung durch eine Nachkalkulation erforderlich).

  • BFH, 01.03.2005 - X B 158/04

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X R 20/13
    Darin liegt keine Abweichung von der --vom FA angeführten-- Rechtsprechung, wonach der Steuerpflichtige grundsätzlich keinen Anspruch auf die Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode hat (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 1. März 2005 X B 158/04, BFH/NV 2005, 1014, unter 2.a, und vom 27. Januar 2009 X B 28/08, BFH/NV 2009, 717, unter 3.b).

    Im Übrigen betrafen diese Entscheidungen Fälle, in denen der Steuerpflichtige begehrte, das Ergebnis einer ordnungsgemäß angewendeten Schätzungsmethode durch Anwendung einer anderen, jedoch nicht vorrangigen oder besser geeigneten Methode zu überprüfen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 290, unter II.2.b, und in BFH/NV 2009, 717, unter 3.b: keine Überprüfung einer Aufschlagkalkulation durch eine Geldverkehrs- bzw. Vermögenszuwachsrechnung erforderlich; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1014, unter 2.a: keine Überprüfung einer Geldverkehrsrechnung durch eine Nachkalkulation erforderlich).

  • FG Köln, 27.01.2009 - 6 K 3954/07

    Digitale Betriebsprüfung in der Gastronomie

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X R 20/13
    Dabei ist hinsichtlich des systematischen Verständnisses des Zeitreihenvergleichs darauf hinzuweisen, dass der --für diese Schätzungsmethode grundlegende-- Wareneinsatz eben nicht den eigenen Buchführungsdaten des Steuerpflichtigen entnommen wird, sondern diese Größe im Wege der mehr oder weniger ungenauen Schätzung aus einer Verteilung des Wareneinkaufs abgeleitet wird (ebenso bereits zutreffend FG Köln, Urteil vom 27. Januar 2009  6 K 3954/07, EFG 2009, 1092, rechtskräftig, unter II.3.).

    aa) Bei einer Buchführung, die formell ordnungsgemäß ist oder --wie in dem Fall, der dem Urteil des FG Köln in EFG 2009, 1092 zugrunde lag-- nur geringfügige formelle Mängel aufweist, kann grundsätzlich nicht allein aufgrund der Ergebnisse eines Zeitreihenvergleichs der Nachweis der materiellen Unrichtigkeit geführt werden.

  • BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95

    Schätzungsmethode; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X R 20/13
    Die Auswahl zwischen verschiedenen Schätzungsmethoden steht grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des FA bzw. FG (vgl. BFH-Beschluss vom 3. September 1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290, unter II.2.b).

    Im Übrigen betrafen diese Entscheidungen Fälle, in denen der Steuerpflichtige begehrte, das Ergebnis einer ordnungsgemäß angewendeten Schätzungsmethode durch Anwendung einer anderen, jedoch nicht vorrangigen oder besser geeigneten Methode zu überprüfen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 290, unter II.2.b, und in BFH/NV 2009, 717, unter 3.b: keine Überprüfung einer Aufschlagkalkulation durch eine Geldverkehrs- bzw. Vermögenszuwachsrechnung erforderlich; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1014, unter 2.a: keine Überprüfung einer Geldverkehrsrechnung durch eine Nachkalkulation erforderlich).

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X R 20/13
    Ermessensleitend ist dabei das Ziel, die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen so zu bestimmen, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahe kommen (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226, unter 2.).

    Zwar gehen auch bei dieser Schätzungsmethode Unsicherheiten, die auf unzureichenden Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen beruhen, zu dessen Lasten (allgemein hierzu BFH-Urteil in BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226, unter 2.).

