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   BFH, 25.09.2018 - I B 11/18   

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https://dejure.org/2018,37128
BFH, 25.09.2018 - I B 11/18 (https://dejure.org/2018,37128)
BFH, Entscheidung vom 25.09.2018 - I B 11/18 (https://dejure.org/2018,37128)
BFH, Entscheidung vom 25. September 2018 - I B 11/18 (https://dejure.org/2018,37128)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UmwStG 2006 § 15 Abs 1 S 2, UmwStG 2006 § 11 Abs 2, EGRL 133/2009 Art 2 Buchst c
    Keine teleologische Reduktion des § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 bei Abspaltung des operativen Geschäftsbetriebs

  • Bundesfinanzhof

    Keine teleologische Reduktion des § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 bei Abspaltung des operativen Geschäftsbetriebs

  • IWW

    § 15 Abs. 1 Sat... z 2 des Umwandlungssteuergesetzes, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Variante 1 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Variante 1 FGO, § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006, § 15 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 2006, §§ 11 bis 13 UmwStG 2006, § 11 Abs. 2, § 13 Abs. 2 UmwStG 2006, § 15 UmwStG 2006, Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2009/133/EG, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Keine teleologische Reduktion des § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 bei Abspaltung des operativen Geschäftsbetriebs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwStG 2006 § 15 Abs. 1 Satz 2
    Keine teleologische Reduktion des § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 bei Abspaltung des operativen Geschäftsbetriebs

  • rechtsportal.de

    UmwStG 2006 § 15 Abs. 1 Satz 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bewertung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Abspaltung zur Neugründung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Keine teleologische Reduktion des § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 bei Abspaltung des operativen Geschäftsbetriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Bei Abspaltung des operativen Geschäftsbetriebs ist § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG nicht teleologisch zu reduzieren - aber unionsrechtlich zu differenzieren?" von RA/FAStR/StB Prof. Dr. Uwe Hohage, original erschienen in: NWB 2019, 304 - 305. ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Hessen, 10.11.2017 - 4 K 2005/16

    Hinweis: Es besteht die Möglichkeit zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem BFH

    Auszug aus BFH, 25.09.2018 - I B 11/18
    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 10. November 2017 4 K 2005/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die dagegen erhobene Klage wies das Hessische Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 10. November 2017 4 K 2005/16 (juris) als unbegründet ab.

  • BFH, 08.09.2015 - V B 5/15

    Festsetzungsfrist von Zinsbescheiden - Verschulden des FA - Aussetzung des

    Auszug aus BFH, 25.09.2018 - I B 11/18
    Soweit sie wissen möchte, ob § 11 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 auch dann anzuwenden sind, wenn im Fall einer Abspaltung zwar kein Teilbetrieb bei der übertragenden Körperschaft verbleibt, diese aber ihren operativen Gesamtbetrieb auf die Übernehmerin abspaltet und lediglich nicht wesentliche und keine stillen Reserven enthaltende Wirtschaftsgüter zurückbehält, ist diese Frage nicht klärungsbedürftig, weil sich ihre Beantwortung eindeutig aus dem Gesetz ergibt (vgl. zu diesem Maßstab BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748; vom 8. September 2015 V B 5/15, BFH/NV 2016, 7).
  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus BFH, 25.09.2018 - I B 11/18
    c) Die begehrte Buchwertfortführung stellt sich insoweit als Ausnahme zu der vom Gesetzgeber grundsätzlich getroffenen Belastungsentscheidung dar, welche ihrerseits einer Rechtfertigung am Maßstab des Gleichheitssatzes bedarf (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 1 BvL 21/12, BVerfGE 138, 136).
  • BFH, 07.04.2010 - I R 96/08

    Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei

    Auszug aus BFH, 25.09.2018 - I B 11/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist dabei unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein funktions- bzw. lebensfähig ist (BFH-Urteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772; Senatsurteil vom 7. April 2010 I R 96/08, BFHE 229, 179, BStBl II 2011, 467).
  • BFH, 04.07.2007 - X R 49/06

    Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen

    Auszug aus BFH, 25.09.2018 - I B 11/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist dabei unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein funktions- bzw. lebensfähig ist (BFH-Urteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772; Senatsurteil vom 7. April 2010 I R 96/08, BFHE 229, 179, BStBl II 2011, 467).
  • BFH, 06.05.2004 - V B 101/03

    Ausfuhrlieferung in Drittstaaten

    Auszug aus BFH, 25.09.2018 - I B 11/18
    Soweit sie wissen möchte, ob § 11 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 auch dann anzuwenden sind, wenn im Fall einer Abspaltung zwar kein Teilbetrieb bei der übertragenden Körperschaft verbleibt, diese aber ihren operativen Gesamtbetrieb auf die Übernehmerin abspaltet und lediglich nicht wesentliche und keine stillen Reserven enthaltende Wirtschaftsgüter zurückbehält, ist diese Frage nicht klärungsbedürftig, weil sich ihre Beantwortung eindeutig aus dem Gesetz ergibt (vgl. zu diesem Maßstab BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748; vom 8. September 2015 V B 5/15, BFH/NV 2016, 7).
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