Rechtsprechung
BFH, 25.06.1997 - VIII B 35/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Umfang der allgemeinen Mitwirkungspflichten der Beteiligten bei der Abgabe von Steuererklärungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (24)
- BFH, 29.10.2013 - VIII R 27/10
Festsetzungsverjährung bei leichtfertig unrichtiger Gewinnermittlung durch …
aa) Zwar hat der BFH in Zusammenhang mit der Änderungsvorschrift des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO wiederholt hervorgehoben, dass der Steuerpflichtige verpflichtet ist, die von seinem steuerlichen Berater vorbereitete Erklärung darauf zu überprüfen, ob sie alle Angaben tatsächlicher Art enthält und diesen Verschuldensmaßstab auch auf das Vorliegen einer leichtfertigen Steuerverkürzung nach § 378 AO übertragen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juni 1997 VIII B 35/96, BFH/NV 1998, 8, m.w.N.).Die gegenteilige Auffassung, nach der dem Steuerpflichtigen bei der Anwendung des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO das Verschulden seines Steuerberaters jedenfalls nach steuerrechtlichen Grundsätzen zugerechnet werden soll (Senatsbeschluss in BFH/NV 1998, 8; Senatsurteil in HFR 2006, 115 "Zurechnung der Steuerverkürzung durch den Berater"), findet im Gesetzeswortlaut keine Stütze und ist mit den aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleiteten Anforderungen an die Bestimmtheit von Eingriffsrecht nicht zu vereinbaren.
- BFH, 19.12.2002 - IV R 37/01
Verlängerte Festsetzungsfrist bei Steuerverkürzung
Von Bedeutung ist dann nur, ob der steuerliche Berater im Hinblick auf den Inhalt der Steuererklärung als Erfüllungsgehilfe des Steuerpflichtigen anzusehen ist, selbst wenn nur dieser eine Erklärung mit wahrem Inhalt abgeben kann und deshalb die von seinem steuerlichen Berater vorbereitete Erklärung überprüfen muss (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1997 VIII B 35/96, BFH/NV 1998, 8).Leichtfertigkeit bedeutet nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 2000 II B 123/99, BFH/NV 2001, 738; vom 17. März 2000 VII B 39/99, BFH/NV 2000, 1180, und in BFH/NV 1998, 8) einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, aber im Gegensatz dazu auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abstellt.
- BGH, 27.09.2002 - 5 StR 97/02
Umsatzsteuerhinterziehung (Vollendung; Scheinfirmen; Vorsteuererstattungen; …
Zweck der eigenhändigen Unterschrift im Sinne von § 150 Abs. 3 AO ist nach ständiger Rechtsprechung nämlich die erkennbare Übernahme der Verantwortung für die der Erklärung zugrundeliegenden tatsächlichen Angaben durch den Steuerpflichtigen (vgl. BFH/NV 1998, 8; BFH BStBl II 1999, 203, 204).
- BFH, 14.01.1998 - X R 84/95
Festsetzungsfrist bei nicht unterschriebener Steuererklärung
Durch die auf dem Erklärungsvordruck geleistete Unterschrift wird sichergestellt, daß er sich über die Lückenlosigkeit und die Richtigkeit der ggf. von einer dritten Person, insbesondere einem steuerlichen Berater, vorgenommenen Eintragungen und den Umfang der im Vordruck vorgesehenen Angaben vergewissern kann (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juni 1971 VII R 75/68, BFHE 103, 18, BStBl II 1971, 726, m.w.N. der Rechtsprechung; vom 8. Juli 1983 VI R 80/81, BFHE 139, 158, BStBl II 1984, 13; zuletzt BFH-Beschluß vom 25. Juni 1997 VIII B 35/96, BFH/NV 1998, 8;… Trzaskalik, a.a.0., § 150 AO 1977 Rdnr. 35 ff.). - BFH, 27.09.2006 - IV R 7/06
Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung gemäß § 4 Abs. 2 …
Im Falle der Nichtunterrichtung würde die Nichterfassung auf einem Verschulden des Klägers beruhen und im Falle der unzutreffenden sachlichen Behandlung müsste sich der Kläger das Verschulden des Steuerberaters gemäß § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zurechnen lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1997 VIII B 35/96, BFH/NV 1998, 8, unter 2. der Gründe). - BayObLG, 01.03.2002 - 4St RR 2/02
Überlassung eines Blankoformulars für Einkommensteuererklärung - leichtfertiges …
Leichtfertigkeit bezeichnet einen erhöhten Grad an Fahrlässigkeit, der mit grober Fahrlässigkeit gleichzusetzen ist und auch bei unbewusster Fahrlässigkeit gegeben sein kann (vgl. dazu z.B. BGH NStZ 1988, 276; BFH/NV 1998, 8; BayObLG BB 1971, 1544; ZfZ 1968, 246).Ferner soll sichergestellt werden, dass sich der Steuerpflichtige über die Lückenlosigkeit und Richtigkeit der gegebenenfalls von einem Dritten, also insbesondere von seinem steuerlichen Berater vorgenommenen Eintragungen und den Umfang der im Vordruck vorgesehenen Angaben vergewissert hat (st. Rspr. vgl. Z.B. BFH BStB1 11 1999, 203; BFH/NV 1998, 8; BStBl II 1987, 77; 1984, 13, 436 jeweils m.w.N.).