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X R 20/13
    Allerdings berechtigen formelle Buchführungsmängel nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (BFH-Entscheidungen vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430, unter 1.; vom 25. Januar 1990 IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484, und in BFH/NV 2012, 1921, Rz 22, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Dabei müssen sowohl die Kalkulationsgrundlage --und damit auch die spezifischen Daten, auf denen der Zeitreihenvergleich basiert-- als auch die Ergebnisse der Kalkulation sowie die Ermittlungen, die zu diesen Ergebnissen geführt haben, offengelegt werden (BFH-Urteile vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96, unter 2.b, und vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430, unter 4.c).

  • FG Münster, 11.02.2000 - 9 V 5542/99
    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X R 20/13
    Die aufgezeigte Hebelwirkung insbesondere hoher rechnerischer Wochen-Rohgewinnaufschlagsätze am Anfang oder Ende des herausgegriffenen Zehn-Wochen-Zeitraums macht aber deutlich, wie wesentlich die sorgfältige Ermittlung der Schätzungsgrundlagen --vor allem des Wareneinkaufs und seiner Verteilung zum Zwecke der Gewinnung des Wareneinsatzes-- gerade am Anfang und am Ende dieses Zeitraums für eine methodisch korrekte Durchführung eines Zeitreihenvergleichs ist (dazu noch unten 3.c; vgl. hierzu auch Beschluss des FG Münster vom 11. Februar 2000  9 V 5542/99 K,U,F, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2000, 549, rechtskräftig).
  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X R 20/13
    Jede Schätzung hat zum Ziel, Besteuerungsgrundlagen mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen zu ermitteln, wenn eine sichere Tatsachenfeststellung trotz des Bemühens um Aufklärung nicht möglich ist (BFH-Urteil vom 2. Februar 1982 VIII R 65/80, BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 409, unter 1.c).
  • BFH, 31.07.1974 - I R 216/72

    Kassenbuchführung - Bareinnahme - Barausgaben - Aufzeichnung - Ordnungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 25.03.2015 - X R 20/13
    Dabei müssen sowohl die Kalkulationsgrundlage --und damit auch die spezifischen Daten, auf denen der Zeitreihenvergleich basiert-- als auch die Ergebnisse der Kalkulation sowie die Ermittlungen, die zu diesen Ergebnissen geführt haben, offengelegt werden (BFH-Urteile vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96, unter 2.b, und vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430, unter 4.c).
  • BFH, 16.02.1995 - IV R 29/84

    Verwerfung des Buchführungsergebnisses und Aufstellung einer Kalkulation -

  • BFH, 22.12.2010 - I R 110/09

    Einkommensermittlung einer GmbH als partiell steuerpflichtiger

  • BFH, 12.06.2013 - X B 191/12

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterlassenen Hinweis des FG - Rückstellung

  • BFH, 26.08.1975 - VIII R 109/70

    Ordnungsgemäße Buchführung - Kontokorrent-Sachkonto - Unbarer Geschäftsverkehr -

  • BFH, 14.12.1966 - VI 245/65

    Begriff der ordnungsgemäßen Buchführung im Sinne des Einkommensteuerrechts

  • BFH, 20.06.1985 - IV R 41/82

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Buchführung

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2015 - 5 V 2068/14

    Steuerhinterziehung im Fall des Verkaufs und der Verwendung von

  • FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4689/06

    Schätzung von Gewinnen bei unzureichender Aufklärung durch den Steuerpflichtigen;

  • FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09

    Frage der Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Umsätzen und Gewinnen aus dem

  • BFH, 25.01.1990 - IV B 140/88

    Schwere Verletzung der steuerlichen Pflichen bei fehlender ordnungsgemäßer

  • FG Düsseldorf, 15.02.2007 - 16 V 4691/06

    Möglichkeit der Schätzung der Besteuerungsgrundlage bei einem China-Restaurant;

  • FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04

    Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen zum Umsatz und Gewinn aufgrund einer

  • Drs-Bund, 24.11.2003 - BT-Drs 15/2020
  • BFH, 12.07.2017 - X B 16/17

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch

    Die Anforderungen, die der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung an die Durchführung eines Zeitreihenvergleichs gestellt hat (Urteil vom 25. März 2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743), gelten bei summarischer Betrachtung auch dann, wenn die Ergebnisse des Zeitreihenvergleichs durch Vornahme einer Quantilsschätzung zur Begründung der Schätzungshöhe herangezogen werden.

    a) Der Senat hat in seinem Urteil vom 25. März 2015 X R 20/13 (BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743) in Bezug auf die dort streitgegenständliche Variante des Zeitreihenvergleichs u.a. die folgenden Grundsätze aufgestellt:.

