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   BFH, 25.04.2018 - IV R 8/16   

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https://dejure.org/2018,16458
BFH, 25.04.2018 - IV R 8/16 (https://dejure.org/2018,16458)
BFH, Entscheidung vom 25.04.2018 - IV R 8/16 (https://dejure.org/2018,16458)
BFH, Entscheidung vom 25. April 2018 - IV R 8/16 (https://dejure.org/2018,16458)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GewStG § 2 Abs 1, GewStG § 2 Abs 5, GewStG § 5 Abs 1 S 3, GewStG § 10, GewStG § 11 Abs 1 S 3 Nr 1, GewStG § 11 Abs 2, GewStG § 14 S 1, GewStG § 14 S 3, GewStG VZ 2009, BGB § 738
    Gewährung des vollen Gewerbesteuerfreibetrags auch bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums

  • Bundesfinanzhof

    Gewährung des vollen Gewerbesteuerfreibetrags auch bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums

  • IWW

    § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG)... , § 2 Abs. 5 GewStG, § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG, § 5 GewStG, R 11.1 der Gewerbesteuer-Richtlinien 2009, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 14 Satz 1 GewStG, § 14 Satz 3 GewStG, § 2 GewStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG, § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG, § 738 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG, § 4 EStG, § 7 GewStG, § 10 GewStG, §§ 8, 9 GewStG, § 11 Abs. 1 Satz 1 GewStG, § 11 Abs. 2 GewStG, § 5 Abs. 2 GewStG, § 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG, § 8 GewStG, § 9 GewStG, § 738 BGB, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages gegen den letzten verbliebenen Gesellschafter einer Personengesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Gewährung des vollen Gewerbesteuerfreibetrags auch bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums

  • rewis.io

    Gewährung des vollen Gewerbesteuerfreibetrags auch bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages gegen den letzten verbliebenen Gesellschafter einer Personengesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Gewährung des vollen Gewerbesteuerfreibetrags auch bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewährung des vollen GewSt-Freibetrags auch bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Von der GbR zum Einzelunternehmen - und der Gewerbesteuerfreibetrag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gewährung des vollen Freibetrags auch bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Freibetrag beim Ausscheiden von Gesellschaftern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gewährung des vollen Gewerbesteuerfreibetrags auch bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewährung des vollen Gewerbesteuerfreibetrags auch bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuerfreibetrag bei Austritt des Gesellschafters

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 11 Abs 1 S 3 Nr 1, GewStG § 5 Abs 1 S 3, GewStG § 2 Abs 5
    Personengesellschaft, Anwachsung, Freibetrag, Aufteilung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 261, 175
  • BB 2018, 1494
  • BB 2018, 2405
  • DB 2018, 1503
  • BStBl II 2018, 484
  • NZG 2018, 1400
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.08.1993 - IV R 133/90

    Im Erhebungszeitraum des Rechtsformwechsels ist bei der Ermittlung des

    Auszug aus BFH, 25.04.2018 - IV R 8/16
    Ein Unternehmensübergang bei einem Gewerbebetrieb, der mehrere Unternehmer hat, insbesondere also bei Personengesellschaften, liegt aber nicht vor, solange ihn mindestens einer der bisherigen Unternehmer fortführt, d.h. solange die Unternehmeridentität hinsichtlich des fortgeführten Unternehmens wenigstens teilweise (partielle Unternehmeridentität) bestehen bleibt (BFH-Urteil vom 26. August 1993 IV R 133/90, BFHE 172, 507, BStBl II 1995, 791).

    Bis zum Rechtsformwechsel ist die Personengesellschaft gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer, ungeachtet des Umstands, dass dieser die Unternehmereigenschaft fehlt und die Gesellschafter die (Mit-)Unternehmer des Gewerbebetriebs sind (BFH-Urteile in BFHE 172, 507, BStBl II 1995, 791, und in BFHE 220, 495, BStBl II 2008, 742).

    d) Der Wechsel des Steuerschuldners (§ 5 GewStG) bedingt allerdings, dass dem jeweiligen Steuerschuldner nur der Teil der Steuerschuld zugerechnet werden kann, der auf die Dauer seiner persönlichen Steuerpflicht entfällt (BFH-Urteile vom 17. Februar 1989 III R 36/85, BFHE 156, 502, BStBl II 1989, 664, und in BFHE 172, 507, BStBl II 1995, 791, jeweils für den umgekehrten Fall der Einbringung).

