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   BFH, 25.08.2009 - I R 33/08   

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https://dejure.org/2009,2473
BFH, 25.08.2009 - I R 33/08 (https://dejure.org/2009,2473)
BFH, Entscheidung vom 25.08.2009 - I R 33/08 (https://dejure.org/2009,2473)
BFH, Entscheidung vom 25. August 2009 - I R 33/08 (https://dejure.org/2009,2473)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG 2002 § 2 Abs. 7 Satz 3, § 39b Abs. 3 Satz 7, § 39d Abs. 3 Satz 4

  • openjur.de

    Lohnsteuerberechnung für einen "sonstigen Bezug" nach dem Wechsel der Art der Steuerpflicht

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG 2002 § 2 Abs. 7 Satz 3, § 39b Abs. 3 Satz 7, § 39d Abs. 3 Satz 4

  • Betriebs-Berater

    Lohnsteuerberechnung für einen "sonstigen Bezug" nach dem Wechsel der Art der Steuerpflicht

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG 2002 § 2 Abs. 7 S. 3; ; EStG 2002 § 9a S. 1 Nr. 1; ; EStG 2002 § 39b Abs. 3 S. 7; ; EStG 2002 § 39d Abs. 1 S. 3; ; EStG 2002 § 39d Abs. 3 S. 4; ; EStG 2002 § 50 Abs. 5 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des während der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht gezahlten Arbeitslohns im Jahresarbeitslohn bei der Berechnung der Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug wegen eines Wechsels des Arbeitnehmers von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht; ...

  • datenbank.nwb.de

    Lohnsteuerberechnung für einen "sonstigen Bezug" nach dem Wechsel der Art der Steuerpflicht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besteuerung eines sonstigen Bezugs bei beschränkt Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lohnsteuer für Heimkehrer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung des während der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht gezahlten Arbeitslohns im Jahresarbeitslohn bei der Berechnung der Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug wegen eines Wechsels des Arbeitnehmers von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht; ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuer auf Bonuszahlung bei Rückkehr von Expatriates

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Lohnsteuerberechnung für sonstigen Bezug nach Wechsel von unbeschränkter in beschränkte Steuerpflicht

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 39b Abs 3, EStG § 39d Abs 3, EStG § 2 Abs 7 S 3
    Arbeitnehmer; Ausland; Jahresarbeitslohn; Lohnsteuerabzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 241
  • NZA 2010, 382
  • BB 2009, 2395
  • DB 2009, 2761
  • BStBl II 2010, 150
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Niedersachsen, 29.09.2005 - 11 K 396/04

    Haftung einer inländischen Tochtergesellschaft für nicht abgeführte Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - I R 33/08
    Daher ist bei der Ermittlung des Jahresarbeitslohns zur Berechnung der auf den sonstigen Bezug entfallenden Lohnsteuer der bisher erzielte Arbeitslohn auch insoweit einzubeziehen, als er auf einen Zeitraum entfällt, der vor einem Wechsel der Art der Steuerpflicht liegt (so auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 29. September 2005 11 K 396/04, [...]; Trzaskalik in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 39b Rz D 4; Hartz/Meeßen/ Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, "Sonstige Bezüge" Rz 29; a.A. Stache in Bordewin/Brandt, EStG, § 39b Rz 173, bzw. in Horowski/Altehoefer, Kommentar zum Lohnsteuerrecht, § 39b EStG Rz 229).
  • FG Düsseldorf, 04.03.2008 - 17 K 3874/07

    Die Lohnsteuer auf Bonuszahlungen an japanische Arbeitnehmer nach ihrer Rückkehr

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - I R 33/08
    Die Klage blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- Düsseldorf, Urteil vom 4. März 2008 17 K 3874/07 H(L), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 929).
  • BFH, 17.12.2003 - I R 75/03

    Progressionsvorbehalt bei ausländischen Einkünften

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - I R 33/08
    Aus dem Senatsurteil vom 17. Dezember 2003 I R 75/03 (BFHE 204, 481, BStBl II 2005, 96) folgt nichts anderes: Indem § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG 2002 die "ausländischen Einkünfte" auch bei einem Wechsel der Art der Steuerpflicht im Veranlagungszeitraum dem Progressionsvorbehalt unterwirft, sind zur Ermittlung dieser Einkünfte (§ 2 Abs. 2 EStG 2002) Werbungskosten unabhängig von der Ermittlung der inländischen Einkünfte (und einem etwa dort berücksichtigten kalenderjahresbezogenen Arbeitnehmer-Pauschbetrag des § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG 2002) anzusetzen, mögen die Einkünfte auch der Sache nach zur selben Einkunftsart gehören.
  • BFH, 08.11.1985 - VI R 238/80

    Anrechnung nicht angemeldeter Lohnsteuer bei behaupteter Nettolohnvereinbarung

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - I R 33/08
    Das Lohnsteuerverfahren muss als Massenverfahren möglichst praktikabel ausgestaltet sein; dies gilt im besonderen Maße für die im Gesetz nicht klar geregelte und als Ausnahmefall zum Regelfall der Bruttolohnvereinbarung (s. insoweit Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. November 1985 VI R 238/80, BFHE 145, 198, BStBl II 1986, 186) anzusehende und darüber hinaus vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich zu treffende Nettolohnvereinbarung (s. insoweit R 39b.9 LStR 2008).
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