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   BFH, 25.09.2017 - IX S 17/17   

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https://dejure.org/2017,40205
BFH, 25.09.2017 - IX S 17/17 (https://dejure.org/2017,40205)
BFH, Entscheidung vom 25.09.2017 - IX S 17/17 (https://dejure.org/2017,40205)
BFH, Entscheidung vom 25. September 2017 - IX S 17/17 (https://dejure.org/2017,40205)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kein Abzug der von dem Nießbraucher getragenen Erhaltungsaufwendungen i. S. des § 82b EStDV nach dessen Tod durch den Eigentümer - Beendigung des Nießbrauchs - Keine entsprechende Anwendung des § 11d EStDV - Gesamtrechtsnachfolge

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1, EStG § 11 Abs 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStDV § 11d Abs 1, EStDV § 82b, AO § 45, BGB § 566 Abs 1, BGB § 1056 Abs 1, BGB § 1061 S 1, BGB § 1922, FGO § 69 Abs 3, EStG VZ 2015
    Kein Abzug der von dem Nießbraucher getragenen Erhaltungsaufwendungen i.S. des § 82b EStDV nach dessen Tod durch den Eigentümer - Beendigung des Nießbrauchs - Keine entsprechende Anwendung des § 11d EStDV - Gesamtrechtsnachfolge

  • Bundesfinanzhof

    Kein Abzug der von dem Nießbraucher getragenen Erhaltungsaufwendungen i.S. des § 82b EStDV nach dessen Tod durch den Eigentümer - Beendigung des Nießbrauchs - Keine entsprechende Anwendung des § 11d EStDV - Gesamtrechtsnachfolge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 EStG 2009, § 11 Abs 2 EStG 2009, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 11d Abs 1 EStDV 2000, § 82b EStDV 2000
    Kein Abzug der von dem Nießbraucher getragenen Erhaltungsaufwendungen i.S. des § 82b EStDV nach dessen Tod durch den Eigentümer - Beendigung des Nießbrauchs - Keine entsprechende Anwendung des § 11d EStDV - Gesamtrechtsnachfolge

  • IWW

    § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 82b EStDV, § 11d Abs. 1 EStDV, § 69 FGO, § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO, § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. r Doppelbuchst. aa EStG, § 82b Abs. 1 Satz 1 EStDV, § 11 Abs. 2 EStG, § 82b Abs. 2 Satz 1 EStDV, § 82b Abs. 2 Satz 2 EStDV, § 82b Abs. 1 EStDV, § 1061 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, §§ 566 Abs. 1, 1056 Abs. 1 BGB, § 1922 BGB, § 45 der Abgabenordnung, § 11d Abs. 1 Satz 1 EStDV, § 2 Abs. 1 EStG, § 82b Abs. 2 EStDV, § 135 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Kein Abzug der von dem Nießbraucher getragenen Erhaltungsaufwendungen i.S. des § 82b EStDV nach dessen Tod durch den Eigentümer - Beendigung des Nießbrauchs - Keine entsprechende Anwendung des § 11d EStDV - Gesamtrechtsnachfolge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit von Erhaltungsaufwendungen für ein Wohngebäude durch den Erben der früheren Nießbraucherin

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStDV § 82b Abs. 1 S. 1
    Abzugsfähigkeit von Erhaltungsaufwendungen für ein Wohngebäude durch den Erben der früheren Nießbraucherin

  • datenbank.nwb.de

    Kein Abzug der von dem Nießbraucher getragenen Erhaltungsaufwendungen i.S. des § 82b EStDV nach dessen Tod durch den Eigentümer - Beendigung des Nießbrauchs - Keine entsprechende Anwendung des § 11d EStDV - Gesamtrechtsnachfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vom Nießbrauchberechtigten getragene Werbungskosten - und der Heimfall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbungskosten bei Einkunftsart Vermietung und Verpachtung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18

    BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen

    a) Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Bescheids neben den für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. September 2017 IX S 17/17, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2017, 1118, Rz 20, m.w.N.).
  • BFH, 13.03.2018 - IX R 22/17

    Kein Abzug vom Nießbraucher getragener Erhaltungsaufwendungen i.S. des § 82b

    Das gilt auch für größere Reparaturaufwendungen, die als Erhaltungsaufwand sofort oder gemäß § 82b EStDV auf zwei bis fünf Jahre verteilt abziehbar sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. November 1989 IX R 110/85, BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 25. September 2017 IX S 17/17, BFH/NV 2017, 1603).
  • FG Münster, 11.10.2019 - 10 K 3350/18

    Gebündelte Abziehbarkeit noch nicht verbrauchter Erhaltungsaufwendungen i.S.v. §

    Die anderslautende Auffassung der Finanzverwaltung in R 21.1 Abs. 6 EStR sei unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 13.3.2018 (IX R 22/17) und des BFH-Beschlusses vom 25.9.2017 (IX S 17/17) nicht zutreffend.

    Der BFH ist in seinem Urteil vom 13.3.2018 (IX R 22/17, BFH/NV 2018, 824, s. auch BFH-Beschluss vom 25.9.2017 IX S 17/17, BFH/NV 2017, 1603) davon ausgegangen, dass von einem Steuerpflichtigen getragene Erhaltungsaufwendungen i.S.v. § 82b EStDV bei seinem Tod nicht auf seinen oder seine Erben als Gesamtrechtsnachfolger übergehen und dann bei diesen abziehbar sind.

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