    Die Vorschriften über die Ermittlung des Gewerbeertrags knüpfen mithin unmittelbar an die Bestimmung des Steuergegenstands in § 2 GewStG und damit an die sachliche Steuerpflicht an (BFH-Urteil in BFHE 172, 507, BStBl II 1995, 791).

    Soweit der Senat in dem Urteil in BFHE 172, 507, BStBl II 1995, 791 in einem obiter dictum eine andere Rechtsauffassung vertreten hat, hält er daran nicht mehr fest.

  • BFH, 03.04.2008 - IV R 54/04

    Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört zum Gewerbeertrag

    Auszug aus BFH, 25.04.2018 - IV R 8/16
    Mit dem Begriff "gewerbliches Unternehmen" werden nicht nur die sachlichen Grundlagen des Betriebs und die mit ihnen ausgeübte Tätigkeit angesprochen, sondern auch deren Beziehung zu dem oder den Unternehmern des Betriebs (BFH-Urteil vom 3. April 2008 IV R 54/04, BFHE 220, 495, BStBl II 2008, 742).

    Bis zum Rechtsformwechsel ist die Personengesellschaft gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer, ungeachtet des Umstands, dass dieser die Unternehmereigenschaft fehlt und die Gesellschafter die (Mit-)Unternehmer des Gewerbebetriebs sind (BFH-Urteile in BFHE 172, 507, BStBl II 1995, 791, und in BFHE 220, 495, BStBl II 2008, 742).

  • FG Sachsen, 13.01.2016 - 8 K 863/14

    Berücksichtigung des gesamten Freibetrags bei der Festsetzung des

    Auszug aus BFH, 25.04.2018 - IV R 8/16
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 13. Januar 2016 8 K 863/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07

    Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten

    Auszug aus BFH, 25.04.2018 - IV R 8/16
    Dafür spricht nicht nur die Bestimmtheit hinsichtlich des Inhaltsadressaten (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 2010 IV R 67/07, Rz 21 ff.), sondern auch der Umstand, dass für das Jahr des Formwechsels in jedem Fall zwei Gewinne i.S. des § 4 EStG zu ermitteln sind, die nach § 7 GewStG auch den jeweiligen Gewerbeertrag bestimmen (BFH-Urteil vom 13. Oktober 2005 IV R 55/04, BFHE 211, 387, BStBl II 2006, 404, unter I.2.).
  • BFH, 13.10.2005 - IV R 55/04

    Wirksamkeit einer Prüfungsanordnung, die an eine durch Ausscheiden des vorletzten

    Auszug aus BFH, 25.04.2018 - IV R 8/16
    Dafür spricht nicht nur die Bestimmtheit hinsichtlich des Inhaltsadressaten (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 2010 IV R 67/07, Rz 21 ff.), sondern auch der Umstand, dass für das Jahr des Formwechsels in jedem Fall zwei Gewinne i.S. des § 4 EStG zu ermitteln sind, die nach § 7 GewStG auch den jeweiligen Gewerbeertrag bestimmen (BFH-Urteil vom 13. Oktober 2005 IV R 55/04, BFHE 211, 387, BStBl II 2006, 404, unter I.2.).
  • BFH, 17.02.1989 - III R 36/85

    1. Ende der Gewerbesteuerpflicht bei Einbringung des Einzelunternehmens in eine

    Auszug aus BFH, 25.04.2018 - IV R 8/16
    d) Der Wechsel des Steuerschuldners (§ 5 GewStG) bedingt allerdings, dass dem jeweiligen Steuerschuldner nur der Teil der Steuerschuld zugerechnet werden kann, der auf die Dauer seiner persönlichen Steuerpflicht entfällt (BFH-Urteile vom 17. Februar 1989 III R 36/85, BFHE 156, 502, BStBl II 1989, 664, und in BFHE 172, 507, BStBl II 1995, 791, jeweils für den umgekehrten Fall der Einbringung).
  • BFH, 19.12.2019 - IV R 8/17

    Wegfall der Unternehmensidentität kann zu abgekürztem Erhebungszeitraum führen;

    Die Steuerpflicht gemäß § 14 Satz 3 GewStG knüpft daher ausschließlich an die sachliche Steuerpflicht und nicht an die persönliche Steuerpflicht (= Steuerschuldnerschaft) an (z.B. BFH-Urteil vom 25.04.2018 - IV R 8/16, BFHE 261, 175, BStBl II 2018, 484, Rz 16).

