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   BFH, 25.10.1989 - X R 51/88   

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BFH, 25.10.1989 - X R 51/88 (https://dejure.org/1989,4890)
BFH, Entscheidung vom 25.10.1989 - X R 51/88 (https://dejure.org/1989,4890)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 1989 - X R 51/88 (https://dejure.org/1989,4890)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Feststellung von Besteuerungsgrundlagen - Nachträgliches Einfügen eines Vorläufigkeitsvermerks in erlassene Bescheide - Abgrenzung einer mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit zur bloßen Liebhaberei - Ausdehnung des Beurteilungszeitraums für die ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 25.10.1989 - X R 51/88
    1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) n.F. u. a. nur, wenn ihnen ein Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinns oder Totalüberschusses, d. h. eine Tätigkeit zugrunde liegt, die, über eine größere Zahl von Jahren gesehen, auf die Erzielung positiver Einkünfte oder Überschüsse hin angelegt ist (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766 f., und BFH-Urteil vom 24. November 1988 IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574; J. Lang, Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, 1988, 247 ff.; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 8. Aufl., 1989, § 2 Anm. 10).

    Dieses für den Tatbestand der Einkünfteerzielung notwendige Gewinnstreben allerdings kann als "innere" Tatsache nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden (BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 767).

  • BFH, 28.08.1987 - III R 273/83

    Abgrenzung zwischen Erzielung gewerblicher Einkünfte und Liebhaberei bei

    Auszug aus BFH, 25.10.1989 - X R 51/88
    Die Entscheidung, daß beim Kläger Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, erfordert einerseits eine in die Zukunft gerichtete und langfristige Beurteilung; andererseits können die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten (BFH-Urteile vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10, und vom 2. September 1987 I R 315/83, BFH/NV 1988, 300).

    Zwar reichen längere Verlustperioden für sich allein gesehen nicht aus, um eine Betätigung als "Liebhaberei" anzusehen und dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen (BFH in BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10, 11).

  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

    Auszug aus BFH, 25.10.1989 - X R 51/88
    Z.B. können entscheidende Schlüsse daraus gezogen werden, wie der Steuerpflichtige darauf reagiert, daß er längere Zeit hindurch Verluste erzielt hat (BFH-Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, 207 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 12.06.1980 - IV R 23/79

    Der Vorbehalt der Nachprüfung kann im Einspruchsverfahren aufrechterhalten

    Auszug aus BFH, 25.10.1989 - X R 51/88
    Eine solche Maßnahme ist in § 165 Abs. 3 AO 1977 ausdrücklich vorgesehen; daß sie - wie hier- auch nachträglich vorgenommen werden darf, folgt aus § 164 Abs. 2 Satz 1 AO 1977: Die darin enthaltene, grundsätzlich uneingeschränkte Aufhebungs- und Änderungsbefugnis schließt das Recht der Finanzbehörden, den Nachprüfungsvorbehalt zu erneuern bzw. aufrechtzuerhalten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 12. Juni 1980 IV R 23/79, BFHE 130, 370, BStBl II 1980, 527; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 164 AO 1977 Tz. 8 am Ende), ebenso ein wie die Befugnis, eine bisher ohne Vorläufigkeitsvermerk ergangene Regelung unter den Voraussetzungen des § 165 AO 1977 später mit einer solchen Nebenbestimmung zu versehen.
  • BFH, 23.05.1985 - IV R 84/82

    Zum Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht bei einem Schriftsteller ohne Aussicht auf

    Auszug aus BFH, 25.10.1989 - X R 51/88
    Sie können vor allem zusammen mit der Reaktion des Steuerpflichtigen auf eine solche Entwicklung die Beweislage entscheidend beeinflussen (vgl. BFH Urteile vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424, 426; vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399, und vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515, 516).
  • BFH, 02.09.1987 - I R 315/83

    Anforderungen an die formgerechte Rüge eines Verfahrensfehlers - Abgrenzung einer

    Auszug aus BFH, 25.10.1989 - X R 51/88
    Die Entscheidung, daß beim Kläger Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, erfordert einerseits eine in die Zukunft gerichtete und langfristige Beurteilung; andererseits können die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten (BFH-Urteile vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10, und vom 2. September 1987 I R 315/83, BFH/NV 1988, 300).
  • BFH, 26.10.1988 - I R 189/84

