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BFH, 25.07.1994 - X R 51/93 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit bei Nichtaufrufung der Sache zur mündlichen Verhandlung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 09.04.1968 - I R 11/68
Versagung des rechtlichen Gehörs durch Aufruf zu Verhandlung in einer Weise, die …
Auszug aus BFH, 25.07.1994 - X R 51/93
Es entspricht einhelliger Auffassung, daß eine Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Versagung des rechtlichen Gehörs von Bedeutung ist (s. bereits BFH-Urteil vom 9. April 1968 I R 11/68, BFHE 92, 262, BStBl II 1968, 537; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1985 6 C 95.82, BVerwGE 72, 28;aus der Literatur statt vieler Tipke /Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 92 FGO Tz. 2;… Gräber /Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl. 1993, § 92 Rdnr. 6;… Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 9. Aufl. 1992, § 103 Rdnr. 2;… Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz mit Erläuterungen, 5. Aufl. 1993, § 112 Rdnr. 4). - BVerwG, 12.07.1985 - 6 C 95.82
Rechtliches Gehör - Aufruf der Sache - Mündliche Verhandlung - Verwaltungsgericht …
Auszug aus BFH, 25.07.1994 - X R 51/93
Es entspricht einhelliger Auffassung, daß eine Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Versagung des rechtlichen Gehörs von Bedeutung ist (s. bereits BFH-Urteil vom 9. April 1968 I R 11/68, BFHE 92, 262, BStBl II 1968, 537; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1985 6 C 95.82, BVerwGE 72, 28;aus der Literatur statt vieler Tipke /Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 92 FGO Tz. 2;… Gräber /Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl. 1993, § 92 Rdnr. 6;… Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 9. Aufl. 1992, § 103 Rdnr. 2;… Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz mit Erläuterungen, 5. Aufl. 1993, § 112 Rdnr. 4). - BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus BFH, 25.07.1994 - X R 51/93
Das Bundesverfassungsgericht -- BVerfG -- (Beschluß vom 5. Oktober 1976 2 BvR 558/75, BVerfGE 42, 364) formuliert prägnant: "Damit gibt das Gericht dem Betroffenen gleichsam das ,Startzeichen' zur Wahrnehmung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör." Der Aufruf der Sache soll die anwesenden geladenen Parteien und Beteiligten effektiv in die Lage versetzen, den Termin auch "wahrzunehmen". - BFH, 22.03.1994 - X R 66/93
Rechtswidrige Besetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund
Auszug aus BFH, 25.07.1994 - X R 51/93
Zur ordnungsgemäßen Besetzung des X. Senats wird verwiesen auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. März 1994 X R 66/93 (BFH/NV 1994, 499) und auf den in Betriebs-Berater 1994 Beilage 11 zu Heft 17, S. 1 ff. abgedruckten Beschluß der Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. Mai 1994 VGS 1--4/93, insbesondere auf die Ausführungen Seite 5 zum Recht des Vorsitzenden, gemäß § 21 g des Gerichtsverfassungsgesetzes den Berichterstatter "aus dem Kreis der Spruchgruppe" auszuwählen, "die durch Mitwirkungsgrundsätze festgelegt ist".
- BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15
Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze
Dies ist zu unterscheiden (vgl. BFH, Beschluss vom 25. Juli 1994 - X R 51/93 - juris Rn. 9). - OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2019 - 4 LA 171/19
Aufruf der Sache als Bedingung für die Öffentlichkeit der Verhandlung
- BFH, 31.01.1995 - X R 265/93
Maßstab für eine bedeutende Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache
Eine Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache ist nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Versagung des rechtlichen Gehörs von Bedeutung (…z. B. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 92 Rz. 6; Senatsbeschluß vom 25. Juli 1994 X R 51/93, BFH/NV 1995, 233, m. w. N.). - OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2021 - 5 LA 107/20
Öffentlichkeit der Verhandlung ohne Aufruf der Sache