Rechtsprechung
   BFH, 25.07.1972 - VIII R 59/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,653
BFH, 25.07.1972 - VIII R 59/68 (https://dejure.org/1972,653)
BFH, Entscheidung vom 25.07.1972 - VIII R 59/68 (https://dejure.org/1972,653)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 1972 - VIII R 59/68 (https://dejure.org/1972,653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gesellschafter - Beteiligung an Personengesellschaft - Verlust - Ordnungsmäßige Buchführung - Steuererlaß wegen Unbilligkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 131

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Versagung des Verlustabzugs nach § 10d EStG wegen Nichtordnungsmäßigkeit der Buchführung einer KG keine Sachunbilligkeit für Kommanditisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 486
  • DB 1972, 2333
  • BStBl II 1972, 918
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 25.07.1972 - VIII R 59/68
    Das FG ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Entscheidung der Verwaltungsbehörden gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 AO darüber, ob die Einziehung der Steuern nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre, von den Gerichten nach den für die Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen geltenden Grundsätzen zu treffen ist (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes GmS -- OGB 3/70 vom 19. Oktober 1971, BFH 105, 101, BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 09.02.1972 - II R 99/70

    Unbilligkeit - Besteuerungstatbestand - Wertungen des Gesetzgebers -

    Auszug aus BFH, 25.07.1972 - VIII R 59/68
    Ein Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen ist nach der neueren Rechtsprechung des BFH nur möglich, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestands über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist und der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (BFH-Urteile II R 99/70 vom 9. Februar 1972, BFH 105, 172, BStBl II 1972, 503; II R 123/68 vom 25. März 1969, BFH 96, 283, BStBl II 1969, 602).
  • BFH, 27.03.1958 - V z 181/57 U

    Zulässiger Inhalt von Richtlinien und Erlassverträgen auf dem Gebiet des

    Auszug aus BFH, 25.07.1972 - VIII R 59/68
    Solche könnten gegeben sein, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden könne, daß dieser die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage, hätte er sie geregelt, im Sinne der begehrten Billigkeitsmaßnahme entschieden haben würde (Urteil des BFH V z 181/57 U vom 27. März 1958, BFH 66, 647, BStBl III 1958, 248).
  • BFH, 25.03.1969 - II R 123/68

    Unbillige Einziehung der Steuer - Gesetzlicher Tatbestand - Erlaß von

    Auszug aus BFH, 25.07.1972 - VIII R 59/68
    Ein Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen ist nach der neueren Rechtsprechung des BFH nur möglich, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestands über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist und der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (BFH-Urteile II R 99/70 vom 9. Februar 1972, BFH 105, 172, BStBl II 1972, 503; II R 123/68 vom 25. März 1969, BFH 96, 283, BStBl II 1969, 602).
  • BFH, 21.02.1980 - V R 146/73

    Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldet, wenn nicht beabsichtigt, die in

    Eine sachliche Härte i. S. des § 131 der Reichsabgabenordnung - AO a. F. - (= §§ 163, 227 der Abgabenordnung 1977 - AO 1977 -) ist gegeben, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Tatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist (vgl. Urteile vom 5. Februar 1969 II R 29/66, BFHE 95, 287, BStBl II 1969, 400; vom 25. März 1969 II R 123/68, BFHE 96, 283, BStBl II 1969, 602; vom 9. Februar 1972 II R 99/70, BFHE 105, 172, BStBl II 1972, 503; vom 25. Juli 1972 VIII R 59/68, BFHE 106, 486, BStBl II 1972, 918, und vom 15. Februar 1973 V R 152/69, BFHE 108, 571, BStBl II 1973, 466).
  • BFH, 17.09.1987 - III R 225/83

    Öffentliche Zuschüsse sind regelmäßig Betriebseinnahmen

    Aus sachlichen Gründen kann ein Steuererlaß gewährt werden, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist, wenn also der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. März 1969 II R 123/68, BFHE 96, 283, BStBl II 1969, 602; vom 9. Februar 1972 II R 99/70, BFHE 105, 172, BStBl II 1972, 503; vom 25. Juli 1972 VIII R 59/68, BFHE 106, 486, BStBl II 1972, 918; vom 11. März 1976 VIII R 93/72, BFHE 118, 420, BStBl II 1976, 394; vom 24. September 1976 I R 41/75, BFHE 120, 212, BStBl II 1977, 127; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 29. September 1982 8 C 49/82, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1984, 302).
  • BFH, 14.08.1974 - I R 189/72