    Steuerbescheid - Erklärung für vorläufig - Bemessungsgrundlage - Umfang der

    Auszug aus BFH, 25.10.1989 - X R 51/88
    Zutreffend hat das FG hervorgehoben, daß eine Steuerfestsetzung nur im Hinblick auf Ungewisse Tatsachen für vorläufig erklärt werden darf (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 1985 IV R 64/83, BFHE 143, 500, BStBl II 1985, 648, und vom 26. Oktober 1988 I R 189/84, BFHE 155, 8, BStBl II 1989, 130).
  • BFH, 14.03.1985 - IV R 8/84

    Langjährige Verluste eines Erfinders allein kein Beweisanzeichen für fehlende

    Auszug aus BFH, 25.10.1989 - X R 51/88
    Sie können vor allem zusammen mit der Reaktion des Steuerpflichtigen auf eine solche Entwicklung die Beweislage entscheidend beeinflussen (vgl. BFH Urteile vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424, 426; vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399, und vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515, 516).
  • BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85

    Unmögliche Feststellung von Verlusten aus einer landwirtschaftlichen Betätigung

    Auszug aus BFH, 25.10.1989 - X R 51/88
    1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) n.F. u. a. nur, wenn ihnen ein Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinns oder Totalüberschusses, d. h. eine Tätigkeit zugrunde liegt, die, über eine größere Zahl von Jahren gesehen, auf die Erzielung positiver Einkünfte oder Überschüsse hin angelegt ist (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766 f., und BFH-Urteil vom 24. November 1988 IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574; J. Lang, Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, 1988, 247 ff.; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 8. Aufl., 1989, § 2 Anm. 10).
  • BFH, 25.04.1985 - IV R 64/83

    Vorläufige Steuerfestsetzung nur im Hinblick auf ungewisse Tatsachen zulässig

    Auszug aus BFH, 25.10.1989 - X R 51/88
    Zutreffend hat das FG hervorgehoben, daß eine Steuerfestsetzung nur im Hinblick auf Ungewisse Tatsachen für vorläufig erklärt werden darf (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 1985 IV R 64/83, BFHE 143, 500, BStBl II 1985, 648, und vom 26. Oktober 1988 I R 189/84, BFHE 155, 8, BStBl II 1989, 130).
  • BFH, 21.03.1985 - IV R 25/82

    Liebhaberei - Gestüt - Verlust - Unwahrscheinlichkeit des Ausgleichs von

  • BFH, 16.06.2015 - IX R 27/14

    Vermietung und Verpachtung - Vorläufige Steuerfestsetzung - Beseitigung der

    Die Ungewissheit muss sich jedoch auf Tatsachen beziehen; sie darf nicht allein die Beurteilung eines feststehenden Sachverhalts betreffen (z.B. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1989 X R 51/88, BFH/NV 1990, 502, m.w.N.).

    Dies hat der BFH bisher nur für Fälle entschieden, in denen die Gewinnerzielungsabsicht ungewiss war (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1990, 502, und in BFHE 222, 220, BStBl II 2009, 335; kritisch dazu Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 27. Aufl., § 15 Rz 34; Heuermann in HHSp, § 165 AO Rz 11).

  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12

    Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige

    Hierzu bedarf es einer in die Zukunft gerichteten langfristigen Prognose, wobei jedoch die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten können (BFH-Urteile vom 25.10.1989 X R 51/88, BFH/NV 1990, 502; vom 17.06.1998 Xl R 64/97, BStBI II 1998, 727 und vom 14.12.2004 XI R 6/02, BStBl II 2005, 392).
  • BFH, 03.06.2005 - XI S 7/04

    Erfinder; Gewinnerzielungsabsicht

    Dementsprechend können bei bestehenden Zweifeln an der Gewinnerzielungsabsicht zum Zweck einer nachträglichen Versagung des Verlustabzugs nach ständiger Rechtsprechung des BFH Steuerbescheide gemäß § 165 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) vorläufig ergehen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1989 X R 51/88, BFH/NV 1990, 502).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 2 K 2211/07

    Änderung einer vorläufigen Steuerfestsetzung - Aussetzung des Klageverfahren -

    Voraussetzung für die Anerkennung der geltend gemachten Verluste ist nach der vorliegend allein in Betracht kommenden Vorschrift des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG, dass ihnen ein Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinnes, d.h. eine Tätigkeit zu Grunde liegt, die auf die Erzielung positiver Einkünfte hin angelegt ist (BFH, Urteil vom 25. Oktober 1989, X R 51/88, BFH/NV 1990, 502).

