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   BFH, 25.06.2018 - IX B 138/17   

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https://dejure.org/2018,24342
BFH, 25.06.2018 - IX B 138/17 (https://dejure.org/2018,24342)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2018 - IX B 138/17 (https://dejure.org/2018,24342)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2018 - IX B 138/17 (https://dejure.org/2018,24342)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 94, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 155, EStG § 17 Abs 2 S 1, EStG § 17 Abs 4 S 2, ZPO § 165, ZPO § 295, EStG VZ 2010
    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Verfahrensmangel wegen unterlassener Hinzuziehung eines Sachverständigen; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • Bundesfinanzhof

    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Verfahrensmangel wegen unterlassener Hinzuziehung eines Sachverständigen; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • IWW

    § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 17 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 94 FGO, § 165 der Zivilprozessordnung, § 155 FGO, § 295 ZPO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung eines Auflösungsverlusts gem. § 17 Abs. 4 EStG

  • rewis.io

    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Verfahrensmangel wegen unterlassener Hinzuziehung eines Sachverständigen; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung eines Auflösungsverlusts gem. § 17 Abs. 4 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Verfahrensmangel wegen unterlassener Hinzuziehung eines Sachverständigen; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 01.07.2014 - IX R 47/13

    Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei insolvenzfreier Liquidation

    Auszug aus BFH, 25.06.2018 - IX B 138/17
    b) Die Frage des Zeitpunkts der Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hat in der Rechtsprechung des BFH vielfach ihren Niederschlag gefunden (vgl. u.a. zuletzt BFH-Urteile vom 1. Juli 2014 IX R 47/13, BFHE 246, 188, BStBl II 2014, 786; vom 2. Dezember 2014 IX R 9/14, BFH/NV 2015, 666; vom 13. Oktober 2015 IX R 41/14, BFH/NV 2016, 385, und vom 10. Mai 2016 IX R 16/15, BFH/NV 2016, 1681).

    Gleiches gilt, wenn sicher ist, dass eine Zuteilung oder Rückzahlung von Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter ausscheidet und die durch die Beteiligung veranlassten Aufwendungen feststehen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 246, 188, BStBl II 2014, 786, unter II.1.d; in BFH/NV 2015, 666, unter II.2.; in BFH/NV 2016, 385, unter II.2.c, und in BFH/NV 2016, 1681, unter II.2.a).

  • BFH, 10.05.2016 - IX R 16/15

    Entstehung eines Auflösungsverlusts gemäß § 17 Abs. 4 EStG bei nachträglichen

    Auszug aus BFH, 25.06.2018 - IX B 138/17
    b) Die Frage des Zeitpunkts der Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hat in der Rechtsprechung des BFH vielfach ihren Niederschlag gefunden (vgl. u.a. zuletzt BFH-Urteile vom 1. Juli 2014 IX R 47/13, BFHE 246, 188, BStBl II 2014, 786; vom 2. Dezember 2014 IX R 9/14, BFH/NV 2015, 666; vom 13. Oktober 2015 IX R 41/14, BFH/NV 2016, 385, und vom 10. Mai 2016 IX R 16/15, BFH/NV 2016, 1681).

    Gleiches gilt, wenn sicher ist, dass eine Zuteilung oder Rückzahlung von Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter ausscheidet und die durch die Beteiligung veranlassten Aufwendungen feststehen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 246, 188, BStBl II 2014, 786, unter II.1.d; in BFH/NV 2015, 666, unter II.2.; in BFH/NV 2016, 385, unter II.2.c, und in BFH/NV 2016, 1681, unter II.2.a).

  • BFH, 02.12.2014 - IX R 9/14

    Entstehung eines Auflösungsverlusts gemäß § 17 EStG bei nachträglichen

    Auszug aus BFH, 25.06.2018 - IX B 138/17
    b) Die Frage des Zeitpunkts der Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hat in der Rechtsprechung des BFH vielfach ihren Niederschlag gefunden (vgl. u.a. zuletzt BFH-Urteile vom 1. Juli 2014 IX R 47/13, BFHE 246, 188, BStBl II 2014, 786; vom 2. Dezember 2014 IX R 9/14, BFH/NV 2015, 666; vom 13. Oktober 2015 IX R 41/14, BFH/NV 2016, 385, und vom 10. Mai 2016 IX R 16/15, BFH/NV 2016, 1681).

    Gleiches gilt, wenn sicher ist, dass eine Zuteilung oder Rückzahlung von Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter ausscheidet und die durch die Beteiligung veranlassten Aufwendungen feststehen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 246, 188, BStBl II 2014, 786, unter II.1.d; in BFH/NV 2015, 666, unter II.2.; in BFH/NV 2016, 385, unter II.2.c, und in BFH/NV 2016, 1681, unter II.2.a).

  • BFH, 13.10.2015 - IX R 41/14

    Verlust aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen -

    Auszug aus BFH, 25.06.2018 - IX B 138/17
    b) Die Frage des Zeitpunkts der Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hat in der Rechtsprechung des BFH vielfach ihren Niederschlag gefunden (vgl. u.a. zuletzt BFH-Urteile vom 1. Juli 2014 IX R 47/13, BFHE 246, 188, BStBl II 2014, 786; vom 2. Dezember 2014 IX R 9/14, BFH/NV 2015, 666; vom 13. Oktober 2015 IX R 41/14, BFH/NV 2016, 385, und vom 10. Mai 2016 IX R 16/15, BFH/NV 2016, 1681).

    Gleiches gilt, wenn sicher ist, dass eine Zuteilung oder Rückzahlung von Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter ausscheidet und die durch die Beteiligung veranlassten Aufwendungen feststehen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 246, 188, BStBl II 2014, 786, unter II.1.d; in BFH/NV 2015, 666, unter II.2.; in BFH/NV 2016, 385, unter II.2.c, und in BFH/NV 2016, 1681, unter II.2.a).

  • BFH, 08.05.2013 - III B 140/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz und einer Verletzung der

    Auszug aus BFH, 25.06.2018 - IX B 138/17
    a) Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das Finanzgericht (FG) in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248).
  • BFH, 28.04.2016 - IX B 18/16

    Grundsätzliche Bedeutung beim Verlustabzug in Erbfällen - Divergenzrüge - Verstoß

    Auszug aus BFH, 25.06.2018 - IX B 138/17
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 28. April 2016 IX B 18/16, BFH/NV 2016, 1173, unter 4.b, m.w.N.; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 115 Rz 80).
  • BFH, 23.10.2018 - VIII B 44/18

    Durchführung von Produktschulungen ist keine unterrichtende Tätigkeit

    a) Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das Finanzgericht (FG) in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2018 IX B 138/17, BFH/NV 2018, 1089, Rz 4).
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