    Versagung einer Steuervergünstigung - Ordnungsgemäße Buchführung - Höhere Gewalt

    Der Streitfall unterscheidet sich von dem mit Urteil des VIII. Senats des BFH vom 25. Juli 1972 VIII R 59/68 (BFHE 106, 486, BStBl II 1972, 918) entschiedenen Fall dadurch, daß hier der Verlust der Buchführungsunterlagen auf höherer Gewalt beruht, nicht dagegen auf einem Ereignis, das zwar unverschuldet ist, das sich der Steuerpflichtige indes zurechnen lassen muß.

    Den Entscheidungsgründen des BFH-Urteils VIII R 59/68 kann nicht der allgemeine Grundsatz entnommen werden, daß auch der Verlust von Buchungsunterlagen durch Ereignisse höherer Gewalt keinen Billigkeitserlaß nach § 131 Abs. 1 AO rechtfertige.

  • BFH, 15.02.1973 - V R 152/69

    Voraussetzungen für Erlaß wegen sachlicher Unbilligkeit

    Nach der neueren Rechtsprechung des BFH, die durch den Beschluß GmS-OGB 3/70 im Ergebnis als zutreffend bestätigt worden ist, kann ein Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen nur gewährt werden, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestands über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist und der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 59/68, BFHE 106, 486, BStBl II 1972, 918).
  • BFH, 25.03.1988 - III R 186/84

    Erlass von Steueransprüchen wegen Unbilligkeit - Vernichtung oder ernstliche

    Über den Rahmen des § 10 d EStG hinaus hat der Gesetzgeber - von § 4 Nr. 2 der Verordnung über die einkommensteuerliche Behandlung der freien Erfinder abgesehen - eine Durchbrechung der Abschnittsbesteuerung zur Berücksichtigung von Verlusten nicht zugelassen und damit auch Härten, die sich daraus ergeben, bewußt in Kauf genommen (vgl. auch BFH-Urt. v. 25. Juli 1972 VIII R 59/68, BFHE 106, 486 BStBl II 1972, 918).
  • BFH, 27.04.1978 - III R 43/76

    Abgrenzung der Entwicklung von Produktion -

    Solchen Fällen eines "Überhangs" des gesetzlichen Tatbestands habe die Rechtsprechung im Wege des Erlasses aus sachlichen Billigkeitsgründen Rechnung getragen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Februar 1969 II R 29/66, BFHE 95, 287, BStBl II 1969, 400; vom 9. Februar 1972 II R 99/70, BFHE 105, 172, BStBl II 1972, 503, und vom 25. Juli 1972 VIII R 59/68, BFHE 106, 486, BStBl II 1972, 918).
  • BFH, 11.03.1976 - VIII R 93/72

    Herstellungskosten - Einfamilienhaus - Überschreitung der kalkulierten

    Ein Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen kann nur gewährt werden, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist, wenn also der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 59/68, BFHE 106, 486, BStBl II 1972, 918).
  • FG Saarland, 19.01.1999 - 1 K 133/97

    Wertverlust bei Fremdwährungsdarlehen und Erlass von Steuern; des Erlasses von

    Dem Steuerpflichtigen muß die Zahlung der Steuer nach seinen wirtschaftlichen oder sonstigen persönlichen Verhältnissen nicht möglich sein (BFH, Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 59/68, BStBl. II 1972, 918, 919).
  • BFH, 19.06.1985 - I R 79/82

    Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis - Gerichtliche Überprüfung

    Die Finanzbehörden haben sich bei der Würdigung des Fehlens der Buchungsunterlagen mit der Folge der Nichtanwendbarkeit des § 10 d des Einkommensteuergesetzes (EStG) entscheidend auf das BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 59/68 (BFHE 106, 486, BStBl II 1972, 918) bezogen.
  • FG Köln, 02.12.1998 - 11 K 3814/96

    Schreiben der OFD als Verwaltungsakt

    Die gesetzliche Folge dieses Fehlverhaltens trete unabhängig davon ein, ob der Gesellschafter den Mangel selbst zu vertreten habe oder nicht (BFH-Urteil vom 25.07.1972, BStBl II 1972, 918 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht