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   BFH, 25.04.2002 - II R 57/00   

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https://dejure.org/2002,5498
BFH, 25.04.2002 - II R 57/00 (https://dejure.org/2002,5498)
BFH, Entscheidung vom 25.04.2002 - II R 57/00 (https://dejure.org/2002,5498)
BFH, Entscheidung vom 25. April 2002 - II R 57/00 (https://dejure.org/2002,5498)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 70 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 3 MaBV; §§ 8, 9 GrEStG
    Grunderwerbsteuer auf Kapitalnutzungsvorteil bei Bauträgervertrag

  • Wolters Kluwer

    Grunderwerbsteuer - Wohnungseigentum - Kaufvertrag - Kaufpreis - Gegenleistung - Kapitalnutzungsmöglichkeit - Abschlagszahlung - Preisnachlass

  • Judicialis

    BGB § 320; ; BGB § 322; ; BGB § 632a; ; MaBV § 3 Abs. 2; ; BewG § 15 Abs. 1; ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 70 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 3 MaBV; §§ 8, 9 GrEStG
    Grunderwerbsteuer auf Kapitalnutzungsvorteil bei Bauträgervertrag

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1, BewG § 12 Abs 1, BewG § 12 Abs 3, BewG § 15 Abs 1
    Bemessungsgrundlage; Gegenleistung; Kaufpreiszahlung; Zinsvorteil

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.10.1994 - II R 4/91

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - II R 57/00
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Oktober 1994 II R 4/91 (BFHE 176, 56, BStBl II 1995, 69) kann eine als sonstige Leistung zu qualifizierende Gewährung eines geldwerten Vorteils vorliegen, wenn sich der Käufer eines Grundstücks zu einer Vorleistung des Kaufpreises verpflichtet.

    Gemessen daran, was im Rechtsverkehr aufgrund der MaBV üblich ist, entspricht die Leistung von Abschlagszahlungen nach Baufortschritten dem bürgerlich-rechtlichen Modellfall im Sinne des Urteils in BFHE 176, 56, BStBl II 1995, 69.

  • FG Berlin, 30.03.2000 - 1 K 1374/99

    Zur Einbeziehung eines Kapitalnutzungsvorteils in die grunderwerbsteuerliche

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - II R 57/00
    Das FG gab mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1027 veröffentlichten Urteil der Klage teilweise statt.
  • FG Köln, 17.10.2017 - 5 K 2297/16

    Grunderwerbsteuer: Minderung der Bemessungsgrundlage um die übernommene

    Als sonstige Leistungen sind alle Verpflichtungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne sind, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks (st. Rspr., BFH-Urteile vom 25.04.2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612; vom 27.10.2004 II R 22/03, BFHE 208, 55, BStBl II 2005, 301 und vom 14.06.2006 II R 12/05, BFH/NV 2006, 2126).
  • BFH, 08.06.2005 - II R 26/03

    Nicht zur Gegenleistung gehörende "auf dem Grundstück ruhende dauernde Last" i.S.

    Unter diesen Begriff fallen alle Verpflichtungen des Käufers, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (BFH-Urteil vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612, m.w.N.).
  • BFH, 14.06.2006 - II R 12/05

    Kapitalnutzungsmöglichkeit als sonstige Leistung

    Als sonstige Leistungen sind alle Verpflichtungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612; vom 27. Oktober 2004 II R 22/03, BFHE 208, 55, BStBl II 2005, 301).

    Der geldwerte Vorteil besteht in der vorzeitigen Kapitalnutzungsmöglichkeit (BFH-Urteile vom 12. Oktober 1994 II R 4/91, BFHE 176, 56, BStBl II 1995, 69; in BFH/NV 2002, 1612).

    Beim Erwerb eines Grundstücks mit noch zu errichtendem Gebäude kommt allerdings hinsichtlich der Teilzahlungsbeträge, die bei Werkverträgen als Abschlagszahlungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) vereinbart werden, der Ansatz einer sonstigen Leistung in Gestalt der Überlassung der Kapitalnutzungsmöglichkeit an den Unternehmer nicht in Betracht (BFH in BFH/NV 2002, 1612).

  • BFH, 30.03.2009 - II R 62/06

    Sanierungskosten als Gegenleistung bei vertraglich übernommener Verpflichtung zur

    Unter "sonstige Leistungen" fallen nämlich alle Verpflichtungen des Käufers, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (BFH-Urteil vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2004 - II R 22/03

    Grunderwerbsteuer: Gegenleistung durch Baulandsausweisung - revisionsrechtliche

    Als sonstige Leistungen sind alle Verpflichtungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612).
  • BFH, 05.07.2006 - II R 37/04

    Kapitalnutzungsmöglichkeit als sonstige Leistung

    Es hat dabei insbesondere auch die Grundsätze des BFH-Urteils vom 25. April 2002 II R 57/00 (BFH/NV 2002, 1612) beachtet und bei der Zinsberechnung den Baufortschritt berücksichtigt.
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2015 - 15 K 4021/13

    Grunderwerbsteuer

    Als sonstige Leistungen sind alle Verpflichtungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 14.06.2006 - II R 12/05 -, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2006, 2126; BFH, Urteil vom 25.04.2002 - II R 57/00 -, BFH/NV 2002, 1612).
  • FG München, 24.10.2012 - 4 K 691/10

    Städtebaulicher Folgekostenbeitrag als Gegenleistung

    Unter diesen Begriff fallen alle Verpflichtungen des Käufers, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber - weil vertraglich übernommen - gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (BFH-Urteile vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612; und vom 8. Juni 2005 II R 26/03, BFHE 210, 372, BStBl II 2005, 613; jew. m. w. N.).
  • BFH, 27.10.2004 - II R 23/03

    Baulandausweisung durch die Gemeinde als Gegenleistung

    Als sonstige Leistungen sind alle Verpflichtungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612).
  • FG Berlin, 16.12.2004 - 1 K 1192/04

    Grundlagen für die Berechnung der Grunderwerbssteuer; Anrechnung von

    Der in der MaBV getroffenen Regelung kommt für das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung Leitbildfunktion in der Weise zu, dass - nach den Maßstäben der MaBV - insoweit nicht von Vorleistungen des Bestellers gesprochen werden kann, als der Unternehmer seinerseits bereits die in der MaBV genannten (Teil-) Bauleistungen erbracht hat (s. BFH, Urteil vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612).
  • FG Sachsen, 05.05.2004 - 7 K 2162/02

    Grunderwerbsteuer; Vertragliches Wahlrecht des Käufers, bereits vor Übereignung

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2014 - 3 K 413/12

    Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei ergänzendem Flächenerwerb nach dem

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