    Letztlich handelt es sich bei der Quantilsschätzung im Kern lediglich um eine geänderte Interpretation der Ergebnisse derjenigen Variante des Zeitreihenvergleichs, die Gegenstand der Senatsentscheidung in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743 war.

    Dies entspricht der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 63 ff.).

    Damit liegt auch das FG Hamburg auf der Linie der Senatsrechtsprechung, die bei nachgewiesenen materiellen Mängeln die Heranziehung der Ergebnisse eines technisch korrekt durchgeführten Zeitreihenvergleichs für die Höhe der Hinzuschätzung grundsätzlich zulässt (Urteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 66).

    Sollte E konkrete Angaben zu einem Auslandskonto gemacht haben, dürfte es angesichts des heute erreichten Standes des internationalen Informationsaustausches in Steuersachen durchaus möglich sein, Kenntnis über die dortigen Geldbewegungen zu erlangen und sie in eine Geldverkehrsrechnung einzubeziehen -- sofern sich aus der Höhe etwaiger bisher unbekannter Bargeldeinzahlungen nicht ohnehin bereits auf die materielle Unrichtigkeit der erklärten Einnahmen schließen ließe und damit nach der Senatsrechtsprechung auch die Anwendung gröberer Schätzungsmethoden bis hin zu einem Zeitreihenvergleich zulässig wäre (vgl. Urteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 66).

    aa) Die vom Antragsteller während des Prüfungszeitraums vorgenommene erhebliche Preiserhöhung (nach der aktuellen Auffassung des FA immerhin 26 % zum 1. Januar 2009) bedeutet eine wesentliche Änderung im Betrieb, die es bereits methodisch ausschließt, einen durchgehenden Zeitreihenvergleich für die Zeit vor und nach der Preiserhöhung vorzunehmen (vgl. zu dem Erfordernis eines weitgehend konstanten Verhältnisses zwischen Wareneinsatz und Erlösen Urteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 56).

  • FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 3675/13

    Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen aufgrund von Kassenführungsmängeln im Rahmen

    Zudem seien die vom BFH im Urteil vom 25.3.2015 (X R 20/13) aufgestellten Grundsätze für die Vergangenheit nicht anwendbar.

    Das Gewicht dieses Mangels tritt dann zurück, wenn der Steuerpflichtige im konkreten Einzelfall darlegt, dass die von ihm genutzte elektronische Kasse trotz Programmierbarkeit keine Manipulationsmöglichkeiten eröffnet (BFH-Urteil vom 25.3.2015 X R 20/13, BStBl II 2015, 743).

    Das Gewicht dieses Mangels tritt nicht ausnahmsweise deshalb zurück, weil das vom Kläger konkret verwendete Kassensystem ausnahmsweise keine Manipulationsmöglichkeiten eröffnet (BFH-Urteil vom 25.3.2015 X R 20/13, BStBl II 2015, 743, Tz. 28).

    Da die BFH-Rechtsprechung den vom Steuerpflichtigen darzulegenden Ausnahmefall (BFH-Urteil vom 25.3.2015 X R 20/13, BStBl II 2015, 743, Tz. 28) nur dann annimmt, wenn das System "keine Manipulationsmöglichkeiten eröffnet", kommt es nicht darauf an, mit welchem Aufwand oder durch wen die Manipulationen vorgenommen werden können.

