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   BFH, 25.09.1992 - VI R 109/87   

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https://dejure.org/1992,2104
BFH, 25.09.1992 - VI R 109/87 (https://dejure.org/1992,2104)
BFH, Entscheidung vom 25.09.1992 - VI R 109/87 (https://dejure.org/1992,2104)
BFH, Entscheidung vom 25. September 1992 - VI R 109/87 (https://dejure.org/1992,2104)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 169, 176
  • BB 1992, 2353
  • DB 1992, 2532
  • BStBl II 1993, 106
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.10.1988 - VI R 18/86

    Konzertflügel der Dozentin an einem Konservatorium kann Arbeitsmittel i. S. des §

    Auszug aus BFH, 25.09.1992 - VI R 109/87
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist unter Würdigung aller Umstände nach der tatsächlichen Zweckbestimmung, d. h. nach der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall, festzustellen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Oktober 1988 VI R 18/86, BFHE 155, 310, BStBl II 1989, 356).
  • BFH, 21.11.1986 - VI R 137/83

    Werbungskosten - Diplom-Pädagoge - Erzieher - Sportgeräte - Sportkleidung -

    Auszug aus BFH, 25.09.1992 - VI R 109/87
    Da die Würdigung von dem vom FG festgestellten Sachverhalt getragen wird, kann der Senat offenlassen, ob eine private Nutzung der angeschafften Gegenstände von 10 v. H. die Anwendung des § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG ausschließen würde (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 21. November 1986 VI R 137/83, BFHE 148, 469, BStBl II 1987, 262; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. H 8).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt

    Ob im Einzelfall die beruflich/betrieblich veranlassten Zeitanteile einer Reise nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind, ist im Wesentlichen eine Frage der tatrichterlichen Würdigung, die grundsätzlich dem FG obliegt (vgl. BFH-Urteil vom 25. September 1992 VI R 109/87, BFHE 169, 176, BStBl II 1993, 106; BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 210/00, BFH/NV 2001, 809).
  • BFH, 27.10.2011 - III R 92/10

    Kindergeldanspruch: Keine Berücksichtigung der Aufwendungen für eine private

    sowie Personalcomputer gehören können (vgl. BFH-Urteile vom 25. September 1992 VI R 109/87, BFHE 169, 176, BStBl II 1993, 106; vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958), regelmäßig auszugehen sein.
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2004 - 6 K 2184/02

    Computertisch als GWG absetzbar

    Denn die Aufwendungen für einen Schreibtisch können auch dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn dieses Möbelstück nicht in einem anerkannten Arbeitszimmer steht, aber ansonsten dessen berufliche Nutzung sicher ist (BFH-Urteil vom 25.09.1992 VI R 109/87, BStBl. II 1993, 106).
  • FG Schleswig-Holstein, 12.12.1997 - V 799/97

    Erfolgsneutrale Ausbuchung eines im landwirtschaftlichen Betrieb als gewillkürtes

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  • FG Baden-Württemberg, 18.07.2000 - 13 K 30/95

    Technische Nutzungsdauer einer antiquarisch erworbenen, als Arbeitsmittel

    Das Gericht hält es unabhängig davon für die notwendige und zulässige Schätzung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Finanzgerichtsordnung - FGO - i.V.m. § 162 Abgabenordnung - AO - vgl. BFH-Urteil vom 25. September 1992 VI R 109/87, BStBl II 1993, 106 /107 unter Nr. 1) zur Gewährleistung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung für geboten, an vorhandene gesetzliche Regelungen anzuknüpfen.
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