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   BFH, 25.05.1966 - II 56/62   

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https://dejure.org/1966,1433
BFH, 25.05.1966 - II 56/62 (https://dejure.org/1966,1433)
BFH, Entscheidung vom 25.05.1966 - II 56/62 (https://dejure.org/1966,1433)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 1966 - II 56/62 (https://dejure.org/1966,1433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 660
  • BStBl III 1966, 574
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62

    Verkehrsfinanzgesetz

    Auszug aus BFH, 25.05.1966 - II 56/62
    Der Revision ist zuzugeben, daß die Anwendung der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Satz 2 BefStG, die eine hinreichend bestimmte Legaldefinition des Nachbarortslinienverkehrs enthält (vgl. dazu das Bundesverfassungsgericht -- BVerfG -- im Beschluß vom 2. Juni 1964--2 BvL 23/62, BStBl 1964 I S. 528, insbesondere S. 530), neben der Erlaubnis für den Linienverkehr und der einem Ortslinienverkehr entsprechenden Häufigkeit, Regelmäßigkeit und Tarifgestaltung des Nachbarortsverkehrs weiterhin voraussetzt, die im Linienverkehr angefahrenen Gemeinden müßten wirtschaftlich und verkehrsmäßig eng verbunden sein, und es insoweit auch der besonderen Feststellung dieser Verbundenheit bedarf.
  • BFH, 21.12.1966 - II 149/63

    Nachweis einer Steuerumgehungsabsicht bei der Beurkundung eines

    Das FG kam in dem auszugsweise in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1964 Nr. 79 S. 68 veröffentlichem Urteil II 56/62 vom 5. September 1963 zu dem Ergebnis, daß auch die Urkunde vom 1. Juni 1959 genehmigt worden sei und ein Dissens oder Irrtum im Sinne des § 119 BGB nicht vorliege.
  • FG Köln, 27.04.2000 - 5 K 4668/98

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

    Der BFH hat im Urteil v. 29.9.1971 (a.a.O.) die Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG (§ 17 GrEStG a.F.) abgelehnt, wenn auf Veranlassung der Ersterwerberin später deren Mehrheitsgesellschafter das übertragene Grundstück erwirbt und Aufhebung und nunmehrige Übertragung in einer Urkunde abgefaßt werden (vgl. auch FG des Saarlandes v. 5.9.1963 II 56/62, EFG 1964, 68).
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