    Der BFH hat in Tz. 37 dieser Entscheidung zunächst seine bisherige Rechtsprechung, dass lediglich fehlende Manipulations möglichkeiten das Gewicht des Mangels der fehlenden Programmierprotokolle zurücktreten lassen (BFH-Urteil vom 25.3.2015 X R 20/13, BStBl II 2015, 743, Tz. 28), ausdrücklich bestätigt.

    Eine grundsätzliche Bedeutung ist dem Streitfall entgegen der Auffassung des Klägers nicht deshalb beizumessen, weil es sich vorliegend um ein PC-Kassensystem handelt und der BFH im Urteil vom 25.3.2015 (X R 20/13, BStBl. II 2015, 743) über eine elektronische Registrierkasse zu entscheiden hatte.

  • BFH, 16.12.2016 - X B 41/16

    Befugnis des FG zur Ablehnung von Beweisanträgen; tägliches Auszählen einer

    Ein "Zählprotokoll", in dem die genaue Stückzahl der vorhandenen Geldscheine und -münzen aufgelistet wird, ist nicht erforderlich (Klarstellung zu Rz 27 des Senatsurteils vom 25. März 2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743).

    Soweit die vom erkennenden Senat in Rz 27 seines Urteils vom 25. März 2015 X R 20/13 (BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743) gewählte Formulierung in der Praxis teilweise dahingehend missverstanden wird, dass über den Kassenbericht hinaus ein "Zählprotokoll" gefordert werde, in dem die genaue Stückzahl der vorhandenen Geldscheine und -münzen aufgelistet werde, stellt der Senat klar, dass die dortige Formulierung --die im Übrigen den Begriff "Zählprotokoll" nicht enthält-- nicht als Neuorientierung der Rechtsprechung angesehen werden kann.

  • BFH, 23.02.2018 - X B 65/17

    Notwendige Beweiserhebung hinsichtlich der Unterlagen zur Dokumentation eines

    Diese Unterlagen seien nicht nur bei Registrierkassen aufzubewahren (so der Sachverhalt, zu dem das BFH-Urteil vom 25. März 2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743 ergangen sei), sondern auch bei Nutzung eines PC-Kassensystems.

    Das Gewicht dieses Mangels trete nicht deshalb --entsprechend der Ausführungen in Rz 28 des BFH-Urteils in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743-- zurück, weil das vom Kläger verwendete Kassensystem ausnahmsweise keine Manipulationsmöglichkeiten eröffne.

    Vielmehr lässt § 147 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) ausdrücklich zu, dass insbesondere die in § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO genannten "sonstigen Organisationsunterlagen" --zu denen auch die Dokumentation der Kassenprogrammierung zählt (Senatsurteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 26)-- auf Datenträgern aufbewahrt werden können.

    a) Das vom FG und den Beteiligten herangezogene Senatsurteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743 betraf eine Registrierkasse eher einfacherer Bauart.

  • BFH, 11.01.2017 - X B 104/16

    Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei fehlenden Programmierunterlagen;

    Insoweit werde auf das Senatsurteil vom 25. März 2015 X R 20/13 (BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743) verwiesen.

    b) Wie im Senatsurteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743 hat das FG die formelle Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung jedenfalls auch deshalb als nicht gegeben angesehen, weil der Kläger, was unstreitig ist, die Programmierunterlagen zur verwendeten Registrierkasse nicht vorlegen konnte.

    In Relation zum Zeitreihenvergleich hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743 den Vorrang der die individuellen Verhältnisse des jeweiligen Steuerpflichtigen berücksichtigenden Schätzungsmethoden dargelegt, zu denen neben der Vermögenszuwachs- oder Geldverkehrsrechnung auch die Aufschlags- und Ausbeutekalkulation gehört.

