Rechtsprechung
BFH, 25.07.2000 - VIII R 46/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- IWW
- Wolters Kluwer
Wirtschaftsgut - Gesellschaftsvermögen - Personengesellschaft - Betriebsvermögen - Buchwert - Stille Reserve - Verzicht - Zuwendung
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übertragung aus Gesamthandsvermögen in Einzelunternehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§§ 4, 6, 15 EStG
Einkommensteuer; Überführung eines Wirtschaftsguts des Gesellschaftsvermögens einer Personengesellschaft in das Betriebsvermögen eines Gesellschafters
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Unternehmensnachfolge - Überführung aus der Gesamthand in das Vermögen eines Einzelunternehmens
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 23.09.1999 - V 189/99
- BFH, 25.07.2000 - VIII R 46/99
Papierfundstellen
- BFHE 192, 516
- BB 2000, 2292
- DB 2000, 2251
- NZG 2001, 701
- NZG 2001, 702
Wird zitiert von ... (16)
- BFH, 19.03.2014 - X R 28/12
Teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter: Beitrittsaufforderung an …
(6) In dem zur Rechtslage vor Schaffung des § 6 Abs. 5 EStG ergangenen Urteil vom 25. Juli 2000 VIII R 46/99 (BFHE 192, 516) hat auch der VIII. Senat der Sache nach die modifizierte Trennungstheorie angewendet. - BFH, 10.04.2013 - I R 80/12
BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen …
Gegen das Vorliegen einer Entnahme in diesen Fällen spricht nicht deren Zweck, eine Besteuerung der stillen Reserven zu gewährleisten (vgl. BFH-Urteile vom 17. August 1972 IV R 26/69, BFHE 107, 27, BStBl II 1972, 903; vom 25. Juli 2000 VIII R 46/99, BFHE 192, 516; BFH-Beschluss in BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168, m.w.N.; Senatsurteil vom 16. Februar 1996 I R 183/94, BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342). - BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der …
Mit der teilentgeltlichen Veräußerung an die Söhne habe er die stillen Reserven durch eine Entnahme realisiert (Bezugnahme u.a. auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2000 VIII R 46/99, BFH/NV 2000, 1549, unter II. 2.).
- FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 362/04
Keine Entnahme, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut in einen Betrieb …
Dementsprechend geht die Rechtsprechung - nach der Gesetzeslage bis zum Veranlagungszeitraum 1998 - bei einer unentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft in ein Betriebsvermögen eines Gesellschafters von einer Buchwertfortführung aus (BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 VIII R 46/99, BFH/NV 2000, 1549; ähnlich: BFH-Urteil vom 29. Juli 1997 VIII R 57/94, BStBl II 1998, 652; BFH-Urteil vom 14. Juni 1988 VIII R 387/83, BStBl II 1989, 187).Es besteht noch nicht einmal ein Wahlrecht zur Aufdeckung der stillen Reserven, weil es insoweit an einer Rechtsgrundlage mangelt (BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 VIII R 46/99, BFH/NV 2000, 1549; BFH-Urteil vom 29. Juli 1997 VIII R 57/94, BStBl II 1998, 652 unter B. I. 4. b.; BFH-Urteil vom 16. Februar 1996 I R 183/94, BStBl II 1996, 342).
Soweit die Finanzverwaltung in R 14 Abs. 2 Satz 3 EStR hiervon abweichend eine Behandlung nach Entnahmegrundsätzen zugelassen hat, stellt dies eine Billigkeitsmaßnahme dar (BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 VIII R 46/99, BFH/NV 2000, 1549).
Auch in diesem Fall bedeutet die Zustimmung des anderen Gesellschafters zur unentgeltlichen Übertragung in das Einzelunternehmen des begünstigten Gesellschafters eine Schenkung der anteiligen stillen Reserven, wenn kein betrieblicher Anlass für die Zustimmung erkennbar ist (BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 VIII R 46/99, BFH/NV 2000, 1549).
Da die hier angewandte Rechtsprechung aber bereits in dem Urteil des BFH vom 28. September 1995 (IV R 39/94, BStBl II 1996, 276) angelegt ist und die Übertragung auf den hiesigen Fall durch das BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 (VIII R 46/99, BFH/NV 2000, 1549) nur eine Fortführung dieser Rechtsprechung darstellt, liegt keine Rechtsprechungsänderung zwischen der erstmaligen Steuerfestsetzung und dem Änderungsbescheid vor.
Der Gewinn aus der anteiligen Entnahme im Zeitpunkt der Übertragung ist dem Kläger zu 2. zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 VIII R 46/99, BFH/NV 2000, 1549).
