Rechtsprechung
BFH, 25.04.2002 - II R 57/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Notare Bayern
, S. 70 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§ 3 MaBV; §§ 8, 9 GrEStG
Grunderwerbsteuer auf Kapitalnutzungsvorteil bei Bauträgervertrag - Judicialis
- Jurion
Grunderwerbsteuer - Wohnungseigentum - Kaufvertrag - Kaufpreis - Gegenleistung - Kapitalnutzungsmöglichkeit - Abschlagszahlung - Preisnachlass
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrESt; Grundstückserwerb und Teilzahlungsbeträge
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Notare Bayern
, S. 70 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§ 3 MaBV; §§ 8, 9 GrEStG
Grunderwerbsteuer auf Kapitalnutzungsvorteil bei Bauträgervertrag
Verfahrensgang
- FG Berlin, 30.03.2000 - 1 K 1374/99
- BFH, 25.04.2002 - II R 57/00
Wird zitiert von ... (12)
- BFH, 08.06.2005 - II R 26/03
Nicht zur Gegenleistung gehörende "auf dem Grundstück ruhende dauernde Last" i.S. …
Unter diesen Begriff fallen alle Verpflichtungen des Käufers, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (BFH-Urteil vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612, m.w.N.). - BFH, 30.03.2009 - II R 62/06
Sanierungskosten als Gegenleistung bei vertraglich übernommener Verpflichtung zur …
Unter "sonstige Leistungen" fallen nämlich alle Verpflichtungen des Käufers, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (BFH-Urteil vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612, m.w.N.). - BFH, 14.06.2006 - II R 12/05
Kapitalnutzungsmöglichkeit als sonstige Leistung
Als sonstige Leistungen sind alle Verpflichtungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612; vom 27. Oktober 2004 II R 22/03, BFHE 208, 55, BStBl II 2005, 301).Der geldwerte Vorteil besteht in der vorzeitigen Kapitalnutzungsmöglichkeit (BFH-Urteile vom 12. Oktober 1994 II R 4/91, BFHE 176, 56, BStBl II 1995, 69; in BFH/NV 2002, 1612).
Beim Erwerb eines Grundstücks mit noch zu errichtendem Gebäude kommt allerdings hinsichtlich der Teilzahlungsbeträge, die bei Werkverträgen als Abschlagszahlungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) vereinbart werden, der Ansatz einer sonstigen Leistung in Gestalt der Überlassung der Kapitalnutzungsmöglichkeit an den Unternehmer nicht in Betracht (BFH in BFH/NV 2002, 1612).
- BFH, 27.10.2004 - II R 22/03
Grunderwerbsteuer: Gegenleistung durch Baulandsausweisung - revisionsrechtliche …
Als sonstige Leistungen sind alle Verpflichtungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612). - FG Köln, 17.10.2017 - 5 K 2297/16
Grunderwerbsteuer - Keine Minderung der Bemessungsgrundlage um die übernommene …
Als sonstige Leistungen sind alle Verpflichtungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne sind, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks (st. Rspr., BFH-Urteile vom 25.04.2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612; vom 27.10.2004 II R 22/03, BFHE 208, 55, BStBl II 2005, 301 …und vom 14.06.2006 II R 12/05, BFH/NV 2006, 2126). - BFH, 05.07.2006 - II R 37/04
Kapitalnutzungsmöglichkeit als sonstige Leistung
Es hat dabei insbesondere auch die Grundsätze des BFH-Urteils vom 25. April 2002 II R 57/00 (BFH/NV 2002, 1612) beachtet und bei der Zinsberechnung den Baufortschritt berücksichtigt. - BFH, 27.10.2004 - II R 23/03
Baulandausweisung durch die Gemeinde als Gegenleistung
Als sonstige Leistungen sind alle Verpflichtungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612). - FG München, 24.10.2012 - 4 K 691/10
Städtebaulicher Folgekostenbeitrag als Gegenleistung
Unter diesen Begriff fallen alle Verpflichtungen des Käufers, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber - weil vertraglich übernommen - gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (BFH-Urteile vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612; und vom 8. Juni 2005 II R 26/03, BFHE 210, 372, BStBl II 2005, 613; jew. m. w. N.). - FG Berlin, 16.12.2004 - 1 K 1192/04
Grundlagen für die Berechnung der Grunderwerbssteuer; Anrechnung von …
Der in der MaBV getroffenen Regelung kommt für das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung Leitbildfunktion in der Weise zu, dass - nach den Maßstäben der MaBV - insoweit nicht von Vorleistungen des Bestellers gesprochen werden kann, als der Unternehmer seinerseits bereits die in der MaBV genannten (Teil-) Bauleistungen erbracht hat (s. BFH, Urteil vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612). - FG Sachsen, 05.05.2004 - 7 K 2162/02
Grunderwerbsteuer; Vertragliches Wahlrecht des Käufers, bereits vor Übereignung …
Der BFH hat in der Revisionsentscheidung auf das Urteil vom 30. März 2000 offen gelassen, ob - wie das FG angenommen hatte - sich aus der Gegenüberstellung der Vorauszahlung mit den Teilzahlungen, die entsprechend dem Baufortschritt bei Anwendung der MaBV zu leisten wären, eine vorzeitige Zahlung der Erwerber vorliege (Urteil vom 25. April 2002 - II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2014 - 3 K 413/12
Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei ergänzendem Flächenerwerb nach dem …
- FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2015 - 15 K 4021/13
Grunderwerbsteuer