    Eine darüberhinausgehende Verpflichtung, etwa eine Geldverkehrsrechnung vorzunehmen, besteht auch nach dem Senatsurteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, dort unter II.3.b ausgeführt, ausdrücklich nicht (so auch schon Senatsbeschluss vom 13. September 2016 X B 146/15, BFH/NV 2016, 1747, unter II.2.a, m.w.N.).

    d) Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, dort unter II.1.a cc, dargelegt, dass er sich der schon lange vor den hier relevanten Streitjahren von der Finanzverwaltung vertretenen Ansicht anschließt, das Fehlen der Programmierprotokolle der Registrierkasse stelle einen formellen Mangel dar, da diese wie auch andere Anweisungen zur Kassenprogrammierung als "sonstige Organisationsunterlagen" i.S. des § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO aufbewahrungspflichtig seien (vgl. schon Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 7. November 1995, BStBl I 1995, 738, Tz. VI.c, sowie Tz. 6 der diesem BMF-Schreiben beigefügten Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme; BMF-Schreiben vom 9. Januar 1996, BStBl I 1996, 34).

    e) Das Gewicht des Mangels der fehlenden Programmierprotokolle tritt nach dem Senatsurteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, unter II.1.a cc allerdings zurück, wenn der Steuerpflichtige für den konkreten Einzelfall darlegt, dass die von ihm verwendete elektronische Kasse trotz ihrer Programmierbarkeit ausnahmsweise keine Manipulationsmöglichkeiten eröffnet.

  • BFH, 23.11.2023 - VI R 15/21

    Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-Logen

    Kommt eine bestimmte Schätzungsmethode diesem Ziel voraussichtlich näher als eine andere, ist die erstgenannte unter Ermessensgesichtspunkten vorzugswürdig (BFH-Urteil vom 25.03.2015 - X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 60).
  • FG Hamburg, 13.08.2018 - 2 V 216/17

    Aussetzung der Vollziehung: Schätzungsbefugnis bei nicht ordnungsmäßiger

    Jedenfalls dann, wenn wie vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel bei der Dokumentation der Kassenprogrammierung als gewichtiger Mangel der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen, mithin zur Vollschätzung berechtigen (BFH-Urteil vom 25. März 2015 X R 20/13, BStBl II 2015, 743).

    Steht hingegen fest, dass die Buchführung aus formellen und materiellen Gründen unrichtig ist und übersteigt die nachgewiesene materielle Unrichtigkeit der Buchführung eine von den Umständen des Einzelfalls abhängige Bagatellschwelle, können die Ergebnisse eines Zeitreihenvergleichs auch für die Ermittlung der erforderlichen Hinzuschätzung der Höhe nach herangezogen werden, sofern sich im Einzelfall keine andere Schätzungsmethode aufdrängt, die tendenziell zu genaueren Ergebnissen führt und mit vertretbarem Aufwand einsetzbar ist (BFH-Urteil vom 25. März 2015 X R 20/13, BStBl II 2015, 743).

  • BFH, 14.12.2022 - X R 19/21

    Beitrittsaufforderung: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage

    Formelle Buchführungsmängel berechtigen nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (z.B. Senatsurteil vom 25.03.2015 - X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 34; ebenso Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.12.2017 - VIII R 5/14, BFH/NV 2018, 602, Rz 38, sowie vom 16.12.2021 - IV R 1/18, BFH/NV 2022, 305, Rz 43).

    Kommt eine bestimmte Schätzungsmethode diesem Ziel voraussichtlich näher als eine andere, ist die erstgenannte unter Ermessensgesichtspunkten vorzugswürdig (Senatsurteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 60).

    d) Durch die Rechtsprechung ist zudem geklärt, dass Schätzungsgrundlagen in einem Streitfall von der Finanzbehörde so dargelegt werden müssen, dass ihre Nachprüfung und insbesondere eine Schlüssigkeitsprüfung des zahlenmäßigen Ergebnisses der Schätzung möglich ist (Senatsurteil vom 25.03.2015 - X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 49; BFH-Urteil vom 14.12.2011 - XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921, Rz 24).

