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   BFH, 25.06.2014 - I R 29/13   

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https://dejure.org/2014,32729
BFH, 25.06.2014 - I R 29/13 (https://dejure.org/2014,32729)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2014 - I R 29/13 (https://dejure.org/2014,32729)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - I R 29/13 (https://dejure.org/2014,32729)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Formeller Bilanzenzusammenhang - Fehlerhafte Aktivierung von Beteiligungen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften - Keine rechtsschutzgewährende Auslegung des Klageantrags entgegen eindeutigem Erklärungsinhalt

  • openjur.de

    Formeller Bilanzenzusammenhang; Fehlerhafte Aktivierung von Beteiligungen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften; Keine rechtsschutzgewährende Auslegung des Klageantrags entgegen eindeutigem Erklärungsinhalt

  • Bundesfinanzhof

    AO § 39 Abs 2 Nr 2, EStG § 4 Abs 2, EStG § 4 Abs 2 S 1, HGB § 252 Abs 1 Nr 1, BGB § 133, GG Art 19 Abs 4
    Formeller Bilanzenzusammenhang - Fehlerhafte Aktivierung von Beteiligungen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften - Keine rechtsschutzgewährende Auslegung des Klageantrags entgegen eindeutigem Erklärungsinhalt

  • Bundesfinanzhof

    Formeller Bilanzenzusammenhang - Fehlerhafte Aktivierung von Beteiligungen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften - Keine rechtsschutzgewährende Auslegung des Klageantrags entgegen eindeutigem Erklärungsinhalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 Abs 2 Nr 2 AO, § 4 Abs 2 EStG 2002, § 4 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 252 Abs 1 Nr 1 HGB, § 133 BGB
    Formeller Bilanzenzusammenhang - Fehlerhafte Aktivierung von Beteiligungen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften - Keine rechtsschutzgewährende Auslegung des Klageantrags entgegen eindeutigem Erklärungsinhalt

  • IWW

    § 164 der Abgabenordnung, § ... 8 Abs. 1, 4 des Körperschaftsteuergesetzes 2002, § 10d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 2002, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 10a des Gewerbesteuergesetzes 2002, § 10d Abs. 4 EStG 2002, § 8 Abs. 1 KStG 2002, § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG 2002, § 118 Abs. 2 FGO, § 252 Abs. 1 Nr. 1 des Handelsgesetzbuches, § 4 EStG, § 4 Abs. 2 Satz 1, zweiter Halbsatz EStG 2002, § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB, § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO, § 164 AO, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG 2002, § 85 AO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Betriebs-Berater

    Berichtigung der fehlerhaften Aktivierung von Beteiligungen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften - formeller Bilanzenzusammenhang

  • rewis.io

    Formeller Bilanzenzusammenhang - Fehlerhafte Aktivierung von Beteiligungen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften - Keine rechtsschutzgewährende Auslegung des Klageantrags entgegen eindeutigem Erklärungsinhalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen der Auslegung von Anträgen und Rechtsbehelfen im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 2
    Grenzen der Auslegung von Anträgen und Rechtsbehelfen im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs; fehlerhafter Ausweis betrieblicher Beteiligungen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grenzen der Auslegung von Anträgen und Rechtsbehelfen im finanzgerichtlichen Verfahren

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 49
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 19.07.2010 - I B 207/09

    Keine Klage im Verfahren wegen AdV - Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung - Keine

    Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 29/13
    Ist die Erklärung des Angehörigen eines steuerberatenden Berufs hingegen zweifelsfrei und eindeutig, so kann sie auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der rechtsschutzgewährenden Auslegung nicht abweichend von ihrem tatsächlichen Inhalt gedeutet werden (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2010 I B 207/09, BFH/NV 2011, 48, m.w.N.).

    Angesichts der mitgeteilten Zweifel an der Zulässigkeit der Klage verbietet sich ferner die Annahme, der Klageantrag könne in dem vom FG vertretenen Sinne umgedeutet werden, weil sein Wortlaut auf einem offensichtlichen Rechtsirrtum beruhe und nicht den wirklichen Willen der Klägerin (bzw. ihrer damaligen Prozessbevollmächtigten) wiedergebe (vgl. auch insoweit Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 48).

  • BFH, 30.01.2013 - I R 54/11

    Steuerneutralität der berichtigenden Ausbuchung einer

    Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 29/13
    Von vorliegend nicht einschlägigen und aus Treu und Glauben abgeleiteten Einschränkungen abgesehen, ist die Korrektur nach dem sog. Stornierungsgedanken dann erfolgswirksam vorzunehmen, wenn auch der Bilanzierungsfehler den Gewinn oder Verlust beeinflusst hat (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 2013 I R 54/11, BFHE 240, 246, BStBl II 2013, 1048).

