Rechtsprechung
   BFH, 25.07.1994 - X R 51/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,13061
BFH, 25.07.1994 - X R 51/93 (https://dejure.org/1994,13061)
BFH, Entscheidung vom 25.07.1994 - X R 51/93 (https://dejure.org/1994,13061)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 1994 - X R 51/93 (https://dejure.org/1994,13061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,13061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit bei Nichtaufrufung der Sache zur mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.04.1968 - I R 11/68

    Versagung des rechtlichen Gehörs durch Aufruf zu Verhandlung in einer Weise, die

    Auszug aus BFH, 25.07.1994 - X R 51/93
    Es entspricht einhelliger Auffassung, daß eine Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Versagung des rechtlichen Gehörs von Bedeutung ist (s. bereits BFH-Urteil vom 9. April 1968 I R 11/68, BFHE 92, 262, BStBl II 1968, 537; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1985 6 C 95.82, BVerwGE 72, 28;aus der Literatur statt vieler Tipke /Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 92 FGO Tz. 2; Gräber /Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl. 1993, § 92 Rdnr. 6; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 9. Aufl. 1992, § 103 Rdnr. 2; Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz mit Erläuterungen, 5. Aufl. 1993, § 112 Rdnr. 4).
  • BVerwG, 12.07.1985 - 6 C 95.82

    Rechtliches Gehör - Aufruf der Sache - Mündliche Verhandlung - Verwaltungsgericht

    Auszug aus BFH, 25.07.1994 - X R 51/93
    Es entspricht einhelliger Auffassung, daß eine Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Versagung des rechtlichen Gehörs von Bedeutung ist (s. bereits BFH-Urteil vom 9. April 1968 I R 11/68, BFHE 92, 262, BStBl II 1968, 537; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1985 6 C 95.82, BVerwGE 72, 28;aus der Literatur statt vieler Tipke /Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 92 FGO Tz. 2; Gräber /Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl. 1993, § 92 Rdnr. 6; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 9. Aufl. 1992, § 103 Rdnr. 2; Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz mit Erläuterungen, 5. Aufl. 1993, § 112 Rdnr. 4).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BFH, 25.07.1994 - X R 51/93
    Das Bundesverfassungsgericht -- BVerfG -- (Beschluß vom 5. Oktober 1976 2 BvR 558/75, BVerfGE 42, 364) formuliert prägnant: "Damit gibt das Gericht dem Betroffenen gleichsam das ,Startzeichen' zur Wahrnehmung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör." Der Aufruf der Sache soll die anwesenden geladenen Parteien und Beteiligten effektiv in die Lage versetzen, den Termin auch "wahrzunehmen".
  • BFH, 22.03.1994 - X R 66/93

    Rechtswidrige Besetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund

    Auszug aus BFH, 25.07.1994 - X R 51/93
    Zur ordnungsgemäßen Besetzung des X. Senats wird verwiesen auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. März 1994 X R 66/93 (BFH/NV 1994, 499) und auf den in Betriebs-Berater 1994 Beilage 11 zu Heft 17, S. 1 ff. abgedruckten Beschluß der Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. Mai 1994 VGS 1--4/93, insbesondere auf die Ausführungen Seite 5 zum Recht des Vorsitzenden, gemäß § 21 g des Gerichtsverfassungsgesetzes den Berichterstatter "aus dem Kreis der Spruchgruppe" auszuwählen, "die durch Mitwirkungsgrundsätze festgelegt ist".
  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15

    Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze

    Dies ist zu unterscheiden (vgl. BFH, Beschluss vom 25. Juli 1994 - X R 51/93 - juris Rn. 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2019 - 4 LA 171/19

    Aufruf der Sache als Bedingung für die Öffentlichkeit der Verhandlung

    Der Grundsatz der Öffentlichkeit verlangt lediglich, dass die Verhandlung in einem Raum stattfindet, welcher der Öffentlichkeit zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 4 B 45.15 -, juris Rn. 12 f.; BFH, Beschluss vom 25. Juli 1994 - X R 51/93 -, juris Rn. 9).
  • BFH, 31.01.1995 - X R 265/93

    Maßstab für eine bedeutende Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache

    Eine Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache ist nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Versagung des rechtlichen Gehörs von Bedeutung (z. B. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 92 Rz. 6; Senatsbeschluß vom 25. Juli 1994 X R 51/93, BFH/NV 1995, 233, m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2021 - 5 LA 107/20

    Öffentlichkeit der Verhandlung ohne Aufruf der Sache

    Der Grundsatz der Öffentlichkeit verlangt lediglich, dass die Verhandlung in einem Raum stattfindet, welcher der Öffentlichkeit zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 4 B 45.15 -, juris Rn. 12 f.; BFH, Beschluss vom 25. Juli 1994 - X R 51/93 -, juris Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht