Rechtsprechung
BFH, 25.06.2014 - I R 41/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Gemeinnützigkeit einer Förderkörperschaft - Versagung der Befreiung von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer wegen Verstoßes der tatsächlichen Geschäftsführung gegen Satzungsbestimmungen
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
AO § 57, AO § 58 Nr 1, AO § 63 Abs 1, KStG § 5 Abs 1 Nr 9, GewStG § 3 Nr 6, AO § 59, KStG VZ 2005, KStG VZ 2006, GewStG VZ 2005, GewStG VZ 2006, AO § 52 Abs 2 Nr 1, AO § 52 Abs 2 Nr 2
Gemeinnützigkeit einer Förderkörperschaft - Versagung der Befreiung von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer wegen Verstoßes der tatsächlichen Geschäftsführung gegen Satzungsbestimmungen
- Bundesfinanzhof
Gemeinnützigkeit einer Förderkörperschaft - Versagung der Befreiung von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer wegen Verstoßes der tatsächlichen Geschäftsführung gegen Satzungsbestimmungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 57 AO, § 58 Nr 1 AO, § 63 Abs 1 AO, § 5 Abs 1 Nr 9 KStG 2002, § 3 Nr 6 GewStG 2002
Gemeinnützigkeit einer Förderkörperschaft - Versagung der Befreiung von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer wegen Verstoßes der tatsächlichen Geschäftsführung gegen Satzungsbestimmungen - IWW
§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, §§ ... 27 Abs. 2, 28 Abs. 1 Satz 3, 38 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes, § 37 Abs. 2 KStG 2002, § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG 2002, §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung, §§ 52 bis 55 AO, § 59 AO, § 63 Abs. 1 AO, § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes 2002, § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO, §§ 59, 63 Abs. 1 AO, § 52 Abs. 2 AO, § 52 AO, § 57 Abs. 1 Satz 1 AO, § 58 Nr. 1 AO, § 60a AO, § 176 Abs. 2 AO, § 135 Abs. 2 FGO
- Deutsches Notarinstitut
AO §§ 52 Abs. 2 Nr. 1 u. 2, 59, 63 Abs. 1; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9; GewStG § 3 Nr. 6
Befreiung von der Körperschaftsteuer: Anforderungen an Gemeinnützigkeit einer Förderkörperschaft - rewis.io
Gemeinnützigkeit einer Förderkörperschaft - Versagung der Befreiung von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer wegen Verstoßes der tatsächlichen Geschäftsführung gegen Satzungsbestimmungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen Abweichung der tatsächlichen Geschäftsführung von den Satzungsbestimmungen einer als gemeinnützig anerkannten GmbH
- rechtsportal.de
Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen Abweichung der tatsächlichen Geschäftsführung von den Satzungsbestimmungen einer als gemeinnützig anerkannten GmbH
- datenbank.nwb.de
Gemeinnützigkeit einer Förderkörperschaft: keine Befreiung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bei Verstoß der tatsächlichen Geschäftsführung gegen Satzungsbestimmungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen Abweichung der tatsächlichen Geschäftsführung von den Satzungsbestimmungen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen Abweichung der tatsächlichen Geschäftsführung von den Satzungsbestimmungen
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- bblaw.com (Kurzinformation)
Gemeinnützigkeit einer Förderkörperschaft
Verfahrensgang
- FG Hessen, 26.04.2012 - 4 K 2239/09
- BFH, 05.06.2012 - I R 41/12
- BFH, 25.06.2014 - I R 41/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 15.07.1998 - I R 156/94
Gemeinnützigkeit und eigenwirtschaftliche Zwecke
Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 41/12
Nur dieses Ergebnis entspricht dem durch Form- und Inhaltsstrenge gekennzeichneten Gemeinnützigkeitsrecht (vgl. hierzu Senatsurteil vom 15. Juli 1998 I R 156/94, BFHE 186, 546, BStBl II 2002, 162), wonach es nicht in das Belieben der jeweiligen Körperschaft gestellt ist, wie und in welchem Umfang Mittel gemeinnützig verwendet werden, und dieses Ergebnis entspricht auch der unter verwaltungspraktischen Gesichtspunkten mit der Anerkennung von gemeinnützigen Zwecken i.S. des § 52 AO (auch) verfolgten gesetzgeberischen Intention, bei reinen Fördergesellschaften den Förderzweck nur auf der Ebene der (letztlich) mittelverwendenden Körperschaft und nicht zusätzlich auf der Ebene der Förderkörperschaft zu prüfen. - FG Hessen, 26.04.2012 - 4 K 2239/09
Auslegung des § 58 Nr.1 und Nr. 2 AO: Identität des Satzungszwecks mit …
Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 41/12
Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wurde vom Hessischen Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 26. April 2012 4 K 2239/09 (veröffentlicht in Deutsches Steuerrecht/ Entscheidungsdienst 2013, 434) als unbegründet abgewiesen.
- FG München, 25.06.2019 - 6 K 173/19
Anerkennung der Gemeinnützigkeit - Steuervergünstigungen
Auf die Streitfrage der Gemeinnützigkeit des IPSC-Schießen käme es nicht mehr an, da der Kläger nur diejenigen gemeinnützigen Zwecke steuerbegünstigt verfolgen darf, die aus seiner Satzung hervorgehen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2014 I R 41/12, BFH/NV 2015, 235).