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   BFH, 25.07.2001 - VI R 82/96   

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https://dejure.org/2001,3153
BFH, 25.07.2001 - VI R 82/96 (https://dejure.org/2001,3153)
BFH, Entscheidung vom 25.07.2001 - VI R 82/96 (https://dejure.org/2001,3153)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - VI R 82/96 (https://dejure.org/2001,3153)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zusammenveranlagung von Ehegatten - Werksangehörigen Rabatt - Bruttoarbeitslohn - Streitiger geldwerter Vorteil - PKW- Verkauf - Einnahmen aus nicht selbständiger Tätigkeit - Musterprozess - Änderung der Einkommensteuer - Wertermittlung - Änderung der ...

  • Judicialis

    FGO § 118 Abs. 2; ; AO 1977 § 173; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 164 Abs. 3 Satz 2 1. Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 2, EStG § 8 Abs 3
    Änderung; Grobes Verschulden; Jahreswagen; Neue Tatsache

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BFH, 20.11.2012 - IX R 7/11

    Abgrenzung der Änderungsbefugnisse nach § 165 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO -

    Auch wenn in komplexen Fallgestaltungen wie der vorliegenden im Einzelnen kaum trennscharf zwischen rechnerischer und rechtlicher Bewertung einzelner Tatsachen unterschieden werden kann, so sind Berechnungsgrundlagen als solche regelmäßig dem tatsächlichen Bereich zuzuordnen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 82/96, BFH/NV 2001, 1533, unter 1.).
  • BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04

    Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns und Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe bei

    Tatsache in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller oder immaterieller Art (BFH-Urteile vom 25. Juli 2001 VI R 82/96, BFH/NV 2001, 1533, m.w.N., und vom 28. März 1985 IV R 159/82, BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120).
  • FG Düsseldorf, 14.01.2016 - 16 K 1906/14

    Einkommensteuerliche Ermittlung der Höhe des geldwerten Vorteils aus der

    Hierzu wurde auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.1.2011 VI R 61/09 (Bundessteuerblatt -BStBl- Teil II 2011, Seite 479 und auf eine Verfügung der OFD Hannover vom 6.12.2010 hingewiesen. Auch dem Abstimmungsverfahren mit der OFD komme eigenständige Bedeutung als neue Tatsache zu (Finanzgericht -FG- Köln Urteil vom 12.12.1995 8 K 5794/94, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1997, 144; BFH-Urteil vom 25.7.2001 VI R 82/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 1533).

    Die daraus resultierende Höhe des geldwerten Vorteils ist hingegen das Ergebnis von Schlussfolgerungen aus den Berechnungsgrundlagen, also den vorgenannten Merkmalen, die ihrerseits Tatsachen i.S.v. § 173 AO sind (vgl. BFH-Urteil vom 25.7.2001 VI R 82/96, BFH/NV 2001, 1533).

    Wären dem beklagten Finanzamt die Merkmale bereits bei der Steuerfestsetzung bekannt gewesen, hätte es diese nicht unberücksichtigt lassen können und sollen (vgl. BFH.Urteil vom 25.7.2001 VI R 82/96 BFH/NV 2001, 1533).

    Ein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden der maßgeblichen Tatsachen ist auch nicht daraus herzuleiten, dass die Klägerin bzw. ihr Steuerberater nicht Einspruch gegen die Einkommensteuerbescheide eingelegt haben (vgl. dazu FG Köln Urteil vom 12.12.1995 8 K 5794/94, EFG 1997, 144; Revision BFH-Urteil vom 25.7.2001 VI R 82/96, BFH/NV 2001, 1533).

  • FG Münster, 11.09.2007 - 14 K 5023/06

    Erfordernis der Änderung eines Einkommensbescheides wegen der rückwirkenden

    Eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO kommt nur in Betracht, wenn das Finanzamt bei rechtzeitiger Kenntnis der später bekannt werdenden Tatsachen schon bei der ursprünglichen Veranlagung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer anderen Steuer gelangt wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. November 1987 GrS 1/86, BStBl II 1988, 180; BFH Urteile vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BStBl II 1999, 91; vom 15. Dezember 1999 XI R 38/99, BFH/NV 2000, 820, und vom 25. Juli 2001 VI R 82/96, BFH/NV 2001, 1533).
  • FG Düsseldorf, 18.12.2002 - 13 K 2376/01

    Arbeitslohn; PKW-Verkauf; Sachbezug; Geldwerte Vorteile; Kostenerstattung;

    Die wertbildenden oder wertbegründenden Merkmale des erworbenen Kfz beinhalten neue Tatsachen im Sinne des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25.07.2001, VI R 82/96, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2001, 1533).
  • FG Nürnberg, 16.06.2016 - 4 K 1902/15

