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   BFH, 25.09.2008 - XI S 4/08   

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https://dejure.org/2008,8583
BFH, 25.09.2008 - XI S 4/08 (https://dejure.org/2008,8583)
BFH, Entscheidung vom 25.09.2008 - XI S 4/08 (https://dejure.org/2008,8583)
BFH, Entscheidung vom 25. September 2008 - XI S 4/08 (https://dejure.org/2008,8583)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ernstliche Zweifel an der regulären Besteuerung der Umsätze eines Reisebüros aus dem Verkauf von Veranstaltungskarten

  • Judicialis

    UStG § 3 Abs. 11; ; UStG § 4 Nr. 20; ; UStG § 25; ; UStG § 25 Abs. 3; ; UStG § 25a; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Reguläre Besteuerung der Umsätze eines Reisebüros aus dem Verkauf von Veranstaltungskarten ernstlich zweifelhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.11.1992 - C-163/91
    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - XI S 4/08
    Zu klären sei, ob das EuGH-Urteil vom 12. November 1992 Rs. C-163/91 --Van Ginkel Waddinxveen u.a.-- (Slg. 1992, I-5723) auch für den alleinigen Verkauf von Eintrittskarten gelte, zumal sie, die Antragstellerin, im Sinne dieser Rechtsprechung nicht nur Karten verkaufe, sondern diese besorge, ggf. im Hotel hinterlege, über den Inhalt des Spielplans und die Sitzplatzwahl berate und Empfehlungen anhand von Kritiken abgebe und ggf. auch weitere Leistungen (z.B. Reservierung im Restaurantbetrieb der Oper u.Ä.) anbiete.

    Die Richtlinie 77/388/EWG spricht damit primär gegenüber Reisenden ausgeführte Umsätze bestimmter Unternehmer der Reisebranche an (vgl. EuGH-Urteile in Slg. 1992, I-5723, Randnr. 12; vom 22. Oktober 1998 Rs. C-308/96 und C-94/97 --T.P. Madgett u.a.--, Slg. 1998, I-6629), die nationale Norm hingegen stellt vorrangig auf die Art der Leistung ab.

    Zu Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG hat der EuGH mit Urteil in Slg. 1992, I-5723 entschieden, dass die Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter auch dann anzuwenden ist, wenn diese nicht die Beförderung des Reisenden übernehmen, sondern sich darauf beschränken, dem Reisenden eine Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen.

  • BFH, 10.12.2009 - XI R 39/08

    Betriebsstätte des Eintrittskartenhandel für Sport- bzw. Musikveranstaltungen im

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - XI S 4/08
    Der Senat hat in dem Verfahren XI B 26/08 mit Beschluss vom heutigen Tage die Revision zugelassen, die unter dem Az. XI R 39/08 anhängig ist.

    Die angefochtenen Bescheide sind insoweit bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens XI R 39/08 von der Vollziehung auszusetzen, als die Umsätze aus dem isolierten Verkauf von Opernkarten nicht dem Regelsteuersatz zu unterwerfen, sondern nach § 25 Abs. 3 UStG zu versteuern sind.

  • BFH, 07.09.2007 - V B 97/07

    Aussetzung der Vollziehung: Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen mit

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - XI S 4/08
    Die AdV setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (vgl. ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. September 2007 V B 97/07, BFH/NV 2008, 120, m.w.N.).
  • BFH, 10.05.1999 - V B 6/99

    Vermietung von Tennisplätzen als Vermietung von Grundstücken?

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - XI S 4/08
    Ernstliche Zweifel ergeben sich regelmäßig dann, wenn eine Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung hat, denn klärungsbedürftige Rechtsfragen sind nicht im vorläufigen Verfahren abschließend zu beantworten (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Mai 1999 V B 6/99, BFH/NV 1999, 1526).
  • BFH, 21.01.1993 - V B 95/92