    Hierzu müssen sowohl die Kalkulationsgrundlage --und damit auch die spezifischen Daten, auf denen die Schätzung basiert-- als auch die Ergebnisse der Kalkulation sowie die Ermittlungen, die zu diesen Ergebnissen geführt haben, offengelegt werden (vgl. Senatsurteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 49, m.w.N.).

  • FG Hamburg, 04.09.2019 - 6 K 14/19

    Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen auf der Grundlage des höchsten

    Jedenfalls dann, wenn vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen (BFH, Urteile vom 25. März 2015, X R 20/13, BStBl. II 2015, 743; vom 14. Dezember 2011, XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921; BFH, Beschluss vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).

    Gleichwohl gibt es systembedingt keine Gewähr mehr für die Vollständigkeit der Erfassung der Bareinnahmen, ohne dass eine nachträgliche Ergänzung der Dokumentation bzw. eine anderweitige Heilung des Mangels möglich wäre (BFH, Urteil vom 25. März 2015, X R 20/13, BStBl. II 2015, 743).

    Eine zusätzliche Feststellung materieller Buchführungsmängel ist in solchen Fällen für die Begründung einer Schätzungsbefugnis nicht erforderlich (BFH, Urteil vom 25. März 2015, X R 20/13, BStBl. II 2015, 743).

    Handbücher, Programmierprotokolle, die nachträgliche Änderungen dokumentieren, und weitere derartige Unterlagen sind nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO als sonstige Organisationsunterlagen aufbewahrungspflichtig (BFH-Urteil vom 25.03.2015 X R 20/13, BStBl. II 2015, 743).

    Ermessensleitend ist dabei das Ziel, die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen so zu bestimmen, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahe kommen (BFH, Urteil vom 25. März 2015, X R 20/13, BStBl. II 2015, 743).

    In der Rechtsprechung des BFH wird eine solche Schätzungsmethode kritisch gesehen und sie ist danach jedenfalls nur unter engen Voraussetzungen unter Berücksichtigung aller betrieblichen Besonderheiten zulässig (vgl. BFH, Beschluss vom 12 Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204; BFH, Urteil vom 25. März 2015, X R 20/13, BStBl. II 2015, 743), während im Schrifttum vor allem Autoren, die in der Finanzverwaltung tätig sind, die Quantilsschätzung für eine sachgerechte Schätzungsmethode halten (vgl. z.B. Schumann/Wähnert, Stb 2012, 535; Becker, DStR 2016, 1430, 1435).

  • BFH, 07.02.2017 - X B 79/16

    Höhe des pauschalen Sicherheitszuschlags bei Lücken in der

    c) Diese Form der Schätzung steht auch nicht im Widerspruch zur Senatsentscheidung vom 25. März 2015 X R 20/13 (BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743).
  • FG Hamburg, 31.10.2016 - 2 V 202/16

    Aussetzung der Vollziehung: Hinzuschätzung auf der Grundlage des höchsten

  • FG Münster, 17.01.2020 - 4 K 16/16

    Verfahrensrecht - Zum Nachweis von Schwarzeinkäufen bei einer Pizzeria und zur

  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Hinzuschätzung anhand durchschnittlicher Tagesumsätze

  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18

    Schätzungsbefugnis bei Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen

  • BFH, 13.09.2016 - X B 146/15

    Nichtzulassung der Revision bei behaupteten Schätzungsfehlern - Rüge eines

  • FG Hamburg, 26.08.2016 - 6 V 81/16

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung - Hinzuschätzung von

  • FG Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 8 K 501/17

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung gewerblicher Einkünfte - kein strukturelles

