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   BFH, 25.06.1991 - IX R 137/86   

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https://dejure.org/1991,1504
BFH, 25.06.1991 - IX R 137/86 (https://dejure.org/1991,1504)
BFH, Entscheidung vom 25.06.1991 - IX R 137/86 (https://dejure.org/1991,1504)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 1991 - IX R 137/86 (https://dejure.org/1991,1504)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 551
  • NJW 1992, 2504
  • BB 1991, 1998
  • BB 1992, 478
  • DB 1991, 2112
  • BStBl II 1991, 872
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 01.08.1990 - II R 46/88

    Zur Annahme einer wirtschaftlichen Einheit, wenn mehrere Wohnungseigentumsrechte

    Auszug aus BFH, 25.06.1991 - IX R 137/86
    Auch bewertungsrechtlich bilden beide Wohnungseigentumsrechte in einem solchen Falle nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die wirtschaftliche Einheit "Einfamilienhaus" (Urteile vom 23. Februar 1979 III R 73/77, BFHE 128, 83, BStBl II 1979, 547; vom 1. August 1990 II R 46/88, BFHE 161, 172, BStBl II 1990, 1016).
  • BFH, 23.02.1979 - III R 73/77

    Eigentumswohnung - Wirtschaftliche Einheit - Zusammenlegung zweier Wohnungen

    Auszug aus BFH, 25.06.1991 - IX R 137/86
    Auch bewertungsrechtlich bilden beide Wohnungseigentumsrechte in einem solchen Falle nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die wirtschaftliche Einheit "Einfamilienhaus" (Urteile vom 23. Februar 1979 III R 73/77, BFHE 128, 83, BStBl II 1979, 547; vom 1. August 1990 II R 46/88, BFHE 161, 172, BStBl II 1990, 1016).
  • BFH, 30.04.1985 - IX R 49/84

    Voraussetzungen der erhöhten AfA nach § 7 b

    Auszug aus BFH, 25.06.1991 - IX R 137/86
    Die Unterscheidung, ob ein nach § 7b EStG begünstigtes Objekt als Einfamilienhaus mit einer Wohnung oder als ein Zweifamilienhaus mit zwei Wohnungen zu beurteilen ist, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. April 1985 IX R 49/84 (BFHE 144, 36, BStBl II 1985, 513) nach der tatsächlichen baulichen Gestaltung des Objekts im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung getroffen.
  • BFH, 13.03.1984 - IX R 8/79

    Herstellungskosten - Erhöhte Absetzungen - Geltendmachung - In Berlin (West)

    Auszug aus BFH, 25.06.1991 - IX R 137/86
    Dementsprechend hat er den Begriff "Eigentumswohnung" bereits in seinem zu § 14a Abs. 1 des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) 1970 ergangenen Urteil vom 13. März 1984 IX R 8/79 (BFHE 141, 193, BStBl II 1984, 578) definiert, das für den Streitfall im übrigen nicht einschlägig ist.
  • BFH, 27.10.1998 - X R 157/95

    Eigentumswohnung i.S. des § 10 e EStG

    Mit dem Begriff der Eigentumswohnung, der im EStG ebenfalls nicht definiert ist, nimmt § 10e EStG auf einen zivilrechtlichen Begriff Bezug; danach ist eine Eigentumswohnung eine Wohnung, an der nach den Vorschriften des ersten Teils des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) entweder durch vertragliche Einräumung (§ 3 WEG) oder durch Teilung (§ 8 WEG) Wohnungseigentum begründet ist (§ 12 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes; vgl. zu § 7b EStG: BFH-Urteil vom 25. Juni 1991 IX R 137/86, BFHE 164, 551, BStBl II 1991, 872).
  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92

    Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel

    Dies ist indes erst der Fall, wenn etwa rechtlich selbständige Einheiten baulich umgestaltet und fortan als eine Wohnung genutzt werden (BFH-Urteile vom 1. August 1990 II R 46/88, BFHE 161, 172, BStBl II 1990, 1016; vom 23. Februar 1979 III R 73/77, BFHE 128, 83, BStBl II 1979, 547; vom 25. Juni 1991 IX R 137/86, BFHE 164, 551 [BFH 25.06.1991 - IX R 137/86], BStBl II 1991, 872 betreffend § 7b EStG).
  • BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90

    Errichtung einer einheitlichen Wohnung durch Inhaber von zwei

    Hiermit übereinstimmend bildet eine zwei Eigentumsrechte umfassende einheitliche Wohnung nur eine Eigentumswohnung i. S. von § 7 b Abs. 1 EStG (BFH-Urteil vom 25. Juni 1991 IX R 137/86, BFHE 164, 551, BStBl II 1991, 872).
  • FG München, 25.06.1997 - 1 K 278/95

    Bestimmung des Begriffs "Wohnung" im Sinne des Einkommensteuergesetz; Steuerliche

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  • BFH, 18.02.1993 - X B 154/92

    Begriff der eigentumswohnung bei der erhöhten Absetzung von der Einkommensteuer

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn bereits der Veräußerer beide Wohnungseigentumsrechte zu einer Wohnung vereinigt hatte und die Wohnung zum Zeitpunkt der Anschaffung nur noch formalrechtlich Gegenstand zweier Wohnungseigentumsrechte war (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1991 IX R 137/86, BFHE 164, 551 [BFH 25.06.1991 - IX R 137/86], BStBl II 1991, 872 m.w.N.).
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