    Inhalt der Besteuerung von nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - XI S 4/08
    Dies entspricht der einhelligen Auffassung in der Literatur (vgl. z.B. Wagner in Sölch/ Ringleb, Umsatzsteuer, § 25 Rz 11, 32; Wenzel in Rau/ Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 25 Rz 40; Rothenberger in Hartmann/Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz, § 25 Rz 1; Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, § 234 Rz 64) und der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 7. Oktober 1999 V R 79, 80/98, BFHE 190, 235, BStBl II 2004, 308; Beschluss vom 21. Januar 1993 V B 95/92, BFH/NV 1994, 346).
  • BFH, 07.10.1999 - V R 79/98

    Reiseleistungen bei Vermittlung

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - XI S 4/08
    Dies entspricht der einhelligen Auffassung in der Literatur (vgl. z.B. Wagner in Sölch/ Ringleb, Umsatzsteuer, § 25 Rz 11, 32; Wenzel in Rau/ Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 25 Rz 40; Rothenberger in Hartmann/Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz, § 25 Rz 1; Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, § 234 Rz 64) und der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 7. Oktober 1999 V R 79, 80/98, BFHE 190, 235, BStBl II 2004, 308; Beschluss vom 21. Januar 1993 V B 95/92, BFH/NV 1994, 346).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2002 - 4 V 1751/00

    Madgett und Baldwin

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - XI S 4/08
    Gegen den Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 5. Februar 2002 4 V 1751/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 720) bestünden erhebliche Bedenken.
  • EuGH, 22.10.1998 - C-308/96

    Van Ginkel Waddinxveen / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - XI S 4/08
    Die Richtlinie 77/388/EWG spricht damit primär gegenüber Reisenden ausgeführte Umsätze bestimmter Unternehmer der Reisebranche an (vgl. EuGH-Urteile in Slg. 1992, I-5723, Randnr. 12; vom 22. Oktober 1998 Rs. C-308/96 und C-94/97 --T.P. Madgett u.a.--, Slg. 1998, I-6629), die nationale Norm hingegen stellt vorrangig auf die Art der Leistung ab.
  • BFH, 10.12.2009 - XI R 39/08

    EuGH-Vorlage zum Anwendungsbereich der mehrwertsteuerrechtlichen "Sonderregelung

    Der Senat hat die Revision der Klägerin gegen dieses Urteil zugelassen (Beschluss vom 25. September 2008 XI B 26/08) und ferner die angefochtenen Bescheide bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens insoweit von der Vollziehung ausgesetzt, als die Umsätze aus dem isolierten Verkauf von Opernkarten nicht dem Regelsteuersatz zu unterwerfen, sondern nach § 25 Abs. 3 UStG zu versteuern sind (Beschluss vom 25. September 2008 XI S 4/08, BFH/NV 2009, 232).

    Zur Begründung hat der Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2009, 232 dargelegt, im Streitfall sei ernstlich zweifelhaft, ob ausschließlich die Erlöse eines Reisebüros aus dem Verkauf von Veranstaltungskarten im Rahmen eines Leistungsbündels oder auch die Erlöse aus dem Einzelkartenverkauf der Margenbesteuerung i. S. von § 25 UStG unterliegen könnten.

  • FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 154/13

    Kernbrennstoffsteuer, Verfahrensrecht: Aufhebung der Vollziehung wegen

    Zur Rechtfertigung der Annahme begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids genügt allerdings, dass dem Gericht des Eilverfahrens die Aussetzung des Hauptsacheverfahrens zur Vorabentscheidung - im Eilverfahren ist ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union nicht statthaft - geboten erscheint, falls der Ausgang des Vorabentscheidungsverfahrens nicht vorhersehbar ist und insoweit von einer Unentschiedenheit in der Beurteilung der Rechtslage auszugehen ist oder von ihr jedenfalls ausgegangen werden kann (BFH, Beschluss v. 25.09.2008, XI S 4/08; dem folgend FG Düsseldorf, Beschluss vom 13.02.2009, 4 V 3976/08 A(Z)).
  • FG Düsseldorf, 13.02.2009 - 4 V 3976/08

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Einfuhrabgabenbescheids für sog.

    Insoweit ist von einer Unentschiedenheit in der Beurteilung der Rechtslage auszugehen (s. BFH Beschluss v. 25.09.2008, XI S 4/08, BFH/NV 2009, 232-234).
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