    (1) Zum einen deshalb nicht, weil deren Geltung nicht auf die Berichtigung des bilanziellen Ausweises von Wirtschaftsgütern beschränkt ist, sondern grundsätzlich alle in die Vermögensübersicht (Bilanz) aufgenommenen Bilanzposten umfasst (Senatsurteil in BFHE 240, 246, BStBl II 2013, 1048; Schmidt/ Heinicke, EStG, 33. Aufl., § 4 Rz 696).

  • BFH, 30.06.2005 - IV R 11/04

    Korrektur eines Wertansatzes des Vorjahresendvermögens als rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 29/13
    Zwar führt dieser Fehlerausgleich in einem ersten Schritt dazu, dass --auf der Grundlage der (unzutreffenden) Bilanzansätze zum 31. Dezember 2002-- der Bilanzgewinn des Veranlagungszeitraums (Wirtschaftsjahrs) 2003 zu erhöhen ist; dem steht jedoch --in einem zweiten Schritt-- die Erhöhung des Verlustrücktrags aus dem Veranlagungszeitraum 2004 (Wegfall der bisher angesetzten Fehlerkorrektur auf der Grundlage der bisherigen Bilanzansätze zum 31. Dezember 2003; zur Korrektur nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO s. BFH-Urteil vom 30. Juni 2005 IV R 11/04, BFHE 210, 196, BStBl II 2005, 809; Blümich/ Wied, § 4 EStG Rz 951) gegenüber.
  • BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen -

    Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 29/13
    Vielmehr hat das FG im Rahmen seiner Rechtmäßigkeitskontrolle zu überprüfen, ob das FA entsprechend seiner Verpflichtung zur gesetzeskonformen Festsetzung der Körperschaftsteuer 2003 (§ 85 AO) die von der Klägerin eingereichten Bilanzansätze (Besteuerungsgrundlagen) nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs zu korrigieren hatte (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Januar 2013 GrS 1/10, BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 979; H 4.4 --Bilanzberichtigung-- der Hinweise im Einkommensteuer-Handbuch 2013) und mit welchen Auswirkungen dies für den dem sog. Verböserungsverbot unterliegenden Urteilsausspruch verbunden ist.
  • BFH, 11.02.1988 - IV R 19/87

    Korrektur fehlerhafter Gewinnverteilung bei einer Personengesellschaft durch

    Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 29/13
    Hiermit übereinstimmend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch ein --infolge unzutreffende Gewinnverteilung-- fehlerhafter Eigenkapitalausweis in den Folgeperioden erfolgswirksam zu berichtigen ist (BFH-Urteil vom 11. Februar 1988 IV R 19/87, BFHE 153, 26, BStBl II 1988, 825; ebenso zur fehlerhaften Verbuchung von Einlagen und Entnahmen BFH-Urteil vom 31. Mai 2007 IV R 54/05, BFHE 218, 188, BStBl II 2008, 665).
  • BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96

    Formeller Bilanzenzusammenhang

    Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 29/13
    aa) Der Hinweis auf den Eintritt der Festsetzungsverjährung lässt außer Acht, dass der formelle Bilanzenzusammenhang nach ständiger Rechtsprechung die Bestandskraft der Veranlagung des Fehlerjahrs nicht durchbricht, sondern der Bilanzierungsfehler unter Beachtung der Zweischneidigkeit der Bilanz (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 des Handelsgesetzbuches --HGB--) sowohl im Interesse eines zutreffenden periodenübergreifenden Gesamtgewinns als auch im Interesse der Praktikabilität in die Folgeperioden transportiert und dort --unter Wahrung der verfahrensrechtlichen Schranken für den Erlass von Steuer- und Steueränderungsbescheiden-- korrigiert wird (vgl. --zusammenfassend-- BFH-Urteil vom 28. April 1998 VIII R 46/96, BFHE 185, 492, BStBl II 1998, 443; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 950 f., jeweils m.w.N.; vgl. auch § 4 Abs. 2 Satz 1, zweiter Halbsatz EStG 2002 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13. Dezember 2006, BGBl I 2006, 2878, BStBl I 2007, 28; dazu BTDrucks 16/3368, 16).
  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 47/98

    Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens; eigenkapitalersetzendes Darlehen

    Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 29/13
    Das FG hat jedoch verkannt, dass die von ihm vertretene rechtsschutzgewährende Auslegung des Klageantrags nur dann in Betracht kommt, wenn die Prozesserklärung hierfür Raum lässt, d.h. nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt mehrdeutig ist; in ähnlicher Weise ist auch die Umdeutung von Prozesserklärungen daran gebunden, dass die Bezeichnung des fehlerhaften Bescheids auf einem offensichtlichen Rechtsirrtum beruht und deshalb nicht dem wirklichen Willen des Erklärenden entspricht (BFH-Beschluss vom 22. November 2005 IX B 149/05, BFH/NV 2006, 586; BFH-Urteil vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589).
  • BFH, 08.06.2004 - XI B 208/03

    Steuerfestsetzung auf Null - keine Beschwer

    Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 29/13
    Abgesehen davon, dass Streitgegenstand des Körperschaftsteuerbescheids 2003 die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung ist und der Bescheid deshalb in vollem Umfang --d.h. auch mit Rücksicht auf die im Jahr 2003 verwirklichten Besteuerungsgrundlagen-- zu überprüfen ist, wird durch die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum 31. Dezember 2004 (hier: 0 EUR), dem ein Verlustrücktrag in Höhe von 102.411 EUR in den Veranlagungszeitraum 2003 zugrunde liegt, der Ansatz eines höheren Verlustrücktrags nicht ausgeschlossen, da über die Höhe des Verlustrücktrags nach § 10d Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 EStG 2002 n.F. nicht im Verlustentstehungsjahr, sondern im Jahr des Verlustrücktrags zu entscheiden ist (ständige Rechtsprechung, z.B. vom 27. Januar 2010 IX R 59/08, BFHE 228, 301, BStBl II 2010, 1009; BFH-Beschluss vom 8. Juni 2004 XI B 208/03, BFH/NV 2005, 55; Heuermann in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 10d Rz B 29).
  • BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog.

    Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 29/13
    Vielmehr ist die Beteiligung nach der sog. Bruchteilsbetrachtung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO in Anteile an den Wirtschaftsgütern der Gesamthand zu transformieren; demgemäß sind in der Bilanz des Beteiligten sämtliche aktive und passive Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens anteilig auszuweisen (ständige Rechtsprechung, Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 11. April 2005 GrS 2/02, BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679; BFH-Urteil vom 26. April 2012 IV R 44/09, BFHE 237, 453, BStBl II 2013, 142, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.11.2005 - IX B 149/05

    Verhältnis AdV/unzulässige NZB

    Auszug aus BFH, 25.06.2014 - I R 29/13
    Das FG hat jedoch verkannt, dass die von ihm vertretene rechtsschutzgewährende Auslegung des Klageantrags nur dann in Betracht kommt, wenn die Prozesserklärung hierfür Raum lässt, d.h. nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt mehrdeutig ist; in ähnlicher Weise ist auch die Umdeutung von Prozesserklärungen daran gebunden, dass die Bezeichnung des fehlerhaften Bescheids auf einem offensichtlichen Rechtsirrtum beruht und deshalb nicht dem wirklichen Willen des Erklärenden entspricht (BFH-Beschluss vom 22. November 2005 IX B 149/05, BFH/NV 2006, 586; BFH-Urteil vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589).
  • BFH, 31.05.2007 - IV R 54/05

    Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung - Bescheinigung

  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

  • BFH, 04.03.2009 - I R 58/07

    Zweistufiges Feststellungsverfahren und Nachprüfungsvorbehalt - Verhältnis

  • BFH, 27.01.2010 - IX R 59/08

    Verlustrücktrag aus einem verjährten Verlustentstehungsjahr in ein offenes

  • BFH, 06.04.2010 - IX B 139/09

    Beschwer - gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d

  • BFH, 26.08.2010 - X B 219/09

    Aussetzung des Verfahrens - Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gemäß

  • BFH, 03.01.2011 - III B 204/09

    Sachaufklärungspflicht des FG hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für

  • BFH, 26.04.2012 - IV R 44/09

    Verkauf von Betriebsvermögen des Gesellschafters an Zebragesellschaft; keine

  • BFH, 29.08.2012 - I R 65/11

    Verrechenbare Verluste der Organgesellschaft: kein passiver Ausgleichsposten für

  • BFH, 23.10.2013 - I R 55/12

    Keine Beschwer durch zu hohen Spendenvortrag - Ermittlung des Höchstbetrages für

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 12 K 12232/10

    Bilanzierung der Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

  • BFH, 17.06.2019 - IV R 19/16

    In Vergangenheit unterlassene Einlage nicht über formellen Bilanzenzusammenhang

    Der Bilanzierungsfehler wird vielmehr unter Beachtung der Zweischneidigkeit der Bilanz (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 des Handelsgesetzbuchs --HGB--: Bilanzidentität zwischen Endvermögen des Wirtschaftsjahres und Anfangsvermögen des Folgejahres) sowohl im Interesse eines zutreffenden periodenübergreifenden Gesamtgewinns als auch im Interesse der Praktikabilität in die Folgejahre transportiert und dort --unter Wahrung der verfahrensrechtlichen Schranken für den Erlass von Steuer- und Steueränderungsbescheiden-- korrigiert (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2014 - I R 29/13, Rz 20).
  • BFH, 20.10.2015 - VIII R 33/13

    Anwendbarkeit der Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs nach Realteilung

    Die Korrektur ist nach dem sog. Stornierungsgedanken erfolgswirksam vorzunehmen, wenn auch der Bilanzierungsfehler den Gewinn oder Verlust beeinflusst hat (vgl. aus der ständigen Rechtsprechung BFH-Urteile vom 25. Juni 2014 I R 29/13, BFH/NV 2015, 27; vom 30. Januar 2013 I R 54/11, BFHE 240, 246, BStBl II 2013, 1048; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 31. Januar 2013 GrS 1/10, BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317).
  • BFH, 08.02.2017 - X B 138/16

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer gewinnerhöhenden Korrektur des

    Zwar kann eine erfolgswirksame Korrektur der Schlussbilanz des ersten offenen Jahres nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs nicht nur dann vorgenommen werden, wenn der fehlerhafte Bilanzansatz ein Wirtschaftsgut im engeren Sinne betrifft, sondern beispielsweise auch bei Rechnungsabgrenzungsposten (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1988 IV R 33/87, BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407) oder Beteiligungen an Personengesellschaften (BFH-Urteil vom 25. Juni 2014 I R 29/13, BFH/NV 2015, 27, Rz 24).
  • BFH, 19.08.2015 - X R 30/12

    Unterstützungskasse - betriebliche Veranlassung von Versorgungsleistungen -

    Denn die Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs gelten für alle aktiven und passiven Bilanzposten und damit auch für Verbindlichkeiten (vgl. Senatsurteile vom 29. April 2009 X R 51/08, BFH/NV 2009, 1789, und vom 9. Mai 2012 X R 38/10, BFHE 237, 329, BStBl II 2012, 725, unter II.3.c; BFH-Urteil vom 25. Juni 2014 I R 29/13, BFH/NV 2015, 27).

    Es fehlen Feststellungen dazu, ob es sich bei dem Jahr 2001 um das erste ("offene") Jahr handelt, in dem aus verfahrensrechtlichen Gründen, d.h. unter Beachtung der Regeln über die Bestandskraft und die Verjährung, die Korrektur des Bilanzierungsfehlers vorgenommen werden kann (s. auch hierzu BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 27, unter II.3.a).

  • BFH, 03.12.2019 - VIII R 8/16

    Vorrangige Verrechnung von Altverlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften

    Es ist im Sinne einer rechtsschutzgewährenden Auslegung (vgl. BFH-Urteil vom 25.06.2014 - I R 29/13, BFH/NV 2015, 27, Rz 12, m.w.N.) nicht anzunehmen, dass die Kläger ihre Klage in der Revisionsinstanz in unzulässiger Weise auf die Feststellungsbescheide erweitern wollten.
  • FG Köln, 01.03.2016 - 15 K 317/12

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Rechtsberatungskosten einer Kanzlei als

    Diese Grundsätze des Bundesfinanzhofs, die er in seinen Entscheidungen vom 5. Oktober 2007 (IV B 125/06, BFH/NV 2008, 353), vom 11. Oktober 2007 (X R 4/05, BFH/NV 2008, 354) und vom 25. Juni 2014 (I R 29/13, BFH/NV 2015, 27) bestätigt hat, hält der erkennende Senat für zutreffend und schließt sich ihnen an.

