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   BFH, 25.05.1992 - VI R 46/90   

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https://dejure.org/1992,17180
BFH, 25.05.1992 - VI R 46/90 (https://dejure.org/1992,17180)
BFH, Entscheidung vom 25.05.1992 - VI R 46/90 (https://dejure.org/1992,17180)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 1992 - VI R 46/90 (https://dejure.org/1992,17180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wertung von Aufwendungen eines Arbeitgebers für Betriebsveranstaltungen als Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.05.1992 - VI R 85/90

    Aufwendungen bei Betriebsveranstaltungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 25.05.1992 - VI R 46/90
    Der Senat hat mit Urteil VI R 85/90 vom heutigen Tage (BFHE 167, 542, BStBl II 1992, 655) entschieden, daß bei Aufwendungen des Arbeitgebers anläßlich einer Betriebsveranstaltung Arbeitslohn i. S. des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG vorliegt und ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers an der Zuwendung eines Vorteils nicht mehr gegeben ist, wenn der dem einzelnen Arbeitnehmer zugewendete Vorteil den Betrag von 150 DM überschreitet.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil VI R 85/90.

  • BFH, 21.02.1986 - VI R 21/84

    Überlassene Theaterkarte für Theaterbesuch anläßlich einer Betriebsveranstaltung

    Auszug aus BFH, 25.05.1992 - VI R 46/90
    Doch lasse sich nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) für die Üblichkeit eine bezifferbare Obergrenze je Arbeitnehmer nicht festlegen; vielmehr sei auf die Gesamtwürdigung der Umstände im Einzelfall abzustellen (vgl. Urteile vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529, 531; vom 21. Feburar 1986 VI R 21/84, BFHE 146, 87, BStBl II 1986, 406, 407; Abschn. 29 Abs. 4 Sätze 3 und 4 LStR 1987).
  • BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82

    Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn;

    Auszug aus BFH, 25.05.1992 - VI R 46/90
    Doch lasse sich nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) für die Üblichkeit eine bezifferbare Obergrenze je Arbeitnehmer nicht festlegen; vielmehr sei auf die Gesamtwürdigung der Umstände im Einzelfall abzustellen (vgl. Urteile vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529, 531; vom 21. Feburar 1986 VI R 21/84, BFHE 146, 87, BStBl II 1986, 406, 407; Abschn. 29 Abs. 4 Sätze 3 und 4 LStR 1987).
  • BFH, 06.02.1987 - VI R 24/84

    1. Aufwendungen für zweitägigen Betriebsausflug mit Übernachtung als Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 25.05.1992 - VI R 46/90
    Der BFH habe in einem Urteil vom 6. Februar 1987 VI R 24/84 (BFHE 149, 172, BStBl II 1987, 355) Aufwendungen von nur 200 DM je Teilnehmer als Arbeitslohn gewertet.
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