    Unter "Tatsache" in diesem Sinne ist auch eine Summe von Umständen zu verstehen, die in ihrer Gesamtschau den Sachverhalt ausmachen, der unter das Gesetz zu subsummieren ist (BFH, Urteil vom 25. Oktober 1989, X R 51/88, BFH/NV 1990, 502, m.w.N.).

  • BFH, 28.10.2008 - IX R 51/07

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Sachinbegriffen - Keine

    Es hat in den Feststellungsbescheiden mit der problematisierten Einkünfteerzielungsabsicht Umfang und Grund der Vorläufigkeit angegeben (§ 165 Abs. 1 Satz 3 AO) und darin entgegen der Revision auch eine tatsächliche Ungewissheit gesehen (vgl. dazu zusammenfassend Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Oktober 1989 X R 51/88, BFH/NV 1990, 502, und vom 16. September 2004 X R 22/01, BFH/NV 2005, 322).
  • FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97

    Liebhaberei bei Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude

    Dauer und Umfang der Verlusterzielung zusammen mit der Reaktion des Steuerpflichtigen auf eine solche Entwicklung beeinflussen nämlich entscheidend diese Beweislage für die Bestätigung einer "Liebhaberei" (BFH Urt. v. 25. Oktober 1989 X R 51/88, BFH/NV 1990, 502 m.w.N.).
  • FG Berlin, 17.07.1997 - IV 41/94
    Bei der Prüfung dieser Absicht ist einerseits eine in die Zukunft gerichtete und langfristige Beurteilung erforderlich; andererseits können auch die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte liefern ( BFH, Urteil vom 25. Oktober 1989 X R 51/88 in BFH/NV 1990, S. 502, 503 m. w. Nachweisen).

    Bei der Gewinnerzielungsabsicht handelt es sich nämlich um ein Tatbestandsmerkmal, das durch Elemente der Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit geprägt ist, so daß auch der Beurteilungszeitraum entsprechend ausgedehnt und der Blick nicht auf einen Veranlagungszeitraum oder Feststellungszeitraum verengt werden darf (BFH, Urteil vom 25. Oktober 1989 a. a. O. und vom 2. August 1994 VIII R 55/93 in BFH/NV 1995, S. 866, 867).

  • BFH, 29.01.1992 - II B 132/91

    Formularmäßiger Erlass eines handschriftlichen Steuerbescheides

    Insoweit fehlt es zumindest an der zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erforderlichen Auseinandersetzung mit der vorhandenen Rechtsprechung, nämlich beispielsweise mit dem Urteil des BFH vom 25. Oktober 1989 X R 51/88 (BFH/NV 1990, 502).
  • FG München, 21.12.2001 - 15 V 2659/01

    Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb; Aussetzung der

    Unsicherheiten in der Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht - auch ab Gründung des Betriebs - sind grundsätzlich geeignet, den Erlaß vorläufiger Steuerbescheide zu rechtfertigen (BFH v. 25. Oktober 1989 X R 109/87, BStBl. II 1990 S. 278 unter Hinweis auf den ausgedehnten Prognosezeitraum; v. 25. Oktober 1989 X R 51/88, BFH/NV 1990 S. 502; kritisch unter dem Gesichtspunkt der Abschnittsbesteuerung Schmidt/Seeger, EStG , § 13 Rz 9).
  • BFH, 29.01.1992 - II B 139/91

    Anforderungen an formularmäßige Erlassung von Steuerbescheiden

    Insoweit fehlt es zumindest an der zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erforderlichen Auseinandersetzung mit der vorhandenen Rechtsprechung, nämlich beispielsweise mit dem Urteil des BFH vom 25. Oktober 1989 X R 51/88 (BFH/NV 1990, 502).
  • FG Baden-Württemberg, 30.10.1991 - 12 K 386/87
  • FG München, 17.04.2007 - 6 K 598/05

    Erledigung eines Einspruchverfahrens durch Abhilfebescheid; zur abweichenden

  • FG Baden-Württemberg, 12.02.1998 - 6 K 364/96

    Liebhaberei bei Architektentätigkeit

  • FG München, 19.04.2023 - 4 K 2013/17

    Rechtmäßigkeit eines Schenkungsteuerbescheids

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