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   BFH, 25.05.1999 - VIII R 54/98   

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https://dejure.org/1999,9286
BFH, 25.05.1999 - VIII R 54/98 (https://dejure.org/1999,9286)
BFH, Entscheidung vom 25.05.1999 - VIII R 54/98 (https://dejure.org/1999,9286)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 1999 - VIII R 54/98 (https://dejure.org/1999,9286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundstücksschenkung - Privatvermögen des Komplementärs - Privatvermögen der Kommanditistin - Grundschuld als Betriebsschuld - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Gewerblicher Verlust - Entnahmegewinn - Schuldübernahme im privaten Bereich

  • Judicialis

    EStG § 4; ; EStG § ... 15; ; EStG § 16; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 118 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 119 Nr. 3; ; HGB § 172 Abs. 4; ; HGB § 149; ; HGB § 155; ; HGB § 161 Abs. 2; ; HGB § 128; ; BGB § 733

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung; vollbeendete KG - nachträglicher Sonderbetriebsaufwand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 15
    Betriebsschuld; Gewinnermittlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.08.1996 - VIII R 36/95

    Aufgabegewinn bei unerwarteter Bürgschaftsinanspruchnahme

    Auszug aus BFH, 25.05.1999 - VIII R 54/98
    Denn ein nicht oder nur teilweise werthaltiger Rückgriffsanspruch hätte sich bei einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßten Zahlung der Klägerin gewinnmindernd oder verlust- erhöhend ausgewirkt (vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juli 1990 IV R 37/89, BFHE 162, 30, BStBl II 1991, 64; vom 1. August 1996 VIII R 36/95, BFH/NV 1997, 216).
  • BFH, 14.12.1995 - IV R 106/94

    Keine Auswirkungen von nachträglichen Einlagen eines beschränkt haftenden

    Auszug aus BFH, 25.05.1999 - VIII R 54/98
    a) Sollte die Klägerin zu Nachschußzahlungen verpflichtet gewesen sein, würde dies --nach Abschluß der Liquidation und Vollbeendigung der Gesellschaft-- zu einem nachträglichen Sonderbetriebsaufwand der Klägerin führen, soweit diese im Innenverhältnis zur Begleichung der Schuld nicht verpflichtet war und soweit ihr ein Rückgriffsanspruch gegen die Mitgesellschafter zusteht, der nicht durchsetzbar ist (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1995 IV R 106/94, BFHE 179, 368, BStBl II 1996, 226, unter III. 4. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 12.07.1990 - IV R 37/89

    Zeitpunkt der Gewinnminderung bei Bürgschaft eines Kommanditisten für KG

    Auszug aus BFH, 25.05.1999 - VIII R 54/98
    Denn ein nicht oder nur teilweise werthaltiger Rückgriffsanspruch hätte sich bei einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßten Zahlung der Klägerin gewinnmindernd oder verlust- erhöhend ausgewirkt (vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juli 1990 IV R 37/89, BFHE 162, 30, BStBl II 1991, 64; vom 1. August 1996 VIII R 36/95, BFH/NV 1997, 216).
  • BFH, 07.05.2015 - IX B 146/14

    Prozesskosten wegen Einlagenrückgewähr bei vermögensverwaltender

    Eine Zahlung auf den Haftungsanspruch nach § 171 Abs. 1  1. Halbsatz, § 172 Abs. 4 HGB zugunsten einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft erzeugt zudem beim Gesellschafter steuerlich grundsätzlich Wirkung erst bei Liquidation der Gesellschaft oder Veräußerung der Gesellschaftsanteile, als sie die anteiligen Anschaffungskosten für die von der vermögensverwaltenden Personengesellschaft gehaltenen Wirtschaftsgüter erhöht (vgl. für den betrieblichen Bereich BFH-Urteile vom 4. Juli 1974 IV R 166/70, BFHE 113, 30, BStBl II 1974, 677, und vom 25. Mai 1999 VIII R 54/98, BFH/NV 1999, 1593, unter 2.).
  • FG Hamburg, 23.05.2000 - I 30/98

    Haftung ehemaliger Kommanditisten

    Dies gilt sowohl nach den Zahlen des vorgelegten Jahresabschlusses als auch nach den Ergebnissen der Betriebsprüfung (zur steuerlichen Behandlung der Haftungszahlung als nachträglicher Sonderbetriebsaufwand vgl. BFH vom 25. Mai 1999 VIII R 54/98, BFH/NV 1999, 1539 ).
  • BFH, 03.04.2000 - I B 107/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Er ist mithin namentlich dann verletzt, wenn die Entscheidung des Gerichts auf der Verwertung von Unterlagen beruht, die weder in der mündlichen Verhandlung oder einem Erörterungstermin angesprochen worden sind noch sich in den den Beteiligten zugänglichen Akten befinden (BFH-Urteil vom 25. Mai 1999 VIII R 54/98, BFH/NV 1999, 1593).
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