    Nichtangabe einer Kunstsammlung mit erheblichen Wert bei Erklärung der Schenkung

    Wertbegründenden Eigenschaften sind indes Tatsachen (BFH-Urteil vom 25.07.2001 VI R 82/96, BFH/NV 2001, 1533).
  • FG Düsseldorf, 30.11.2006 - 8 K 2386/06

    Abänderungspflicht bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide gem. § 173 Abs. 1

    Der BFH hat im Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 82/96 (BFH/NV 2001, 1533) auf das Erfordernis der Rechtserheblichkeit der neu bekannt gewordenen Tatsachen (Listenpreis und marktüblicher Abschlag bei einem Fahrzeug) in einem Fall abgestellt, in dem die Tatsachen den dortigen Klägern im Zeitpunkt der Erstveranlagung nicht bekannt waren, sondern ihnen vom Arbeitgeber erst später mitgeteilt wurden.

    Wie das FA bei Kenntnis bestimmter Tatsachen und Beweismittel einen Sachverhalt in seinem ursprünglichen Bescheid gewürdigt hätte, ist auf Grund des Gesetzes, wie es nach der damaligen Rechtsprechung des BFH ausgelegt wurde, und den die Finanzämter bindenden Verwaltungsanweisungen zu beurteilen, die im Zeitpunkt des Ergehens des ursprünglichen Bescheides durch das FA gegolten haben (BFH-Beschluss in BStBl II 1988, 180; BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1533).

  • BFH, 14.09.2005 - VI R 18/03

    Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen

    a) Eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 kommt allerdings nur in Betracht, wenn das FA bei rechtzeitiger Kenntnis der später bekannt werdenden Tatsachen schon bei der ursprünglichen Veranlagung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer anderen Steuer gelangt wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. November 1987 GrS 1/86, BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180; Urteile vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91; vom 15. Dezember 1999 XI R 38/99, BFH/NV 2000, 820, und vom 25. Juli 2001 VI R 82/96, BFH/NV 2001, 1533).
  • FG Niedersachsen, 21.03.2006 - 13 K 398/05

    Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung entgegen einer Entscheidung des

    Eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 kommt allerdings nur in Betracht, wenn die Familienkasse bei rechtzeitiger Kenntnis der später bekannt gewordenen Tatsache schon bei der ursprünglichen Festsetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer anderen Kindergeldfestsetzung gelangt wäre (sog. Rechtserheblichkeit, vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. November 1987 GrS 1/86, BStBl II 1988, 180; BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BStBl II 1999, 91; BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 XI R 38/99, BFH/NV 2000, 820, BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 82/96, BFH/NV 2001, 1533).
  • BFH, 05.08.2004 - VI R 90/02

    Gerichtliches Protokoll; Verwertung von Beweisergebnissen aus fremden Verfahren

    Hierunter fallen Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller und immaterieller Art (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 30. Oktober 2003 III R 24/02, BFHE 204, 10, BStBl II 2004, 394; vom 23. Januar 2001 XI R 42/00, BFHE 194, 9, BStBl II 2001, 379; vom 25. Juli 2001 VI R 82/96, BFH/NV 2001, 1533, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 09.10.2007 - 6 K 326/04

    Abgabenordnung: Änderung von Steuerbescheiden; Rechtserheblichkeit

  • FG München, 26.06.2009 - 8 K 1338/07

    Besteuerungszeitpunkt eines geldwerten Vorteils im Zusammenhang mit

  • FG Münster, 21.09.2006 - 12 K 376/06

    Aufhebung eines bestandskräftigen Kindergeld-Aufhebungsbescheids

  • BFH, 19.11.2002 - X R 30/01

    Verschulden des Steuerpflichtigen an der verspäteten Bekanntgabe von Tatsachen -

  • BFH, 28.02.2005 - IX B 119/04

    Prozessvollmacht: Bevollmächtigung in den Vorjahren

  • FG Baden-Württemberg, 19.06.2002 - 12 K 227/98

    Grobes Verschulden bei Erklärung ausländischer Zinseinnahmen als inländische

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.09.2006 - 1 K 1032/06

    Keine rückwirkende Änderung eines bestandskräftigen Bescheides über die Aufhebung

  • FG Düsseldorf, 08.04.2016 - 8 K 1499/15

    Einkommensteuerliche Ermittlung der Höhe des Sachbezugs aus der Überlassung einer

  • FG Thüringen, 22.02.2006 - III 801/05

    Keine Änderungsmöglichkeit für einen bei der Grenzbetragsberechnung die

  • FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 3797/05

    Änderbarkeit von Kindergeldbescheiden nach Ergehen des BVerfG-Beschlusses zum

  • FG Saarland, 06.03.2012 - 1 K 1032/10

    Änderung von Steuerbescheiden nach Pflichtverletzungen des Finanzamts und des

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