    Ein solcher ist nur anzunehmen, wenn alle Mitunternehmer der das Unternehmen fortführenden Personengesellschaft ausscheiden (z.B. BFH-Urteil in BFHE 180, 455, BStBl II 1997, 179, unter 2.a bb, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 261, 175, BStBl II 2018, 484, Rz 18).

  • FG Münster, 18.10.2018 - 10 K 4079/16

    Gewerbesteuer: Gewährung des Gewerbesteuerfreibetrags nach Begründung einer

    Nach § 14 GewStG ist der Gewerbesteuermessbetrag nicht anknüpfend an die Steuerschuldnerschaft nach § 5 Abs. 1 GewStG (persönliche Steuerpflicht), sondern nach der sachlichen Steuerpflicht festzusetzen (BFH-Urteil vom 25.04.2018 - IV R 8/16, BStBl II 2018, 484).

    Der Freibetrag bezieht sich nicht auf den von einem bestimmten Steuersubjekt bezogenen Gewinn oder Gewinnanteil, sondern auf den Ertrag, den der vom jeweiligen Rechtsträger losgelöste Gewerbebetrieb an sich erwirtschaftet hat (BFH-Urteil vom 25.04.2018 IV R 8/16, BFH/NV 2018, 890).

  • FG Münster, 05.11.2021 - 14 K 2364/21

    Vortragsfähiger Gewerbeverlust einer GmbH geht anteilig auf atypisch stille

    Auch nach der Rechtsprechung des BFH sind Unternehmer eines Gewerbebetriebs, der zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehört, die Gesellschafter der Personengesellschaft und nicht etwa die Personengesellschaft als solche (BFH, Urteile vom 25.04.2018 IV R 8/16,BStBl II 2018, 484, vom 26.08.1993 IV R 133/90, BStBl II 1995, 791 m. w. Nachw.).
  • FG Düsseldorf, 20.07.2022 - 10 K 686/20

    Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer bei Einkünften aus Gewerbebetrieb als

    Die Steuerpflicht gemäß § 14 Satz 3 GewStG knüpft daher ausschließlich an die sachliche Steuerpflicht und nicht an die persönliche Steuerpflicht (= Steuerschuldnerschaft) an (z.B. BFH-Urteil vom 25.4.2018 IV R 8/16, BStBl II 2018, 484, Rz 16).

    Ein Unternehmensübergang bei einem Gewerbebetrieb, der mehrere Unternehmer hat, insbesondere also bei Personengesellschaften, liegt aber nicht vor, solange ihn mindestens einer der bisherigen Unternehmer fortführt, d.h. solange die Unternehmeridentität hinsichtlich des fortgeführten Unternehmens wenigstens teilweise (partielle Unternehmeridentität) bestehen bleibt (BFH-Urteil vom 25.4.2018 IV R 8/16, BStBl II 2018, 484, juris Rz. 18).

  • FG Münster, 23.08.2022 - 15 K 52/19

    Einkommensteuer/Gewerbesteuer - Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine

    Eine Umdeutung des Verwaltungsakts dahin, dass dieser an den Rechtsnachfolger gerichtet ist, kommt nicht in Betracht, selbst wenn er diesem zugegangen ist und der Rechtsnachfolger den Inhalt als für sich bestimmt zur Kenntnis genommen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteile vom 25.4.2018 IV R 8/16, BFHE 261, 175, BStBl II 2018, 484; vom 6.9.2017 IV R 1/16, BFH/NV 2018, 206; vom 13.10.2016 IV R 20/14, BFH/NV 2017, 475).
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