  • FG Münster, 20.12.2019 - 4 K 541/16

    Betriebsprüfung: Schätzungsbefugnis bei Kassenaufzeichnungen mittels

  • FG Sachsen, 15.10.2015 - 4 V 513/14

    Rechtmäßigkeit einer in Folge einer Außenprüfung vorgenommenen Erhöhung der

  • FG Köln, 06.06.2018 - 15 V 754/18

    Ausschluss einer Sicherheitsleistung für geänderte Festsetzungen von

  • FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19

    Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG -

  • BFH, 16.12.2021 - IV R 1/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

  • FG Hamburg, 18.07.2017 - 6 V 119/17

    Aussetzung der Vollziehung, § 162 AO: Hinzuschätzung auf Grund einer

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 257/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

  • FG Münster, 04.12.2015 - 4 K 2616/14

    Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen bei einem Restaurant mit

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 259/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

  • BFH, 08.08.2019 - X B 117/18

    Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

  • FG Düsseldorf, 24.11.2017 - 13 K 3811/15

    Außenprüfung: Schätzmethoden in der Gastronomie - Schätzung anhand von Belegen

  • BFH, 16.12.2021 - IV R 2/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

  • FG Sachsen, 26.10.2017 - 6 K 841/15

    Grenzen für die Hinzuschätzung im Rahmen von Betriebsprüfungen

  • BFH, 25.03.2015 - X R 19/14

    Keine Schätzung durch Zeitreihenvergleich bei formell ordnungsmäßigen

  • FG Münster, 18.05.2022 - 10 K 261/17

    Keine Hinzuschätzungen bei einer GmbH wegen unklarer Mittelherkunft bei ihrem

  • BFH, 25.07.2016 - X B 213/15

    Anspruch des Steuerpflichtigen auf Überlassung von Kalkulationen des

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - 4 V 4265/15

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) wegen

  • FG Hamburg, 16.03.2017 - 2 V 55/17

    Einkommensteuer, Umsatzsteuer: Aufzeichnungspflichten von Marktbeschickern

  • BFH, 14.08.2018 - XI B 2/18

    Berechtigung zur Hinzuschätzung

  • OVG Thüringen, 13.07.2022 - 4 EO 773/20

    (Unbillige Härte nach VwGO § 80 Abs 4 S 3 VwGO bei gewerbssteuerrechtlichem

  • FG Hamburg, 23.02.2016 - 2 K 31/15

    Zuschätzung im Rahmen der Außenprüfung eines Dönerrestaurants

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2017 - 6 K 6146/16

    Vergnügungsteuer bei Geldspielautomaten

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 3 K 1862/19

    Rechtmäßigkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen in einem

  • FG Köln, 24.11.2023 - 7 V 1177/23
  • FG Düsseldorf, 24.11.2017 - 13 K 3812/15

    Betriebsprüfung: Zur Auswahl der Schätzungsmethoden bei einem Gastronomiebetrieb

  • FG Hamburg, 07.02.2019 - 6 V 240/18

    Einkommensteuer: Hinzuschätzung von Einnahmen und Umsätzen bei einem Döner-Imbiss

  • BFH, 27.07.2022 - II R 10/19

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für die Vergnügungsteuer bei

  • BFH, 21.08.2019 - X B 120/18

    Hinweispflicht des FG bei Austausch der Schätzungsmethode

  • FG Hamburg, 05.03.2018 - 3 K 205/15

    Abgabenordnung: Hinzuschätzung auf Grund einer Quantilsschätzung im Einzelfall

  • FG Hamburg, 16.01.2018 - 2 V 304/17

    Aussetzung der Vollziehung: Ordnungsgemäße Buchführung bei

  • FG Hamburg, 03.09.2019 - 2 K 218/18

    Schätzung bei einer Discothek anhand spezieller Richtsatzsammlung

  • FG Köln, 10.08.2017 - 13 K 1849/13

    Abgabenordnung: Klage des Finanzamtes auf Feststellung von Steuerforderungen zur

  • FG Münster, 13.09.2016 - 15 K 2390/12

    Anwendung der Rundungsregel des Art. 175 Abs. 1 RL 2006/112/EG bei der Ermittlung

