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   BFH, 25.06.2002 - IX R 61/01   

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https://dejure.org/2002,10140
BFH, 25.06.2002 - IX R 61/01 (https://dejure.org/2002,10140)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2002 - IX R 61/01 (https://dejure.org/2002,10140)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - IX R 61/01 (https://dejure.org/2002,10140)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Werbungskosten - Abzug - Ferienwohnung - Einkünfte - Vermietung - Selbstnutzung - Möglichkeit - Überschusserzielungsabsicht

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § ... 2 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ferienwohnungen; Aufwendungen, die auf Leerstandszeiten entfallen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Ferienwohnung; Leerstandszeiten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - IX R 61/01
    Dies gilt --wie der Senat in seinem Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden hat-- auch dann, wenn die Steuerpflichtigen --wie im Streitfall-- die Ferienwohnung in Eigenregie und nicht durch Einschalten eines Dritten vermieten.

    Die Steuerpflichtigen tragen insoweit die Feststellungslast (BFH-Urteil in BFHE 197, 151).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die Gründe des Urteils in BFHE 197, 151.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - IX R 61/01
    Kennzeichnend für die Einkunftsarten ist, wie der Große Senat des BFH im Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (1)) ausgeführt hat, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen.

    a) Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2.); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (Beschluss in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (2)).

  • BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98

    Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - IX R 61/01
    Dieser Grundsatz gilt auch beim Vermieten von Ferienwohnungen, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (z.B. BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).

    Allein aus der Zahl der Vermietungstage lässt sich kein allgemeingültiger Erfahrungssatz ableiten, dass die Vermietungstätigkeit nicht auf Dauer angelegt ist und die Steuerpflichtigen die Wohnung auch selbst nutzen (BFH-Urteil in BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, unter II. 2.).

  • BFH, 30.07.1991 - IX R 49/90

    Werbungskosten eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - IX R 61/01
    Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage, mit der die Kläger unter anderem vortrugen, sie hätten die Ferienwohnung zu keinem Zeitpunkt im Streitjahr genutzt, wies das Finanzgericht (FG) unter Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Juli 1991 IX R 49/90 (BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27) und vom 25. Juni 1991 IX R 7/85 (BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24) ab.
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - IX R 61/01
    b) Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - IX R 61/01
    a) Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2.); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (Beschluss in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (2)).
  • BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83

    Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - IX R 61/01
    Die Überschusserzielungsabsicht kann erst nachträglich einsetzen und auch wieder wegfallen (BFH-Urteil vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774, m.w.N.).
  • BFH, 25.06.1991 - IX R 7/85

    Nutzungswert eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - IX R 61/01
    Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage, mit der die Kläger unter anderem vortrugen, sie hätten die Ferienwohnung zu keinem Zeitpunkt im Streitjahr genutzt, wies das Finanzgericht (FG) unter Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Juli 1991 IX R 49/90 (BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27) und vom 25. Juni 1991 IX R 7/85 (BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24) ab.
  • BFH, 05.11.2002 - IX R 18/02

    In Eigenregie vermietete Ferienwohnung

    Dies gilt selbst bei einer geringen Zahl von Vermietungstagen, denn diese allein sagen noch nichts über das Fehlen einer auf Dauer angelegten Vermietung aus (z.B. BFH-Urteile in BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, und vom 25. Juni 2002 IX R 61/01, BFH/NV 2002, 1442, jeweils unter II. 2.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 24.06.2010 - 1 K 667/05

    Keine Einnahmeerzielungsabsicht bei einer von Erwerb an leerstehenden Wohnung

    Die Klägerin meint, bei einer auf Dauer angelegten Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit sei (nach BFH, Urt. v. 30. September 1997, IX R 80/94, BStBl. II 1998, 771) von einer Einkunftserzielungsabsicht auszugehen und daher auf für die auf die Leerzeiten entfallenden Aufwendungen (gemäß BFH, Urt. v. 25. Juni 2002, IX R 61/01, BFH/ NV 2002, 1442) ein Werbungskostenabzug zuzulassen.
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