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   BFH, 25.06.2009 - IX R 73/07   

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https://dejure.org/2009,6425
BFH, 25.06.2009 - IX R 73/07 (https://dejure.org/2009,6425)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2009 - IX R 73/07 (https://dejure.org/2009,6425)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - IX R 73/07 (https://dejure.org/2009,6425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine gleichheitswidrige Begünstigung durch Nutzungswertbesteuerung selbst bewohnter Baudenkmale von Landwirten und Forstwirten; Kein Verstoß des § 10 Abs.1 Nr. 8 Satz 1 EStG a.F. gegen europäisches Gemeinschaftsrecht

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 2; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8 S. 1; ; EStG § 13 Abs. 1; ; EStG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 13 Abs. 4; ; EStG § 21; ; Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Nutzungswertes einer selbst genutzten Wohnung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis über den Betrag von 18000 DM hinaus

  • datenbank.nwb.de

    Erweiterte Übergangsregelung des § 13 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 EStG verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Besteuerung des Mietwerts einer selbst genutzten Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer selbst nutzt, erzielt keinen steuerbaren Nutzungswert aus der eigenen Wohnung! (IBR 2009, 1249)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 52 Abs 21, EStG § 21 Abs 2, EStG § 13 Abs 2 Nr 2, EStG § 10 Abs 1 Nr 8
    Baudenkmal; Kinderbetreuungskosten; Nutzungswertbesteuerung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 73/07
    Die Richtlinie 76/207/EWG hat nicht zum Gegenstand, diese Aufgabenverteilung zu ändern (vgl. EuGH-Urteil vom 12. Juli 1984 Rs. 184/83, Slg. 1984, 3047).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 73/07
    Es bestehen keinerlei Zweifel daran, dass die Beschränkung des --nicht auf den kindbedingten Bedarf ausgerichteten-- Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 EStG auf 18 000 DM mit Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 76/207/EWG (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. 1 39/40) vereinbar ist; der Senat ist daher nicht verpflichtet, die Rechtsfrage dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens gemäß Art. 234 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, Srl C.I.L.F.i T. und Lanificio di Gavardo SpA, Slg. 1982, 3415).
  • BFH, 12.04.2007 - VI R 42/03

    WK-Abzug: Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 73/07
    Soweit es sich bei den Aufwendungen der Kläger für das hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnis um erwerbsbedingt entstandene Kinderbetreuungskosten handeln sollte --was vom FG indes nicht festgestellt wurde--, wäre es für das Streitjahr von Verfassungs wegen auch nicht geboten, die Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 12. April 2007 VI R 42/03, BFH/NV 2007, 1312).
  • BFH, 17.01.1980 - IV R 33/76

    Nutzungswert einer Wohnung - Forstwirtschaftliches Betriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 73/07
    Die Nutzung der Wohnung steht dabei im Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung; denn § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG setzt voraus, dass Wohnung und Wohngebäude dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen, und deshalb mit dem Betrieb eine wirtschaftliche Einheit bilden (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 1980 IV R 33/76, BFHE 129, 543, BStBl II 1980, 323; sowie HHR/Kanzler, § 13 EStG Rz 346).
  • BFH, 22.10.2008 - IX B 128/08

    Grundsätzliche Bedeutung: Vertrauensschutz hinsichtlich des Wegfalls der

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 73/07
    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn nach Auslaufen der großen Übergangsregelung der mit der Nutzung einer Wohnung im eigenen Haus verbundene Mietwert nicht mehr der Besteuerung unterliegt und damit auch die dadurch veranlassten Aufwendungen grundsätzlich nicht steuerwirksam sind; denn der Steuerpflichtige kann nicht ohne Weiteres darauf vertrauen, der Gesetzgeber werde steuerrechtliche Freiräume für alle Zukunft aufrechterhalten und eine für den Steuerpflichtigen günstige Rechtslage dauerhaft erhalten (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Oktober 2008 IX B 128/08, BFH/NV 2009, 25, m.w.N.).
  • FG Münster, 24.05.2007 - 8 K 1323/02

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses selbstgenutzter Wohngebäude von der

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 73/07
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 297 veröffentlichten Gründen ab.
  • EuGH, 25.07.1991 - C-345/89

    Strafverfahren gegen Stoeckel

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 73/07
    Die Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG fällt schon nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie, da die Vorschrift --anders als z.B. ein Nachtarbeitsverbot (hierzu EuGH-Urteil vom 25. Juli 1991 Rs. C-345/89, Slg. 1991, I-4047-4068)-- nicht den Zugang zur Beschäftigung oder zur Berufsbildung regelt (vgl. Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 76/207/EWG).
  • FG Münster, 19.11.2009 - 8 K 1089/06

    Aufwendungen für die Beheizung des Denkmals

    Dieses gilt auch, soweit die Nutzungswertbesteuerung für ein vom Steuerpflichtigen bewohntes Baudenkmal ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 25.06.2009 IX R 73/07, BFH/NV 2009, 1802).
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