- BFH, 20.12.2012 - IV B 12/12
Bandbreitenrechtsprechung nicht auf die Ermittlung des Teilwerts übertragbar - …
Verkauft die Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) dem Gesellschafter (Mitunternehmer) das Wirtschaftsgut unter dem erzielbaren Marktpreis, so liegt in Höhe der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Marktpreis eine (verdeckte) Entnahme des Gesellschafters vor (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 6. August 1985 VIII R 280/81, BFHE 144, 386, BStBl II 1986, 17; vom 25. Juli 2000 VIII R 46/99, BFHE 192, 516, und in BFHE 237, 503, jeweils m.w.N.). - FG Düsseldorf, 12.05.2006 - 18 K 5588/03
Grenzüberschreitende doppelstöckige Personengesellschaft; Ausländische …
In diesem Fall ist die Nähe des Einlagevorganges zum Tausch nur eine vordergründige, weil sie tatsächlich bei verbundenen Unternehmen einen durch die Gesellschafterstellung bedingten Vorgang bei der aufnehmenden Gesellschaft und einen außerbetrieblichen Vorgang beim abgebenden Betriebsvermögen darstellt (Schmidt/Glanegger EStG § 6 Tz 550; BFH, Urteil vom 25. Juli 2000 VIII R 46/99, BFHE 192, 516, BFH/NV 2000, 1549;… Urteil vom 20. Juli 2005 X R 22/02, BFH/NV 2005, 2111 zur verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft). - BFH, 13.12.2005 - X R 50/03
Wiedereinsetzung
Dies folgt daraus, dass in diesem Fall das Wirtschaftsgut nicht die einheitliche betriebliche Sphäre des Steuerpflichtigen verlässt (sog. weiter Betriebsbegriff; vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 VIII R 46/99, BFHE 192, 516, m.w.N.; vgl. auch Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 20. Dezember 1977, BStBl I 1978, 8 --sog. Mitunternehmererlass-- Tz. 67; vgl. nunmehr auch § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG). - BFH, 20.10.2003 - VIII R 15/00
Beiladung; Entnahme stiller Reserven
Da dies regelmäßig zu einer verdeckten Entnahme (in das Privatvermögen) der auf ihren Anteil an den stillen Reserven des Wirtschaftsguts verzichtenden und an der erwerbenden Gesellschaft nicht beteiligten Gesellschafter der veräußernden Gesellschaft führt (vgl. dazu näher Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, unter 2. der Gründe, und vom 25. Juli 2000 VIII R 46/99, BFHE 192, 516, Deutsches Steuerrecht 2000, 1905), war Sch als der betroffene Gesellschafter notwendig zum Verfahren beizuladen (…vgl. u.a. BFH-Urteile vom 20. Oktober 1988 IV R 97/85, BFH/NV 1989, 511, …und vom 30. März 1999 VIII R 29/95, BFH/NV 1999, 1468). - FG Düsseldorf, 26.10.2007 - 18 K 621/04
Möglichkeit der steuerneutralen Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem …
Dieses müsste, wenn man der sog. Trennungstheorie folgte (…zu § 6 Abs. 5 EStG n.F. siehe Wacker in Schmidt, EStG 26. A. 2007, § 15 Rn. 665 m.w.N. zum Streitstand), in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Vorgang aufgeteilt werden, so dass die stillen Reserven nur teilweise realisiert worden wären und auch insoweit eine Änderung der Rechtslage zu Ungunsten der Kläger eingetreten wäre (…vgl. Tz. 28, 35, 66 des Mitunternehmererlasses, siehe auch Bitz in Littmann, Bitz, Pust, EStG, § 15 Rn. 99;… a.A. Einheitstheorie: Schmidt, EStG 18.A. 1999, § 15 Rn. 662 m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 25.7.2000 VIII R 46/99, BFHE 192, 516, Tz. 15 bei [...] undUrteil vom 6.9.2000 IV R 18/99, BStBl. II 2001, 229). - BFH, 04.04.2006 - IV B 12/05
Grundsätzliche Bedeutung; Gewinnrealisierung bei teilentgeltlicher Veräußerung
Dieser Vorgang führt danach zu einer vollständigen Realisierung der stillen Reserven (sog. Trennungstheorie): Soweit der Erwerber eine Gegenleistung erbracht hat, sind die stillen Reserven durch Veräußerung und im Übrigen durch Entnahme (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) aufgedeckt worden (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1991 VIII R 51/84, BFHE 166, 431, BStBl II 1992, 512, unter III.; s. auch BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 VIII R 46/99, BFHE 192, 516, BFH/NV 2000, 1549). - FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93
Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ; …
- FG München, 03.03.2009 - 10 K 818/06
Verdeckte Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen durch kurzfristige …
- FG Münster, 16.05.2008 - 6 K 3233/03
Durch Erbbaurechtsbestellungen betroffene Grundstücke als gewillkürtes …
- FG Düsseldorf, 30.04.2003 - 16 K 2934/01
Einzelunternehmen; Einbringung; Sonderbetriebsvermögen; Kommanditanteilserwerb; …
- BFH, 02.09.2002 - VIII B 138/01
Grundsätzliche Bedeutung; Betriebsaufspaltung - Ausgliederung
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03
Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke; …