Zudem hatten sie dabei zu kontrollieren, ob er alle im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellten und auf einen ganz bestimmten Vorgang bezogenen Fragen beachtet hatte (vgl. dazu etwa BFH/NV 1998, 8; BFHE 181, 252; 165, 454 jeweils m.w.N.).
- FG München, 16.10.2012 - 9 K 1226/12
Kindergeld; leichtfertige Steuerverkürzung; Festsetzungsverjährung
Ein derartiges Verschulden liegt demnach vor, wenn ein Steuerpflichtiger nach den Gegebenheiten des Einzelfalls und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, den aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen sich im konkreten Fall ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - 25. Juni 1997 VIII B 35/96, BFH/NV 1998, 8). - BFH, 28.08.2008 - VII B 240/07
Haftung des Geschäftsführers wegen Überwachungsverschuldens bei Beauftragung …
In den vom FG in Bezug genommenen Entscheidungen vom 30. August 1994 VII R 101/92 (BFHE 175, 509, BStBl II 1995, 278), vom 20. April 2006 VII B 163/05 (…BFH/NV 2006, 1439) und vom 25. Juni 1997 VIII B 35/96 (BFH/NV 1998, 8), aber auch in dem in der Beschwerde zur Begründung der Divergenz genannten Beschluss in BFH/NV 2004, 1363 hat der BFH ausgeführt, dass dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner zwar ein Verschulden des steuerlichen Beraters der GmbH bei der Fertigung von Steuererklärungen nicht zugerechnet werden kann. - FG Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 K 173/99
Mittelpunkt der Lebensinteressen eines sowohl in Deutschland als auch in der USA …
Diese würde zwar vorliegend gemäß §§ 169 Abs. 2 Satz 2, 170 Abs. 2 Nr. 1, 171 Abs. 5 AO zur Einhaltung der Festsetzungsfrist (fünf Jahre) bei Erlass des Änderungsbescheids ausreichen, ob aber dem Kläger der subjektive Tatbestand in Form grober Fahrlässigkeit (BFH-Beschluss vom 25. Juni 1997 VIII B 35/96, BFH/NV 1998, 8) bei Abgabe der Erbschaftsteuererklärungen 1992 nachgewiesen werden kann, erscheint in Anbetracht der komplizierten Rechtslage zweifelhaft. - BFH, 17.03.2000 - VII B 39/99
Leichtfertige Branntweinsteuerverkürzung
Leichtfertigkeit bedeutet nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1997 VIII B 35/96, BFH/NV 1998, 8, m.w.N.) einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, aber im Gegensatz hierzu auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abstellt. - FG Schleswig-Holstein, 14.02.2008 - 5 K 282/04
Umfang der Änderung von Einkommensteuerbescheiden
- BFH, 16.06.2009 - XI B 119/08
Verfahrensfehler in Form eines Überraschungsurteils - Zulassung der Revision …
- BFH, 29.08.2001 - X B 36/01
Verfahrensmangel - Rechtliches Gehör - Tatsachenfeststellung - Begründungspflicht …
- BFH, 14.12.2000 - II B 123/99
Leichtfertige Steuerverkürzung durch Gestaltungsmissbrauch
- FG Köln, 07.08.2002 - 11 K 406/02
Grobes Verschulden bei neuer Tatsache
- BFH, 24.05.2005 - X B 170/04
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtgewährung von …
- BFH, 03.04.2001 - X B 87/00
Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen der Bezeichnung …
- FG Nürnberg, 15.01.2003 - V 293/00
Lohnsteuerhaftung für Arbeitsleistung durch Mitglieder eines Maschinen- und …
- FG Baden-Württemberg, 14.12.2009 - 10 K 2140/08
Tatsache i.S. des § 173 Abs 1 AO - Amtsermittlungspflicht bei Erstellung der …
- FG Köln, 06.02.2001 - 8 K 7667/94
Notwendiger Inhalt einer Steuererklärung und Wirkung einer nicht unterschriebenen …
- FG Bremen, 14.12.2018 - 2 K 133/18
Erstattung von überzahltem Kindergeld i.R.d. Festsetzung von Kindergeld bei …
- FG München, 25.10.2007 - 14 K 4182/05
Haftung des Geschäftsführers bei Abgabe falscher Steuererklärung
- FG Münster, 29.10.2021 - 12 K 19/14
Verlängerung der Festsetzungsfrist durch Begehung einer leichtfertigen …
- FG München, 15.05.2007 - 9 V 619/07
Nichterklärung einer BfA-Rente über viele Jahre hinweg als Steuerhinterziehung