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BFH, 25.04.1984 - IX S 1/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80
Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung - …
Auszug aus BFH, 25.04.1984 - IX S 1/82
Im Streitfall durfte die Vorinstanz bei der ihr zustehenden freien Beweiswürdigung annehmen, daß der nicht aufgeklärte Vermögenszuwachs aus nichtversteuerten Einkünften herrührte (vgl. BFH-Urteile vom 2.2.1982 VIII R 65/80 und vom 13.11.1969 IV R 22/67). - BFH, 25.02.1982 - IV R 25/78
Abgrenzung des Gewerbebetriebs gegenüber der Vermögensverwaltung; hier: Ankauf …
Auszug aus BFH, 25.04.1984 - IX S 1/82
Eine gewerbliche Tätigkeit liegt jedenfalls dann vor, wenn die Umschichtung von Vermögenswerten und die Verwertung der Vermögenssubstanz entscheidend in den Vordergrund treten (vgl. BFH-Urteile vom 25.2.1982 IV R 25/78 und vom 4.3.1980 VIII R 150/76; hier: Verkauf von Waffen und Teppichen).3. - BFH, 04.03.1980 - VIII R 150/76
Zur Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit bei An- …
Auszug aus BFH, 25.04.1984 - IX S 1/82
Eine gewerbliche Tätigkeit liegt jedenfalls dann vor, wenn die Umschichtung von Vermögenswerten und die Verwertung der Vermögenssubstanz entscheidend in den Vordergrund treten (vgl. BFH-Urteile vom 25.2.1982 IV R 25/78 und vom 4.3.1980 VIII R 150/76; hier: Verkauf von Waffen und Teppichen).3. - BFH, 13.11.1969 - IV R 22/67
Beweislast - Beweiswürdigung - Vermögenszuwachs
Auszug aus BFH, 25.04.1984 - IX S 1/82
Im Streitfall durfte die Vorinstanz bei der ihr zustehenden freien Beweiswürdigung annehmen, daß der nicht aufgeklärte Vermögenszuwachs aus nichtversteuerten Einkünften herrührte (vgl. BFH-Urteile vom 2.2.1982 VIII R 65/80 und vom 13.11.1969 IV R 22/67). - BFH, 26.02.1975 - II R 120/73
Angriffsmittel - Verteidigungsmittel - Schluß der mündlichen Verhandlung - …
Auszug aus BFH, 25.04.1984 - IX S 1/82
NV: Zur ordnungsgemäßen Verfahrensrüge der mangelnden Sachaufklärung i.S. von § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO gehört nicht nur die Darstellung der ermittlungsbedürftigen Punkte sowie die Angabe der Beweismittel, deren Erhebung sich dem FG als notwendig hätte aufdrängen müssen, sondern auch eine Darlegung, welches Ergebnis die zusätzliche Beweiserhebung aller Voraussicht nach gehabt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 26.2.1975 II R 120/73).2.