    Von vorliegend nicht einschlägigen aus Treu und Glauben abgeleiteten Einschränkungen abgesehen, ist die Korrektur nach dem sog. Stornierungsgedanken dann erfolgswirksam vorzunehmen, wenn auch - wie im Streitfall - der Bilanzierungsfehler den Gewinn oder Verlust beeinflusst hat (vgl. nur BFH-Urteile vom 28.04.1998 VIII R 46/96, BStBl II 1998, 443; vom 30.01.2013 I R 54/11, BFHE 240, 246, BStBl II 2013, 1048; vom 09.05.2012 X R 38/10, BFHE 237, 329, BStBl II 2012, 725 und vom 25.06.2014 I R 29/13, BFH/NV 2015, 27).

  • FG Hamburg, 16.06.2016 - 6 K 78/15

    Tonnagesteuer: Teilwert gem. § 5a Abs. 6 EStG bei Rückwechsel der

    cc) Die Korrektur ist nach dem sog. Stornierungsgedanken dann erfolgswirksam vorzunehmen, wenn auch der Bilanzierungsfehler den Gewinn oder Verlust beeinflusst hat (BFH-Urteile vom 25.06.2014 I R 29/13, BFH/NV 2015, 27; vom 30.01.2013 I R 54/11, BFHE 240, 246, BStBl II 2013, 1048), ansonsten gewinnneutral.
  • FG Hamburg, 16.06.2016 - 6 K 235/14

    Tonnagesteuer: Teilwert gem. § 5a Abs. 6 EStG bei Rückwechsel der

    cc) Die Korrektur ist nach dem sog. Stornierungsgedanken dann erfolgswirksam vorzunehmen, wenn auch der Bilanzierungsfehler den Gewinn oder Verlust beeinflusst hat (BFH-Urteile vom 25.06.2014 I R 29/13, BFH/NV 2015, 27; vom 30.01.2013 I R 54/11, BFHE 240, 246, BStBl II 2013, 1048), ansonsten gewinnneutral.
  • FG München, 07.12.2016 - 1 K 443/13

    Teilwertabschreibung einer Darlehensforderung

    Entsprechen Bilanzansätze objektiv nicht den jeweils maßgebenden speziellen bilanzsteuerrechtlichen Vorschriften oder den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), ist das ..., unabhängig von einem Recht oder einer Pflicht des Steuerpflichtigen zur Berichtigung der Bilanz gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG, zu einer eigenständigen Gewinnermittlung berechtigt und verpflichtet (vgl. BFH, Beschluss vom 31. Januar 2013 GrS 1/10, BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317; BFH, Urteil vom 25. Juni 2014 I R 29/13, BFH/NV 2015, 27).

    Die Korrektur ist nach dem sog. Stornierungsgedanken erfolgswirksam vorzunehmen, wenn auch der Bilanzierungsfehler den Gewinn oder Verlust beeinflusst hat (vgl. aus der ständigen Rechtsprechung BFH, Urteile vom 25. Juni 2014 I R 29/13, BFH/NV 2015, 27; vom 30. Januar 2013 I R 54/11, BFHE 240, 246, BStBl. II 2013, 1048; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 31. Januar 2013 GrS 1/10, BFHE 240, 162, BStBl. II 2013, 317).

  • FG Hamburg, 16.06.2016 - 6 K 144/15

    Tonnagesteuer: Teilwert gem. § 5a Abs. 6 EStG

    cc) Die Korrektur ist nach dem sog. Stornierungsgedanken dann erfolgswirksam vorzunehmen, wenn auch der Bilanzierungsfehler den Gewinn oder Verlust beeinflusst hat (BFH-Urteile vom 25.06.2014 I R 29/13, BFH/NV 2015, 27; vom 30.01.2013 I R 54/11, BFHE 240, 246, BStBl II 2013, 1048), ansonsten gewinnneutral.
  • FG Schleswig-Holstein, 26.10.2021 - 3 K 29/20

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts

  • VG Minden, 29.11.2021 - 6 K 2887/19
  • FG Schleswig-Holstein, 26.10.2021 - 3 K 28/20

    Zur Aktivierung von Provisionsforderungen eines Versicherungsvertreters im Fall

  • FG Düsseldorf, 18.05.2022 - 4 K 892/21

    Anforderungen an die Festsetzung von Branntweinsteuer

  • FG Niedersachsen, 25.04.2023 - 1 K 259/21

    50%-Grenze; abgekürzte Leibrente; Berufsunfähigkeitsrente;

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2021 - 1 K 1297/17

    Verrechnung von Aktienveräußerungsgewinnen mit gesondert festgestelltem

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.04.2017 - 7 K 7082/15

    Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mündliche Verhandlung in Abwesenheit

  • FG Sachsen-Anhalt, 13.05.2015 - 3 V 1163/12

    Aussetzung der Vollziehung unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs -

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