  • FG München, 11.07.2018 - 7 V 510/18

    Überprüfung der vom Finanzamt gewählten Schätzungsmethode

  • BFH, 28.04.2014 - X B 12/14

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Eignung eines "Zeitreihen-Vergleichs"

  • FG Hessen, 27.10.2017 - 4 K 1939/12

    Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Einnahmen bei fehlerhafter

  • FG Niedersachsen, 10.05.2016 - 8 K 175/15

    Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen aufgrund einer fehlerhaften Buchführung im

  • FG Hamburg, 13.10.2020 - 2 K 218/18

    Schätzung anhand der Richtsatzsammlung des BMF - Abgrenzung einer formlosen

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 7 V 7137/18

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Umsatzsteuer 2014, 2015

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 4 K 4206/14

    Schätzungsbefugnis bei Mängeln in der elektronischen Kassenbuchführung -

  • FG München, 03.08.2023 - 12 V 1055/23

    Formell ordnungsmäßige Buchführung - Übertragung von Werten auf das nächste

  • BFH, 29.11.2022 - VIII B 141/21

    Zustellung eines finanzgerichtlichen Urteils an das elektronische Anwaltspostfach

  • FG Hamburg, 16.04.2019 - 6 K 50/18

    Hinzuschätzungen bei Döner-Imbiss bei nicht existenten Ursprungsaufzeichnungen -

  • FG Düsseldorf, 13.09.2023 - 5 V 1048/23

    Schätzungsbefugnis bei formellen Aufzeichnungsmängeln, Verpflichtung zur

  • FG Baden-Württemberg, 30.07.2020 - 1 K 1070/19

    Schätzungsbefugnis, Schätzungmethode und Schätzungsrahmen bei planvollem, mit

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2022 - 3 K 1147/20

    Von den US-amerikanischen Streitkräften gewährte Privilegien als Einkünfte aus

  • BFH, 20.01.2022 - X B 132/20

    Fehlende Konkretisierungsmöglichkeit von Schätzungsgrundsätzen im

  • FG Münster, 23.02.2022 - 5 K 977/19

    Änderung von Umsatzsteuerbescheiden; Steuerfreiheit innergemeinschaftliche

  • FG Niedersachsen, 06.10.2021 - 9 K 188/18

    Erlass von zu Ungunsten des Schuldners geänderten Bescheiden über die gesonderte

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2022 - 3 V 1569/21

    Zur Besteuerung von Angestellten selbständiger Organisationen

  • OLG Hamm, 17.09.2021 - 25 U 58/20

    Schadensersatzansprüche aus Steuerberatung; Behauptete fehlerhafte Buchhaltung;

  • FG Niedersachsen, 21.08.2020 - 3 K 208/18

    Hinzuschätzungen aufgrund einer Außenprüfung

  • FG Hamburg, 20.05.2019 - 6 K 109/18

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen: Schätzung bei Gebrauchtwagenhändler

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2022 - 3 K 1414/20

    Zur Besteuerung des sog. zivilen Gefolges der US-Armee

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 3 V 1148/20

    Zur Besteuerung des sog. zivilen Gefolges der US-Armee

  • FG Düsseldorf, 01.12.2021 - 4 K 3156/18

    Auskunftsanspruch einer steuerpflichtigen Person und Anspruch auf Übersendung der

  • FG München, 25.01.2021 - 7 K 2456/19

    Verspätungszuschlag zur Körperschaftsteuer - gesonderte Feststellung von

  • VG Düsseldorf, 22.06.2020 - 5 K 6662/19
  • FG Sachsen, 28.05.2020 - 6 K 566/18

    Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen einer GmbH

  • FG Hamburg, 08.12.2021 - 2 K 50/20

    Abgabenordnung: Schätzung von Umsätzen eines persischen Restaurants anhand der

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